Heizkostenabrechnung - wir müssen für Vermieter mitzahlen?

Hallo Ihr da draußen, brauche dringend schnell Rat.

Haben Heizkostenabrechnung erhalten und bin fast tot umgefallen.Kurze Erklärung: Wohnen im Zweifamilienhaus mit Vermieterin (§ 573a BGB, leider erst nach Einzug mitbekommen, dass da ganz andere Miet"rechte" herrschen!!). Jedenfalls steht im Mietvertrag, Heizkostenaufteilung 2:1. Mündliche Erklärung: „Ich zahle natürlich mehr, da ich ja doppelte Wohnfläche habe und mehr zu heizen habe.“ Ebenso wurde Wasser aufgeteilt, 2:1 mit den Worten: „Sie sind zu zweit ich allein, da müssen wir natürlich mehr zahlen.“ Alles klar, einleuchtend und fair. Dachte ich. Leider vor lauter Freude nicht realisiert, das in beiden Sparten (Wasser und Heizung) beide Male 2:1 stand. Allerdings nicht ersichtlich, wer was ist (2 Personen zu einer? Größenaufteilung, sie doppelt so große Wohnfläche wie wir? Keine Ahnung., )

OK, bekommen Heizkostenabrechnung, Wasser wurde aufgeteilt , 2/3 wir, 1/3 sie, ok. Aber dann die Unverschämtheit, ebenso die Heizkosten! D.h., wir zahlen für die Hälfte Wohnfläche doppelt soviel Heizkosten wie sie?? (Wir haben einen Öltank für beide Wohnungen). Zumal wir letzen Winter echt Ärger deswegen hatten, weil sie die Heizung angeblich nicht im Griff hatte, wir in fast den ganzen Winter schlotternd bei 18 Grad Raumtemperatur gehockt!!! Bei ihr war es schön warm! - egal gehört jetzt nicht hier her—

Ok, zurück zum eigentlichen Kernpunkt, werde im Netz nicht wirklich fündig:

Darf sie , trotz § 573a BG uns IHREN Heizverbrauch in diesem Maße aufbrummen? Verstehe auch einfach die mind. 50% max. 70% Regelung (für wen? was?) Regelung nicht, die beim googeln immer wieder auftaucht, sofern die hier überhaupt greift…

Hoffe, hier kann mir jemand antworten der sich auskennt - Vermieter darf sich doch nicht an den Nebenkosten bereichern, selbst wenn dieser Scheißparagraph sonst auch jedes recht aufweicht…

Und nein, mir ihr ist NICHT zu reden!

Tausen dank schon mal im voraus! Farafalla

Und sorry für die Rechtschreibfehler, bin aber gerade echt aufgebracht!

Hallo!

Wenn Du selbst erklärst, deine Wohnung ist doppelt so groß, ihr seid 2 Personen, dann verstehe ich nicht den Aufruhr.

Ja, diese Aufteilung im Verhältnis 2 : 1 ist hier zulässig.
Eben weil es nur 2 Wohneinheiten sind wovon 1 der Vermieter selbst bewohnt.

Hier muss nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, also nach Messgeräten und einer teilweisen Berechnung nach Wohnfläche. Nur da kommt der Faktor 50/50 oder 70/30 ins Spiel.
50 % nach gemessenem Verbrauch, 50 % nach Wohnfläche z.B. oder 30 zu 70.

Hier darf man es vereinfachen und auch „halbe/halbe“ oder z.B. 2:1 aufteilen.

Wieso bereichert sich der Vermieter an den Nebenkosten ? Er hat z.B. für das Haus im Jahr 1000 € Heizkosten/Nebenkosten. Die muss er zahlen . Diese Kosten legt er im Verhältnis 2 : 1 auf euch um. Ihr 2/3, er selbst 1/3.
Da bleibt nichts über. 333 € + 666 € = 1.000 €.

MfG
duck313

Das kam wohl falsch rüber von mir…UNSERE Wohnung ist um die Hälfte KLEINER als die der Vermieterin. Sonst wäre es ja klar, da hast du Recht!

Hallo.

