Hausfriedensbruch durch Vermieter - Schadensersatz

Hallo zusammen,

ich würde mich sehr freuen eure Einschätzungen zu folgendem hypothetischen Fall zu bekommen:

Einmal angenommen der Vermieter betritt in Abwesenheit der Mieter (z. B. bei Urlaub) mehrfach über längere Zeiträume die vermietete Wohnung. Es liegt nachweislich kein Notfall vor und es ist auch keine Information an die Mieter erfolgt. Dem Vermieter liegen für Notfälle die Handynummern der Mieter sowie von Kontaktpersonen vor Ort vor.
Das Betreten der Wohnung durch den Vermieter ist durch eine Kamera mit Bewegungssensor festgehalten worden.
Der Vermieter besitzt in diesem Beispiel einen Schlüssel für die Mietwohnung ohne Wissen oder ausdrückliche Zustimmung des Mieters.

Für mich stellt sich das als Hausfriedensbruch und damit auch als Verletzung der Privatsphäre der Mieter dar. Gibt es in solchen Fällen die Möglichkeit eine finanzielle Entschädigung zu erwirken? In welcher Höhe wäre eine solche Forderung in euren Augen angemessen und realistisch?

Das Recht auf fristlose Kündigung wäre in diesem Beispiel unerheblich (ein Auszug könnte ja durchaus unabhängig von diesem Zwischenfall geplant sein).

Ich bedanke mich vorab für eure Einschätzungen!

Leeka

Hallo

Für mich stellt sich das als Hausfriedensbruch und damit auch
als Verletzung der Privatsphäre der Mieter dar. Gibt es in
solchen Fällen die Möglichkeit eine finanzielle Entschädigung
zu erwirken? In welcher Höhe wäre eine solche Forderung in
euren Augen angemessen und realistisch?

Gegenfrage: Welcher Schaden ist denn unmittelbar durch das Betreten entstanden, der in Geld zu ersetzen wäre?
Hausfriedensbruch ist eine Straftat. Wenn sie angezeigt und abgeurteilt wird, kommt es zu einer Geldstrafe, diese fließt jedoch der Staatskasse zu.

Das Recht auf fristlose Kündigung wäre in diesem Beispiel
unerheblich (ein Auszug könnte ja durchaus unabhängig von
diesem Zwischenfall geplant sein).

Schade, denn die infolge eines vermieterseitigen Hausfriedensbruchs mit anschließender mieterseitiger Kündigung zusammenhängenden (und leicht nachzuweisenden) Kosten für Wohnungssuche und Umzug sind nämlich etwas, was man dem Vermieter vergleichsweise viel einfacher (und finanziell darüber hinaus weitaus interessanter) anhängen könnte.

Gruß
smalbop

Hallo,

also ich würde da sofort in ein Hotel ziehen…und diese und alle weiteren Kosten für die Suche nach einer neuen Wohnung einfordern.

Schließlich ist das unerlaubte und unbefugte Eindringen in eine Fremde
Wohnung ein erheblicher Rechtseingriff und auch erheblich psychisch
belastend.

Schließlich muss nicht jeder wissen,das Angie bei mir über dme Sofa hängt…ähh als Bild natürlich…:smile:))

Video als Beweismittel?
Hallo,

also ich würde da sofort in ein Hotel ziehen…und diese
und alle weiteren Kosten für die Suche nach einer neuen
Wohnung einfordern.

verbleibt da nicht die Frage, ob das aufgezeichnete Video in einer Privatwohnung als Beweismittel zulässig ist? Wie sieht da die derzeitige Rechtslage in D aus?

Gruss
n.

Wenn da mal nicht der Mieter auf den Hotelkosten sitzen bleibt.
Der Austausch des Schließzylinders wäre durchaus im Rahmen der Schadensminderungspflicht ein denkbares, erfolgversprechendes Mittel.

vnA

3 Like

Hallo,

verbleibt da nicht die Frage, ob das aufgezeichnete Video in
einer Privatwohnung als Beweismittel zulässig ist? Wie sieht
da die derzeitige Rechtslage in D aus?

