Hauskredit und Alg II

Hallo,

habe mal einen Fall ersonnen, der vielleicht gar nicht so selten vorkommt. Habe leider auch nix Entsprechendes bei Google gefunden oder im Archiv.

Also: Fam. X kauft sich ein Häuschen (ca. 110 qm). Papa zahlt fleißig den Kredit ab (ca. 600 €) und wird leider arbeitslos; und dann kommt das Ende mit Alg II.

Frage: Zahlt die ARGE den Kredit weiter ab? Oder nur die Zinsen? Wie schaut es mit den Nebenkosten aus?
Theoretisch müsste die ARGE doch den Kredit abbezahlen, da Alg II doch auch Miete für einen gleichwertigen Wohnraum bezahlen würde.

Wer weiß was? (Vielleicht auch mit entsprechenden Gerichtsurteilen??)

Gruß
dr.mo

MOD: Titel editiert + Text zur besseren Lesbarkeit formell überarbeitet

Hallo,
habe mal einen Fall ersonnen, der vielleicht gar nicht so selten vorkommt.

Hallo dr.mo,
stimmt…

Frage: Zahlt die ARGE den Kredit weiter ab?

Nach meinen Erfahrungen: Nein!

Oder nur die Zinsen?

So ist es.

Wie schaut es mit den Nebenkosten aus?

Werden – wenn nicht vermeidbar, so wie Gebäudeversicherung etc. – ganz oder anteilig übernommen. Das hängt unter Umständen auch vom Verhältnis der Anzahl der Personen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft zu den Quadratmetern ab; Heizkosten z. B. nur bis zur Höhe des geltenden Maximalsatzes. (Keine Ahnung, nach welchen Richtlinien das Amt da vorgeht, aber die Beträge sind seit langem nicht an die aktuelle Kostensituation angepasst.)

Theoretisch müsste die ARGE doch den Kredit abbezahlen, da Alg II doch auch Miete für einen gleichwertigen Wohnraum bezahlen würde.

Das kannst du dir abschminken…
Alg-II-Empfänger mit „Wohneigentum“ haben keinen Anspruch auf vergleichbare Zahlungen entsprechend einer eingesparten Kaltmiete, dafür muss man sein Eigentum aber auch nicht zwecks Existenzsicherung veräußern. :wink:

Wer weiß was? (Vielleicht auch mit entsprechenden Gerichtsurteilen??)

Hoffe, das hilft dir ein wenig weiter, aber bitte bedenke, dass ich kein Fachmann in diesen Dingen bin, sondern lediglich meine persönliche Erfahrung in vergleichbarer Angelegenheit weitergegeben habe.

Gruß
Max

MOD: Artikel analog zu Ursprungsposting editiert

Hallo

Frage: Zahlt die ARGE den Kredit weiter ab?

Nach meinen Erfahrungen: Nein!

ALG II soll ja nicht dazu dienen, ein Vermögen aufzubauen, was aber der Fall wäre, wenn davon der Hauskredit abbezahlt würde.

Wenn der erfundene Familienvater das Haus durch Hartz IV finanziert bekommen kriegen möchte, dann müsste er solange woanders wohnen und das Haus an ALG-II-Empfänger vermieten.

Er selber könnte allerdings dann kein ALG II beziehen, da er ein Haus, das er nicht selbst bewohnt, ggf. verkaufen und vom Erlös leben müsste; es wird jedenfalls für zumutbar erachtet.

Viele Grüße
Simsy

MOD: Artikel analog zu Ursprungsposting editiert

Hi!

habe mal einen Fall ersonnen, der vielleicht gar nicht so selten vorkommt.

Nö.

Habe leider auch nix Entsprechendes bei Google gefunden oder im Archiv.

Komisch.

Frage: Zahlt die ARGE den Kredit weiter ab? Oder nur die Zinsen? Wie schaut es mit den Nebenkosten aus?

Ich zitiere aus dem offiziellen BA-Merkblatt „SGB II – Arbeitslosengeld II/Sozialgeld“ (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…):
Bewohnen Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung, dann gehören zu den Kosten der Unterkunft auch die damit verbundenen Belastungen (zum Beispiel angemessene Schuldzinsen für Hypotheken, Grundsteuer, Wohngebäudeversicherung, Erbbauzins, Nebenkosten wie bei Mietwohnungen). Nicht dazu gehören die Tilgungsraten , mit denen letztlich Vermögen aufgebaut wird, was mit dem Zweck einer Fürsorgeleistung nicht vereinbar ist.
Ansonsten gilt § 22 (1) S. 1 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__22.html) entsprechend.

Theoretisch müsste die ARGE doch den Kredit abbezahlen, da Alg II doch auch Miete für einen gleichwertigen Wohnraum bezahlen würde.

Gewiss nicht. Die ARGE käme niemals für eine 110 qm-Wohnung auf (es sei denn, der Familie gehören allermindestens 6 Personen an).
Im Übrigen ist eine Mietzahlung nicht zur Bildung von Vermögen geeignet. Die Mietwohnung wird auch nach 30 Jahren nicht dem Mieter gehören, aber das Haus nach 30 Jahren Kredittilgung dem Käufer schon. Der Staat ist zwar dafür da, Bedürftige zu unterstützen, aber nicht, um solchen zu Vermögen zu verhelfen. Das würde ja bedeuten, dass der Steuerzahler (zumindest einen Teil) der Hauskosten übernehmen würde!

Gruß
Liza