Heizöl tanken -> 2 Familien Haus mit 2 Eigentümern ... wie vorgehen mit einem Tank?

Hallo…

man stelle sich vor man kauft sich eine Wohnung in einem 2-Familien Haus, welches durch eine Öl-Zentralheizung beheizt wird. Da der Tank zum Zeitpunkt des Kaufs im Sommer fast komplett leer ist, entschließen sich beide Parteien für den winter zu tanken.

Partei 1: Möchte den günstigen Ölpreis nutzen und gleich den Bedarf für 3 Jahre Tanken
Partei 2: Möchte lediglich den Bedarf für 1 Jahr einfüllen

Wie würdet ihr nun vorgehen, um bei einem gemeinsamen Tank noch die Übersicht zu behalten?

Was kann P1 machen, wenn P2 seinen Jahresanteil an Öl im Frühjahr aufgebraucht hat, aber nicht neu Tankt, da ihm die Kosten für das Tanken seiner geringen Jahresmenge zu hoch ist und einfach mit dem Öl von P1 weiter heitz? „Es ist ja noch Öl im Tank“ (aber eigentlich von P1)

Danke für eure Hilfe…oder Lösungsvorschlag. Könnte man es anders machen?

Hallo,

…eine Öl-Zentralheizung…
… P2 seinen Jahresanteil an Öl…

P2 hat doch gar keinen Anteil. Eine Heizung - ein Tank -> alle frieren oder heizen. Öl in einem gemeinsamen Tank kann man nicht getrennt benutzen und das auch noch in einer gemeinsamen Heizung - wie soll das denn gehen?

Da gibt es nur eine Lösung: Wärmemengenzähler und nach Verbrauch und Wohnfläche abrechnen wie in einer Mietwohnung.
Gruß
Testare_

Hallo,

Partei 1: Möchte den günstigen Ölpreis nutzen und gleich den Bedarf für 3 Jahre Tanken

Oh, offenkundig ein böser Spekulant ;o)

Partei 2: Möchte lediglich den Bedarf für 1 Jahr einfüllen

Ist das nur eine Frage des Möchtens oder eventuell (auch) eine des Könnens?

Wie würdet ihr nun vorgehen, um bei einem gemeinsamen Tank noch die Übersicht zu behalten?

Wie wird denn jetzt die Übersicht behalten, wer wieviel verbraucht?

Was kann P1 machen, wenn P2 seinen Jahresanteil an Öl im Frühjahr aufgebraucht hat, aber nicht neu tankt, da ihm die Kosten für das Tanken seiner geringen Jahresmenge zu hoch ist und einfach mit dem Öl von P1 weiter heitz? „Es ist ja noch Öl im Tank“ (aber eigentlich von P1)

Danke für eure Hilfe…oder Lösungsvorschlag. Könnte man es anders machen?

Jetzt nach dem Kauf? Welche Regelung gibt es denn überhaupt? Wird einfach halbe-halbe gemacht oder wird irgendwie der Energieverbrauch gemessen?
Je nachdem, wie das geregelt ist, könnte P1 einfach den 3-Jahres-Vorrat für beide kaufen und sich von P2 schrittweise (monatlich, jährlich oder wie auch immer) dessen Anteil ab Jahr 2 bezahlen lassen. Das wäre in meinen Augen praktisch eine Win-Win-Situation und würde auch ganz realen Randbedingungen Rechnung tragen, wenn P2 jetzt eben nicht die Liquiditätsreserve für die drei Jahre Öl hat.
Vielleicht dem P2 vorrechnen, was er gegenüber dreimal kleine Menge anliefern spart.
Wenn das nicht klappt, dann hat man ganz schön in die umgangssprachlichen unverdaulichen Reste gegriffen.

Grüße

Guten Tag,

Wärmemengenzähler sind vorhanden.

Mir geht es nur darum:

was tun wenn P2 nicht einsieht zu tanken, da noch Öl im Tank ist, obwohl es P1 gezahlt hat und P2 sein eingekauftes Öl schon aufgebraucht hat. P2 möchte nicht alleine nachtanken, da Kleinstmengen zu teuer.

P1 hat ja mehr getankt, um einen günstigeren Lieferpreis des Öls zu bekommen. Somit hat der kleine P2 ja nur Vorteile. Muss wenig Liquidität fest investieren und hat immer die reserve des P1 zum günstigen Preis zur Verfügung???

