Hausverbot für neue Freundin des Ex

Ich bin kein Rechtsexperte … insofern sind meine Aussagen Mutmaßungen und die Wiedergabe von Dingen, die mich selbst betreffen, und werden hoffentlich korrigiert, wenn sie falsch sind.
Viel mehr wirst du hier im Forum nicht bekommen.
Die (fiktive) Frau soll sich doch nun wirklich rechtlich beraten/vertreten lassen, da führt gar kein Weg dran vorbei.
Vor allem sollte sie versuchen, Rechtliches und Emotionales so gut es geht zu trennen. Wenn ich sehe, wie stark allein du schon beim Artikelschreiben emotional dabei bist, kann ich mir gut vorstellen, was im Haus der beiden abgeht.

Betrogen ist rechtlich vollkommen wurscht.
Dass er die Scheidung „will“ auch, außer er hat sie schon eingereicht. In dem Fall hat er aber zwingend einen Anwalt und sie sollte idealerweise auch einen haben.

Dann ist der Mann der Eigentümer des Hauses.
Beide und die Kinder sind die Nutzer des Hauses.
Wenn einer der beiden gegen den Willen des Anderen will, dass der Andere dauerhaft auszieht, braucht sie/er eine richterliche Entscheidung dafür, die auch das Wohl der Kinder berücksichtigen wird.
Beiden gehört das Vermögen des Hauses. In welchem Anteil muss im Zuge des Zugewinnausgleichs festgestellt werden.

Ich fürchte ja, weil der Mann halt genauso Nutzer des Hauses ist, und die Frau offenbar keine entsprechenden rechtlichen Schritte eingeleitet hat.

Es ist nun mal auch sein Zuhause, seine Kinder, sein Sorgerecht, sein Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Das ist eben der Witz eines Scheidungsprozesses und der daran sich anhängenden familienrechtlichen Prozesse, das „auseinander zu klauben“. Bis dahin ist es uneindeutig und schwierig, weil halt fast alles noch auf „ehelich-gemeinsame Nutzung“ ausgerichtet ist.

Gruß
F.

Moin,

der Noch-Ehefrau steht Trennungsunterhalt zu, sogar wenn die beiden noch im gleichen Haus wohnen.
Sie soll sich endlich fachanwaltlich beraten lassen und ihre Ansprüche notfalls gerichtlich durchsetzen. Klar ist er ein Drecksack und man darf sich auch über sein Verhalten auskotzen, aber verbindlich helfen kann da nur der Anwalt.

Gruß
finnie

Es ist nunmal auch IHR Zuhause und das ihrer Kinder.

Mal abgesehen davon, wie das vor dem Jugendamt interpretiert wird, wenn er die Neue ins Haus bringt, als könne er die Mutter einfach so gegen eine Neue austauschen:

Wer hat denn das „stärkere“ Recht?
Wieso bricht sein Hausrecht das der Noch-Ehefrau?

Wenn eine der beiden Seiten den Wunsch hat, dass diese Person das Haus nicht betritt, dann kann das doch nicht von dem anderen gebrochen werden? Wonach entscheidet sich also, wessen Hausrecht stärker ist?

Die Anwältin ist übrigens kaum erreichbar.
Ist das bei anderen Anwälten besser?
Der nächste Termin ist am 18.2., ansonsten gehen immer nur ihre Mitarbeiterinnen ans Telefon.

Gruß, DDD

Hallo,

kurze Zitat aus dem ersten Treffer bei Google:

Ihm steht dann ein Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des
allgemeinen Persönlichkeitsrechtes zu, denn es ist ihm nicht zuzumuten,
dass Intimpartner seiner Frau die gemeinsame Ehewohnung betreten.

Zu finden hier:


und eine Diskussion dazu im Juraforum:

Sagte ich doch: „auch seins“, auch ihrs und auch das der Kinder.

Ich vermute, vor einer rechtlichen Festlegung hat keiner das stärkere Recht.
Da kann ich mich aber täuschen.

Tut es nicht.
Sie kann sich ja genauso Gäste einladen.
Rechtlich ist seine „Neue“ halt ein Gast wie jeder andere.

Was vermutlich möglich wäre ist, dass sie den Zutritt zu ihren allein genutzten Räume untersagt bzw. einfach durch Zusperren verindert.
Aber wenn das Backen in der gemeinsam genutzten Küche stattfindet, kann sie das m.W. nicht untersagen.
Auch hier gilt, dass ich nur herummutmaße.

