Hausverwaltung verweiger auskunft

hallo,

trotz mehrmaliger aufforderungen an die hv mir anonym mitzuteilen welche eigentümer im rückstand mit dem wohngeld sind und wie verfahren wurde verweigert mit die hv ohne triftigen grund die auskunft…

ich als eigentümer habe das recht zu wissen ob die hv mit jedem der im rückstand ist gleich verfahren wird oder ??

Jeder Wohnungseigentümer hat als Kontrollrecht ein Recht auf Einsicht in sämtliche Verwaltungsunterlagen einschließlich der Einzelabrechnungen aller Wohnungseigentümer, ohne dass hierfür datenschutzrechtliche Einschränkungen zu beachten sind. Die Art und Weise der Einsichtnahme ist dabei nach den Wünschen des Wohnungseigentümers zu gestalten, weshalb ihm auch auf sein Verlangen gegen Kostenerstattung entsprechende Kopien auszuhändigen sind. Die entsprechende Verpflichtung des Verwalters, Einsicht in die genannten Unterlagen zu gewähren, ergibt sich aus § 28 Abs. 3 WEG, §§ 675, 666 BGB i.V.m. § 259 BGB und dem Verwaltervertrag.

stimmt das …

Guten Abend!

Sie zitieren Paragraphen des WEG…
Zitieren Sie diese bitte ggü. der Hausverwaltung und dann würde ich noch die raussuchen, die zum tragen kommen, wenn eine Hausverwaltung gegen ihre Pflichten nach WEG verstößt.

Außerordentliche Kündigung etc…

Hoffentlich haben Sie Rechtsschutz, denn sonst wird´s unter Umständen schon wieder teuer!

Gruß
C. Mittler

Ja, das stimmt!!

Hallo,

da ist nichts mehr sagen. Natürlich gilt das Gesetz.
Gruß K.P.M

hallo 123,
du hast fast Recht. der Verwalter muss jederzeit zulassen, dass du in seinem Büro Einblick in die Verwaltungsunterlagen erhältst. Du musst einen Termin mit ihm ausmachen, und er muss dir alles zeigen, was du sehen willst, auch die Zahlungsrückstände der einzelnen Eigentümer. Kopien muss er nur dann auf deine Kosten machen und verschicken, wenn du in einer unzumutbaren Entfernung von seinem Büro wohnst, meinetwegen 100 km.
MOETT

ok danke…

und wenn die HV nicht jeden gerichtlich angemahnt hat sondern nur einen einzelnen ?
was kann man hier machen ??
die vermutung ist da weil sie demjenigen die einsicht verweigert und gerichtlich verurteilt wurde … und bekannt ist dass mehrere im rückstand sind und da wurde nichts unternommen

Hallo 123,
das ist ein gefährliches Spiel, das dein Verwalter da treibt. Er muss jeden Säumigen gleich behandeln. Er hat vor allem die Pflicht, Schäden vom Gemeinschaftskonto fernzuhalten und ist verpflichtet, jeden Zahlungsrückstand zeitnah einzutreiben, damit der Gemeinschaft kein Nachteil entsteht.
Wenn er dieser seiner Pflicht nicht nachkommt, so ist das ein „wichtiger Grund“, seinen Verwaltervertrag fristlos zu kündigen. Das musst du ihm sagen, das steht so im WEG-Recht.
Welcher Verwalter möchte das schon riskieren?
MOETT

hi moet,

ja die wollen das wohl so …

trotz mehrmaligem auffordern haben sie nicht reagiert stattdessen dem eigentümer sozialschödigendes verhalten vorgeworfen und de weg sind kosten enstanden … was ic nicht verstehe wenn er verurteilt wurde trägt doch der eigentümer die kosten und nicht die weg … was komisch ist dass auch auf der abrechnung dies der weg abgezuogen wurde… komisch habs auch erst gemerkt als ich darauf angesprochen wurde …

Hallo,

meine Vorredner haben schon das Wichtigste gesagt! Aber ich nehme an, Du suchst nach Tipps, was Du unternehmen kannst, um Einblick zu erhalten? Und offensichtlich meint der Verwalter, er kann Deine Wünsche einfach ignorieren?

