Heizkostenberechnung, wer weiß wie das geht

Sicherlich muss man das irgendwie berechnen können, denn wie sonst weiß ein Heizungsbauer wie groß der Heizkörper in welchem Raum sein muss und wieviel Wärme pro Haus zur Verfügung gestellt werden muss

Na ja, das kommt auch daher, dass Du, so wie jetzt, nicht alle Infos im Eingangsthread zur Verfügung gestellt hast.
ramses90

Bei der Heizlastberechnung geht es um die Berechnung, welche Heizleistung unter ungünstigsten Bedingungen zur Verfügung stehen muss. Auf dieser Basis kann man den Heizenergiebedarf nicht berechnen. Das Ergebnis einer solchen Rechnung könnte lauten: „Wohnzimmer 1.OG: 1723 Watt“.
Und nun? Heizt du das ganze Jahr den Raum auf 22°C bei -20°C Außentemperatur? Sicher nicht.
Eine solche Berechnung würde das Nutzungsverhalten der Bewohner überhaupt nicht abbilden.

Ich sehe keinen Grund, warum die Heizkostenverordnung bei Euch nicht anzuwenden wäre.
Ich verstehe nicht, warum nicht längst Erfassungsgeräte an den Heizkörpern montiert wurden.
Du hast bis jetzt nicht dargelegt, wie der Vermieter auf eine pauschale Berechnung kommt, bei der der OG Mieter 60% und der EG Mieter 40% zu zahlen habe.
Eine solche Abrechnung ist absurd und illegal.

Ich kann besser rechnen, als du dir vorstellen kannst, und die Verwirrung ist durch deine verkorkste Ausdrucksweise und etwas Unaufmerksamkeit meinerseits. Nochmal, hättest du klar ausgedrückt, dass die Verteilung vorher 50:50 betrug und nun 40:60 betragen soll, wäre alles unmissverständlich klar gewesen. ABer gut, dass du dich daran so aufziehst, und meinen Einwurf

hast du auf lächerlicher Art versucht, zu entkräften, von wegen

Also heizt er deine Wohnung mit, und dafür soll er auch noch draufzahlen.

Ich kapiere es nicht, aber ich vermute, du, Oma, auch nicht.
Die alte Verteilung war 50/50, aber trotzdem musst du statt 40 nun 60 % zahlen?

Das Wesentliche ist doch, wenn ichs verstehe: Es geht doch, wie andere auch schreiben, darum, dass 60 % der Gesamtkosten nach qm verteilt werden und 40 % nach tatsächlichem Verbrauch oder? Das du 50 Prozent mehr zahlst, kann dabei doch nicht rauskommen. Je nach deinem Verbrauch und dem der anderen Mieter könnte es sogar günstiger für dich werden.
Oder beziehen sich deine 50 % auf die zusätzlichen 10 qm?

So, lass uns doch mal von vorne beginnen.

Was steht genau im Mietvertrag (exakter Wortlaut!) zu den Heizkosten?

Nun „möchte der Vermieter“ irgendwas. Was genau steht in dem Brief? Auch hier ist der exakte Wortlaut wichtig.

Am einfachsten wäre es, du würdest den betreffenden Teil des Mietvertrages und der Ankündigung der neuen Heizkostenberechnung abfotografieren (persönliche Daten abdecken!) und hier hochladen.

Vorweg gesagt:
Der Vermieter kann nicht einfach etwas bestimmen, was gesetzlich gar nicht zulässig ist.
Das Vorhaben, eine pauschale Aufteilung 50/50 oder 40/60 durchzuführen ist meines Wissens unter keinen Umständen zulässig, wenn das Ganze in Deutschland passiert.

Dein Ziel ist es, eine gerechte Aufteilung zu bekommen? Dann bitte die Informationen nachreichen.

Dein Ziel ist es, irgendeine Aussage zu bekommen wie „Ja, 40/60 stimmt.“ oder „Nein, das muss 52/48 sein!“? Solche Aussagen sind immer falsch. Es gibt keinen richtigen Weg, etwas zu schätzen, was gemessen werden muss.

Ich rechne vor. :smiley:
Es geht darum, dass „vorher“ der Nachbar 50 % der Gesamtkosten getragen hat und sie 50 %, obwohl der Nachbar nur 86 qm hat und sie 96.
Jetzt soll der Nachbar 40 % zahlen und sie 60 %. 40 * 1,5 = 60, also zahlt sie dann 50 % mehr als der Nachbar zu zahlen hat.
Ach ja, und es waren wohl einfach die Kosten für das Öl, welches sie ohne Zutun des Vermieters, nur in Absprache der Mieter untereinander, gekauft haben (dies ist aber nur meine Interpretation/Vermutung).