Bei einer so konkreten Frage wie dem „Hausverbot“ für die „Neue“ könnte das hilfreich sein.
ich kann es aber nicht aus eigener Erfahrung empfehlen:

https://www.deutsche-anwaltshotline.de/

Ansonsten frage ich mich, was die Anwältin überhaupt beraten hat.
Bei meiner Scheidung hatten wir ein langes gemeinsames Erstgespräch mit dem Anwalt meiner Frau. Da sind alle Fragebereiche gut geklärt worden.

Gruß
F.

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Ja, kann sie.
Es wäre ihr unzumutbar und nicht rechtsmissbräuchlich hier das Hausrecht gegen die Freundin/Zukünftige des Ehemanns durchzusetzen. Auch gegen den Willen des Ehemannes.
Schutz der Kinder spielt dabei keine oder keine wichtige Rolle. Es reicht völlig aus, dass es der Ehefrau unzumutbar wäre die „Neue“ des Mannes in der gemeinsamen Wohnung zu dulden.

Das Problem ist doch das der Durchsetzung.
Was soll/kann die Frau machen wenn die „Neue“ nicht von selbst geht oder bei Kenntnis überhaupt in die Wohnung käme ?

Ja, man könnte die Polizei rufen und gleich eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch gegen die „Neue“ stellen.
Der „Hausfrieden“ wird dann aber auch wirklich gestört sein.

MfG
duck313

Aber es ist auch seins. Sie will nicht, daß die Neue im Haus ist, er will es. Da gibt’s keinen Trumpf, der sticht.

Warum sollten die das irgendwie interpretieren? Oder genauer: warum sollten die das negativ interpretieren, was Du zu glauben scheinst? Nur, weil er eine intakte Beziehung mit einer Frau hat, die sich anscheinend gut genug mit den Kindern versteht (bzw. die Kinder sich mit ihr), um mit ihnen (bzw. mit ihr) einen Nachmittag zu verbringen? Das ist nicht negativ, sondern allenfalls positiv.

Er tauscht die Partnerin aus, nicht die Mutter. Das ist ein Wahrnehmungsproblem, das verlassene Elternteile oft haben.

Keiner hat das stärkere Recht und deswegen bricht da auch nix. Du wirst lachen (naja, vermutlich eher nicht), aber er dürfte die Neue auch einladen, wenn die Alte noch da ist und diese dürfte ihren Neuen auch einladen, wenn der Alte noch da ist.

Wenn eine der beiden Seiten den Wunsch hat, daß diese Person das Haus betritt, dann kann das doch nicht von dem anderen gebrochen werden? Oder doch? Oder was?

Die Alte sollte langsam mal erwachsen werden, auch wenn es weh tut. Sie wird mit ihrem zukünftigen Ex-Mann noch mindestens bis zur Volljährigkeit des jüngsten Kindes zu tun haben. Je eher sie ihren Zorn und ihren verletzten Stolz in den Griff bekommt und je eher sie aufhört, die Kinder und das Haus als ihr alleiniges Eigentum zu betrachten, desto eher normalisiert sich die Lage. Und das schreibe ich nicht, weil ich ein Mann bin und sie eine Frau, sondern weil das ganz unabhängig vom Geschlecht der einzig gangbare Weg ist.

Ja, die Situation ist scheiße und erst recht, wenn man selber der verletzte und verlassene Teil ist und umso mehr, wenn man die Angst hat, daß die Kinder beim anderen Elternteil bleiben dürfen. Aber jetzt werden die Weichen gestellt, wie das Verhältnis in Zukunft sein wird und die Zukunft ist echt lang. Ich weiß, daß nach Deiner und der Interpretation Deiner Schwester der Mann der Arsch ist und ganz furchtbare Sachen macht wie backen mit den Kindern, Essen kochen und von der Schule abholen und so: er ist der Vater der Kinder und der Kontakt wird wie oben geschrieben noch viele Jahre zwangsläufig bestehen bleiben.

