Heizkostenabrechnung

für einen Gewerberaum von 150 qm sind 3500 Euro an Heizkosten in 10 Monaten angefallen. Die Heizkörper sind alle verkleidet, so dass kaum Wärme durchkommen kann. Nach Rücksprache mit dem Vermieter weigert er sich, irgendwas dran zu machen. Hat man Chancen da zu klagen?

hallo,würde mich mal mit einem fachanwalt beraten.habt ihr dann die Heizung immer voll an? Das erscheint mir doch etwas hoch.Die Heizkörper können ja verkleidet sein müssen aber nach oben hin entlüftungöffnungen haben, das die warme luft raus kann.In zukunft auf solch Sachen acht geben.Ich wünsche euch toi toi toi :für einen Gewerberaum von 150 qm sind 3500 Euro an Heizkosten

in 10 Monaten angefallen. Die Heizkörper sind alle verkleidet,
so dass kaum Wärme durchkommen kann. Nach Rücksprache mit dem
Vermieter weigert er sich, irgendwas dran zu machen. Hat man
Chancen da zu klagen?

ja die heizkörper waren in den kalten monaten von mitte oktober bis anfang april meist voll an, weil es ja nicht warm wurde. waren höchstens 18 grad, ist einfach zu kalt bei sitzender tätigkeit.
die heizkörper sind leider auch nach oben hin verkleidet. war schon ein fehler darauf nicht zu achten.

  1. Heizkosten sind i.d.R. ein Bestandteil der gesamten Betriebskosten. Die Abrechnung - laut Gesetzgeber - soll überschaubar sein und enthalten:
  • Vertragspartner
  • Abrechner und Ablesedaten
  • Zeitraum und Nutzungsdauer
  • Brennstoffverbrauch und -kosten
  • weitere Kosten und ihre Trennung (ob Warmwasser drin ist)
  • Kosten für nicht gleichartrige Nutzobjekte (Wohn- und Gewerbeeinheiten)
  • Teilung (Kostensatz für Verbrauch und für Fläche: 50 zu 50 oder 70 zu 30)
  • Abrechnungsergebnis
  • Hinweis auf Abrechnungsprüfung.
    Diese lassen Ihnen die Rechnung überprüfen. Im Falle grosser Differenz reden Sie zunächst mit dem Vermieter; verweigert er eine Aufklärung - suchen sie den Rat bei einem Mietrechtsanwalt.
  1. Die Konstruktion und das Unterbringen der Heizkörper beeinflüssen naturlich die Heizwirkung, haben aber mit der Abrechnung nicht viel gemeinsames und sollen gesondert mit Vermieter besprochen werden.

Hallo,

da stellt sich als erstes mal die Frage, wie die Heizkosten ermittelt werden. Über Heizkostenverteiler an den Heizkörpern?? Wenn ja, dann solche Geräte mit Fernfühlern (wegen der Verkleidungen)??
Das ist wichtig, um die Situation zu beurteilen.

Viele Grüße

Susanne

für einen Gewerberaum von 150 qm sind 3500 Euro an Heizkosten
in 10 Monaten angefallen. Die Heizkörper sind alle verkleidet,
so dass kaum Wärme durchkommen kann. Nach Rücksprache mit dem
Vermieter weigert er sich, irgendwas dran zu machen. Hat man
Chancen da zu klagen?

hallo, bei uns im Haus konnte eine Familie durch einen Heizungsfirma nachweisen das die Heizung nicht in Ordnung war.Und diese Familie mußte die Nachzahlung nicht leisten.Eine Heizungsfirma ist in diesem falle bestimmt nicht so teuer.Ich wünsche euch viel erfolg. Noch einen schönen Sonntage:ja die heizkörper waren in den kalten monaten von mitte

oktober bis anfang april meist voll an, weil es ja nicht warm
wurde. waren höchstens 18 grad, ist einfach zu kalt bei
sitzender tätigkeit.
die heizkörper sind leider auch nach oben hin verkleidet. war
schon ein fehler darauf nicht zu achten.

Ich denke mal dass die Heizkostenrechnung schon in Ordnung ist, soweit ich das als Laie beurteilen kann.
Das Problem ist einzig allein die Verkleidung der Heizkörper, da da einfach keine Wärme rauskommt. Ein Gespräch mit dem Vermieter brachte nichts. Werde jetzt Hilfe im Mieterverein suchen.

