Hallo.
Meine Ex- Frau und ich wollen unser gemeinsames Haus, was uns jeweils zu 50% gehört im rahmen eines Mietkauf veräußern. Wir wohnen allerdings ziemlich weit von einander weg.
Nun zur Frage. Müssen beide Eigentümer beim Notartermin anwesend sein?
Oder reicht a. Eine einfache Vollmacht?
b. eine vom Notar beglaubigte Vollmacht?
oder c. kann der zweite Eigentümer nur den Vertrag vervollständigen, wenn er ihn ebenfalls bei einen Notar seines vertrauen unterschreibt?
Hallo,
wie schön, dass Du schon die richtige Antwort vorgegeben hast - Antwort b ist richtig! Zumindest ist es die einfachste Variante.
Die andere Variante ist die nachträgliche Genehmigung, die ist aber insofern riskanter, als wenn Deine Ex-Frau sich das kurzfristig anders überlegen könnte und dann das ganze „boikotiert“ - daher Vollmacht vorab ist besser.
Viel Erfolg!
danke, für die Antwort. das vereinfacht die Sache ungemein.
Beide Eigentümer müssen nicht zwingend anwesend sein. Es reicht wenn einer unterschreibt und der 2. Eigentümer kann den Vertrag dann bei einem anderen Notar nachgenehmigen und der Vertrag wird dann wieder zurückgesandt und somit rechtskräftig. Es entstehen aber zusätzlich Kosten für die Nachgenehmigung.
MfG Roland Ritt
Hallo. Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Wenn Vollmacht, dann muss es eine notarielle Vollmacht sein.
Die einfachste Lösung ist, Sie gehen mit dem Käufer zum Notar und Ihre Frau genehmigt die Beurkundung bei einem Notar ihrer Wahl. Dies ist auch die kostengünstigste Lösung. Ihr Notar wird dies sicher gerne erklären. MfG A. Frank