Wie regelt man das sonst bei 2 Wohneinheiten mit Eigentümern in einem Haus?

Hi, wegen der Abrechnung ist dies ja nun wirklich kein Problem,
angenommen beide heizen gleich viel, dann ist nach 2 Jahren das Öl aus und es tankt dann der 1 Jahrestanker soviel oder sooft bis der Anteil vom 3 Jahrestanker verbraucht ist.
Dazu hat der ja die 3 Jahre im Voraus bezahlt. Oder der 1 Jahrestanker jedes Jahr für sich einen Jahresbedarf tankt, wo sollte das Problem sein.
wenn das öl dann teurer ist, hat er dafür ja Liquidität und Zinsen gespart.
fürs vierte Jahr darf sich der 3 Jahrestanker wieder beteiligen
Man muss natürlich mit den Wärmemengenzählern den tatsächlichen Verbrauch überwachen.

OL

Hallo,

Wärmemengenzähler sind vorhanden.

Dann sollte es bezüglich der Aufteilung der Kosten auch keine Probleme geben.

was tun wenn P2 nicht einsieht zu tanken, da noch Öl im Tank
ist, obwohl es P1 gezahlt hat und P2 sein eingekauftes Öl
schon aufgebraucht hat.

Nochmal: sobald das Öl im Tank ist, gibt es kein ‚deins oder meins‘ mehr. Niemand kann das noch trennen, die gesamte Menge gehört jetzt beiden gemeinsam. Infolgedessen werden auch beide frieren oder eben nicht.

Man muss sich schon vor dem Tanken auf eine GEMEINSAME Menge einigen. Da hilft alles nichts. Und beide gemeinsam haben den zu hohen Ölpreis zu zahlen oder profitieren gemeinsam vom niedrigeren - geregelt über die Aufteilung nach Ablesung. Das gilt auch dann, wenn bei zufällig hohem Ölpreis der Tank gerade leer ist und dringend nachgetankt werden muss.
Gruß
Testare_

Es hat weder P1 noch P2 Öl gekauft. Das Öl kaufte die Eigentümergemeinschaft und ihr gehört es auch. P1 hat eine Nebenkostenvorauszahlung von xx € geleistet. P2 eine von yy €. Am Ende des Jahres gibt es eine Abrechnung mit Nachforderungen oder Überschüssen.
Das ist ein übliches Problem bei kleinen Eigentümergemeinschaften. Nichts wird ordnungsgemäß abgerechnet und das ist Meins und das ist Deins. So funktioniert das nicht. Man muss bei den Grundsätzen einer korreckten Abwicklung bleiben, sonst knallt es irgendwann.
An Sonsten scheint die Gemeinschaft ein Liquiditätsproblem zu haben. Vorauszahlungen auf die Betriebs- und Instandhaltungskosten sind Pflicht. Gerade der finanziell etwas stärkere Partner muss darauf achten, wenn er das Dach nicht irgendwann alleine zahlen möchte.

vnA

Hi

was tun wenn P2 nicht einsieht zu tanken, da noch Öl im Tank
ist, obwohl es P1 gezahlt hat und P2 sein eingekauftes Öl
schon aufgebraucht hat.

Nochmal: sobald das Öl im Tank ist, gibt es kein ‚deins oder
meins‘ mehr. Niemand kann das noch trennen, die gesamte Menge
gehört jetzt beiden gemeinsam. Infolgedessen werden auch beide
frieren oder eben nicht.

Verstehe ich nicht ganz. Ich kann mir doch z.B. auch mit Dir ein Konto teilen, auf das ich (ähnlich der unterschiedlichen Einkaufsmengen beim Tanken) weniger eingezahlt habe, als Du. Unsere Entnahmen sind (ähnlich der Messungen der Wärmemengenzähler) nachvollziehbar. Und wir regeln vorher verbindlich, dass ich auf dem Konto nicht „unter Null“ kommen darf, oder entsprechend Strafe an Dich zahlen muss (bzw. dass jemand, der nun das Öl des Anderen verbrennt, ihm dieses für „Einkaufspreis x 1,5“ zu ersetzen hat).

Warum soll das mit einem Tank nicht gehen?