In deiner eigenen Wohnung kannst du doch aufnehmen was du willst.

Gruß:
Manni

Hi,

In deiner eigenen Wohnung kannst du doch aufnehmen was du willst.

man kann auch draussen vieles aufnehmen, was man will. Aber als Beweismittel ist das trotzdem oft nicht zugelassen (z.B. weil die aufgenommenen Personen nicht gefragt oder nicht darauf hingewiesen wurden …)

Gruss
n.

Der Austausch des Schließzylinders wäre durchaus im Rahmen der
Schadensminderungspflicht ein denkbares, erfolgversprechendes
Mittel.

Sein Auto nicht nur abzuschließen, sondern in eine Garage einzuschließen hilft auch besser gegen Autodiebstahl. Und trotzdem ist es keine Pflicht und haftet allein der Dieb für seine Straftat.

Der Schaden ist im vorliegenden Fall die Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses aufgrund einer vermieterseitige Straftat, gefolgt von der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses. Da gibt es nachträglich keine Schäden zu begrenzen.

verbleibt da nicht die Frage, ob das aufgezeichnete Video in
einer Privatwohnung als Beweismittel zulässig ist? Wie sieht
da die derzeitige Rechtslage in D aus?

Freilich ist es zulässig, in seiner Privatwohnung die verschlossene Eingangstür zu filmen. Wenn da jemand aufs Bild kommt, der nicht im Drehbuch steht, ist das nicht der Fehler des Regisseurs, sondern der des Statisten - und das Bild kann gegen ihn verwendet werden, wenn es ihn bei der begehung einer Straftat zeigt. Das gilt übrigens sogar für Überwachungskameras im öffentlichen Raum, z.B. in U-Bahnhöfen, an EC-Automaten, Tankstellen und Bankschaltern…

Uns selbst wenn ein Beweismittel illegal zustande gekommen sein sollte, hindert das den Richter nicht, es zu würdigen.

Wir sind nämlich nicht in den USA.

Gruß
smalbop

Privatrechtlich gibt es bei den Beteiligten immer ein schadensminderungs Gebot. Und weshalb mit einem neuen Zylinder die Wohnung nicht mängelfrei nutzbar wäre, erschließt sich mir jetzt nicht wirklich.

vnA

also ich würde da sofort in ein Hotel ziehen…und diese
und alle weiteren Kosten für die Suche nach einer neuen
Wohnung einfordern.

fordern darf man. zahlen wirst dann du? oder wird man da - wie immer bei befolgen eines deiner ‚ratschläge‘ - auf den kosten sitzen bleiben?

http://www.frag-einen-anwalt.de/Hausfriedensbruch-du…
oder auch ein urteil dazu:
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?..

fristlos kündigen ist okay, umzugkosten, maklergebühren, ggf. sogar mietzinsdifferenz auch. aber hotel ist nicht.

fordern darf man. zahlen wirst dann du? oder wird man da - wie
immer bei befolgen eines deiner ‚ratschläge‘ - auf den kosten
sitzen bleiben?

Kritisierer im Forum ist, sei der Hinweis erlaubt, dass auch Antworten unter diese Regelung fallen, was nobody aber entgangen zu sein scheint!
ramses90

Uns selbst wenn ein Beweismittel illegal zustande gekommen
sein sollte, hindert das den Richter nicht, es zu würdigen.

Wir sind nämlich nicht in den USA.

was hat das mit den usa zu tun ?! den grundgedanken der fruit of the poisonous tree doctrine gibt es auch im deutschen recht.

wir kennen ebenfalls beweisverwertungsverbote. zwar führt ein beweiserhebungsverbot noch nicht per se zu einem verwertungsverbot. wenn aber der eingriff in das persönlichkeitsrecht (bzw. grundrechte) zum zweck des schutzes von rechtsgütern in einem unverhältnismäßigen verhältnis steht, dann darf der richter das beweismittel nicht würdigen (abwägungslehre). tut er es dennoch, steht die revision offen, da das urteil fehlerhaft zustande gekommen ist…

in dem vorliegenden fall würde ich aber auch ein beweiserhebungsverbot verneinen…

Für mich stellt sich das als Hausfriedensbruch und damit auch
als Verletzung der Privatsphäre der Mieter dar. Gibt es in
solchen Fällen die Möglichkeit eine finanzielle Entschädigung
zu erwirken? In welcher Höhe wäre eine solche Forderung in
euren Augen angemessen und realistisch?