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Ah danke!
Also ich kenne nur die Mischkalkulation, die sich einmal auf die exakten qm und zum anderen auf den tatsächlichen Verbrauch stützt.
Nagut, die Oma wird das Problem irgend wie ohne uns lösen!

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X-Strom:Du hast bis jetzt nicht dargelegt, wie der Vermieter auf eine pauschale Berechnung kommt, bei der der OG Mieter 60% und der EG Mieter 40% zu zahlen habe.
Bis dato, haben der Mieter unter mir und ich uns die Kosten geteilt, da der Mieter unter mir, bei einem Unternehmen für Öllieferungen gearbeitet hat, hat er sich über seine Firma nachher den Mitarbeiter-Rabatt geholt, was eine WinWin-Situation für beide war.
Ab dem 01.05.2022 jedoch bekomme ich einen neuen Nachbarn, der bei einem Unternehmen für Bio-Fernwärme und Bio-Gas arbeitet. Und da soll ich dann auf einmal mehr als mein Nachbar bezahlen, das hat unser Vermieter bei einem Glas Bier so mit dem Arbeitgeber unseres Nachbarn beschlossen.
Zu deiner Frage, warum es keine Erfassungsgeräte gibt, unser Vermieter möchte, das wir direkt mit dem Erzeuger der Fernwärme einen Wärmelieferungsvertrag abschließen. So das er selbst außen vor ist.
Bei Wasser, Abwasser, Müll und Versicherung läuft es so, dass ich die entsprechenden Verträge mit der Gemeinde abgeschlossen habe, also sowohl die Grundstücksabgaben als auch die Versicherungsprämie bei der Gebäudeversicherung unmittelbar von meinem Konto abgebucht werden, desweiteren wir auch der für Haus anfallende Allgemeinstrom von mir gezahlt und ich bekomme vom Nachbar 50% erstattet

Karl2, genauso wie du es auf den Punkt gebracht hast, ist es bis dato gewesen und dass schon seit mehr als 2 Jahrzehnten. Zu dem nutze ich meine Wohnung nur alle 14Tage bis drei Wochen, , an den Wochenenden, während der Mieter unter mir zu viert ist, und tag täglich seine Wohnung nutzt.
Somit ist es mir auch egal, ob durch seine Nutzung der Heizung meine Wohnung kalt oder warm ist, hinzukommt ja auch, dass über die Anlage das Brauchwasser für Bad und Küche erwärmt wird, und schon allein dadurch mindestens eine 50/50 Regelung gerechtfertigt sein sollte. So das ich die Einwände von Christa als nicht gegeben werte. Und noch einmal auf meine ursprünglich gestellte Frage zurück kommen möchte;" Wie berechnet man den Energiebedarf für eine Wohnung?"

Wie gesagt, ich gehe davon aus, dass die Kosten auf jeden Fall die tatsächlichen exakten Größen der Wohnungen berücksichtigen müssen und dass man nicht einfach irgend eine Einteilung, wie man gerade lustig ist, nehmen darf. Genau das willst du wahrscheinlich wissen, die Grundlagen der Berechnung. Vielleicht kann sich ja jemand Kompetentes dazu äußern.

Das wäre toll

Ich frage mal ganz gerade heraus: hast Du meinen Beitrag weiter oben gelesen? Da habe ich das, nach meiner Ansicht recht ausführlich und, soweit ich als Laie es verstehe, nach geltendem Recht dargestellt.

Stimmt, du hast eigentlich alles gesagt:

  • Der Verbrauch der einzelnen Wohnung muss genau gemessen werden
  • über die Größen der Wohnungen kann 30 - 50 Prozent der Kosten errechnet werden.
    Dann, Oma, fordere das ein!

Dann setze dich mit deinem neuen Nachbarn an einen Tisch und beschließe eine Abrechnung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Dass der Vermieter sämtliche Pflichten einfach auf die Mieter abwälzt ist dir egal?

Auf welcher Rechtsgrundlage würdest du eigentlich die Erstattung der Kosten für Allgemeinstrom, Versicherung und Grundbesitzabgaben verlangen, wenn der einfach sagt „Nein.“?

Es wird Zeit, das auf eine korrekte Rechtsgrundlage zu bringen.

Den Bedarf oder den tazächlichen Verbrauch?

Bei den Bedarfsberechnungen ist Wunsch und Wirklichkeit oft doch überraschent weit auseinander.

