Hausverbot für neue Freundin des Ex

Liebe Experten!

Wie sieht die rechtliche Lage im folgenden fiktiven Fall aus:
Ehefrau entdeckt, dass der Mann sie (wiederholt) betrogen hat, dieser will die Scheidung.
Das Ehepaar lebt vorerst noch zusammen im Haus (Ehe ist Zugewinngemeinschaft, Haus wurde in der Ehe angeschafft, nur der Mann steht im Grundbuch).
Nun hat der Mann seine „Neue“ bereits einmal in Abwesenheit der Noch-Ehefrau und der Kinder ins Haus gebracht und plant, sie am kommenden Wochenende zum gemeinsamen Kuchenbacken mit den Kindern ins Haus zu holen - für die Noch-Ehefrau eine Horrorvorstellung.

Muss die Noch-Ehefrau sich das eigentlich bieten lassen?
Kann die Noch-Ehefrau ein Hausverbot gegenüber der neuen Freundin aussprechen, bspw. aus Gründen des besonderen Schutzes der Kinder, oder weil es eben vorläufig auch noch ihr Zuhause ist?

Moralisch ist die Sache m.E. klar, aber hat die Noch-Ehefrau hier evtl. eine rechtliche Handhabe, diese Situation zu verhindern?

Danke für sachliche Informationen.

Gruß, Diva

Hallo,
klar kann der Mann sich Gäste in sein Haus einladen und genauso kann die Frau mit den Kindern am WE abwesend sein. Ein Wellnessbad mit Übernachtung, WE bei den Großeltern oder Freundin…
Am Montag ist eh wieder Schule. Bis dahin ist sie etwas erholt und etwas erhabener zurück. Das bietet keine Angriffsfläche und ist total nachvollziehbar. Aber unbedingt mit den Kindern! Sonst könnte es als Verlassen der Kinder gewertet werden. Und der Spezi könnte obendrein die Türschlösser wechseln lassen.

Siehe BGB §123. Dort heisst es: „Wer in die Wohnung […] eines anderen […] widerrechtlich eindringt […] wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
Das entscheidende ist hier „widerrechtlich“. Ein vom Haus(mit)eigentümer eingeladener Gast handelt nicht widerrechtlich.

Du meinst also, diese Demütigung muss sie sich gefallen lassen?

Sie ist genauso Hausmiteigentümerin, und Hausmitbewohnerin.
Sie hat also keinerlei Rechte, sich diesen Gast vom Leib zu halten?
Warum kann sie nicht mehr - wie im Hausrecht verankert - sagen, dass sie diese Person nicht in ihrem Zuhause möchte. Warum bricht sein Recht ihr Recht?
Gibt es nicht einen besonderen Schutz. für das Zuhause der Kinder?

Und moralisch gibt es hier keinerlei Bedenken, dass die Mutter der Kinder einfach so durch die Neue ausgetauscht werden soll?

Darf ich mal fragen, auf welcher Rechtsbasis das steht, was du hier sagst und woher du deine Qualifikation beziehst?

Meiner Meinung nach sprechen 2 Punkte dagegen:

  1. Es sind nicht irgendwelche „Gäste“, es ist die Neue vom Noch-Ehemann.
    Das hat eine andere Qualität als irgendwelche Gäste.
    2.Muss die Frau sich auf diese Art und Weise vertreiben lassen? Es ist genauso ihr Zuhause und sie soll zusehen, wie der Noch-Ehemann einfach mit seiner Neuen und ihren Kindern Kuchen bäckt? Sie hat keinerlei Recht, ihr Hausrecht auszuüben?
    Kannst du mir sagen auf welcher Basis sie das Recht verliert zu sagen, dass sie diese Frau nicht in ihrem Zuhause sehen will?

Es gibt keine Großeltern und es gibt zwar Freunde, aber keine, bei denen sie übernachten kann.
Und da der Mann keinen Unterhalt zahlt hat sie auch nicht das Geld, Wellnesstag zu machen.

Dann soll also der Ehemann einfach seine Neue ins Haus nehmen können - kann ja dann für länger sein, sie kann ja gleich einziehen - und sie muss dann zu Freunden ziehen und hat kein Mitspracherecht, wer da in ihrem Zuhause mit wohnt? Ernsthaft? Da gibt es keinen Schutz für Familie oder so? Der Mann kann einfach so die Frau austauschen, vielleicht merken es die Kinder ja gar nicht?