Guten Morgen,
die Heizkosten werden schon direkt mit Geräten an den Heizkörpern abgelesen. Aber ob das so Feinfühler wegen der Verkleidung sind, weiß ich gar nicht. Denke aber eher nicht. Der Vermieter möchte kein Geld reinstecken, da die Miete angeblich zu gering ist, und sich das nicht rechnet. Ich werde jetzt Hilfe im Mieterverein suchen, denn das kann doch nicht sein, dass ich die Kosten allein tragen muss, oder?

Frage deinen Vermieter nach einem Energieausweis. Darauf hast du ein Recht als Mieter. Wenn darauf ein viel zu hoher Energiebedarf ausgewiesen wird, ist das wie ein schlechtes Zeugnis. Behalte einfach 15% der Rechnung ein (auch darauf hast du ein Recht) bis er die erforderlichen Maßnahmen zur Reduzierung des hohen Verbrauches durchführt. Dann wird er evtl. klagen, aber er muss dann auch beweisen, dass der hohe Verbrauch nicht von ihm verschuldet ist. Eine Heizkörperverkleidung wirkt sich absolut negativ auf den Verbrauch aus, da auch die Strahlungswärme fehlt. Ebenso messen Heizkostenverteiler absolut falsch. Oder ist ein Wärmemengenzähler installiert?

Hallo Sammy,

wie wurden denn die 3500 € errechnet?

Falls ordnungsgemäß gemessen wurde (Heizkostenverteiler oder Wärmezähler), ist die Wärme ja entnommen worden. Ob diese Wärme dann da ankommt, wo sie hin soll oder hinter der Verkleidung verpufft, ist für die Abrechnung irrelevant. Dann wäre das eher eine mietrechtliche Frage bezüglich der nicht ausreichend beheizbaren Räume. Der Vermieter muss ja eine Mindesttemperatur gewährleisten. Ich weiß aber nicht, ob das in der Gewerberaumvermietung auch zutrifft. Das sieht mir nach einer rechtlichen Frage aus, die hier nicht beantwortet werden kann. Das ist ein Fall für den Anwalt. Wahrscheinlich ist dann auch die Frage zu klären, ob der Gewerbmieter diesen Zusatnd bei Anmietung kannte.

Gruß

Ziegen1

für einen Gewerberaum von 150 qm sind 3500 Euro an Heizkosten
in 10 Monaten angefallen. Die Heizkörper sind alle verkleidet,
so dass kaum Wärme durchkommen kann. Nach Rücksprache mit dem
Vermieter weigert er sich, irgendwas dran zu machen. Hat man
Chancen da zu klagen?

Hallo, also ich kann das wirklich nicht beurteilen, wenn ich nicht weiß, wie gemessen wird. Auch der Mieterverein wird das wissen wollen. Hast Du denn eine Abrechnung von einem Abrechnungsunternehmen bekommen oder nur vom Vermieter??

Guten Morgen,
die Heizkosten werden schon direkt mit Geräten an den
Heizkörpern abgelesen. Aber ob das so Feinfühler wegen der
Verkleidung sind, weiß ich gar nicht. Denke aber eher nicht.
Der Vermieter möchte kein Geld reinstecken, da die Miete
angeblich zu gering ist, und sich das nicht rechnet. Ich werde
jetzt Hilfe im Mieterverein suchen, denn das kann doch nicht
sein, dass ich die Kosten allein tragen muss, oder?

-Können Sie diese Heizkörper selbst regulieren?
-Wie wird der Verbrauch erfasst? (Heizkostenverteiler Verdunstungsprinzip/elektronisch) oder Wärmemengenzähler
-wie werden die erfassten Werte abgerechnet (Evtl. geschätzt??)

für einen Gewerberaum von 150 qm sind 3500 Euro an Heizkosten
in 10 Monaten angefallen. Die Heizkörper sind alle verkleidet,
so dass kaum Wärme durchkommen kann. Nach Rücksprache mit dem
Vermieter weigert er sich, irgendwas dran zu machen. Hat man
Chancen da zu klagen?

Hallo,

also die Frage die sich mir stellt ist, wurde denn korrekt abgelesen bzw. sind überhaupt Ablesegeräte vorhanden? Falls nicht, hast du auf jeden fall grund einen anwalt aufzusuchen bzw. zum Mieterschutz (oder verbraucherschutz) zu gehen.