Man muss sich schon vor dem Tanken auf eine GEMEINSAME Menge
einigen.

Die Eigentumsanteile können aber durchaus 65:35 sein.

Da hilft alles nichts. Und beide gemeinsam haben den
zu hohen Ölpreis zu zahlen oder profitieren gemeinsam vom
niedrigeren - geregelt über die Aufteilung nach Ablesung. Das
gilt auch dann, wenn bei zufällig hohem Ölpreis der Tank
gerade leer ist und dringend nachgetankt werden muss.

Das ist alles nicht falsch, aber erklärt noch nicht, warum eine Regelung, wie ich sie beschrieben habe, nicht möglich sein soll.

Greetz
Der Kater

Hallo,

Verstehe ich nicht ganz. Ich kann mir doch z.B. auch mit Dir
ein Konto teilen, auf das ich (ähnlich der unterschiedlichen
Einkaufsmengen beim Tanken) weniger eingezahlt habe, als Du.
Unsere Entnahmen sind (ähnlich der Messungen der
Wärmemengenzähler) nachvollziehbar.

Nein, das sind sie nicht. Versuch doch mal, einen DEINER Liter Öl aus dem Tank zu holen.
Gruß
Testare_

Hallo,

Nochmal: sobald das Öl im Tank ist, gibt es kein ‚deins oder meins‘ mehr. Niemand kann das noch trennen, die gesamte Menge gehört jetzt beiden gemeinsam. Infolgedessen werden auch beide frieren oder eben nicht.

Verstehe ich nicht ganz. Ich kann mir doch z.B. auch mit Dir ein Konto teilen, auf das ich (ähnlich der unterschiedlichen Einkaufsmengen beim Tanken) weniger eingezahlt habe, als Du.
Unsere Entnahmen sind (ähnlich der Messungen der Wärmemengenzähler) nachvollziehbar. Und wir regeln vorher verbindlich, dass ich auf dem Konto nicht „unter Null“ kommen darf, oder entsprechend Strafe an Dich zahlen muss (bzw. dass jemand, der nun das Öl des Anderen verbrennt, ihm dieses für „Einkaufspreis x 1,5“ zu ersetzen hat).
Warum soll das mit einem Tank nicht gehen?

Weil e dafür eben dieser gemeisamen Abmachung bräuchte. Und wenn P2 diese eben nicht eingeht, dann ist es so, dass es beiden gemeinsam gehört und P2 dann dem P1 auch nur den Einkaufspreis erstatten muss. P1 hätte dabei ja keinen nennenswerten Nachteil.

Man muss sich schon vor dem Tanken auf eine GEMEINSAME Menge einigen.

Die Eigentumsanteile können aber durchaus 65:35 sein.

Das ist eben bei einem Öltank nicht praktikabel, weil man eben vorher nicht genau weiß wieviel jeder wann genau verbraucht.
In jedem anderen Haus mit mehr al einer Partei ist es auch so. Da wird hinterher dann entsprechend des Verbrauchs genau abgerechnet und nicht schon vorher.

Das ist alles nicht falsch, aber erklärt noch nicht, warum eine Regelung, wie ich sie beschrieben habe, nicht möglich sein soll.

Das wäre eine Frage, wie P1 P2 von dieser Regelung überzeugen könnte. P1 muss sich dabei eben auch ausrechnen, wie hoch sein Vorteil durch die hohe Menge ist. Dann kann er P2 vorrechnen, wie hoch sein Vorteil wäre. Dann nickt der schon oder kann sich das aus Liquiditätsgründen trotzdem nicht leisten. Dann muss sich P1 überlegen, ob sein Vorteil so hoch ist, dass er den Anteil von P2 vorfinanziert und/oder sich das über Vorauszahlungen von P2 ratenweise bezahlen lässt. Ps hat ja offenkundig kein Problem mit Jahresraten. P1 bräuchte also nur 1/6 für 1 Jahr und 1/6 für 2 Jahre vorfinanzieren.
P1 hat dann möglicherweise nicht mehr den vollen Vorteil, aber solange er größer als 0 ist, wäre es nicht rational darauf zu verzichten. Ein Teil des Vorteils resultiert ja auch nur aus der gemeinsamen hohen Menge, die auf einmal getankt werden kann. Seinen 3jahresverbrauch alleine wäre sicher nicht so günstig wie 2x der 3jahresverbrauch auf einmal.
Wenn eine solche Regelung nicht zustande kommt ist es eben so. Dann tankt P2 irgendwann später 2x nach, zum jeweils aktuellen Preis. Der Tank ist dann wieder voll und dann verbrauchen eben beide das „neue“ Öl, wenn das alte günstige schon längst alle ist.