Was ist mit Hausrecht? Sie ist Bewohnerin, es ist das Zuhause von ihr und den Kindern - hat das rechtlich überhaupt kein Gewicht mehr? Warum bricht sein Hausrecht ihr Hausrecht?
Da hätte ich gern mal sachliche, juristische Begründungen.

Woher hast du dein Wissen? Bist du Anwalt? Oder sind das Mutmaßungen?

Mein Wissen habe ich aus eigener Erfahrung.

Hallo DDD

ich schlage vor deine Schwester telefoniert mal mit ihrer Rechtsanwältin, die sollte die erforderliche Qualifikation haben und kann ihr eine rechtssichere Auskunft geben.

Gruß h.
P.S. klar ist das moralisch verwerflich und er verhält sich wie ein Drecksack - das hat aber mit der rechtlichen Situation nichts zu tun - du mischst das gerade fröhlich durcheinander

noch ein PS ICH würde an ihrer Stelle da bleiben und das Feld eben genau nicht räumen

Ich bin kein Rechtsexperte … insofern sind meine Aussagen Mutmaßungen und die Wiedergabe von Dingen, die mich selbst betreffen, und werden hoffentlich korrigiert, wenn sie falsch sind.
Viel mehr wirst du hier im Forum nicht bekommen.
Die (fiktive) Frau soll sich doch nun wirklich rechtlich beraten/vertreten lassen, da führt gar kein Weg dran vorbei.
Vor allem sollte sie versuchen, Rechtliches und Emotionales so gut es geht zu trennen. Wenn ich sehe, wie stark allein du schon beim Artikelschreiben emotional dabei bist, kann ich mir gut vorstellen, was im Haus der beiden abgeht.

Betrogen ist rechtlich vollkommen wurscht.
Dass er die Scheidung „will“ auch, außer er hat sie schon eingereicht. In dem Fall hat er aber zwingend einen Anwalt und sie sollte idealerweise auch einen haben.

Dann ist der Mann der Eigentümer des Hauses.
Beide und die Kinder sind die Nutzer des Hauses.
Wenn einer der beiden gegen den Willen des Anderen will, dass der Andere dauerhaft auszieht, braucht sie/er eine richterliche Entscheidung dafür, die auch das Wohl der Kinder berücksichtigen wird.
Beiden gehört das Vermögen des Hauses. In welchem Anteil muss im Zuge des Zugewinnausgleichs festgestellt werden.

Ich fürchte ja, weil der Mann halt genauso Nutzer des Hauses ist, und die Frau offenbar keine entsprechenden rechtlichen Schritte eingeleitet hat.

Es ist nun mal auch sein Zuhause, seine Kinder, sein Sorgerecht, sein Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Das ist eben der Witz eines Scheidungsprozesses und der daran sich anhängenden familienrechtlichen Prozesse, das „auseinander zu klauben“. Bis dahin ist es uneindeutig und schwierig, weil halt fast alles noch auf „ehelich-gemeinsame Nutzung“ ausgerichtet ist.

Gruß
F.

Moin,

der Noch-Ehefrau steht Trennungsunterhalt zu, sogar wenn die beiden noch im gleichen Haus wohnen.
Sie soll sich endlich fachanwaltlich beraten lassen und ihre Ansprüche notfalls gerichtlich durchsetzen. Klar ist er ein Drecksack und man darf sich auch über sein Verhalten auskotzen, aber verbindlich helfen kann da nur der Anwalt.

Gruß
finnie

Es ist nunmal auch IHR Zuhause und das ihrer Kinder.

Mal abgesehen davon, wie das vor dem Jugendamt interpretiert wird, wenn er die Neue ins Haus bringt, als könne er die Mutter einfach so gegen eine Neue austauschen:

Wer hat denn das „stärkere“ Recht?
Wieso bricht sein Hausrecht das der Noch-Ehefrau?

Wenn eine der beiden Seiten den Wunsch hat, dass diese Person das Haus nicht betritt, dann kann das doch nicht von dem anderen gebrochen werden? Wonach entscheidet sich also, wessen Hausrecht stärker ist?

Die Anwältin ist übrigens kaum erreichbar.
Ist das bei anderen Anwälten besser?
Der nächste Termin ist am 18.2., ansonsten gehen immer nur ihre Mitarbeiterinnen ans Telefon.

