Heizkostenberechnung, wer weiß wie das geht

Hallo zusammen, wer weiß wie man den Heizkostenbedarf einer Wohnung berechnet?
Hintergrund: Mein Vermieter möchte unsere ÖlHeizung gegen eine Fernwärmelieferung tauschen. Wir haben eine 96m² große Wohnung im 1. Obergeschoss unter uns ist eine 86m² große Erdgeschoßwohnung, für die 10m² die wir mehr haben, möchte unser Vermieter das wir 50% mehr Heizkosten zahlen, als unser Nachbar im Erdgeschoß.
Wie kann ich berechnen, wer wieviel Heizkosten zahlen muss.
Weil gerecht finde ich das nicht.
Über hilfreiche Antworten wäre ich dankbar. Achso bevor ich es vergesse, es handelt sich um ein Fachwerkhaus das ca 400 Jahre alt ist, und ist Unterkellert jedenfalls teilweise. Es wurde 1990 saniert

hi,

Was steht denn im Mietvertrag, wie die Kosten aufgeteilt werden?
Daran ändert sich doch nix, nur weil die Wärme woanders erzeugt wird.

Wie ist denn der genaue Wortlaut?
Ich habe auch keinen Schimmer, warum da überhaupt etwas geändert werden soll. Habt ihr euch bisher selbst ums Öl gekümmert?

grüße
lipi

Es ist ein Zweifamilienhaus?
Bewohnt der Vermieter selber die andere Wohnung?

Wenn nicht, dann gibt es meines Wissens keine Alternative zu einer Erfassung der Verbräuche mittels Heizkostenverteilern.

Hallo, bisher haben wir uns um Ol selbstgekümmert. Auf die Frage was im Mietvertrag steht, da steht drin das sich die Mieter selbst um die Ölversorgung kümmern. Und bis dato haben der Mieter unter mit und ich immer 50/50 gemacht.

Nein, der Vermieter wohnt nicht mit im Haus, und ja es ist ein 2Familienhaus

Wenn das so im MV steht, kann der Vm jetzt nicht auf Fernwärme umstellen. Das wäre, würde er das durchziehen, ein Vertragsbruch also wehrt Euch und zwar jetzt!


Der Umbau würde tausende Euro kosten, dafür würde er Euch mit Sicherheit kräftig die Miete erhöhen und teurer würde es für Euch außerdem noch.
ramses90

Die Umstellung auf Fernwärme ist eine Modernisierung - die muss der Vermieter ankündigen und ihr habt natürlich keinen Anspruch, bis in alle Ewigkeit fossile Energieträger zu verbrennen.
Der Vermieter muss die Regeln des Paragrafen 555c BGB einhalten und ihr habt nur sehr begrenzte Möglichkeiten zur Wehr, nämlich entweder einen „Härtefall“ zu begründen oder zu kündigen.
Fernwärme kostet bei uns aktuell ca. 6ct./kWh, Heizöl das Doppelte.

Es müssen aber Heizkostenverteiler angebracht werden, eine pauschale Abrechnung ist meines Wissens unzulässig!

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Die Frage ist, wie alt die Ölheizung ist. Es wäre recht wahrscheinlich, dass der Vermieter den Umbau nicht aus einer Laune heraus anstrebt, sondern weil er eine überalterte Heizung (>30 Jahre) sowieso hätte ersetzen müssen (GEG §72).
Wenn nun die Kosten für „Fernwärme neu“ geringer sind als für „Ölheizung erneuern“, dann sprechen wir über Modernisierungskosten, die geringer als die Kosten für sowieso erforderliche Erhaltungsmaßnahmen sind.
Wenn der Vermieter keine Modernisierung angekündigt hat, dann kann das ein Hinweis darauf sein, dass er gar keine Kosten umlegen will. Es hat aber zumindest die Folge, dass eine Umlage erst 6 Monate nach Erklärung einer solchen Mieterhöhung zu zahlen ist.

