Haushaltshilfe beschäftigen - Minijob nicht möglich

Servus,

2 '* SV-pflichtig und 1 '* Minijob sollte funktionieren, zumindest wenn dabei nicht insgesamt 48 Stunden/Woche überschritten werden - das ist dann allerdings keine Frage von Sozialversicherung und Steuer. Problemlos dann, wenn der Arbeitgeber des 2. SV-pflichtigen Jobs keine Mühe mit den verschiedenen Meldungen und Abrechnung und Abführen der KV- und SV-Beiträge und der Lohnsteuer hat.

Da ist dann halt viel Überzeugungsarbeit zu leisten, dass der Lohnsteuereinbehalt nach Lohnsteuerklasse VI keine Auswirkung auf die tatsächliche Besteuerung hat - daher auch mein vielleicht zu heftig geratenes Räuspern bei dem Begriff „Abzüge“…

Schöne Grüße

MM

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Danke! Mal sehen, was sie sagt und wie wir’s lösen werden.

Hallo Jule,

eine Variante wurde noch nicht genannt: Wenn deine Hilfe selbstständig arbeiten möchte (Gewerbeanmeldung, Kleinunternehmerregelung), stellt sie dir einfach eine Rechnung. Dann hast du keine Lohnabrechnung und keine Meldungen, und du kannst 20 % der Arbeitskosten über § 35a EStG als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abziehen (bis 4.000 € Steuerermäßigung im Jahr). Voraussetzung: Rechnung und Zahlung per Überweisung, nicht bar.

Wichtig dabei: Das passt nur, wenn sie wirklich selbstständig ist, also z. B. noch andere Kunden hat und Zeiten und Arbeitsweise selbst bestimmt. Arbeitet sie nur für dich nach deinen Vorgaben, wäre das Scheinselbstständigkeit, dann bleibt die Anmeldung als Arbeitnehmerin der saubere Weg (die ist übrigens ebenfalls mit 20 % nach § 35a absetzbar).

Ob sich die Selbstständigkeit für sie neben dem Hauptjob lohnt, sollte sie kurz mit dem Finanzamt bzw. ihrer Krankenkasse klären.

Viele Grüße