Grüße

Hallo,

Verstehe ich nicht ganz. Ich kann mir doch z.B. auch mit Dir
ein Konto teilen, auf das ich
(ähnlich der unterschiedlichen
Einkaufsmengen beim Tanken)
weniger eingezahlt habe, als Du.
Unsere Entnahmen sind
(ähnlich der Messungen der
Wärmemengenzähler)
nachvollziehbar.

Nein, das sind sie nicht. Versuch doch mal, einen DEINER Liter
Öl aus dem Tank zu holen.

Ich kann Dir nicht folgen. Natürlich sind die Entnahmen auf einem Konto nachvollziehbar. Oder was möchtest Du mir sagen?

Greetz
Der Kater

Hallo,

Die Eigentumsanteile können aber durchaus 65:35 sein.

Das ist eben bei einem Öltank nicht praktikabel, weil man eben
vorher nicht genau weiß wieviel jeder wann genau verbraucht.

Und deswegen ist 50:50 der richtige Ansatz? Man kann doch die letzte Wärmemengen-Abrechnung (die z.B. 60:40 ergeben haben könnte) als Ansatz nehmen.

In jedem anderen Haus mit mehr al einer Partei ist es auch so.

Das glaube ich nicht. Warum sollte man die Vorauszahlung für das Öl nicht auch den jeweils aktuellen Erfahrungswerten anpassen?

Da wird hinterher dann entsprechend des Verbrauchs genau
abgerechnet und nicht schon vorher.

Ich sehe das Problem nicht. Angenommen die gemeinsame Heizung hinge an einer Gasleitung? Hier würde man doch die monatliche (statt anstatt beim Öltank die periodische) Zahlung auch erstmal entsprechend des letzten Verbrauchs aufteilen.

Der Rest ist eine Frage einer Tabellenkalkulationssoftware.

Greetz
Der Kater

Hallo,

Ich kann Dir nicht folgen. Natürlich sind die Entnahmen auf
einem Konto nachvollziehbar. Oder was möchtest Du mir sagen?

Geld nimmt - anders als z.B. Öl - eine andere Stellung ein. Wenn man Geld zur Bank bringt und soäter wieder abholt, bekommt man nicht dieselben Scheine zurück, die man eingezahlt hat. Da geht es eben um den Wert, nicht um den individuellen Schein.
Wenn man aber eine Uhr in die Reparatur gibt, bekommt man genau diese Uhr zurück und nicht ein anderes Exemplar - denn genau dieses Exemplar ist das, was einem gehört.

Wenn man nun Öl in den Tank schüttet, ist es unmöglich, genau dieses Öl wieder zurück zu bekommen. Da gibt es dann nicht mehr ‚das ist meins, das ist deins‘. Und deshalb kann auch keiner sagen ‚du hast dein Öl jetzt verheizt, der Rest gehört mir‘. Trotzdem hat man aber nur das Eigentum seines eigenen Öls, nicht des gesamten, aber auch nicht dessen, was unten oder oben im Tank ist oder zuerst oder zuletzt verheizt wird. Man ist Miteigentümer eines unteilbaren Ganzen. So, wie man als Miteigentümer eines Hauses auch nicht sagen kann „das Zimmer unten rechts ist meins“.

Gruß
Testare_

Hallo,

Und deshalb kann auch keiner sagen 'du hast dein Öl jetzt verheizt, der Rest gehört mir.

Doch, natürlich geht das.

Trotzdem hat man aber nur das Eigentum seines eigenen
Öls, nicht des gesamten, aber auch nicht dessen, was unten
oder oben im Tank ist oder zuerst oder zuletzt verheizt wird.

Das habe ich leider nicht verstanden

Man ist Miteigentümer eines unteilbaren Ganzen. So, wie man
als Miteigentümer eines Hauses auch nicht sagen kann „das
Zimmer unten rechts ist meins“.

