Ich habe ein älteres Haus geerbt. Weis aber noch nicht genau wie es nach 8 Jahren Leerstand aussieht. Ich fürchte nicht gut.Ich möchte das Haus und Grundstück gern verkaufen, aber leider ist das Grundstück ein „hinteres Grundstück“ mit Durchgangsrecht über ein anderes Grundstück. Läßt sich sowas verkaufen oder soll ich es lieber herrichten und vermieten ?
Ist das Durchgangsrecht im Grundbuch eingetragen ? Dann wird dieses beim Verkauf übertragen, also i.d.R. kein Problem. Ist es „nur“ ein (vertraglich ?) vereinbartes Gewohnheitsrecht ist es etwas schwieriger. Da hilft nur ein Anwalt weiter.
Herrichten und vermieten… kommt auf viele Faktoren an wie: Geld für Renovierung vorhanden (Unvorhergesehenes einplanen !), Steuerliche Absetzbarkeit, gut vermietbar?, in der Nähe vom eigenen Wohnort, eigenes Alter ?, ggf. irrgendwann ma selbst einziehen… viele viele offene Fragen.
Im Zweifelsfalle besser verkaufen, denn ein altes Gebäude birgt viele kostspielige Fallen, nach 8 Jahren Leerstand sind mit Sicherheit alles Wasser+Heizleitungen kaputtgefroren, allein das ist sehr sehr kostspielig !
Hallo Frau Wehling,
lassen Sie sich den grundbuchlichen Eintrag bzgl. Wegerechts kopieren und weisen Sie beim Verkauf darauf hin, bzw. legen Sie die Kopie vor.
Es wird bei solchen Wegerechte eher keine Schwierigkeiten geben, wenn man selbst das
Haus nutzt. Bei Vermietung sind vielleicht Neidtendenzen des betroffenen Eigentümers vorhanden, und macht Ihrem Mieter das Leben schwer.
Reden Sie doch mal mit dem Grundstückseigentümer, ob er am Kauf interessiert ist.
Von einer Vermietung unter diesen Bedingungen würde ich persönlich Abstand nehmen.Z hoher Stressfaktor. 
Liebe Grüße
Christa
hallo Ingrid, natürlich läßt sich das verkaufen, denn das Durchgangsrecht ist vertraglich geregelt.
Gruß!
Keith
Sehr geehrte Frau Wehling,
lassen Sie das Objekt über einen orstansässigen Makler bewerten und dieser kann Ihnen Ihre Frage sicherlich genauer beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Ritt
leider ist das Grundstück ein „hinteres Grundstück“ mit
Durchgangsrecht über ein anderes Grundstück. Läßt sich sowas
verkaufen oder soll ich es lieber herrichten und vermieten ?
Grundsätzlich lässt sich jedes Grundstück verkaufen - da spricht auch nichts dagegen, dass es sich um ein hinteres Grundstück handelt und der eingetragene Wegerecht kann nicht ohne weiteres abbedungen werden. Daher wüsste ich keine Argumente gegen den Kauf/Verkauf eines solchen Grundstücks (mir persönlich würde gerade so ein Grundstück besonders gefallen).
Die wesentliche Frage ist, wo ist das Grundstück und wie sind die Grundstückswerte? Ein freistehendes Einfamilienhaus kann schon lukrativ in der Vermietung sein, je nachdem wo das Haus steht (in München und Umgebung nahezu unbezahlbar, dagegen weiter auf dem Landeher begehrt - bis zu teuer, als dass sich die Miete lohnen würde).
Weiter stellt sich die Frage - wieviel sind Sie bereit, in das Haus zu investieren? Je nachdem welche Arbeiten zu tun sind, kann eine Investition von 10’-20’ EUR mit einer Preiserhöhung von bis zu 50’ EUR auswirken. Es ist zunächst ausgelegtes Geld, was Sie dann aber im Zuge des Verkaufs wieder zurück bekommen können (ACHTUNG - Marktlage!!!).
Die Entscheidung können nur Sie treffen. Als Immobilienmakler ist so ein Angebot geradezu ein Leckerbisen. 
Viel Erfolg!
Dankesehr, Ihre Antwort hat mich weitergebracht.
mfg
Ingrid
Hallo Chrsita, dankeschön für die schnelle Antwort.
Ich werde versuchen dem Vordergrundstückbesitzer das Haus anzubieten. Hege da aber nicht allzu große Hoffnung, da wir alle schon im Rentenalter sind. Also strebe ich allgemein einen Verkauf an um den Erlös zwischen meinen 2 Kindern zu teilen. (Meine Tochter lebt in Schweden und kann daher leider nicht sehr hilfreich sein.) Mein Sohn hätte evtl. Interesse an dem Haus aber leider keine Mittel.
Nochmals vielen lieben Dank für die prompte Antwort.
mfg
Ingrid
hallo Ingrid, natürlich läßt sich das verkaufen, denn das
Durchgangsrecht ist vertraglich geregelt.
Gruß!
Keith
Hallo Keith, danke für die prompte Antwort. Also versuche ich mal mein Glück mit dem Verkauf und sehe wie sich dies gestaltet.
mfg
Ingrid
Hallo Herr Ritt,
danke für den Hinweis. Das werde ich so machen und dann versuchen das Haus zu verkaufen. Meine Tochter hat kein Interesse (sie lebt in Schweden) und mein Sohn leider nicht die Mittel um das Haus zu erhalten.
mfg
Ingrid
Hallo Herr Lehmann, danke für die recht informative Antwort. Ja es wirft viele Fragen auf. Da ich mich mittlerweile im Rentenalter befinde, habe ich nicht das wirkliche Interesse an dem Haus. So schade es auch ist. Habe mich mit meiner Tochter in Schweden in Verbindung gesetzt. Für sie trifft das gleiche zu und mein Sohn hätte Interesse, aber nicht die Mittel. So wird letztendlich dann doch nur der Verkauf bleiben. Das Haus befindet sich in Kassel. Ein freihstehendes Einfamilienhaus.
Mein Mann ist Handwerker, aber auch nicht mehr wirklich in der Lage so ein großes Projekt zu übernehmen. Ich denke ich werde mich einfach an einen Makler etc wenden und das Haus schätzen lassen und sehen wie man es verkaufen kann.
mfg
Ingrid
Guten Tag.
Natürlich lässt sich auch ein Haus auf einem hinteren Grundstück verkaufen. In der Regel ist ein Wegerecht im Grundbuch eingetragen. Am besten wenden Sie sich an den zuständigen Notar. Viele Grüße Alexander Frank
Guten Tag.
Natürlich lässt sich auch ein Haus auf einem hinteren
Grundstück verkaufen. In der Regel ist ein Wegerecht im
Grundbuch eingetragen. Am besten wenden Sie sich an den
zuständigen Notar. Viele Grüße Alexander Frank
Hallo Herr Frank
danke für die prompte Antwort. Mittlerweile weis ich das das Wegerecht nicht im Grundbuch eingetragen ist. Sollte aber wohl kein Problem darstellen dies nachzuholen.
Viele Grüße Ingrid Wehling