Hausnummernvergabe bei Doppelhäusern

Guten Tag,

müssen sich die Hausnummern von Doppelhaushälften eines Doppelhauses durch jeweils einen zusätzlichen Buchstaben unterscheiden und wo ist das ggf. geregelt?
Wäre es zulässig, für zwei Doppelhaushälften eines Doppelhauses z.B. die Nummern 5 und 5a, anstatt 5a und 5b zu vergeben? Haben die Gemeinden einen solchen Ermessensspielraum?

Gruß
Pontius

Moin,

gibt es denn gute Gründe, warum sich eine Gemeinde auf sowas einlassen sollte? Nach welchen Kriterien sollte der Gemeinderat entscheiden - Nasenfaktor, Spendenhöhe?

Gruß
Ralf

Das ist Gemeinderecht, d.h. das regelt jede Gemeinde in einer eigenen Verordnung. Außerdem kommt es auf die Ausgangslage an.

Beispiele:

  1. Ein Grundstück ist bebaut; HN 3, Nachbargrundstück HN 5. Nun wird das Grundstück geteilt und eine Baugenehmigung für ein Haus für das neue Grundstück erteilt. Wenn die Bewohner von HN 3 nicht gerade tierisch viel Bock haben, eine neue Hausnummer zu bekommen, wird HN 3 HN 3 bleiben und das neue Haus die HN 3a erhalten.

  2. Ein Grundstück ist bebaut, das Gebäude wird abgerissen und das Grundstück geteilt. Es gibt Baugenehmigungen auf den beiden Grundstücken für je ein Einfamilienhaus. Diese erhalten die Hausnummern 3a und 3b.

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Hallo,

ich habe für dich gegoogelt. :smiley:

https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/aemter-und-behoerdengaenge/behoerden-und-dienstleistungen/dienststelle/hausnummernvergabe-52038f2a8e166/

Und vielleicht auch ganz interessant:

Gruß
Christa

Einfach mal bei der Gemeinde nachfragen. Lösungen gibt es je nach konkreter Situation für kleines Geld (bei uns war das damals ein Zehner). Das übliche Spiel sieht wie folgt aus:

Ein Gebäude mit einheitlicher Nutzung mit zwei Eingängen: Beide Eingänge mit Großbuchstaben wenn neu gebaut, nur der neue Eingang mit Großbuchstabe, wenn nachträglich geschaffen.

Ein Gebäude mit unterschiedlichen, innen abgetrennten Bereichen oder mehrere zusammenhängende Gebäude: Kleinbuchstaben für alle bzw. für alle untergeordneten oder nachträglich zugebauten Gebäude(teile).

Bei uns damals noch etwas spezieller: Altbau mit 4711 wurde durch Anbau vor dem Haus mit eigenem neuen Haupteingang für die Hauptwohnung (geht durch das komplette EG beider Teile) ergänzt. Eingang im Altbau dient nur noch das Zugang zu einer untergeordneten Wohnung im OG Altbau. Vorhandene 4711 wurde auf den neuen Eingang in die Hauptwohnung EG umgetragen, alter Eingang bekam die 4711a, damit unsere Post weiterhin richtig adressiert blieb und die neu einziehenden Mieter ihre eigene Hausnummer bekamen.

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Und manchmal ist der historisch gewachsene Haufen so groß, dass man es besser so läßt :slight_smile:

Moin Ralf,

vielen Dank für deinen Beitrag, aber ich wollte mit meinen Fragen keine Diskussion über Hausnummern anstoßen, sondern nur diese beantwortet haben.

gibt es denn gute Gründe, warum sich eine Gemeinde auf sowas einlassen sollte?

Siehst du die Gemeindeverwaltung als Gegner der Einwohner oder warum muss der Wunsch eines Einwohners gut begründet sein, wenn er ohne zusätzlichen Kostenaufwand für die Gemeinde erfüllt werden könnte und sie diesen Spielraum hätte?

Nach welchen Kriterien sollte der Gemeinderat entscheiden - Nasenfaktor, Spendenhöhe?

Ich denke, die Gemeindeverwaltung sollte im Rahmen von Vorschriften und/oder Gesetzen handeln, d.h. aber nicht, sich grundsätzlich querzustellen.

Gruß
Pontius

So Geschichten mag ich ja. In Düsseldorf wird von der Innenstadt ausgehend aufsteigend nummeriert. Bis auf eine Ausnahme: die Kaiserstraße. Über diese soll Napoleon damals in die Stadt eingeritten sein, weswegen man die Häuser an dieser Straße in Richtung Innenstadt aufsteigend nummerierte.

Faszinierend finde ich auch immer wieder, wie viele Menschen aus ihrer Hausnummer und ihrem Namen ein Geheimnis machen und beides möglichst unscheinbar (sofern überhaupt) der Außenwelt zur Kenntnis geben. Macht mir immer wieder viel Freude, wenn ich einmal jährlich die Einladungen zur Mitgliederversammlung unseres Fördervereins verteile.

Servus Pontius,

Nachtigall, ick hör dir trpasen.