Ich glaube allerdings nicht, dass sich die Verwaltung beeindrucken läßt, wenn Du plötzlich das WEG zitierst, da wird man sich höchstens denken: na und?!

Wenn Du nicht jemand kennst, der gut argumentieren und sich bei einem Gespräch mit dem Verwalter durchsetzen kann, dann würde ich mir vom Anwalt einen Brief schreiben lassen! Ein RA weiß, wie er argumentieren muss und kann Dich auch über Deine Möglichkeiten beraten. Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Verwalter dann klein beigeben wird, wenn er ein Anwaltsschreiben bekommt. Das Risiko, dass ihm das Gericht auf die Finger klopft, weil er die Eigentümer ungleich behandelt, dürfte ihm zu groß sein.

Natürlich müsste so ein Verwalter auch abgewählt werden, wie schon vorgeschlagen wurde. Einfache Mehrheit in der WEV genügt!

Viel Erfolg!

pieter

Hi 123,
der WEG können keine Kosten entstehen, wenn einer der Eigentümer die Nebenkosten schuldig bleibt. Da muss etwas anderes vorgefallen sein. Kein Richter verurteilt einen säumigen Zahler und bürdet der Gemeinschaft die Kosten auf. So etwas gibt es nicht. Da müsst ihr mal nachfassen und alles genau hinterfragen, es geht schließlich um euer Geld.
Du kannst auch eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen und dann abstimmen lassen, ob diese Sache vielleicht durch einen Rechtsanwalt aufgeklärt werden soll, wenn der verdacht besteht, dass hier gemauschelt wird.
MOETT

Hallo guten Tag, leider kann ich nicht weiterhelfen, habe hier keine Erfahrung und keine Ahnung

Hallo,
also nach meinem Wissen und Kenntnisstand hat nur der Beirat ein uneingeschränktes Kontrollrecht.Ich würde mich also diesbezüglich nicht direkt an die Hausverwaltung wenden, sondern über den Beirat gehen.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo ,

Der Beirat kennt das Problem macht aber nichts… weil die wohl gegen den Eigentümer sind und eher ihm eins auswischen wollen …

Also um es abzukürzen, der Beirat vertritt die Interessen der Eigentümer und dient auch somit als Kontrollorgan. Der Beirat sollte neutral sein! Ist er es nicht, dann sollten sich die Eigentümer mit einer Mehrheit zusammentun und den Beirat außerordentlich wegen Untätigkeit bzw. Befangenheit (d. h. sich nicht neutral verhalten) abwählen. Das ist ein Werkzeug, dass das WEG zulässt.

ja ich mach mich gerade schau für den eigentümer

wird wohl zum anwalt gehen …

laut eigentümer weiss der beirat das er angemahnt wurde und auf die frage wer noch angemahnt wurde hies es keiner … oh je ohje

Eine Frage noch …

Kann ein einzelner Eigentümer wenn es so ist mit untätigkeit und und die Beiräte und die HV in die Pflicht nehem d.h. verklagen ?

Das sagte ich schon, es muss eine Mehrheit vorliegen. Es reicht aber schon eine 2/3 Mehrheit (es muss also keine absolute Mehrheit vorliegen).

ok danke …

wird ein problem werden ich kenne die eigentümer…
denen ist das leider auch egal hier wird nichts zusatnde kommen…

grob gesehen kann der eigentümer zum anwalt gehen und wenn es rauskommt dass hv und beirat willkürlich gehandelt haben hoffen das was gescheites rauskommt…

ärgerlich für den eigentümer er ist auch nicht mehr der jüngste und kann sich nicht so gut helfen…

Das sagte ich schon, es muss eine Mehrheit vorliegen. Es
reicht aber schon eine 2/3 Mehrheit (es muss also keine
absolute Mehrheit vorliegen).

nur zur info

es gibt wohl wenig juristen die an diesem fall interesse haben…

Das sagte ich schon, es muss eine Mehrheit vorliegen. Es
reicht aber schon eine 2/3 Mehrheit (es muss also keine
absolute Mehrheit vorliegen).

Hallo

Dazu kann ich keine Auskunft geben.

MFG

e.Jungmann