Hm, und wenn man Teil einer Eigentümergemeinschaft eines Mehrfamilienhauses ist?! Könnte man dann nicht sagen, die Wohnung ‚Mitte rechts‘ ist meine! Die vermiete ich sogar! Ist alles eine Frage der vertraglichen Vereinbarung.

Man kann auch durchaus einen Anteil an etwas erwerben und über den bisherigen Gesamtverbrauch (verteilt entsprechend der Werte der Wärmemengenzähler) dann auch sagen, wann der dieser Anteil verbraucht ist.
Ich sehe das Problem noch immer nicht.

Greetz
Der Kater

Hallo,

Und deshalb kann auch keiner sagen 'du hast dein Öl jetzt verheizt, der Rest gehört mir.

Doch, natürlich geht das.

Nein, das geht nicht.

Hm, und wenn man Teil einer Eigentümergemeinschaft eines
Mehrfamilienhauses ist?! Könnte man dann nicht sagen, die
Wohnung ‚Mitte rechts‘ ist meine! Die vermiete ich sogar! Ist
alles eine Frage der vertraglichen Vereinbarung.

Und wo gibt es eine Teilungserklärung für Heizöl?

Man kann auch durchaus einen Anteil an etwas erwerben und über
den bisherigen Gesamtverbrauch (verteilt entsprechend der
Werte der Wärmemengenzähler) dann auch sagen, wann der dieser
Anteil verbraucht ist.

Nein, das kann man nicht.
Ein Wärmemengenzähler zählt nun mal kein Heizöl.
Gruß
Testare_

Hallo,

Und deshalb kann auch keiner sagen 'du hast dein Öl jetzt verheizt, der Rest gehört mir.

Doch, natürlich geht das.

Nein, das geht nicht.

Da bin ich halt anderer Meinung.

Hm, und wenn man Teil einer Eigentümergemeinschaft eines
Mehrfamilienhauses ist?! Könnte man dann nicht sagen, die
Wohnung ‚Mitte rechts‘ ist meine! Die vermiete ich sogar! Ist
alles eine Frage der vertraglichen Vereinbarung.

Und wo gibt es eine Teilungserklärung für Heizöl?

Warum muss die Vereinbarung die man trifft, denn ‚Teilungserklärung‘ heißen? Man muss halt das, worüber man sich einig ist, sinnvoll und unmissverständlich formulieren.

Man kann auch durchaus einen Anteil an etwas erwerben und über
den bisherigen Gesamtverbrauch (verteilt entsprechend der
Werte der Wärmemengenzähler) dann auch sagen, wann der dieser
Anteil verbraucht ist.

Nein, das kann man nicht.

Aber natürlich! Warum denn nicht?

Ein Wärmemengenzähler zählt nun mal kein Heizöl.

Das stimmt. Aber wenn das tatsächlich ein Problem wäre, würde es doch genauso auftreten, wenn man -wie Du ja vorschlägst- mit 50:50 Besitzverteilung der Ölmenge startet und erst am Ende abrechnet. Dann hat der Wärmengenzähler nämlich auch nicht das verbrauchte Heizöl gezählt. :wink:

Greetz
Der Kater

Hallo,

Die Eigentumsanteile können aber durchaus 65:35 sein.

Das ist eben bei einem Öltank nicht praktikabel, weil man eben vorher nicht genau weiß wieviel jeder wann genau verbraucht.

Und deswegen ist 50:50 der richtige Ansatz?

Das rechtliche Konstrukt der Eigentümergemeinschaft bedeutet bei zwei Eigentümern nicht zwangsläufig 50:50, sondern zunächst nur, dass sie beide gemeinsam Eigentümer sind.

Man kann doch die letzte Wärmemengen-Abrechnung (die z.B. 60:40 ergeben haben könnte) als Ansatz nehmen.

Ja, für Vorauszahlungen. Ändert aber nichts am gemeinsamen Eigentum.

Das glaube ich nicht. Warum sollte man die Vorauszahlung für das Öl nicht auch den jeweils aktuellen Erfahrungswerten anpassen?

Ja, jetzt sind wir auf dem richtigen Weg. Vorasuszahlung und Abrechnung hat etwas mit dem Verbrauch und nicht mit dem Gemeinschaftseigentum zu tun.