Von querstellen ist keine Rede, manche Bräuche haben aber durchaus einen Sinn, unter anderem den, Frieden zu erhalten und keinen Unfrieden zu stiften. Dazu gehört auch die Regel, Hausnummern mit einem Buchstaben zu ergänzen, wenn eine Hausnummer eingeschoben werden muss, ebenso die Regel, alle gleichberechtigen Teile eines Gebäudes (entstanden meist durch Errst- oder Neubebauung) durch Zufügen eines Buchstabens zu unterscheiden. Wo ordnest Du das Bevorzugen eines Eigentümers von zweien ein?

Nebenbei: Meine Frage nach den Kriterien für eine solche Entscheidung ist noch offen.

Gruß
Ralf

Hallo,

weil es außer dem Wunsch des Eigentümers

noch andere Kriterien gibt - zB die Auffindbarkeit für Dritte. Das geht dann vom Paketboten bis zum Rettungsdienst.
Diese orientieren sich - gerade auch bei Neubauten - am jeweiligen kommunalen System, soweit vorhanden und wollen nicht erst groß herumsuchen, wie denn jetzt die Anlieger unter sich die Nummernreihenfolge geregelt haben.

&tschüß
Wolfgang

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Ja, das haben sie.
Es gibt regionale Gewohnheiten, die sind aber bei der Frage nach „5a und 5b“ gegen „5 und 5a“ ohne Belang sind. Da hilft nur ein nettes Gespräch mit dem Entscheidungsträger. Allerdings wäre es schön, wenn es eine plausible Begründung gäbe, denn „Namen sind Schall und Rauch“.

Gruss
Jörg Zabel

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Es gibt im Oberen Erzgebirge ein, wie für diese Gegend üblich mehrere Kilometer langes, Dorf, von dem es halbwegs Ortsunkundigen, z.B. Kundendienstleuten graust*. Da ist die 178 direkt neben der 68. Die 288 gibt es zweimal. Einmal links, einmal rechts der Straße. O-Ton Einwohner: „Noja, des war mal die 288A, aber das A ist runter gefallen. Hat keiner wieder ran gemacht. Braucht aa keiner, die Leut tun sich doch kennen.“

(*) Seit Autonavigation hausnummerngenau ist und eine wirklich gute Funknetzversorgung mit allen 3 Netzen besteht, hat alles so’n bisschen den Schrecken verloren.

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Das ist ja wie „Asterix bei den Briten“.

„Dies ist Parkallee LVII, ist es nicht?“ - „Nein, dies ist Nr. LVIII, aber eine I ist gefallen herunter.“ - „Ich erbitte Eure Verzeihung. Wir werden ersetzen euch die Haustür.“

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Meine Frage nach den Kriterien für eine solche Entscheidung ist noch offen.

Kriterien : Zulässigkeit, Kostenneutralität für die Gemeinde, Hauseigentümerwunsch, Schonung von Ressourcen ( Buchstabe und Befestigungsmaterial ). Und sollte der Nachbar den gleichen Wunsch haben, wird einfach abgelehnt.

Frag Dich mal ernsthaft, wie ein Gemeinderat seinen Job macht. Dem Bürger die Eier zu kraulen gehört definitiv nicht dazu.

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Frag Dich mal ernsthaft, wie ein Gemeinderat seinen Job macht.

Dass der Gemeinderat sich mit der Vergabe dieser Hausnummer befasst oder befassen soll, hast du geschrieben und nicht ich. Ich meine aber, dass öffentlich Bedienstete im Rahmen von Gesetzen und Verordnungen bürgerfreundlich handeln sollten.

Dem Bürger die Eier zu kraulen gehört definitiv nicht dazu.

Leider gibt es diese Fehlbesetzungen im öffentlichen Dienst, für die der Bürger ein lästiger Bittsteller ist, dem man mit dieser Einstellung gegenübertritt. Zudem kommen anstatt zielführender Antworten nur dumme Sprüche.

Ich danke allen, die mir meine Fragen beantwortet oder Hinweise gegeben haben oder interessante Geschichten erzählten, für ihre Beiträge.

„Zielführend“ heißt immer: in Deinem Interesse. Tut mit leid, dass ich Dein Begehr nicht erfüllen kann, aber der Gemeinderat ist halt nicht einem Bürger verpflichtet, sondern allen.

Zum Weiterlesen: Gemeinwohl

post scriptum, zur Rolle des Gemeinderates: Der erlässt die Satzung, in der solche Dinge geregelt werden, dabei hält er sich an die Gemeindeordnung des Bundeslandes. Was in der Satzung nicht geregelt wird, regelt er bei Bedarf.

Unter „zielführend“ verstehe ich, dass der Bürger auf verständlich formulierte Fragen eindeutige Antworten erhält. In diesem Fall entweder „Ja, ihrem Wunsch kann entsprochen werden“ oder „Nein, aus folgenden Gründen ist dies nicht möglich: … .“
Zielführend ist es nicht zu antworten: „Meine Aufgabe ist es nicht, ihnen ihre Eier zu kraulen.“ oder „Was soll der Quatsch“.
Hast du jetzt verstanden, was ich meine?