Hausrecht

Hallo,

gestern las ich ganz interessiert mit…ich denke da muss man noch viel genauer Unterscheiden…es macht wie bereits festgestellt einen Unterschied, ob es sich wirklich um ein öffentliches Gebäude handelt, ein von der Gemeinde betriebenes Schwimmbad (öffentlich) oder um einen Supermarkt eine Disko oder gar einen Flughafen…Massengeschäft oder nicht…

Ich hab hier mal zusammengesammelt:
http://www.jurakopf.de/das-hausverbot-im-offentliche…
https://www.schwaebische.de/wirtschaft/aktuell/wirts…

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
Bezieht sich auf die unberechtigte Nutzung, die gewöhnliche Nutzung wäre weiter möglich.

Diskotheken haben zusätzlich das Problem, dass sie nicht gegen das Antidiskriminierungsgesetz oder den Jugendschutz verstoßen dürfen also in iherer Auswahl nicht so frei sind: http://www.discorecht.de/hausrecht-hausverbot-diskot…
/t/das-allgemeine-gleichbehandlungsgesetz/3999750

Soweit ich mich erinnern kann ist aber all das gestern in dem Thread gesagt worden…

Allerdings habe ich nirgends einen Hinweis darauf gefunden, dass ein Hausverbot (also privates Umfeld) befristet sein muss…ganz im Gegenteil:
http://www.pro-wohnen.de/Immobilien/Hausverbot.htm

Gruß
M.