Gruß, DDD

Hallo,

kurze Zitat aus dem ersten Treffer bei Google:

Ihm steht dann ein Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des
allgemeinen Persönlichkeitsrechtes zu, denn es ist ihm nicht zuzumuten,
dass Intimpartner seiner Frau die gemeinsame Ehewohnung betreten.

Zu finden hier:


und eine Diskussion dazu im Juraforum:

Sagte ich doch: „auch seins“, auch ihrs und auch das der Kinder.

Ich vermute, vor einer rechtlichen Festlegung hat keiner das stärkere Recht.
Da kann ich mich aber täuschen.

Tut es nicht.
Sie kann sich ja genauso Gäste einladen.
Rechtlich ist seine „Neue“ halt ein Gast wie jeder andere.

Was vermutlich möglich wäre ist, dass sie den Zutritt zu ihren allein genutzten Räume untersagt bzw. einfach durch Zusperren verindert.
Aber wenn das Backen in der gemeinsam genutzten Küche stattfindet, kann sie das m.W. nicht untersagen.
Auch hier gilt, dass ich nur herummutmaße.

Bei einer so konkreten Frage wie dem „Hausverbot“ für die „Neue“ könnte das hilfreich sein.
ich kann es aber nicht aus eigener Erfahrung empfehlen:

https://www.deutsche-anwaltshotline.de/

Ansonsten frage ich mich, was die Anwältin überhaupt beraten hat.
Bei meiner Scheidung hatten wir ein langes gemeinsames Erstgespräch mit dem Anwalt meiner Frau. Da sind alle Fragebereiche gut geklärt worden.

Gruß
F.

2 Like

Ja, kann sie.
Es wäre ihr unzumutbar und nicht rechtsmissbräuchlich hier das Hausrecht gegen die Freundin/Zukünftige des Ehemanns durchzusetzen. Auch gegen den Willen des Ehemannes.
Schutz der Kinder spielt dabei keine oder keine wichtige Rolle. Es reicht völlig aus, dass es der Ehefrau unzumutbar wäre die „Neue“ des Mannes in der gemeinsamen Wohnung zu dulden.

Das Problem ist doch das der Durchsetzung.
Was soll/kann die Frau machen wenn die „Neue“ nicht von selbst geht oder bei Kenntnis überhaupt in die Wohnung käme ?

Ja, man könnte die Polizei rufen und gleich eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch gegen die „Neue“ stellen.
Der „Hausfrieden“ wird dann aber auch wirklich gestört sein.

MfG
duck313

Aber es ist auch seins. Sie will nicht, daß die Neue im Haus ist, er will es. Da gibt’s keinen Trumpf, der sticht.

Warum sollten die das irgendwie interpretieren? Oder genauer: warum sollten die das negativ interpretieren, was Du zu glauben scheinst? Nur, weil er eine intakte Beziehung mit einer Frau hat, die sich anscheinend gut genug mit den Kindern versteht (bzw. die Kinder sich mit ihr), um mit ihnen (bzw. mit ihr) einen Nachmittag zu verbringen? Das ist nicht negativ, sondern allenfalls positiv.

Er tauscht die Partnerin aus, nicht die Mutter. Das ist ein Wahrnehmungsproblem, das verlassene Elternteile oft haben.

Keiner hat das stärkere Recht und deswegen bricht da auch nix. Du wirst lachen (naja, vermutlich eher nicht), aber er dürfte die Neue auch einladen, wenn die Alte noch da ist und diese dürfte ihren Neuen auch einladen, wenn der Alte noch da ist.

Wenn eine der beiden Seiten den Wunsch hat, daß diese Person das Haus betritt, dann kann das doch nicht von dem anderen gebrochen werden? Oder doch? Oder was?

Die Alte sollte langsam mal erwachsen werden, auch wenn es weh tut. Sie wird mit ihrem zukünftigen Ex-Mann noch mindestens bis zur Volljährigkeit des jüngsten Kindes zu tun haben. Je eher sie ihren Zorn und ihren verletzten Stolz in den Griff bekommt und je eher sie aufhört, die Kinder und das Haus als ihr alleiniges Eigentum zu betrachten, desto eher normalisiert sich die Lage. Und das schreibe ich nicht, weil ich ein Mann bin und sie eine Frau, sondern weil das ganz unabhängig vom Geschlecht der einzig gangbare Weg ist.

