Hallo,
Und wo gibt es eine Teilungserklärung für Heizöl?
Warum muss die Vereinbarung die man trifft, denn
‚Teilungserklärung‘ heißen?
Wie das heißt, ist egal. Der Punkt ist, dass man das eine
teilen kann und das andere eben nicht.
Ist wie beim Tanken, wenn Du das Geld vergessen hast: das
Benzin zurück verlangen kann der Tankstellenbesitzer nicht,
weil er ‚sein‘ Benzin nicht von dem unterscheiden kann, was
schon im Tank war.
Das ist alles nicht falsch. Nur… es entkräftet meinen Einwand nicht. Man kann nämlich z.B. auch ein ganzes Grundstück zu unterschiedlichen Anteilen an 2 Personen verteilen. Warum nicht den Tankinhalt?
Man kann auch durchaus einen Anteil an etwas erwerben und über
den bisherigen Gesamtverbrauch (verteilt entsprechend der
Werte der Wärmemengenzähler) dann auch sagen, wann der dieser
Anteil verbraucht ist.
Nein, das kann man nicht.
Aber natürlich! Warum denn nicht?
Weil beiden ein bestimmter Prozentsatz gehört. Von allem,
nicht vom ersten Teil und nicht vom letzten Teil.
Man kann sich aber eine Berechnungsgrundlage einigen, aus der hervorgeht, zu wessen Lasten das bisher verbrauchte Öl geht. Und so weiß man dann auch, wann das noch vorhandene Restöl nun komplett einer Partei gehört.
Ein Wärmemengenzähler zählt nun mal kein Heizöl.
Das stimmt. Aber wenn das tatsächlich ein Problem wäre, würde
es doch genauso auftreten, wenn man -wie Du ja vorschlägst-
mit 50:50 Besitzverteilung der Ölmenge startet und erst am
Ende abrechnet. Dann hat der Wärmengenzähler nämlich auch
nicht das verbrauchte Heizöl gezählt. 
Und nun rate mal, warum die Heizkosten zu einem bestimmten
Prozentsatz nach Wohnfläche und nicht zu hundert Prozent nach
Verbrauch abgerechnet werden. Warum genau sollte das hier
plötzlich möglich sein?
Das behaupte ich ja gar nicht. Man kann als Berechnungsgrundlage genauso gut eben die Wohnfläche und die Skala der Wärmemengenzähler berücksichtigen. Warum ist das für Dich kein Problem, bei einer anfänglichen 50:50-Verteilung aber bei einer anfänglichen 40:60-Verteilung so schier unmöglich? Die Rechnung wird doch nur minimal komplizierter?!
Wer legt denn bitte fest, wann GENAU die Menge Öl von
Teilhaber A verbraucht ist? Und nach welchen Kriterien? Und
warum legt ER das fest?
A?! Oder B?! Oder beide? Je nachdem wer besser mit Excel umgehen kann. Auf Basis der vorher gemeinsam getroffenen Vereinbarung.
Es handelt sich bei den beiden um eine GbR und da kann man nur
GEMEINSAM festlegen, was gemacht wird.
Nichts anderes behaupte ich. Und ich bleibe dabei, dass es bessere und sinvollere Wege geben kann, als sich den Einkaufspreis am Anfang gleichmäßig aufzuteilen und am Ende abzurechnen.
Keiner der beiden kann dem anderen ‚kündigen‘, indem er behauptet „dein Teil ist
jetzt alle“. Das Öl ist und bleibt Eigentum der GbR, die ja
gerade zum Zwecke des Tankens und Heizens gegründet wurde -
und mangels zweiter Heizung auch noch weiterbestehen wird.
Ich will gar nichts kündigen, ich will nur aufzeigen, dass man sinnvolle Vereinbarungen bei einem gemeinsamen Heizöttank für unterschiedlich große Wohnungen finden kann.
Greetz
Der Kater