Hauskauf von Privathohe Schulden- was beachten?

Hallo zusammen,

benötige dringend Eure Hilfe. Jemand möchte mit seiner Familie ein Einfamilienhaus kaufen (86 qm). Grundsätzlich ist das Haus sehr preiswert- jetzt aber zu dem, was einem Bauchschmerzen bereiten könnte: nehmen wir einmal an, dass der oder die zu einem Immobilienmakler gehen soll und ihn seine Unterlagen (Verdienstbescheinigungen etc.) einreichen muss, damit angeblich ein Verkauf erst zustande kommt. Angeblich muss er mit diesen Unterlagen nachweisen, dass diese® Kredit würdig ist, damit der Verkäufer mit viel weniger aus dem Vertrag kommt und der/die das benötigte Expose von ihm erhält. Irgendetwas stimmt doch nicht, oder?? Muss man Schulden nicht grundsätzlich alleine klären und anschließend gemeinsam einen neutralen Notar wählen und alles entscheidende dort erledigen. Was muss beachtet werden?? Ist Vorsicht geboten?? Wäre für viele Antworten dankbar!!!

bereiten könnte: nehmen wir einmal an, dass der oder die zu
einem Immobilienmakler gehen soll und ihn seine Unterlagen
(Verdienstbescheinigungen etc.) einreichen muss,

Die gehen keinen etwas an, außer der finanzierenden Bank.

Irgendetwas stimmt doch nicht, oder??

Grundsätzlich hat der Verkäufer ein Interesse nur mit Leuten zu verhandeln, die den geforderten Preis auch zahlen können. Dazu muß man ihm aber keine Gehaltsunterlagen zeigen. Eine Bestätigung der Bank, dass der geforderte Preis finanzierbar ist sollte reichen.

Was muss beachtet werden??

Beim Immobilienkauf ? Eine ganze Menge, das kann man nicht in zwei Zeilen zusammenfassen.

Ist Vorsicht geboten??

Beim hauskauf immer !! Am besten jemanden zu Rate ziehen, der schon Erfahrungen mit Immobilien hat.

Guten Tag,
klar darf der Makler deine Gehaltsabrechnungen bzw. Finanzierungsplan usw. einsehen er muß sich ja absichern gibt es noch mehr Kaufinteressenten so wird eben an den verkauft wo sicher ist dass Verkäufer und Makler ihr Geld erhalten.
Als ich mein Haus gekauft habe hat mir der Makler im beisein des Verkäufers klar gesagt es gibt noch andere Kaufinteressenten, ich mußte ihm einen genauen Finanzierungsplan vorlegen sowie meine letzten Gehaltsabrechnungen und Einkommenssteuerbescheide…Ich muß ja im Vorfeld belegen können dass ich das ganze auch finazieren kann. auch wenn der Preis für das Haus sehr günstig ist kommen ja noch Maklerprovision, Notarkosten, Grunderwerbssteuer, event. Gutachterkosten hinzu. Am Ende entscheidet auch nur der Verkäufer ob du das Haus bekommst oder eben ein anderer.

Hallo Sheldon75

klar darf der Makler deine Gehaltsabrechnungen bzw.
Finanzierungsplan usw. einsehen

Einen Makler geht die Gehaltsabrechnung und der Kredittilgungsplan des Käufers sowas von GARNICHTS an!

Dem Verkäufer (und damit auch der von ihm beauftragte Makler) reicht die Finanzierungszusage der Bank des Käufers. Punkt.

Wenn die Bank eine verbindliche Finanzierungszusage erstellt hat, dann ist es allein ihr Problem wenn der Käufer nicht mehr zahlen kann (und natürlich das des Käufers). Der Verkäufer hat dann schon sein Geld.

Grüße,
Tinchen

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Hallo,

die ganz praktische Falllösung liegt zwischen den gegebenen Antworten. Nein, ein Makler hat keinen Anspruch auf Einsicht in die Gehaltsabrechnung. Aber der Interessent hat auch keinen Anspruch auf Erwerb des Objektes. Und insoweit sollte man sich überlegen, was einem wie wichtig, und insbesondere was einem in der Situation wirklich wichtig ist?

Natürlich kann man mit einer Finanzierungszusage der Bank normalerweise so eine Situation problemlos lösen. Denn der Hintergrund der Frage nach dem Gehaltsnachweis ist ja genau der, ob der Makler dem Interessenten zutrauen kann, dass der auch den Kaufpreis aufbringen wird. Und ganz ehrlich, als Verkäufer würde ich auch von einem anständigen Makler erwarten, dass der mir die bei ihm auflaufenden Interessenten vorqualifiziert, und mich nicht mit jedem Depp belästigt, der vom eigenen Haus träumt, das aber nie und nimmer wird finanzieren können (mich dann aber bis das raus kommt schon Stunden meiner Zeit und ggf. sogar schon Geld gekostet hat).

