Hallo,
Kann mir jemand helfen?
Der Heizkörper in unserer Küche war über den Winter nicht regulierbar, sie war durchgehend heiß und das obwohl sie auf null stand.
Wir hatten es unserem Vermieter gesagt, wohlbemerkt ist er Heizungsbauer, aber er meinte dass er es erst reparieren kann wenn die Heizungsanlage aus ist, im Winter könne er das nicht reparieren.
Immerhin tauschte er das Termostat aus, was allerdings nicht der Fehler war und die Heizung weiter heizte. Man muss bdenken, das es in der Küche war und vor der Küche nur ein eiwg langer Flur, darüber der Dachboden, so dass wir nicht mal die Wäreme irgendwo nutzen könnten, denn das war die nächste Idee des Vermieters, wir sollen damit die Wohnung komplett heizen. Es ist eine 137qm große Wohnung, mit hohen Decken im Wohnzimmer, das hätte die Küche nie geschafft…
Die Abrechnung kam und wir sollten knapp 600Euro nachzahlen. Gut, wir hatten die Nebenkosten zu niedrig angesetzt, aber wir sprachen erneut die Heizung in der Küche an, die permanent lief. Darauf sagte der Vermieter er hätte sie ja nicht kaputt gemacht und wir sollen den kompletten Betrag zahlen… Die Antwort hat uns so sauer gemacht, das wir einen Anwalt fragten und dieser sagte wir können 20% von der Abrechnung abziehen, die Küche hat 20qm, daher würde er prozentual 20% vom gesamt Betrag abziehen, da wir leider keine Zähler an den Heizkörpern haben.
Wir informierten den Vermieter per Brief, darauf rief er stink sauer an und wurde unverschämt. Immerhin konnte er plötzlich die Heizung am übernächsten Tag reparieren!! Es war ein Hanfhaar in der Leitung und so konnte das Ventil nicht schließen!!
Dennoch besteht er nun auf die fehlenden ca. 140Euro, die wir auf Grund der Heizung in der Küche einbehalten haben.
Er sagt immer noch, sie hätte geheizt und das seie kein Defekt, wir sollen nun binnen 10 Tagen einen Auszug aus dem Gesetz vorlegen, in dem steht das eine nicht regulierbare Heizung auch zur Minderung berechtigt, oder binnen 10 Tagen klein bei geben und den Rest bezahlen… Gibt es solche Auszüge??
Bitte um Antwort…
Danke
L. D.
Hallo H. Drechsler,
hier bei www gibt es schon ähnliche Anfragen…
z.B. http://www.wer-weiss-was.de/Anfragen/www_de/902781/m…
M.E. ist eine Mietminderung in dem Fall rechtens.
Bei dieser Frage geht es eher um Mietrecht als um Nebenkosten. Da hilft vielleicht der Mieterschutzbund oder ein Anwalt.
Viel Erfolg
Mary
Danke Mary, beim Mieterbund sind wir bereits gewesen und werden am Donnerstag wieder zu dem Anwalt gehen.
DANKE
Hallo Frau/Herr Drechsler,
vielleicht hilft dieses Urteil weiter:
Kommentar zu § 12 HeizkostenV - Kürzungsrecht:
Wird auch nur in einem Zimmer der Wohnung der tatsächliche Verbrauch nicht erfaßt*, ohne daß dies vom Mieter zu vertreten ist, handelt es sich insgesamt nicht um eine verbrauchsabhängige Abrechnung. Der Mieter kann in diesem Fall die Heizkosten um 15 % kürzen. LG Berlin 64. Zivilkammer, Urteil vom 29. April 2003, Az: 64 S 46/03; ZMR 2003, 679-680.
* nicht erfaßt oder wegen defektem Heizkörper Erfassung nicht möglich (meine weitergehende Interpretation!), siehe im Internet unter: http://www.mietrechtslexikon.de/index1.php
Beste Grüße
Kocki