Da wird hinterher dann entsprechend des Verbrauchs genau abgerechnet und nicht schon vorher.

Ich sehe das Problem nicht. Angenommen die gemeinsame Heizung hinge an einer Gasleitung? Dann gäbe es keinen Gasbestand im Gemeinschaftseigentum.
Der Rest ist eine Frage einer Tabellenkalkulationssoftware.

Dass man das berechnen kann, steht außer Frage und wird ja auch gemacht. Die Frage hier im Rechtsbrett ist aber sicher vorrangig wie so ein gemeinsamer Heizöltank und dessen Inhalt rechtlich zu bewerten ist. Der Bestand an Heizöl ist dabei eben nicht das gleiche wie dessen Verbrauch(abrechnung).
So richtig stellt dieser Bestand auch kein Gemeinschaftseigentum dar, sondern nennt sich nach § 10 (7) WEG Verwaltungseigentum, und das gehört der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, also allen zusammen.
Das ist nunmal die rechtliche Ausgangslage, ganz unabhängig davon, wie man das mathematisch oder sonstwie betrachten könnte.
P1 muss als mit P2 hinsichtlich der Benutzung des Heizöltanks zu einer gmeinsamen Lösung kommen, da er alleine nie Mehrheitsbeschlüsse herbeiführen kann, wenn wir mal davon ausgehen, dass bei Hälften beide Seiten eben 50% der Stimmrechte haben. Die bemessen sich nicht am Verbrauch des Öls.
Wenn P2 nicht zustimmt, dann ist das eben so. Daher waren meine Ausführungen auch nur dazu gedacht als Denkanstoß/Argumentationshilfe zu dienen den P2 eben von diesem Vorschlag zu überzeugen.

Grüße

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Hallo,

Und wo gibt es eine Teilungserklärung für Heizöl?

Warum muss die Vereinbarung die man trifft, denn
‚Teilungserklärung‘ heißen?

Wie das heißt, ist egal. Der Punkt ist, dass man das eine teilen kann und das andere eben nicht.
Ist wie beim Tanken, wenn Du das Geld vergessen hast: das Benzin zurück verlangen kann der Tankstellenbesitzer nicht, weil er ‚sein‘ Benzin nicht von dem unterscheiden kann, was schon im Tank war.

Man kann auch durchaus einen Anteil an etwas erwerben und über
den bisherigen Gesamtverbrauch (verteilt entsprechend der
Werte der Wärmemengenzähler) dann auch sagen, wann der dieser
Anteil verbraucht ist.

Nein, das kann man nicht.

Aber natürlich! Warum denn nicht?

Weil beiden ein bestimmter Prozentsatz gehört. Von allem, nicht vom ersten Teil und nicht vom letzten Teil.

Ein Wärmemengenzähler zählt nun mal kein Heizöl.

Das stimmt. Aber wenn das tatsächlich ein Problem wäre, würde
es doch genauso auftreten, wenn man -wie Du ja vorschlägst-
mit 50:50 Besitzverteilung der Ölmenge startet und erst am
Ende abrechnet. Dann hat der Wärmengenzähler nämlich auch
nicht das verbrauchte Heizöl gezählt. :wink:

Und nun rate mal, warum die Heizkosten zu einem bestimmten Prozentsatz nach Wohnfläche und nicht zu hundert Prozent nach Verbrauch abgerechnet werden. Warum genau sollte das hier plötzlich möglich sein?

Wer legt denn bitte fest, wann GENAU die Menge Öl von Teilhaber A verbraucht ist? Und nach welchen Kriterien? Und warum legt ER das fest?
Es handelt sich bei den beiden um eine GbR und da kann man nur GEMEINSAM festlegen, was gemacht wird. Keiner der beiden kann dem anderen ‚kündigen‘, indem er behauptet „dein Teil ist jetzt alle“. Das Öl ist und bleibt Eigentum der GbR, die ja gerade zum Zwecke des Tankens und Heizens gegründet wurde - und mangels zweiter Heizung auch noch weiterbestehen wird.

Gruß
Testare_

Hallo,

Und wo gibt es eine Teilungserklärung für Heizöl?

Warum muss die Vereinbarung die man trifft, denn
‚Teilungserklärung‘ heißen?