Im Zweifelsfall wäre mir jedenfall der Erwerb meiner Wunschimmobilie wichtiger als meinen Gehaltszettel geheim zu halten. Wer natürlich befürchtet aufgrund des konkreten Inhalts dann nicht den Zuschlag zu bekommen, sollte sich mit dem Gedanken vertraut machen, dass er bei Weigerung ohnehin auch von der Liste fliegen wird. Und dagegen gibt es kein Rechtsmittel, … auch wenn der Makler dreimal kein Recht hat, auf Vorlage zu bestehen.

Gruß vom Wiz

Hallo, es geht nicht grundsätzlich um die Einsicht meiner Gehaltsabrechnungen, damit habe ich auch keine Probleme, sondern eher darum, dass sie das Haus privat verkaufen wollte und sich jetzt ein Makler einmischt. Dieser möchte, dass ich eine Kaufabsichtserklärung unterschreibe mit dem Hinweis der 3% Maklercourtage. Ohne ihn geht es auch nicht, da er den niedrigen Verkaufpreis erklären muss (10.000 Euro unter dem Marktwert). Die Bank muss mit der Höhe des KP einverstanden sein, damit die es aus der Schuldhaft freigibt. Würdet ihr so eine Hausabsichtserklärung unterschreiben, obwohl mir aufgrund des fehlenden Exposés noch kein Finanzierungsplan vorliegt.

Hallo,

so wird die Geschichte inzwischen etwas klarer.

Wir haben also

  • einen Makler, der ohne expliziten Auftrag des Verkäufers arbeitet. Daran ist so weit nichts verwerflich, kommt häufiger vor.
    sowie
  • einen Verkäufer, der 10.000 Euro mehr für das Haus haben will als der Makler für machbar hält.

Der Makler such nun nach Argumenten, wie er den Verkäufer vom niedrigeren Preis überzeigen kann - und da ist manchmal hilfreich, mit einer Kaufabsichtserklärung vor der Nase herumzuwedeln, deutlich zu machen, daß es sich um einen seriösen und ernsthaften Interessenten handelt.

Ich vermutete mal, ihr seid durch eine Anzeige des Maklers überhaupt erst auf das Haus aufmerksam geworden? Dann wäre es für die Courtage unerheblich, um ihr irgendwas unterschreibt, die würde im Falle eines Kaufes auf jeden Fall fällig werden.

Entschieden wird der Kauf erst beim Notar - die Kaufabsichterklärung ist eher kosmetischer Natur. Man sollte allerdings darauf achten, daß man nicht versehentlich eine Aufwandentschädigung vereinbart, die der Makler auch ohne Vertragsabschluß einfordern kann.

Gruß,
Max

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Hallo,

das ist ein anderes Thema. Und da muss man jetzt unterscheiden: Wurde man durch den Makler auf das Objekt aufmerksam, und ist damit ohnehin Cozrtage fällig, dann kann man hierfür auch unterschreiben (aber bitte den anderen Hinweis ernst nehmen, und nicht bzgl. erfolgsunabhängiger Zahlungen unterschreiben).

Wurde man nicht durch den Makler auf das Objekt aufmerksam, muss man wiederum unterscheiden: Hat der Verkäufer den Makler so eingebunden, dass er jetzt aktuell nicht mehr/kaum noch ohne verkaufen kann, dann wird man sich mit den Makler irgendwie arrangieren müssen. Ist das aber eine Geschichte, wo der Verkäufer mit dem Makler nichts am Hut hat, dann sollten die beiden Seiten den schön außen vor lassen, und die Sache untereinander klären. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein sich aufdrängender Makler für den Käufer wirklich mehr raus holt, als er kostet, würde ich als sehr gering bezeichnen. Hier sollte der Käufer selbst das Heft in die Hand nehmen, und sich schon mal die Finanzierungszusage für den Wunschpreis geben lassen (mit der Bank darüber sprechen, dass es evtl. auch ein paar Euro mehr werden könnten) und dann damit und den passenden Argumenten zum Preis (z.B. Auskunft der Gutachterausschüsse, … aber bitte nicht das Objekt madig machen) beim Verkäufer aufmarschieren.

Gruß vom Wiz

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Hallo,

so wird die Geschichte inzwischen etwas klarer.

Wir haben also

  • einen Makler, der ohne expliziten Auftrag des Verkäufers
    arbeitet. Daran ist so weit nichts verwerflich, kommt häufiger
    vor.
    sowie
    Der Makler such nun nach Argumenten, wie er den Verkäufer vom
    niedrigeren Preis überzeigen kann - und da ist manchmal
    hilfreich, mit einer Kaufabsichtserklärung vor der Nase
    herumzuwedeln, deutlich zu machen, daß es sich um einen
    seriösen und ernsthaften Interessenten handelt.

