Hallo,
ich hab eine dringende Frage: Ich muß mein Haus verkaufen das ich vor meiner Ehe erworben habe es läuft auf meinen Namen. Wir leben jetzt im Trennungsjahr. Wir haben keinen Ehevertrag. Wenn ich das Haus jetzt verkaufe hat dann mein „Noch Ehemann“ Anspruch auf einen Teil des Erlöses"
Danke für Eure Hilfe.
Hallo,
wenn Sie keinen Ehevertrag haben, dann leben Sie im gesetzlichen Güterstand, d.h. bei Ihnen gilt der sog.Zugewinn. Ab dem Zeitpunkt der Eheschließung wird gerechnet, wer wieviel Vermögen hinzugewonnen hat. Der wird dann geteilt. Wer mehr Vermögen gemacht hat, muss den anderen ausbezahlen. Ihr Haus fällt noch in die Zeit vor Ihrer Ehe. Wenn das Haus aber beispielsweise gemeinsam renoviert wurde und dadurch eine Wertsteigerung erfahren hat, müsste dieser Wert in die zu berechnende Masse fallen. Zur Scheidung benötigen Sie eh mind. einen Anwalt. Der rechnet das dann genau aus. Alles Gute und viel Kraft!V.K.
Hallo,
wenn ihr keine Gütertrennung habt, dann steht deinem „Noch-Mann“ die Hälfte des Hauses zu- im Sinne der Zugewinngemeinschaft. So ging es mir damals auch.
LG
Bambam
Vielen Dank für die Antwort und die guten Wünsche.
Danke für Deine Antwort.
Lg
Hallo,
ich hab eine dringende Frage: Ich muß mein Haus verkaufen das
ich vor meiner Ehe erworben habe es läuft auf meinen Namen.
Wir leben jetzt im Trennungsjahr. Wir haben keinen Ehevertrag.
Wenn ich das Haus jetzt verkaufe hat dann mein „Noch Ehemann“
Anspruch auf einen Teil des Erlöses"
Hallo,
leider kann ich dir da nicht weiter helfen, da ich mich damit nicht auskenne.
Gruß
mua1826
Danke für Eure Hilfe.
Hallo,
ich hab eine dringende Frage: Ich muß mein Haus verkaufen das
ich vor meiner Ehe erworben habe es läuft auf meinen Namen.
Wir leben jetzt im Trennungsjahr. Wir haben keinen Ehevertrag.
Wenn ich das Haus jetzt verkaufe hat dann mein „Noch Ehemann“
Anspruch auf einen Teil des Erlöses"
Trotzdem Danke!
Hallo,
leider kann ich dir da nicht weiter helfen, da ich mich damit
nicht auskenne.Gruß
mua1826
Danke für Eure Hilfe.
Hallo …
Da das Haus vor der Ehe ( Zugewinngemeinschaft ) gekauft wurde, würde ich sagen , das auch der Erlös nicht einfließt.
Da ich aber Laie bin, würde ich dringend eine Rechtsanwalt befragen.
Gruß und viel Glück
Batman217
Hallo!
Soweit ich weiß, ist so wenn du dein Haus im Trennungsjahr verkaufst, hat dein nochmann Anspruch auf einen teil des Geldes. Da es ja in der nochehe verkauft wurde. Warte doch bis zu Scheidung, wenn es dir möglich ist. Da es dir vor der Ehe schon gehörte hat er dann keinen anspruch, aber alles was in der Ehe erwirtschaftet wurde muss geteilt werden also auch der Verkauf. Wünsch dir viel Glück. Lg
Leider kann ich dir da nicht weiterhelfen. Hein Lück
Hallo …
Da das Haus vor der Ehe ( Zugewinngemeinschaft ) gekauft
wurde, würde ich sagen , das auch der Erlös nicht einfließt.
Da ich aber Laie bin, würde ich dringend eine Rechtsanwalt
befragen.Gruß und viel Glück
Danke das werde ich tun
lg
Batman217
Gerne. Ich hab das ja schon alles hinter mir, aber es geht vorbei und das Leben wartet mit vielen schönen Überraschungen. Alles Liebe! Verena
Vielen Dank für die Antwort und die guten Wünsche.
Danke für Deine Antwort
lg
Leider kann ich dir da nicht weiterhelfen. Hein Lück
Trotzdem Danke
lg
Danke für Deine Antwort
lg
aber gerne doch, viel glück noch.lg Elke
Hallo paula3
deine Frage kann man so kaum beantworten. Ihr seid verheiratet. Gibt es gemeinsame Zahlungen für das Haus, gemeinsam laufende Darlehn oder sonstiges. Ich weiß, dass während des Trennungsjahres das Haus nur mit beiderseitigem Einverständnis verkauft werden darf, egal, wem es gehört.
Wie nach der Trennung verfahren wird, hängt davon ab, ob die Darlehn etc. nur über dich liefen oder über beide, was von beiden finanziert wurde etc. Das wird dann gesondert beim Zugewinn herausgerechnet. Der Zugewinn wird berechnet vom standesamtlichen Hochzeitstermin bis zur Zustellung des Scheidungsantrages beim (Ex)-Partner.
Mehr kann ich leider nicht dazu sagen.
Alles Gute!
Danke für die Antwort ich glaube ich muß doch einen Anwalt aufsuchen. Vielen Dank für die Mühe!
Gruß
Hallo Paula3
Alles was vor der Ehe gehört, bleibt dein Eigentum. also wenn Du es verkaufst, ist es Dein Eigentum und bleibt auch. Da es nicht zum Zugewinn zählt (kein Kauf während der Ehe).
Günstig könnte für Dich auch eine Gütertrennung sein, die im Zuge/Vorfeld der Scheidung auch weitere Probleme eindeutig klärt.
Dein Haus bleibt aber Deines. Den Erlös des Hauses auf jeden Fall nicht auf ein gemeinsames Konto einzahlen.
Alles fein getrennt halten.
gruß
EJM
Hallo Paula3
Alles was vor der Ehe gehört, bleibt dein Eigentum. also wenn
Du es verkaufst, ist es Dein Eigentum und bleibt auch. Da es
nicht zum Zugewinn zählt (kein Kauf während der Ehe).Günstig könnte für Dich auch eine Gütertrennung sein, die im
Zuge/Vorfeld der Scheidung auch weitere Probleme
eindeutig
klärt.
Dein Haus bleibt aber Deines. Den Erlös des Hauses auf jeden
Fall nicht auf ein gemeinsames Konto einzahlen.
Alles fein getrennt halten.gruß
EJM
Hallo,
vielen Dank für deine aufschlußreiche Antwort. Die hat mir sehr geholfen da die konkret war.
Danke, Gruß
hallo paula3
hier vielleicht noch ein hilfreicher Link:
Hat mir auch sehr geholfen in einer Scheidungsgeschichte.
Registrieren, Frage eingeben, Betrag anbieten, Anwalt bearbeitet die Frage, Geld wird vom Konto abgebucht.
Ist günstiger, als ein Beratungsgesprächstermin beim Anwalt, der zwischen 120,00 und 190,00 Euro kostet.
Alles Gute!!!