In der Trennungsphase legen beide Partner den Grundstein für die weitere „Zusammenarbeit“. Wenn man jetzt aus jeder Mücke mehr macht als ein lästiges Insekt und versucht, gegen das Insekt mit juristischen Mitteln vorzugehen, dann wird das eine sehr lange und vor allem sehr unangenehme Zeit und zwar für alle Beteiligten - auch für die Kinder. Denn diese bekommen mit, wie der Hase läuft und die Stimmung ist und das hat Folgen; für die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder, für das Verhältnis zu beiden (!)Elternteilen, für die Fähigkeit, später mal gesunde Partnerschaften eingehen zu können.

Es ist also Sache der Eltern, sich vernünftig und besonnen zu verhalten, so schwer es auch fällt und so sehr man die Schuld für alles Elend auch beim Ex-Partner sucht und so wenig man sie bei sich selbst vermutet.

Der langen Rede kurzer Sinn: der Mann kann einladen, wen er will und wenn es Heino, David Hasselhoff oder der Geist von Idi Amin ist.

Gruß
C.

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Da bricht nix. Aber wenn sich die beiden nicht den Kindern prügeln wollen, um zu sehen, wer sich mit Gewalt durchsetzt, wird sie wohl hinnehmen müssen, daß er jemanden einlädt und dann die Tür aufmacht, wenn es klingelt.

Wenn die Kinder durch die Anwesenheit der Frau gefährdet wären, gäbe es da sicherlich Möglichkeiten. Allein: ich sehe die Gefahr nicht.

Siehe oben: nicht die Mutter wird ausgetauscht, sondern die Partnerin und für mangelndes Selbstbewußtsein und die Wahrnehmungsprobleme ist der Staat nicht zuständig.

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Vielleicht hätte der Kollege besser ein Urteil als Quelle beigefügt. Die mir bekannten Urteile billigen das Aussprechen eines Hausverbotes dem Ex-Partner nämlich nur zu, wenn der neue Partner wiederholt und über Nacht in die gemeinsame Wohnung kommen will und selbst dann ist das abhängig von der Wohnsituation (nur ein Bad, nur ein Aufenthaltsraum usw.).

Auf welches Urteil beziehst Du Dich?

Da bleibt mir nur eins zu sagen: Alle Unklarheiten beseitigt.
Hier ist fachlicher Rat vom Anwalt gefordert.

Die Klarheit besteht darin, daß da ein Anwalt vor knapp Jahren etwas ohne Quellenangabe geschrieben hat.

Ein Urteil, auf das in dem Kontext immer wieder gerne verwiesen wird, stammt vom OLG Hamm aus dem Jahre 2015. Da wird die frühere gemeinsame Ehewohnung der Frau zugewiesen, weil die neue Partnerin wiederholt und über Nacht im Haus war, das zudem noch beengte Verhältnisse aufwies. Davon kann hier nicht die Rede sein.

Hat jemand ein anderes Urteil zur Hand?

Ach schade; da ist Dir gar nicht aufgefallen, daß ich nur die Wortwahl von DDD kopiert habe. „Die Alte“ ist die Entsprechung zu „Die Neue“ und das „erwachsen werden“ entspricht meiner Wahrnehmung der Veranstaltung als Trennung unter Teenies.

Das ist keine Quelle, sondern eine Meinungsäußerung ohne Quellenangabe.

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Siehe oben.

Ich war bisher immer nur staunender Zuschauer und habe da vor allem gelernt, wie man sich nicht verhalten sollte. Oder wie man sich verhalten sollte, wenn man es darauf anlegt, es sich mit seinen Kindern zu verderben.

Wir werden gerade Zeugen von beidem.

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Pack deine Schwester, fahrt zum Amtsgericht und versucht eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Das geht auch ohne Anwalt.


Wenn das bis zum Wo.-ende nicht mehr klappen sollte, soll sie samt der Kinder entweder schon am Tag davor oder sonst an dem Tag, verschwinden.
Als nächstes soll sie sich ihre Anwältin vornehmen und zwar soll die erwirken, dass er auszieht und ihr sagen, dass Deine Schwester mit der Nichterreichbarkeit der Anwältin derart unzufrieden ist, dass sie erwägt sich eine/n andere/n Anwlt/in zu suchen.
Diva, Deine Schwester ist von der Ehe mit dem Macho als das Heimchen am Herd und mein Wort ist Gesetz geprägt worden und ist deshalb unfähig sich seiner Winkelzüge zu erwehren. Einer von Beiden muss aus dem Haus raus, vorzugsweise er! ramses90

Dazu kommt, dass die dort abgehandelte Situation (offenbar während der Ehe) nicht die gleiche ist wie die der besagten Frau hier: nach Einreichung der Scheidung.
Hier ist die Trennung („von Tisch, Bett und Waschmaschine“) bereits offiziell erfolgt, lediglich Teile des Wohnbereichs müssen noch geteilt werden bis eine richterliche Entscheidung erfolgt ist.

