Heizen, womit?

mal grundsätzlich gefragt:

wieviel kW (1,5? 2? 3?) Heizleistung reichen denn aus, um ca 34m³ für einige Zeit (temporär, keine 18h) zu erwärmen?

Das kannst du so pauschal doch gar nicht sagen. Du kannst dir auch eine Kerze hinstellen. Da hältst du die Hände rechts und links daneben und die sind an der Innenseite auch wärmer.

äh sorry, aber ne Kerze ist doch jetzt kein Vergleich!

Daß 1,5 kW länger braucht als 3kW um sagen wir, 2 -3m³ aufzuheizen ist auch klar, wichtig wäre deshalb, daß man nach einer Aufheizzeit auch wieder runterregeln kann.

Aber um überhaupt mal einen Anhaltspunkt zu haben, wäre sicher interessant, ob zB 3kW oder 2 völlig ausreichen, um in absehbarer Zeit (15 - 45min) einigermassen warm zu haben.

Oder ist das jetz so eine Imponderabilie?

Das hängt nicht zuletzt von der Außentemperatur ab. Das gilt natürlich auch für das Aufheizen der kalten Wohnung.

Doch, das ist ein Vergleich, weil es darum geht, was / wie geheizt wird. Es gibt effiziente Heizungen und ineffiziente. Deshalb der Link.

Deine Frage ist so unter außer acht Lassen dieses Aspektes nicht sinnvoll zu beantworten!

Ein mittelguter Altbau benötigt 100 kWh pro Quadratmeter und Jahr.
Das waren dann 1300 kWh für das Zimmer.
Im Januar fallen im Schnitt 17% davon an, also 221 kWh. Das sind im Monatsmittel gerade 297 Watt.
Nun heizt man nachts weniger, tagsüber mehr, bei tiefer Kälte mehr, …

Aber mit 500 Watt bin ich in der richtigen Größenordnung - bei einem wie oben beschriebenen Altbau und wenn man deine vollkommen überhöhten Wunschtemperaturen ignoriert.

Um nun noch schnell aufheizen zu können sind 2000 W vermutlich gut ausreichend.

Deine „Wärmewolke“ geht nicht. Die Luft vermischt sich.

Vermieter sind für die Funktion der Zentralheizung verantwortlich. Mietminderung gibt es ab dem ersten Tag, an dem der Raum nicht auf Komforttemperatur geheizt werden kann. Waren das nicht 22°C?

Vermieter haben eine Notheizung zu stellen oder deren angemessene Anschaffungskosten zu übernehmen; ebenso die Mehrkosten durch den Verbrauch teuren Stroms.

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Dazu ist eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 notwendig.

Im Netz findest du Rechner, die eine grobe Schätzung liefern.

könnte mir noch jemand die Paragrafen nennen, nach denen das geregelt ist? Am besten mit link!

Ich werde mal ein Briefchen aufsetzen, in dem ich diese §§ verbauen möchte, damit die wissen, was auf sie zukommt.

Und wie definiert man ‘Komforttemperatur’, das können ja wohl nicht diese 21° oder 22°C Umkleidetemperatur sein? Komfort heisst, daß ich leichtest bekleidet mich wohlfühle, also in meinem Fall ca 24,5°C (bei längerer Inaktivität), notfalls auch 23,5°C (wenn physisch aktiv), und wenn ich von sommerlichen Temperaturen ausgehe, ab ca 25,5°C laufe ich Badehose herum!

Ironie: wir hatten frühers mal einen Hausmeister, der jetz in Rente ist, wenn ich Donnerstags Nachmittags gesagt hab, die Heizung ist hin über, war die Tags darauf Nachmittags repariert, und zwar für länger!!!

edit:

hab mir jetzt so ein Teil von Hecht, 3542 Keramik-Heizlüfter bestellt. Der hat kostenlose Rückgabeoption, den werd ich mal testen.

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Google (oder Startpage oder duckduckgo oder …) ist dein Freund. Eine kurze Suche nach “mietminderung wohntemperatur” brachte mir schon viele interessante Stellen, innerhalb weniger als eine Minute.

Was ich schon lernte: Anrecht auf Heizung hast du nach einer Quelle ab Oktober oder wenn die Innentemperatur dauerhaft tiefer als 18 Grad ist. Also: Temperatur regelmäßig messen und protokollieren!

Ich glaube, dass Mietminderungsansprüche hauptsächlich durch Gerichtsurteile festgelegt werden, also wird es schwierig werden mit Paragrafen.

Genau das. Das ist das, was diverse Gerichte als Richtschnur geurteilt haben.

