Hallo Ihr da draußen, brauche dringend schnell Rat.
Haben Heizkostenabrechnung erhalten und bin fast tot umgefallen.Kurze Erklärung: Wohnen im Zweifamilienhaus mit Vermieterin (§ 573a BGB, leider erst nach Einzug mitbekommen, dass da ganz andere Miet"rechte" herrschen!!). Jedenfalls steht im Mietvertrag, Heizkostenaufteilung 2:1. Mündliche Erklärung: „Ich zahle natürlich mehr, da ich ja doppelte Wohnfläche habe und mehr zu heizen habe.“ Ebenso wurde Wasser aufgeteilt, 2:1 mit den Worten: „Sie sind zu zweit ich allein, da müssen wir natürlich mehr zahlen.“ Alles klar, einleuchtend und fair. Dachte ich. Leider vor lauter Freude nicht realisiert, das in beiden Sparten (Wasser und Heizung) beide Male 2:1 stand. Allerdings nicht ersichtlich, wer was ist (2 Personen zu einer? Größenaufteilung, sie doppelt so große Wohnfläche wie wir? Keine Ahnung., )
OK, bekommen Heizkostenabrechnung, Wasser wurde aufgeteilt , 2/3 wir, 1/3 sie, ok. Aber dann die Unverschämtheit, ebenso die Heizkosten! D.h., wir zahlen für die Hälfte Wohnfläche doppelt soviel Heizkosten wie sie?? (Wir haben einen Öltank für beide Wohnungen). Zumal wir letzen Winter echt Ärger deswegen hatten, weil sie die Heizung angeblich nicht im Griff hatte, wir in fast den ganzen Winter schlotternd bei 18 Grad Raumtemperatur gehockt!!! Bei ihr war es schön warm! - egal gehört jetzt nicht hier her—
Ok, zurück zum eigentlichen Kernpunkt, werde im Netz nicht wirklich fündig:
Darf sie , trotz § 573a BG uns IHREN Heizverbrauch in diesem Maße aufbrummen? Verstehe auch einfach die mind. 50% max. 70% Regelung (für wen? was?) Regelung nicht, die beim googeln immer wieder auftaucht, sofern die hier überhaupt greift…
Hoffe, hier kann mir jemand antworten der sich auskennt - Vermieter darf sich doch nicht an den Nebenkosten bereichern, selbst wenn dieser Scheißparagraph sonst auch jedes recht aufweicht…
Und nein, mir ihr ist NICHT zu reden!
Tausen dank schon mal im voraus! Farafalla