Sollte eine für den Laien verständlich ausgestellte Heizkosten Abrechnung vorhanden sein und dein Verbrauch wirklich so hoch sein, würde ich mir bei dieser Summe jemanden holen, der die Heizung- bzw. anlagen und alles drum herum prüft. Also ob alles Sachgemäß ist. Das kann natürlich einges Kosten, meine Schätzung wäre 100-200€ (bin mir nicht sicher, auf jden fall vorher nachfragen) allerdings bei Heizkosten von 3000€ für 10 Monate würde ich in den sauren Apfell beißen…

Hoffe, konnte etwas weiter helfen…

Guten Abend,
erstmal danke für die Hilfe. Es sind schon Ablesegeräte vorhanden. Denke auch dass die Abrechnung korrekt ist. Das Problem ist der hohe Verbrauch. Ich kann mir den nur durch die dicke Heizkörperverkleidung erklären. Leider will der Vermieter da nichts dran ändern. Deswegen will ich auch prüfen lassen, ob das rechtlich ok ist, und ich deswegen die hohen Heizkosten hinnehmen muss.

Die Heizkörper kann ich schon selbst einschalten. Aber die sind hinter der Verkleidung versteckt, so dass ich auf dem Boden rumkrabbeln muss, um da überhaupt dran zukommen. Abgelesen werden die Werte mit speziellen digitalen Geräten die neben den Heizkörpern an der Wand angebracht sind.:-:

für einen Gewerberaum von 150 qm sind 3500 Euro an Heizkosten
in 10 Monaten angefallen. Die Heizkörper sind alle verkleidet,
so dass kaum Wärme durchkommen kann. Nach Rücksprache mit dem
Vermieter weigert er sich, irgendwas dran zu machen. Hat man
Chancen da zu klagen?

guten abend ziegen

wie schon erwähnt, denke ich dass die Abrechnung korrekt ist. es geht um die verkleidung der heizkörper, die keine bzw. kaum wärme durchlassen. deswegen der hohe verbrauch. der vermieter weigert sich aber die verkleidung zu entfernen, so dass ich auch im kommenden winter mit diesen kosten zu rechnen habe. meine frage ist eben, darf der vermieter das?

für einen Gewerberaum von 150 qm sind 3500 Euro an Heizkosten
in 10 Monaten angefallen. Die Heizkörper sind alle verkleidet,
so dass kaum Wärme durchkommen kann. Nach Rücksprache mit dem
Vermieter weigert er sich, irgendwas dran zu machen. Hat man
Chancen da zu klagen?

Hallo Susanne,
danke für deine antwort. wie schon erwähnt, denk ich mal dass die Ablesung soweit ich das beurteilen kann korrekt. der hohe verbrauch kommt einzig und allein durch die heizkörperverkleidung, da sind oben und an der vorderen seite dicke holzbretter angebracht. das ist es ja was mich so ärgert, weil der vermieter die nicht wegmachen will, kann mir einfach nicht vorstellen dass das korrekt ist, und ich deswegen so einen hohen verbrauch habe.

Guten Abend,

danke für den Tip mit dem Energieausweis. Sowas hab ich nicht vorgelegt bekommen. Wie schon in anderen Beiträgen erwähnt sind die Heizkörper mit dicken Brettern verkleidet, so dass kaum Wärme durchdringen kann. Muss der Vermieter diese nicht entfernen, damit der Energieverbrauch sich verringert? Bisher weigert er sich, da es unter den Brettern total verdreckt ist. Da wurde wohl seit 20 Jahren nichts mehr gemacht. Aber muss ich das hinnehmen?

sorry, aber ich muss nocheinmal zurückfragen:
welche elektronischen Heizkostenverteiler mit Fernfühler genau sind eingebaut? (welche Firma rechnet diese ab?)
Welcher Grundkostenanteil wird Ihnen berechnet? (30-50%)
Sind der Großteil der Ihnen berechneten Kosten Grund- oder Verbrauchskosten? Sie können mir auch gerne mal die Abrechnung mailen…
Haben Sie die Heizkörper denn wissentlich in Betrieb? Möglicherweise sind auch die Ventile an den Heizkörpern offen, obwohl Sie runtergedreht habe.

Ich benötige auf jeden Fall mehr Informationen, um evtl. zu helfen

Hallo Sammy,
es gibt seit 2002 die Energie-einsparverordnung, die den Vermieter in die Pflicht nimmt, energetische Mängel zu beseitigen und ihn sogar mit Bußgeld bestrafen kann, wenn er dieser Pflicht nicht nachkommt. Ich würde ihn schriftlich auffordern, diese Mängel zu beseitigen, eine Frist setzen und mit Mietkürzung drohen. Mit Hinweis auf die Verordnung. Sollte der Vermieter nichts tun und Klage erheben, weil die Miete nicht mehr voll kommt, muss er beweisen, dass er die EnEV erfüllt hat. Und das kann teurer werden. Dann geht es um dem Gericht nämlich auch um isolierte Rohre, gedämmte Fenster etc. Vermutlich ist dann das Beseitigen einiger Bretter günstiger…