Hallo
Die Mangelhaftigkeit der Wohnung besteht in der Person ihres
Vermieters und ist für den davon betroffenen Mieter nur durch
Austausch des Vermieters, nicht jedoch durch Austausch
lediglich des Schließzylinders zu beheben. Der Tausch des
Vermieters bedingt aber den Tausch der Wohnung.Die Wohnung ist doch nicht mangelhaft.
Nein, das habe ich natürlich etwas zugespitzt formuliert. Es geht hier eigentlich nicht um die Mangelhaftigkeit einer Mietsache. Sondern es ist dem Mieter infolge des Fehlverhaltens des Vermieters nicht zuzumuten, weiterhin in einem Vertragsverhältnis mit diesem zu stehen. Daher darf er ja fristlos kündigen und die ihm durch den erforderlichen Umzug entstehenden Kosten zurückverlangen.
Der M. braucht nur das Türschloss auzutauschen, damit niemand
unbefugten Zutritt hat.Ich wäre mit Überreaktionen vorsichtig:wink:
Und Mädels brauchen nur abends zu Hause zu bleiben, damit ihnen niemand mehr zu nahe tritt.
Es fand eine Straftat statt, der Vermieter ist der Täter, der Mieter ist das Opfer. Das Opfer ist für die Zukunft zu keinerlei Präventionshandlungen verpflichtbar. Das ist das für den Schadenersatz wegen Umzugs allein Entscheidende an der Konstellation.
s.