Wie das heißt, ist egal. Der Punkt ist, dass man das eine
teilen kann und das andere eben nicht.
Ist wie beim Tanken, wenn Du das Geld vergessen hast: das
Benzin zurück verlangen kann der Tankstellenbesitzer nicht,
weil er ‚sein‘ Benzin nicht von dem unterscheiden kann, was
schon im Tank war.

Das ist alles nicht falsch. Nur… es entkräftet meinen Einwand nicht. Man kann nämlich z.B. auch ein ganzes Grundstück zu unterschiedlichen Anteilen an 2 Personen verteilen. Warum nicht den Tankinhalt?

Man kann auch durchaus einen Anteil an etwas erwerben und über
den bisherigen Gesamtverbrauch (verteilt entsprechend der
Werte der Wärmemengenzähler) dann auch sagen, wann der dieser
Anteil verbraucht ist.

Nein, das kann man nicht.

Aber natürlich! Warum denn nicht?

Weil beiden ein bestimmter Prozentsatz gehört. Von allem,
nicht vom ersten Teil und nicht vom letzten Teil.

Man kann sich aber eine Berechnungsgrundlage einigen, aus der hervorgeht, zu wessen Lasten das bisher verbrauchte Öl geht. Und so weiß man dann auch, wann das noch vorhandene Restöl nun komplett einer Partei gehört.

Ein Wärmemengenzähler zählt nun mal kein Heizöl.

Das stimmt. Aber wenn das tatsächlich ein Problem wäre, würde
es doch genauso auftreten, wenn man -wie Du ja vorschlägst-
mit 50:50 Besitzverteilung der Ölmenge startet und erst am
Ende abrechnet. Dann hat der Wärmengenzähler nämlich auch
nicht das verbrauchte Heizöl gezählt. :wink:

Und nun rate mal, warum die Heizkosten zu einem bestimmten
Prozentsatz nach Wohnfläche und nicht zu hundert Prozent nach
Verbrauch abgerechnet werden. Warum genau sollte das hier
plötzlich möglich sein?

Das behaupte ich ja gar nicht. Man kann als Berechnungsgrundlage genauso gut eben die Wohnfläche und die Skala der Wärmemengenzähler berücksichtigen. Warum ist das für Dich kein Problem, bei einer anfänglichen 50:50-Verteilung aber bei einer anfänglichen 40:60-Verteilung so schier unmöglich? Die Rechnung wird doch nur minimal komplizierter?!

Wer legt denn bitte fest, wann GENAU die Menge Öl von
Teilhaber A verbraucht ist? Und nach welchen Kriterien? Und
warum legt ER das fest?

A?! Oder B?! Oder beide? Je nachdem wer besser mit Excel umgehen kann. Auf Basis der vorher gemeinsam getroffenen Vereinbarung.

Es handelt sich bei den beiden um eine GbR und da kann man nur
GEMEINSAM festlegen, was gemacht wird.

Nichts anderes behaupte ich. Und ich bleibe dabei, dass es bessere und sinvollere Wege geben kann, als sich den Einkaufspreis am Anfang gleichmäßig aufzuteilen und am Ende abzurechnen.

Keiner der beiden kann dem anderen ‚kündigen‘, indem er behauptet „dein Teil ist
jetzt alle“. Das Öl ist und bleibt Eigentum der GbR, die ja
gerade zum Zwecke des Tankens und Heizens gegründet wurde -
und mangels zweiter Heizung auch noch weiterbestehen wird.

Ich will gar nichts kündigen, ich will nur aufzeigen, dass man sinnvolle Vereinbarungen bei einem gemeinsamen Heizöttank für unterschiedlich große Wohnungen finden kann.

Greetz
Der Kater

Hallo,

Man kann nämlich z.B. auch ein ganzes
Grundstück zu unterschiedlichen Anteilen an 2 Personen
verteilen. Warum nicht den Tankinhalt?

wie oft noch?
Man kann ein Zimmer eines Hauses vom anderen unterscheiden. Wie machst Du das beim Öl?

Man kann sich aber eine Berechnungsgrundlage einigen, aus der
hervorgeht, zu wessen Lasten das bisher verbrauchte Öl geht.

Nein, das kann man eben nicht.

Und nun bin ich raus, das hat offensichtlich keinen Zweck. nichts für ungut.
Gruß
Testare_