Ein Schadenersatzanspruch setzt nunmal einen Schaden voraus und der ist hier nicht vorgetragen. Die Verletzung der Privatsphäre führt auch nicht zu einem solchen, wenn man nicht nachweisen kann, dass man dadurch psychische Schäden erlitten hat.

Gruß
Dea

lol!

fordern darf man. zahlen wirst dann du? oder wird man da - wie
immer bei befolgen eines deiner ‚ratschläge‘ - auf den kosten
sitzen bleiben?

Kritisierer im Forum ist, sei der Hinweis erlaubt, dass auch
Antworten unter diese Regelung fallen, was nobody aber
entgangen zu sein scheint!

oje.
vielleicht nochmal sinnentnehmend lesen, worum es geht? wo bitte ist denn in meinem posting eine rechtsberatung in einem konkreten fall versteckt?

Privatrechtlich gibt es bei den Beteiligten immer ein
schadensminderungs Gebot.

Das setzt aber voraus, dass es geeignete Mittel gibt, den Schaden zu mindern. Dein Vorschlag ist hier keines.

Und weshalb mit einem neuen Zylinder
die Wohnung nicht mängelfrei nutzbar wäre, erschließt sich mir
jetzt nicht wirklich.

Die Mangelhaftigkeit der Wohnung besteht in der Person ihres Vermieters und ist für den davon betroffenen Mieter nur durch Austausch des Vermieters, nicht jedoch durch Austausch lediglich des Schließzylinders zu beheben. Der Tausch des Vermieters bedingt aber den Tausch der Wohnung.

Gruß
smalbop

Für deine Aussagen hast du sicher auch eine Rechtsgrundlage oder ein Urteil. Fristlose Kündigung: Ja, Ersatz Maklergebühr, Umzugskosten etc.: Ja, aber Hotel: Klar und deutlich: NEIN.

vnA

2 Like

Das ist richtig, ein finanzieller Schaden - abgesehen von dem neuen Türschloss, das man einbauen würde - ist hier nicht zu erkennen. Die Frage ist für mich, ob nicht auch die Zerstörung des Vertrauensverhältnisses, die unfreiwillige Preisgabe persönlicher Informationen durch das Eindringen in die Privatsphäre dennoch einen Schaden darstellen würden, der in irgendeiner Form ausgeglichen werden kann/sollte. Auch wenn eine fristlose Kündigung möglich ist, müsste man ja dennoch ein weiteres Zusammenleben in Kauf nehmen, bis der Mieter eine neue Unterkunft gefunden hat.

Aber vielen Dank für die Einschätzung!

Hallo,

Die Mangelhaftigkeit der Wohnung besteht in der Person ihres
Vermieters und ist für den davon betroffenen Mieter nur durch
Austausch des Vermieters, nicht jedoch durch Austausch
lediglich des Schließzylinders zu beheben. Der Tausch des
Vermieters bedingt aber den Tausch der Wohnung.

Die Wohnung ist doch nicht mangelhaft.
Der M. braucht nur das Türschloss auzutauschen, damit niemand unbefugten Zutritt hat.

Ich wäre mit Überreaktionen vorsichtig:wink:

Gruß:
Manni

1 Like

Für deine Aussagen hast du sicher auch eine Rechtsgrundlage
oder ein Urteil. Fristlose Kündigung: Ja, Ersatz Maklergebühr,
Umzugskosten etc.: Ja, aber Hotel: Klar und deutlich: NEIN.

Wo habe ich was von Hotelkosten gesagt?

s.