§573a BGB schützt den Vermieter vor streitsüchtigen Mietern. Genauso gibt er ihm natürlich ein Mittel in die Hand, unbequeme Mieter (auch wenn sie im Recht sein mögen) loszuwerden.
Ein solches Mietverhältnis kann nur dauerhaft sein, wenn beide Parteien vernünftig miteinander umgehen können.
Wenn in dem Fall mit der Vermieterin „nicht zu reden“ ist, wäre eine Kündigung seitens des Mieters vielleicht die beste Lösung.
Trotz §573a BGB darf der Mieter natürlich seine Rechte geltend machen, die hier aber noch anderweitig eingeschränkt sind:
Mit der „min. 50% max. 70% Regelung“ meinst du vermutlich §§ 7 und 8 der Heizkostenverordnung. Die greift hier nicht, wiederum weil es nur zwei Wohnungen gibt, und eine der Vermieter selbst bewohnt (siehe https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/__2.html).
Bin mir allerdings nicht sicher, ob ein simples „2:1“ im Mietvertrag - zumal ohne weitere Angaben - überhaupt wirksam ist. Üblicherweise wird nach Wohnfläch aufgeteilt, und die genauen Anteile müssen dann auch so in der Abrechnung stehen.
Wie auch immer:
Erstmal wieder runterkommen. Dann Widerspruch gegen die Abrechnung einlegen (schriftlich, persönlich im Beisein eines Zeugen übergeben) und bis zur Einsicht der Vermieterin gar nix bzw. nur die eindeutigen Posten zahlen.

Dass tagsüber 18°C in Wohnräumen zur Mietminderung berechtigen, steht noch auf einem anderen Blatt.

Gruß

Kannitverstan

Hallo!

Ja, der „übliche“ Verteilmaßstab wäre nach Wohnfläche, es sind aber auch andere zulässig, nach Personen oder Wohneinheiten.

Nur im Sonderfall ´2 WE, 1 Mieter ,1 Vermieter darf man davon abweichen.
Hier braucht man auch keine Messgeräte.

Einziger Anknüpfungspunkt wäre eine grobe Unbilligkeit, wenn die Vermieterwohnung doppelt so groß wäre und deshalb auch mehr Heizkosten haben muss als die kleinere Mietwohnung.
Aber die Aufteilung war doch bekannt ?
Warum hat man sie akzeptiert ?

Nur, der Vertrag muss auch klar sein, es muss eindeutig daraus hervorgehen, wer bei 2 : 1 mit dem Faktor 2 gemeint ist, Mieter oder Vermieter.
Unklarheiten gingen m.E. zu Lasten des Vermieters.

Und mangelnde Wärme ist ein Mietmangel, gegen den man auch mietrechtlich (Minderung o.a.) vorgehen kann.

Für mich klingt das nach einem simplen Tippfehler.
Hast Du eigentlich mit der Vermieterin schon mal freundlich gesprochen?

Warum nicht erstmal … miteinander reden? Man kann doch einfach mal freundlich nachfragen, warum die Abrechnung so ist, wie sie ist? Und vorher braucht man sich im Grunde überhaupt nicht aufregen.

Der Satz ist vollkommen unangebracht weil das kein streitsüchtiger Mieter ist sondern einer der hier seitens der VM enorm benachteiligt werden soll!
Letzten Winter 18°C Wohnraumtemp. und zum „Dank“ dafür, dass er da nicht schon die Miete gemindert hat, soll er jetzt 2/3 der Heizkosten übernehmen obwohl seine Wohnung nur halb so groß ist wie die der Vermiweterin. ramses90

1 Like

Versuch das im Gespräch mit ihr zu klären. Wenn das nicht klappen sollte, kann immer noch ein Gerichtsentscheid angestrebt werden. ramses90

Hallo.

Weil der UP explizit darauf hingewiesen hat, daß mit der Vermieterin „NICHT zu reden“ ist.

Gruß,

Kannitverstan

Hallo.

Immer langsam mit d’junga Ross! Ich habe nur den Sinn des Paragraphen erläutert, von dem sich der UP offensichtlich (und hier durchaus zu Recht) benachteiligt fühlt.

