Hallo zusammen,
ich würde mich sehr freuen eure Einschätzungen zu folgendem hypothetischen Fall zu bekommen:
Einmal angenommen der Vermieter betritt in Abwesenheit der Mieter (z. B. bei Urlaub) mehrfach über längere Zeiträume die vermietete Wohnung. Es liegt nachweislich kein Notfall vor und es ist auch keine Information an die Mieter erfolgt. Dem Vermieter liegen für Notfälle die Handynummern der Mieter sowie von Kontaktpersonen vor Ort vor.
Das Betreten der Wohnung durch den Vermieter ist durch eine Kamera mit Bewegungssensor festgehalten worden.
Der Vermieter besitzt in diesem Beispiel einen Schlüssel für die Mietwohnung ohne Wissen oder ausdrückliche Zustimmung des Mieters.
Für mich stellt sich das als Hausfriedensbruch und damit auch als Verletzung der Privatsphäre der Mieter dar. Gibt es in solchen Fällen die Möglichkeit eine finanzielle Entschädigung zu erwirken? In welcher Höhe wäre eine solche Forderung in euren Augen angemessen und realistisch?
Das Recht auf fristlose Kündigung wäre in diesem Beispiel unerheblich (ein Auszug könnte ja durchaus unabhängig von diesem Zwischenfall geplant sein).
Ich bedanke mich vorab für eure Einschätzungen!
Leeka