Gruß
F.

Was spräche eigentlich dagegen, sich wie Erwachsene zu benehmen und eine Regelung zu finden, mit der beide eine Zeitlang leben können?

Fragt sich
Ann da Cava

Nur braucht man da irgendwie einen Grund für und worin sollte der hier bestehen? Die Frau bleibt nicht über Nacht, kommt nicht ständig (einmal war es wohl bisher), hat sich weder gewalttätig noch beleidigend verhalten, hat den Kindern keinen Schaden zugeführt… welche Gründe sollte es da für eine einstweilige Verfügung geben?

Kindesentzug? Du empfiehlst eine strafbare Handlung? Ich bin nicht ganz sicher, ob Du in der Angelegenheit der richtige Berater bist.

Und das, ohne die tatsächliche Lage zu kennen. Mutige Aussage. Bei Trennungen gibt es zwei Seiten der Geschichte und wir haben bisher immer nur eine gehört. Bis sich da eine Veränderung einstellt, sollte man Neutralität wahren.

Mein Eindruck ist im übrigen folgender: er versucht, die neue Partnerin allmählich an die Kinder heranzuführen oder umgekehrt, kümmert sich um Kinder, Schule usw., während sie wie eine Furie herumtitscht, ihn für alles verantwortlich macht, und ständig nach juristischen Wegen sucht, wo eigentlich Kommunikation unter Erwachsenen gefragt ist.

Natürlich ist mein Eindruck davon gefärbt, wie DDD die Sachverhalte hier präsentiert, aber davon kann sich so oder so keiner freimachen.

Vor dem Hintergrund der weitgehenden Unwissenheit, halte ich es für fatal, der Frau zu raten, erstens eine Einstweilige Verfügung für eine objektive Nichtigkeit (schließlich war sie noch nicht einmal da als die Frau zum Backen da war) zu beantragen (mal abgesehen davon, daß das eh nicht zum Erfolg führen dürfte) und zweitens auch noch den Kindesentzug zu empfehlen. Das dürfte insgesamt der Weg sein, der mit größter Sicherheit nicht dazu führt, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen.

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Wenn ihr euch einig wart und du deiner Frau auch die Würde gelassen hast - super!

Dieser Ehemann hier versucht seine Noch-Ehefrau zu vernichten. Wie gestaltet sich da wohl so ein Erstgespräch?

Du hast aber verstanden, dass es darum nicht geht?

Es war bei uns zwischendurch auch nicht leicht, weil die Emotionen einfach nicht zu bändigen sind, wenn Kinder im Spiel sind.
Der Schlüssel war, dass wir uns über die Kinder verständigen konnte, was eigentlich heißt, dass ich nachgegeben habe.

Leichter gemacht hat es uns übrigens der Umstand, dass wir beide neue Partner hatten, die wir auch ins gemeinsame Haus einladen konnten.
Das ist aber nicht als „Vorschlag“ gemeint, weil mir schon klar ist, dass das nicht bei jedem geht.

Die Frau muss sich dringend schützen, und da ist aus meiner Sicht eine gute rechtliche Beratung das A und O. Entweder leistet ihre Anwältin das oder sie muss sich eine andere suchen. Das ist aus meiner Sicht gut investiertes Geld (sofern es nicht eh per Kostenbeihilfe abgerechnet werden kann), da allein schon der Aspekt Zugewinnausgleich eine große Rolle spielen wird. Je nach Wohnlage gehts da ja um eine Riesenmenge Geld (die ganze Wertsteigerung von Immobilie und Grundstück in den letzten Jahren in einigen Teilen Deutschlands muss aufgeteilt werden, da ist immer alles hoch umstritten).

Psychologische Unterstützung könnte vielleicht auch nicht schaden, sag ich jetzt mal aus meinem beruflichen Verständnis heraus. Die Frau ist unfreiwillig in eine große Lebenskrise geworfen worden, da müsste sie sich gewiss nicht schämen, sich da unterstützen zu lassen.

Gruß
F.

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