Hallo X_Strom, das der Vermieter bis dato alle Pflichten auf uns Mieter abgewälzt hat, war mir bis dato egal. Ich habe auuschließlich einen Vertrag über die KaltMiete, 96m² plus einen riesigen Balkon von 42m² für 380€ Miete, günstiger kann man nicht wohnen. Das ich Öl, Wasser und soweiter selbst bezahlen mußte, bzw mit dem Nachbar teilen mußte, war da mir und ist es mir egal.
Auf welcher Rechtsgrundlage würdest du eigentlich die Erstattung der Kosten für Allgemeinstrom, Versicherung und Grundbesitzabgaben verlangen, wenn der einfach sagt „Nein.“? Naja, einfach wenn der nicht will, geh ich zur Gemeinde melde alles ab und lass die Veträge über ihn laufen

„Wir machen uns die Welt
Widdewidde wie sie uns gefällt.“

Abmelden und kündigen kannst du - auf jemand anderen anmelden aber nicht.

Schön, dass alles immer harmonisch gelaufen ist. Schön, wenn es weiterhin gerecht und harmonisch ablaufen wird - denn dann braucht man keine vetraglichen Regelungen und keine Messgeräte, die den Verbrauch ermitteln.

Aber warte mal: Es wird doch gerade versucht, dich zu übervorteilen. Da ist nichts mehr mit gegenseitigem Einverständnis und Harmonie. Als Nächstes heißt es, die Versicherung sei zu teuer und du hättest die Schuld, weil du keine preiswertere gesucht hast. Oder du bist beim „falschen“ Stromanbieter. Tja, du gehst in Vorkasse und bekommst nichts zurück… Alles in Butter, stört dich nicht.

Die beste Voraussetzung für ein gutes Verhältnis zum neuen Mieter wäre, wenn man sich gemeinsam an einen Tisch setzt und einen Vertrag über die Kostenaufteilung macht.
Ohne Heizkostenerfassung ist dabei Streit vorprogrammiert:
„Die Silvi beheizt Tag und Nacht alle Räume auf 23°C und ich spare - die muss viel mehr bezahlen!“
„Aber du, neuer Nachbar, duschst ja zweimal täglich und lässt ständig das Licht im Flur brennen!“
Viel Spaß dabei, ohne Messgeräte die Kosten erfassen zu wollen.
Wer unterschreibt denn den Fernwärmevertrag? Sollst du da auch die ganze Verantwortung und die Vorauszahlungen für übernehmen?

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Ich habe mir gerade nochmal die Sache durch den Kopf gehen lassen. Und habe erkannt, dass ich nicht vollständig Recht hatte.

Es gibt für die Vertragsgestaltung 2 Wege:

  1. Der Fernwärmelieferant schließt einen Vertrag mit dem Vermieter und schickt seine Rechnungen an diesen. Der Vermieter muss gemäß Heikostenverordnung den Verbrauch erfassen, eine Abrechnung vornehmen und lässt sich üblicherweise monatliche Vorauszahlungen vom Mieter zahlen.
  2. Der Fernwärmelieferant schließt einen Vertrag mit dem Mieter. Dann ist der Lieferant selbst für eine Abrechnung gemäß der Heizkostenverordnung verantwortlich.

So oder so wird es also zur Erfassung des Verbrauches des Hauses und beider Wohnungen kommen. So oder so wird es eine Umlage gemäß der Heizkostenverordnung geben. So oder so wird ein Teil der Kosten anhand des Verbrauchs und ein Teil anhand der Wohnfläche umgelegt.

Grüße
Pierre

Den kann man nicht berechnen.

Man kann die „Heizlast“ berechnen. Das ist die Leistung, die maximal notwendig sein könnte, um eine Wohnung auf Wunschtemperatur zu halten und zu bringen.

Vergleiche das mit einem Auto: Wieviel PS braucht mein Auto, um vollbeladen und mit Gegenwind 120km/h den Berg hochzufahren? Antwort (zum Beispiel): 128 PS.

Ihr müsst zur Abrechnung aber wissen, welche Energie benötigt wurde. Beim Auto: „Wieviel Liter Super benötige ich von Frankfurt nach Hamburg?“

Wenn bei der Heizlastberechnung herauskommt, dass zur kontinuierlichen Erwärmung aller Räume auf 22°C bei -10°C Außentemperatur deine Wohnung 12,7 kW Leistung benötigt und die Erdgeschosswohnung 11,3 kW, dann kann man doch unmöglich von diesen Werten auf den tatsächlichen Verbrauch schließen.

In der einen Wohnung wohnt eine Familie, die ständig vier Räume voll beheizt. In der anderen Wohnung werden nur zwei Räume beheizt. Die Familie hat dazu stets zwei Fenster auf Kippe geöffnet, weil sie Angst vor Schimmel hat. In der anderen Wohnung macht der Bewohner die Heizung beim zweimal täglichen Lüften aus. Die Familie ist das ganze Jahr zu Hause, der andere Mieter fährt im Winter immer drei Wochen in den Urlaub und dreht die Heizung stark herunter.

Selbst bei identischen Wohnungen sind Abweichungen von 100% absolut denkbar!

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