Ich bin kein Rechtsexperte … insofern sind meine Aussagen Mutmaßungen und die Wiedergabe von Dingen, die mich selbst betreffen, und werden hoffentlich korrigiert, wenn sie falsch sind.
Viel mehr wirst du hier im Forum nicht bekommen.
Die (fiktive) Frau soll sich doch nun wirklich rechtlich beraten/vertreten lassen, da führt gar kein Weg dran vorbei.
Vor allem sollte sie versuchen, Rechtliches und Emotionales so gut es geht zu trennen. Wenn ich sehe, wie stark allein du schon beim Artikelschreiben emotional dabei bist, kann ich mir gut vorstellen, was im Haus der beiden abgeht.
Betrogen ist rechtlich vollkommen wurscht.
Dass er die Scheidung „will“ auch, außer er hat sie schon eingereicht. In dem Fall hat er aber zwingend einen Anwalt und sie sollte idealerweise auch einen haben.
Dann ist der Mann der Eigentümer des Hauses.
Beide und die Kinder sind die Nutzer des Hauses.
Wenn einer der beiden gegen den Willen des Anderen will, dass der Andere dauerhaft auszieht, braucht sie/er eine richterliche Entscheidung dafür, die auch das Wohl der Kinder berücksichtigen wird.
Beiden gehört das Vermögen des Hauses. In welchem Anteil muss im Zuge des Zugewinnausgleichs festgestellt werden.
Ich fürchte ja, weil der Mann halt genauso Nutzer des Hauses ist, und die Frau offenbar keine entsprechenden rechtlichen Schritte eingeleitet hat.
Es ist nun mal auch sein Zuhause, seine Kinder, sein Sorgerecht, sein Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Das ist eben der Witz eines Scheidungsprozesses und der daran sich anhängenden familienrechtlichen Prozesse, das „auseinander zu klauben“. Bis dahin ist es uneindeutig und schwierig, weil halt fast alles noch auf „ehelich-gemeinsame Nutzung“ ausgerichtet ist.
Gruß
F.