Hausratversicherung: Tür auch nachts verschließen?

Guten Tag,
schon seit langer Zeit stelle ich mir folgende Frage:

Ist es erforderlich abends vor dem Schlafengehen die Wohnungstür von innen 1-2 mal abzuschließen, um Hausratsversicherungsschutz zu genießen für den Fall der Fälle? Oder würde es ausreichen einfach die Tür wie bisher zuzuziehen. Die Tür hat außen keine Klinke sondern nur einen unbeweglichen Knauf. Zum Öffnen ist also stets ein Schlüssel erforderlich.

Danke für Ihre/Eure Einschätzung.

hallo,

i.a. ist es ausreichend, wenn die tür fest zugezogen ist, sofern sich jemand im haus/in der wohnung aufhält. muß also nicht abgeschlossen sein (allein schon wegen einer möglichen „gefahrensituation“ nicht sinnvoll), vor allem nicht, wenn man von außen ohne schlüssel gar nicht rein kommt.
nur wenn alle außer haus sind, sollte/müßte abgeschlossen sein.
das ist aber ganz bewußt nur eine „im allgemeinen-aussage“, denn das kann je nach versicherung anders gehandhabt sein.
daher: bei der versicherung nachfragen oder in den versicherungsbedingungen nachlesen. im zweifel ist das eh notwendig, denn im schadensfall hilft es nicht, sich auf eine antwort im www zu verlassen - das wird die versicherungsgesellschaft sich immer auf ihre eigenen bedingungen berufen.

saludos, borito

Hallo

Ist es erforderlich abends vor dem Schlafengehen die
Wohnungstür von innen 1-2 mal abzuschließen, um
Hausratsversicherungsschutz zu genießen für den Fall der
Fälle? Oder würde es ausreichen einfach die Tür wie bisher
zuzuziehen. Die Tür hat außen keine Klinke sondern nur einen
unbeweglichen Knauf. Zum Öffnen ist also stets ein Schlüssel
erforderlich.

So ganz grundsätzlich hebelt ein mutmaßlicher Einbrecher Ihre Wohnungstür, wenn Sie nicht verschlossen ist, in ca 1,5 sek geräuschlos auf. Sie merken nicht mal wenn er drinnen ist.

Wenn Sie die Wohnungstür verschlossen haben wird es schon erheblich schwieriger. Jetzt stellen Sie sich mal selbst die Frage wie Ihre Versicherung das sieht wenn Sie mit einem Abschließen der Türe einen 20.000 € Schaden hätten verhindern können.

Ihnen wird mit großer Sicherheit eine Teilschuld zukommen, um dies genau zu klären wende ich mich morgen an unsere Schadenabteilung und gebe ihnen genaueren Bescheid.

Viele Grüße

Killvaas

Kommt drauf an.
Hi!

Ihnen wird mit großer Sicherheit eine Teilschuld zukommen

So würde ich das nicht ausdrücken. Das kommt – wie so oft – halt auf die Versicherungsbedingungen an.
Meine Hausratversicherung zahlt z. B. ausdrücklich auch bei Fahrlässigkeit in Form eines Einbruchs bei nicht verschlossener Wohnungstür.

Gruß
Jadzia

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