Ja, die Situation ist scheiße und erst recht, wenn man selber der verletzte und verlassene Teil ist und umso mehr, wenn man die Angst hat, daß die Kinder beim anderen Elternteil bleiben dürfen. Aber jetzt werden die Weichen gestellt, wie das Verhältnis in Zukunft sein wird und die Zukunft ist echt lang. Ich weiß, daß nach Deiner und der Interpretation Deiner Schwester der Mann der Arsch ist und ganz furchtbare Sachen macht wie backen mit den Kindern, Essen kochen und von der Schule abholen und so: er ist der Vater der Kinder und der Kontakt wird wie oben geschrieben noch viele Jahre zwangsläufig bestehen bleiben.

In der Trennungsphase legen beide Partner den Grundstein für die weitere „Zusammenarbeit“. Wenn man jetzt aus jeder Mücke mehr macht als ein lästiges Insekt und versucht, gegen das Insekt mit juristischen Mitteln vorzugehen, dann wird das eine sehr lange und vor allem sehr unangenehme Zeit und zwar für alle Beteiligten - auch für die Kinder. Denn diese bekommen mit, wie der Hase läuft und die Stimmung ist und das hat Folgen; für die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder, für das Verhältnis zu beiden (!)Elternteilen, für die Fähigkeit, später mal gesunde Partnerschaften eingehen zu können.

Es ist also Sache der Eltern, sich vernünftig und besonnen zu verhalten, so schwer es auch fällt und so sehr man die Schuld für alles Elend auch beim Ex-Partner sucht und so wenig man sie bei sich selbst vermutet.

Der langen Rede kurzer Sinn: der Mann kann einladen, wen er will und wenn es Heino, David Hasselhoff oder der Geist von Idi Amin ist.

Gruß
C.

2 Like

Da bricht nix. Aber wenn sich die beiden nicht den Kindern prügeln wollen, um zu sehen, wer sich mit Gewalt durchsetzt, wird sie wohl hinnehmen müssen, daß er jemanden einlädt und dann die Tür aufmacht, wenn es klingelt.

Wenn die Kinder durch die Anwesenheit der Frau gefährdet wären, gäbe es da sicherlich Möglichkeiten. Allein: ich sehe die Gefahr nicht.

Siehe oben: nicht die Mutter wird ausgetauscht, sondern die Partnerin und für mangelndes Selbstbewußtsein und die Wahrnehmungsprobleme ist der Staat nicht zuständig.

1 Like

Vielleicht hätte der Kollege besser ein Urteil als Quelle beigefügt. Die mir bekannten Urteile billigen das Aussprechen eines Hausverbotes dem Ex-Partner nämlich nur zu, wenn der neue Partner wiederholt und über Nacht in die gemeinsame Wohnung kommen will und selbst dann ist das abhängig von der Wohnsituation (nur ein Bad, nur ein Aufenthaltsraum usw.).

Auf welches Urteil beziehst Du Dich?

Da bleibt mir nur eins zu sagen: Alle Unklarheiten beseitigt.
Hier ist fachlicher Rat vom Anwalt gefordert.

Die Klarheit besteht darin, daß da ein Anwalt vor knapp Jahren etwas ohne Quellenangabe geschrieben hat.

Ein Urteil, auf das in dem Kontext immer wieder gerne verwiesen wird, stammt vom OLG Hamm aus dem Jahre 2015. Da wird die frühere gemeinsame Ehewohnung der Frau zugewiesen, weil die neue Partnerin wiederholt und über Nacht im Haus war, das zudem noch beengte Verhältnisse aufwies. Davon kann hier nicht die Rede sein.

Hat jemand ein anderes Urteil zur Hand?

Ach schade; da ist Dir gar nicht aufgefallen, daß ich nur die Wortwahl von DDD kopiert habe. „Die Alte“ ist die Entsprechung zu „Die Neue“ und das „erwachsen werden“ entspricht meiner Wahrnehmung der Veranstaltung als Trennung unter Teenies.

Das ist keine Quelle, sondern eine Meinungsäußerung ohne Quellenangabe.

3 Like

Siehe oben.

Ich war bisher immer nur staunender Zuschauer und habe da vor allem gelernt, wie man sich nicht verhalten sollte. Oder wie man sich verhalten sollte, wenn man es darauf anlegt, es sich mit seinen Kindern zu verderben.

Wir werden gerade Zeugen von beidem.

1 Like