Tja, du hast da einen Vergleich aus dem Jahr 2021 verlinkt. Dieser vergisst dann auch noch, dass einige Hundert Euro jährlich für Wartung und Schornsteinfeger zu zahlen sind.

Rechnen wir doch mal:
Rund 200m² Wohnfläche, Dämmung wie 1990 üblich, vielleicht 150 kWh/m²a, das wären 30.000 kWh/a. Der Wirkungsgrad einer alten Ölheizung liegt bei nur 70%, also kauft man rund 43.000kWh ein - das sind etwa 4300 l Heizöl im Jahr. Dank Wladimir Wladimirowitsch (Putin) kostet ein Liter aktuell ca. 1,30€, 2021 rechnete man noch mit 70 bis 80 Cent. Vorhersagen sind schwierig - rechnen wir mit 1€/l und kommen dann auf 4300€ - zuzüglich von vielleicht 250€ für Wartung und Schornsteinfeger 4550€.

Bezieht man nun Fernwärme, dann würde man in meiner Stadt bezahlen:
Grundpreis 35€
Aufschlag für Warmwasser 95€
30000kWh * 5,9 ct/kWh = 1770€
Wärmezähler 20€ im Monat: 240€
Das wären dann 2140€ im Jahr.

Oder stürzt der Ölpreis wieder auf 70 ct? Dann würden die Kosten für die Ölheizung auf 3260€ im Jahr sinken.
Oder ist da schon eine moderne Ölheizung drin? Dann rechnen wir mit 90% Wirkungsgrad, 33333 kWh/a, 3333 Liter bei 70 ct/l, 2333€ für das Öl und 250€ für Wartung und Schornsteinfeger, zusammen 2583€.

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Hallo, lieben Dank für deine Antwort, aber meine Frage war nicht, ob ich bis in alle Ewigkeit Fossile Brennstoffe nutzen kann oder nicht. Ich wollte lediglich wissen, wie man den Energiebedarf einer Wohnung berechnen kann.

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lieber Ramses, nein der Umbau würde keine zig tausend €uro kosten, da die Anlage im Rahmen eines Gemeindeprojektes von vor 5 Jahren schon vorbereitet wurde und nur noch mit wenigen Handgriffen angeschlossen werden müßte. Aber auch deine Antwort geht an meine Frage vorbei, ich wollte lediglich wissen, wie man den Energiebedarf einer Wohnung berechnet. Und evetuell noch um wieviel % der Verbrauch im Erdgeschoss höher ist als der im 1.OG

Da generell die Umstellung von Heizöl auf Fernwärme kostengünstiger ist, wäre ich ja auch damit einverstanden. Aber das ich anstatt die Hälfte der Kosten nun auf einmal 60% tragen soll, kann ich nicht nachvollziehen. Deswegen möchte ich eigentlich nur wissen, wie man den Energiebedarf einer Wohnung berechnet und um wieviel % der Energiebedarf einer Erdgeschosswohnung höher ist als der einer Wohnung im 1.OG

Hallo,

Zum einen wird der Energieverbrauch des Hauses gemessen, indem man die die Temperatur des zufließenden und des abfließenden Warmwassers und die Strömungsgeschwindigkeit ermittelt. Somit weiß man, wie viel Heizenergie das gesamte Haus verbraucht.

Um das auf beide Mietparteien umzulegen, könnte man genau solche Messgeräte für jede einzelne Wohnung installieren, sofern jede Wohnung einen eigenen, einzelnen Strang hat.

Wenn die Heizungsrohre aber jeweils von unten nach oben durch die Wohnungen gehen, benutzt man in der Regeln „Heizkostenverteiler“ - Erfassungsgeräte, die direkt an die Heizung geklebt werden. Diese liefern am Ende einen Zahlenwert. Alle Zahlenwerte einer Wohnung werden zusammengerechnet und der Anteil jeder Wohnung am gesamt Zahlenwert ermittelt.