Gruß,

Kannitverstan

  1. Bin ich beileibe kein „junges Ross“ mehr und 2. kann man diesen Satz weglassen oder z.B. duch: „was Dich in diesem Fall nicht betrifft“, entschärfen aber ihn nicht einfach unkommentiert stehen lassen! ramses90
1 Like

Meine Güte! Les halt meinen übrigen Beitrag auch durch, daraus sollte hervorgehen, daß ich durchaus auf der Seite des Mieters bin.
Ende der (sinnlosen) Diskussion!

Gruß,

Kannitverstan

Das hatte ich in der Tat überlesen.

Vielen, vielen Dank für eure Antworten!

Scheint aber tatsächlich so zu sein, dass Sie damit durchkommt , siehe § 573a BGB. Wie die Aufteilung 2:1 zu verstehen ist wird wohl zur Streitfrage, befürchte ich. Im Endeffekt wird die Partei mit dem besseren Anwalt siegen. Da ich aber weder Interesse noch Nerv dazu habe, kann ich mich entscheiden: Mund halten und zahlen oder ausziehen. Wird wohl ausziehen bedeuten. Ich zahle nicht für eine doppelt so große Wohnfläche die Heizkosten mit. Zumal dieser Faktor ja wohl nicht billiger wird in Zukunft.

Tja, dann mal was bezahlbares finden in einem der begehrtesten und teuersten Pflaster Deutschlands.

Danke euch allen nochmal!
Gruß, Farfalla

Ähhh, stopp mal.

Kannst du mal den Passus mit dem Verteilungsschlüssel WORTGENAU hier hinschreiben? Eventuell einscannen und das Bild (persönliche Daten schwärzen!) hier einstellen.

Warum das?
Wenn da beide male einfach nur „2:1“ steht, dann muss man sich natürlich fragen, wie das genau zu verstehen ist. Warum soll das ausgerechnet 2=Mieter, 1=Vermieter heißen?

Eine unklare Formulierung darf doch wohl nicht einseitig zu Lasten des Mieters ausgelegt werden.
Bei AGB ist geregelt, dass diese bei Zweifeln immer zm Nachteil des Verwenders auszulegen sind. (Diese Vereinbarung hier dürfte aber keinen AGB Charakter haben, sondern eine Individualvereinbarung sein).

Gerne…ich versuch jetzt mal, diesen Passus aus dem Mietvertrag hier einzustellen…

Hallo!
Danke für die Einstellung des Vertragstextes zu den NK.

Vorab, am besten zeigst Du den Vertrag und die Abrechnung einem Anwalt oder wenigstens der Verbraucherberatungsstelle oder wenn Du Mitglied bist, dem Mieterverein.

Der Vordruck hat oben rechts die Anmerkung mit den ****. Dazu steht unten, es gilt die Aufteilung anteilig nach Wohnfläche, außer es ist ein anderer Maßstab gewählt.
Anderer wäre schon zulässig.

Und jetzt kommt es darauf an, wie man die " 2:1" bei Heizung und Wasser deuten muss.

„Hälftig“ ist klar und eindeutig, es bedeutet, diese Posten sind 50 :50 umgelegt, also nach Wohneinheiten = bloße Anzahl der Wohnungen aufgeteilt = jeder WE zahlt das gleiche…
Es sind Kosten, die auch nichts mit Mehrverbrauch durch mehr Personen zu tun haben.
Also plausibel(außer beim Müll, aber lassen wir das mal weg)

Und jetzt die " 2:1". Auch hier könnte das sinnvoll und einfach sein, denn darin steckt ja der Personenfaktor 2 Mieter zu 1 Vermieter.
Bei Kaltwasser und Warmwasser wäre das m.E. OK.
2 Personen verbrauchen üblich mehr als 1 Person.

Und es würde auch der Wohnungsgrößenfaktor drinstecken, nur hier genau umgekehrt.

Das kann nur ein Versehen sein. Denn anders herum wäre der Mieter m.E. übervorteilt, es wäre grob unbillig, vielleicht sogar ein Verstoß gegen „Treu und Glauben“.

Deshalb, zeige das einen Anwalt. Lass dich beraten, was man da machen kann.

MfG
duck313