Heirat und Rechtsansprüche

Hallo liebe Wissenden,

zwei junge Erwachsene,

Hallo,

Kindergeld entfällt bei dem Mädchen. Der Junge bekommt vermutlich mehr Geld vom „Bund“. Unterhalt entfällt dann auch, weil vorrangig der Ehepartner unterhaltspflichtig ist. Es kann zwar weiter eine Unterhaltspflicht der Eltern des Mädchens bestehen, wenn der Ehemann nicht leistungsfähig ist.

Aber da er bei der Bundeswehr irgendwelche Zuschläge für die Ehefrau bekommt, muss er davon sozusagen den Unterhalt für die Ehefrau bezahlen. Das kann aber in vielen Fällen viel weniger sein, als was die Ehefrau von ihren Eltern bekäme, wenn sie nicht verheiratet wäre.

Übrigens: durch heiraten wird man nicht glücklicher, man kann locker ohne Heirat zusammenleben und sozusagen eine Ehe auf Probe führen kann. Dann heiraten, wenn man weiß dass es klappt und es auch keine finanziellen Nachteile bringt.

Eine ähnliche Situation wie im angefragten Fall hatten wir in unserer Verwandtschaft. Das Mädel wollte unbedingt heiraten, weil sie dann glücklicher ist. Jetzt lebt sie in Scheidung und hat nur Probleme und viel Geld während der Ausbildung verschenkt und jetzt zusätzliche Kosten für den Scheidungsanwalt. Auf Warnungen ihrer lebenserfahreren Eltern wollte sie nicht hören.

Der Volksmund hat dafür einen schönen Spruch: „drum prüfe wer sich ewig bindet, ob er nicht was Bessres findet“.

Gruß
Ingrid

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Hallo Ingrid,

vielen Dank für die Infos.

Es kann

zwar weiter eine Unterhaltspflicht der Eltern des Mädchens
bestehen, wenn der Ehemann nicht leistungsfähig ist.

Wenn nach Wehrdienst kein Job, keine Ausbildung da ist, läuft der Unterhaltsanspruch also unvermindert weiter, so richtig verstanden?

Übrigens: durch heiraten wird man nicht glücklicher, man kann
locker ohne Heirat zusammenleben und sozusagen eine Ehe auf
Probe führen kann. Dann heiraten, wenn man weiß dass es klappt
und es auch keine finanziellen Nachteile bringt.

Damit sind wir völlig einer Meinung.

Auf Warnungen ihrer lebenserfahreren Eltern

wollte sie nicht hören.

Haben wir das immer getan?

Man kann seine Kinder nicht vor allen ihren Fehlern bewahren, man kann nur dafür sorgen, dass die Folgen dieser Fehler nicht allzu hart ausfallen.

Viele Grüße

tantal

Hallo,

Es kann zwar weiter eine Unterhaltspflicht der Eltern des Mädchens
bestehen, wenn der Ehemann nicht leistungsfähig ist.

Wenn nach Wehrdienst kein Job, keine Ausbildung da ist, läuft
der Unterhaltsanspruch also unvermindert weiter, so richtig
verstanden?

nicht unbedingt. Das sind so grenzwertige Fälle, wo alles rauskommen kann. Die weitere Unterhaltspflicht der Eltern ist dabei die seltenste Lösung.
Sie bildet mit ihrem Ehemann eine Bedarfsgemeinschaft und die muss sie vorrangig mit ihrem Ehemann „ausbaden“.

Wenn der Schwiegersohn nix macht, ist das alleine gänzlich sein Problem. Die Schwiegereltern müssen für ihn auf keinen Fall bezahlen. Muss er halt Hartz IV beantragen. Er wird dann von den Hartz IV-Behörden verwaltet und in vielen Orten als unter 25-Jähriger in spezielle Arbeitsprogramme gesteckt. Muss er halt im Altersheim Pötte leeren, bei McD Frikadellen braten oder Böden schruppen.

Auf Warnungen ihrer lebenserfahreren Eltern wollte sie nicht hören.

Haben wir das immer getan?

Nein, haben wir nicht. Ich zumindest habe auch die Liebe sprechen lassen, aber dabei meinen Verstand nicht völlig in einem tiefen Loch vergraben.
Ich hatte sogar mit 19 schon geheiratet (damals war aber eine „wilde Ehe“ noch anders behaftet als heute). Da ich damals (1971) aber als unter 21-Jährige noch minderjährig war, haben die Behörden erst geprüft, ob mich mein Ehemann auch finanziell ernähren kann, bevor sie die Heirat erlaubten.
Übrigens, und das war für mich das Wichtigste gewesen, hatte ich damals meine Ausbildung (Lehre) schon erfolgreich beendet und voll Geld verdient. Ich bin also meinem Ehemann nicht auf der Tasche gelegen. Wir hatten mehr als genug zum Überleben, trotzdem ging die Ehe nach einigen Jahren schief.
Sie wäre bestimmt viel früher beendet und mit vielen finanziellen Folgen für einen der Partner behaftet gewesen, wenn wir nicht beide unser Ein- und Auskommen gehabt hätten.

Wenn erst mal Streit und Vorwürfe ums Geld losgehen (das war bei uns nie ein Punkt) dann tötet das schnell jede Liebe.

Man kann seine Kinder nicht vor allen ihren Fehlern bewahren,
man kann nur dafür sorgen, dass die Folgen dieser Fehler nicht
allzu hart ausfallen.

Da hilft es nur, wenn man einen Ehevertrag sponsert. Im zuerst geschilderten Fall hat die Tochter das „zweckgebundene Sponsoring“ abgelehnt.
Damit sie jetzt nicht zu sehr und hart auf den Boden knallt, zahlt Papa jetzt mal wieder die Zeche.
Aber ob das immer die richtige Methode ist? Ich liebe den Volksmund, der hat für fast alle Lebenslagen einen klugen Spruch. Hier passt und sollte man evtl. beherzigen: wer nicht hören will muss fühlen.

Wenn er nix hat und auch kein gesichertes Einkommen in Aussicht ist, zahlt das Mädchen mal alleine die komplette Zeche dieser nicht zwingend notwendigen Heiraterei, wenn sie Pech hat.

Angenommen ihre Ausbildung ist beendet und sie hat Einkommen. Er bekommt keinen Job und dann auch kein Hartz IV mehr, da sie ja genug Geld verdient.
Die Ehe scheidert, dann kann es passieren, dass sie (ist noch das geringere Übel) die gesamten Scheidungskosten zahlen muss und er evtl. PKH (früher Armenrecht) bekommt.
Wenn er während der Ehe den Hausmann gespielt und sie die Brötchen verdient hat, dann hat er gegen sie (mindestens einen befristeten) Rechtsanspruch auf Unterhalt. Aber das lässt sich auch kaum bis nicht durch einen Ehevertrag abfedern.
Sie darf halt dann einige Jahre lang 3/7 ihres Einkommens, an ihn bezahlen. Trost: es müssen ihr mindestens 1.000 Euro im Monat verbleiben.

Ich bemühe noch einmal den Volksmund: eine Ehe wird im „Himmel“ geschlossen, muss aber auf Erden geführt werden.

Viele Grüße
tantal

Auch Grüße
Ingrid

1 Like

Hallo Ingrid,

vielen Dank für deine umfassende Antwort.
Ein schönes Wochenende wünsche ich Dir

tantal