Ich vermutete mal, ihr seid durch eine Anzeige des Maklers
überhaupt erst auf das Haus aufmerksam geworden? Dann wäre es
für die Courtage unerheblich, um ihr irgendwas unterschreibt,
die würde im Falle eines Kaufes auf jeden Fall fällig werden.

Wenn der Makler aber ohne die Einverständniserklärung vom Eigentümer für das Objekt wirbt bzw. einfach keinen Vertrag (ob mündlich oder schriftlich) mit dem Eigentümer hat, kann er doch nicht sein Recht auf Courtage geltend machen, oder irre ich mich?

Irrtum

Wenn der Makler aber ohne die Einverständniserklärung vom
Eigentümer für das Objekt wirbt bzw. einfach keinen Vertrag
(ob mündlich oder schriftlich) mit dem Eigentümer hat, kann er
doch nicht sein Recht auf Courtage geltend machen, oder irre
ich mich?

Ja, da irrst Du dich. Dieser Irrtum rührt von dem weitverbreiteten Missverständnis her, der Makler würde irgendwie „für den Verkäufer“ arbeiteten. Der Makler ist aber eine dritte Partei, nämlich Vermittler und Tippgeber. Deswegen zeigt die häufige gehörte Forderung, nur der Verkäufer solle den Makler bezahlen, auch davon, daß derjenige eine falsche Vorstellung vom Wesen der Maklerarbeit hat.

Der Makler ist im Prinzip ein Tipp-Geber - nicht viel anders, als würde jemand sagen: „Ich weiß eine super Quelle für Flachbildschirme - für einen Zehner verate ich sie dir.“ Da kämst Du doch auch nicht auf die Idee, daß derjenige die zehn Euro nur dann zu bekommen hat, wenn er einen Auftrag vom Händler hatte?

Gruß,
Max

Wenn der Makler aber ohne die Einverständniserklärung vom
Eigentümer für das Objekt wirbt bzw. einfach keinen Vertrag
(ob mündlich oder schriftlich) mit dem Eigentümer hat, kann er
doch nicht sein Recht auf Courtage geltend machen, oder irre
ich mich?

Ja, da irrst Du dich. Dieser Irrtum rührt von dem
weitverbreiteten Missverständnis her, der Makler würde
irgendwie „für den Verkäufer“ arbeiteten. Der Makler ist aber
eine dritte Partei, nämlich Vermittler und Tippgeber. Deswegen
zeigt die häufige gehörte Forderung, nur der Verkäufer solle
den Makler bezahlen, auch davon, daß derjenige eine falsche
Vorstellung vom Wesen der Maklerarbeit hat.

Laut WovG § 6 heißt es:

(1) Der Wohnungsvermittler darf Wohnräume nur anbieten, wenn er dazu einen Auftrag von dem Vermieter oder einem anderen Berechtigten hat.

Darum bin ich auch erstaunt :smile:

Gruss John Doe

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Hallo,

niedrigen Verkaufpreis erklären muss (10.000 Euro unter dem

was Daumen mal Pi seine Courtage ausmacht?
irgendwelche Dinge wird man schon finden, warum die Wohnung nicht mit den anderen vergleichbar ist und deshalb etwas weniger Wert ist. Dazu müßte man aber mindestens die genaue Lage kennen, sie wahrscheinlich sogar besichtigen.

Cu Rene

Laut WovG § 6 heißt es:

Und im § 1 heißt es:

§ 1
(1) Wohnungsvermittler im Sinne dieses Gesetzes ist, wer den Abschluß von Miet verträgen über Wohnräume vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluß von Miet verträgen über Wohnräume nachweist.

In diesem Thread ging es aber um den Kauf einer Wohnung.

Vermutlich rühren nicht wenige Missverständnise über Makler daher, daß die meisten Menschen in ihrem Leben ausschließlich mit Mietmaklern in Kontakt gekommen sind.

Gruß,
M.

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Es gibt keine rechtliche Grundlage, dass der Kaufinteressent einem Verkäufermakler eine Gehaltsabrechnung zeigt.
Denn selbst wenn er es machen würde, der Verkäufermakler ist keine Bank und hat mitunter auch gar nicht die Qualifikation anhand einer Gehaltsabrechnung über die Möglichkeit einer Darlehenszusage zu entscheiden.

Der Verkäufermakler hat auch kein Recht, den Darlehensvertrag - wie finanziert wird - zu sehen.

Er hat aber Interesse an einer Finanzierungszusage anhand eines Schreibens der Bank oder einer rechtsverbindlichen Email der Bank eines Innendienstmitarbeiters.