Hausverbot vom Hausvorbesitzer

Hallo an alle !!!

Ich habe ein Haus ersteigert und bin laut Gesetz Eigentümer darf mir der ehemaliger Vorbesitzer Hausverbot oder Grundstücksverbot erteilen ??? danke im vorraus

Ich bin kein RA, aber ich würde Dir raten, einen RA schnellstens einzuschalten, da der Ärger nicht einfach so enden wird.
Zwei Gegenfragen:

  • Du hast Dir ein Auto gekauft; darf Dir der Vorbesitzer das Fahren untersagen?
  • Du hast einen Hamburger bei MC-Irgendwem gekauft - darf MC-Verkäufer/in Dir sagen: Du darfst das nicht essen?

Du hast es gekauft (und bezahlt) es ist DEINS - Du kannst dem Vorbesitzer verbieten, aber nicht umgekehrt.
Da man in diesem Rechtssystem immer wieder auf unglaubliche Überraschungen stößt, sind diese Zeilen ohne Gewähr.
Wie gesagt, ruf einen RA an, schildere den Fall, und Du weisst Bescheid.

Es kommt nicht darauf an, was er früher einmal war, sondern was er heute ist. Wenn er heute Mieter oder sonstwie legaler Nutzer ist, darf er sehr wohl Hausverbot erteilen.

vnA

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Hallo!

Der Fall ist insofern typisch, als jemand offensichtlich nur die Hälfte erzählt, um eine Antort in seinem Sinn zu erhalten und anschließend damit loszuziehen (und natürlich auf die Nase zu fallen).

Ich habe ein Haus ersteigert und bin laut Gesetz Eigentümer
darf mir der ehemaliger Vorbesitzer Hausverbot oder
Grundstücksverbot erteilen ?

Der Voreigentümer ist volltrunken oder aus anderen Gründen geistig gestört. In solchem Fall muss den aktuellen Eigentümer das Gerede des Gestörten nicht interessieren und er hätte hier vermutlich keine Frage gestellt. Also wird es noch irgendein Rechtsverhältnis mit dem Voreigentümer geben, z. B. eines, bei dem zwar nicht das Eigentum, aber der Besitz samt Hausrecht beim Voreigentümer liegt.

Gruß
Wolfgang

Um was geht es denn genau?

Ich kann die Frage nur allgemein beantworten. Ein Ersteigerer ist nach dem Zuschlag Eigentümer und muss sich den Besitz erst verschaffen. Dazu muss er sich einen vollstreckbaren Zuschlagsbeschluss verschaffen und sich der Hilfe eines Gerichtsvollziehers bedienen, der seinerseits ggf.sich der Hilfe der Polizei bedient.

Juristisch ist dein Titel falsch. er müßte heißen:
hausverbot vom Hausbesitzer (http://de.wikipedia.org/wiki/Besitz)

Und dann ist die Antwort doch klar?

Ich habe ein Haus ersteigert und bin laut Gesetz Eigentümer

…wie das genau : ist die Auflassung schon erfolgt, bist Du jetzt im Grundbuch eingetragen?

ehemaliger Vorbesitzer

…war der vorher im Grundbuch eingetragen oder ist es aktuell noch? Oder hat er aktuell einen Mietvertrag mit z.B. dem Gläubiger oder ist er defacto einfach nur noch ein rechtswidriger Hausbesetzer?

Zwangsversteigerungen laufen doch etwas anders als normale Grundstücksverkäufe.

vnA

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