Jetzt weiß man also, wie viel Wärmeenergie verbraucht wurde uns welchen Anteil jede der Wohnungen am Gesamtverbrauch hatte. Jetzt erfolgt die eigentliche Umlage. Üblich sind dabei zum Beispiel Umlagen 50/50 (höchstens 70/30) - 50% (höchstens 70%) werden nach Verbrauch umgelegt, der Rest nach der Fläche. Damit soll ein Ausgleich dafür statt finden, dass Wärme durch Decken/Böden diffundiert.

Dafür kann es keine allgemeine Richtlinie geben. Man müsste die Dämmung der unteren Wohnung nach unten und der oberen Wohnung nach oben in Betracht ziehen. Unter Umständen geht mehr Wärme nach unten in den Keller als nach oben in den Dachboden. Oder umgekehrt. Auch das ist einer der Gründe für 50/50 bis 70/30.

Grüße
Pierre

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Gar nicht. Das MUSS gemessen werden.
Wenn dir der Vermieter eine Heizkostenabrechung präsentiert, dann muss er diese mit Verbrauchsdaten begründen.

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Nur eine kleine Anmerkung dazu:

ich weiß nicht, wie lange du da schon wohnst, aber es hat dich offensichtlich bis heute nicht gestört, dass der andere Mieter für deine 10 qm mehr bezahlt hat. Jetzt stößt dir sauer auf, dass du mehr zahlen sollst. Und im ersten Posting hast du geschrieben

jetzt sind’s plötzlich nur 10 %. Was denn nun?

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hi,

Vermutlich gemeint sind 50% mehr, als der andere.

grüße
lipi

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Vermutlich hast du Recht, aber so kann man auch aus einer Mücke einen Elefanten machen! (natürlich nicht du, sondern die UP)

hi,

naja.
Wenn bisher 50:50 war. es real 47:53 sind und nun 40:60 werden sollen, würde ich das auch nicht als Mücke sehen.

Um noch etwas weiter zu raten: 40:60 wurde nicht fehlinterpretiert, wenn es etwa um einen Satz wie: „Die Heizkosten nach Wohnraum und Verbrauch werden 40:60 abgerechnet.“ geht?
Das wäre die einfachste Möglichkeit.

grüße
lipi

Es war zwar mein Fehler, dass ich den zweiten Teil des Satzes „als unser Nachbar“ überlesen habe, aber „50 % mehr“ klingt auch etwas (übertrieben) anders als „60 % statt 50 %“.

Fair fände ich es, wenn sie dem Nachbarn die bisher von ihm gezahlten Kosten rückwirkend zurückerstattet (also die 2,75 % mehr pro Jahr) und dann quasi ab sofort das auch weiterhin im richtigen Verhältnis gezahlt wird, also 47,25:52,75.

Hallo Christa, ich weiß nicht wo du rechnen gelernt hast
die neue Verteilung beträgt 40/60 und wenn man nun von 40 zu 60% kommen will ist das 1,5 mal soviel, also 50% mehr.

Beim Öl vorher, war das so dass wir beide 50/50 gezahlt haben, den Vorschlag hatte mein Nachbar selbst gemacht, da er bei einem Unternehmen für Öllieferungen gearbeitet hat.
Die 10m² mehr Wohnfläche die wir haben, sind der gemeinsam genutzte Waschraum, also der Raum in dem sowohl meine Waschmaschine und Trockner stehen, als auch seine

Und definitv verbraucht eine Erdgeschoß-Wohnung mehr als eine Wohnung im 1.OG. Zumindest bin ich mir da in unserem gemeinsam genutzten Haus so.
Die Heizungsrohre laufen alle durch die Decke des Untergeschoßes, also durch meinen Fußboden und gehen von dort aus in die Heizkörper Baujahr 1990