Genau das schuldet der Vermieter nicht. Es ist auch nicht erforderlich, weil dafür der Mensch Bekleidung entwickelt hat. Man kann sich bekleiden so, dass die Gliedmaßen bedeckt sind. Es gibt Strickjacken, Pullis. Das schont auch den eigenen Geldbeutel - und die Umwelt. Von daher überschreitet das durchaus eine Grenze, die dann irgendwann auch die Mitmenschen interessiert, so global, primär aber deinen Geldbeutel.

Wenn du vorhast, gegen den Vermieter vorzugehen, würde ich mit den 24,5 Grad jedenfalls nicht rauspreschen. Das dürfte deine Karten verschlechtern. Das kann zum Beispiel auch gravierend die Frage betreffen, wann so eine Heizung anzumachen ist.

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aber daß eine Heizung, und übrigens auch das warme Leitungswasser (‘Warmwasser’) korrekt funzt, darf man ja wohl erwarten?

Da darf man, wenn ich das so formulieren darf, doch hoffentlich erwarten, daß die HV ihren Instandhaltungspflichten nachkommt!

Es ist kalt, und viele heizen, so wie ich. Übrigens spielt wohl beim wärmeempfinden auch das Alter eine gewisse Rolle! Ältere Menschen sind leicht verfrorener als jüngere, meine Meinung! Und wenn man dann noch die gesundheitlich bedingte Immobilität berücksichtigt…

Ab 1. Oktober ist schluss mit Lustig, es wird hier auch über den Beitritt eines Mieterschutzvereins nachgedacht.

Daß die hier eingebrachten Infos in eine Strategie der HV gegenüber einfliessen, erscheint logisch!

Deine Meinung will Dir sicher niemand absprechen, aber die ist ja für ein Gericht nicht relevant; irgendwo muss man eine allgemeingültige Grenze ziehen. Anders funktioniert es halt nicht: manchen Menschen ist generell eher warm, anderen kalt, Kindern ist nie kalt, außer ihnen ist ganz schlagartig ganz besonders kalt, manchen Frauen im Klimakterium ist oft kalt, anderen warm und manchmal ändert sich das auch und wenn der Mieter 75 Jahre alt wird, gibt es vom Vermieter als Geschenk eine neue Heizung…

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Diese Meinung sei dir unbenommen. Allerdings geht es dir um etwas völlig anderes. Du möchtest dich auch im Winter nur leicht bekleidet aufhalten wollen. Das hat mit älter und leicht verfroren nichts zu tun, auch nichts mit Immobilität. Zieh dir etwas wärmere, der Jahreszeit angemessene Kleidung an - und gut ist.

Du kannst diesen Hinweis ignorieren, das steht dir völlig frei. Allerdings solltest du dich darauf einrichten, dass du bis zu einem Gericht zu dort nicht auf Zustimmung treffen wirst.

Das Argument Immobilität zum Beispiel lasse ich überhaupt nicht gelten. Ich wiederhole mich: Ich sitze im Rollstuhl. Ich käme aber nie auf die Idee, mein Wärmegefühl, was ich so nur mit T-Shirt bekleidet habe, zum Maßstab zu machen. Und wenn dann jemand noch auf die Idee kommt, um dieses Wärmegefühl zu erreichen, statt sich einen simplem Pulli überzuziehen, die ineffizienteste Heizform in Erwägung zu ziehen, die wir so haben, dann muss ich mich in Zeiten wie heute echt zusammenreißen, um nicht unhöflich zu werden. Das ist dann nicht besser, als den Motor laufen zu lassen bei laufender Heizung, weil man Schatzi 500 m weit zum Bäcker für die Sonntagsbrötchen gefahren hat. Mit dem Vorteil, dass so etwas wenigstens noch eine einzige, kurze Aktion ist, während deine CO2-Dreckschleuderei ja offenbar den ganzen Winter anhält.

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die Verantwortung dafür trägt diese schlampige Hausverwaltung, die es nötig macht!!! Würde diese Drecksheizung endlich ordnungsgemäß funktionieren, bräuchte man diese “Drecks-Schleuder” ja gar nicht!!!

Ist also NICHT meine CO2-Drecksschleuderei!!!

Demnächst fängst du wohl noch an, jedes einzelne °C zu bekritteln, das einer sich warm leistet, odder was? Ist ja wohl ausgesprochen meine Sache, wie warm ich es haben will, und leisten kann!!!

So long.

sermon beendet!

wenn man sich in der heizperiode tropische temperaturen leisten will & kann, ist doch alles gut.
wo ist das problem, abgesehen von der schlampigen hausverwaltung & deren drecksheizung?

e.c.

Hi,

Was denn nun?

Gibt es keine Heizvorrichtung, oder funktioniert die vorhandene nur nicht?

Im ersten Fall ( Man hat das Zimmer dann wohl so angemietet):

Im zweiten: