Heizungsverbrauch kann nicht beeinflusst werden

Hallo liebe Mietrechts-Experten,

angenommen man würde bereits seit Jahren in einer Wohnung leben und die Nebenkostenabrechnung 2005 wäre so hoch ausgefallen (vorallem die Kosten für Heizung), dass man den Vermieter nach einigem Streit um die Nachzahlung dazu gedrängt hätte, ein Fachunternehmen danach schauen zu lassen.

Diese Fachunternehmen kommt dann auch und stellt fest, dass trotz geschlossener Thermostatventile eine Oberflächentemperatur am Heizkörper von 30GradCelcius, im Gegensatz zu 19GradCelcius Raumtemperatur, herrscht.

Diese deutlich erhöhte Oberflächentemperatur aufgrund Abstrahlung der Heizungsrohre, die immer laufen, führt natürlich dazu, dass der Zähler an der Heizung immer munter läuft. Egal ob die Heizung nun an ist oder nicht. Also auch im Sommer!!!

Müsste man die Nebenkostennachzahlung, allein die Heizkosten betragen 1100 Euro, dann auch zahlen? Oder kann man sich auf den Punkt stellen, dass man diese Verbrauchskosten nicht beeinflussen kann.

Vielen Dank für eure Hilfe und euren Tipp.

Hallo

dieses Phänomen sollte der Heizungsfachmann doch erklären können, da liegt m.E. ein Fehler in der Heizungsanlage vor, denn : Thermostat auf 0 bedeutet: Heizkörper muss kalt sein.

Sollte man unter diesen Voraussetzungen nicht zahlen.

Erstmal vielen Dank für deine rasche Antwort. Der Sachverhalt ist der:

Die Heizung selbst ist auch kalt. Da es sich aber um eine Einrohrheizung handelt, ist quasi das Rohr, welches dann in den Boden geht, immer heiß und heißt die Heizung selbst dann auf ca. 30 Grad.

Dadurch misst der Verbrauchsmesser quasi immer einen Verbrauch. Der Techniker von der Heizungsfirma sagte, dass wäre zwar normal, aber gleichzeitig müsse man eine Lösung finden, um den tatsächlichen Verbrauch zu ermitteln, der durch eine Person verursacht wird.

Der Vermieter will natürlich alles bezahlt bekommen. Das kann ja aber wohl kaum in Ordnung sein, weil sich der Gesamtverbrauch eben aus dem tatsächlichen Verbrauch (Thermostat auf 3 oder 4) und dem anderen Verbrauch durch die Rohre (Thermostat auf 0) zusammen setzt.

Dass heißt, selbst in Räumen, in welchen nie geheizt wird (z.B. Küche) gibt es einen Verbrauch von ca. 50 Euro.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

also wir haben auch eine Heizung, die seit 32 Jahren läuft.
Hier ist aber im Sommer kein Rohr heiss und der HK schon lange nicht.
Kann das evtl.etwas mit Warmwasser zu tun haben? Bin kein Techniker, nur - das würde ich so nicht hinnehmen.

Und wegen dem Verbrauch an nicht eingeschalteten HK’s, hier sollte man mal die Ablesefirma befragen ob das in Ordnung ist. Normalerweise zeigt ein HK bzw. das Röhrchen bei abgeschaltetem HK auch 0 Einheiten an.

Hallo Irene,

Und wegen dem Verbrauch an nicht eingeschalteten HK’s, hier
sollte man mal die Ablesefirma befragen ob das in Ordnung ist.
Normalerweise zeigt ein HK bzw. das Röhrchen bei
abgeschaltetem HK auch 0 Einheiten an.

Wenn Du die Röhrchen meinst die nach dem Verdunsterprinzip arbeiten, da verdunstet auch im Sommer geringfügig, wenn die raumtemperatur steigt, oder wenn die Sonne auf die HK fallen kann Flüssigkeit. Diese Grundverdunstung zahlt man mit.

Gruß
Maja

Hallo,

Dadurch misst der Verbrauchsmesser quasi immer einen
Verbrauch.

Ja, natürlich. Es ist ja auch einer da. Nicht von Dir direkt beabsichtigt, aber irgendwoher kommen natürlich auch die 19° im Zimmer.

Der Vermieter will natürlich alles bezahlt bekommen. Das kann
ja aber wohl kaum in Ordnung sein, weil sich der
Gesamtverbrauch eben aus dem tatsächlichen Verbrauch
(Thermostat auf 3 oder 4) und dem anderen Verbrauch durch die
Rohre (Thermostat auf 0) zusammen setzt.

Nein. Der Gesamtverbrauch ergibt sich nicht aus den Röhrchen, sondern aus dem verbrauchten Brennstoff. Je nach Röhrchenanzeige zahlt jeder an der Heizung angeschlossene dann einen Anteil vom Gesamtverbrauch. In aller Regel wird dabei die Grundfläche der Wohnung ebenfalls berücksichtigt. Aus der Abrechnung sollte das ganz genau hervorgehen. Was das Röhrchen misst, ist nämlich nur ein relativer Wert. Alle Heizungsnutzer sollten eigentlich das gleiche Problem haben wir Ihr. Und dadurch zahlt Ihr dann auch nicht zu viel.

Dass heißt, selbst in Räumen, in welchen nie geheizt wird
(z.B. Küche) gibt es einen Verbrauch von ca. 50 Euro.

Nein.

Btw., Eure Küche wird durch die umliegenden Räume natürlich mitgeheizt. Warum sollte das kostenlos sein?

Gruß
loderunner

Hallo

Dadurch misst der Verbrauchsmesser quasi immer einen Verbrauch.

Worauf basiert diese Meinung?

Nicht über den Heizkörper abgegebene Wärme wird normalerweise durch die Heizkörper-Messgeräte nicht erfasst. Insoweit fällt kein „nicht-beeinflussbarer Heizungsverbrauch“ an, der dazu führt , „dass der Zähler an der Heizung immer munter läuft“ und dass mehr Verbrauch als eigentlich angefallen bezahlt werden müsste.

Wahrscheinlich geht es also nur um die üblichen Bereitstellungsverluste > Rohrleitungsverluste, die technisch bedingt nunmal anfallen - und bekanntermassen bei Einrohrheizungen eben erhöht sind.
siehe z.B. auch
http://www.energieverbraucher.de/de/Zuhause/Mieten/H…
Wobei beim Rat „Man sollte als Betroffener auf eine Verteilung (rein) nach der Wohnfläche drängen“ (d.h. nicht verbrauchsabhängig) vergessen wurde, dass dies der Gesetzgeber per Heizkostenverordnung verbietet. Da müsste also ggfs. ein Richter den jeweiligen Einzelfall „beurteilen“, i.d.R. dürfte dazu ein aufwändiges und teures Sachverständigengutachten erforderlich sein, dessen Kosten alleine den Streitwert sicher um ein Vielfaches übersteigen würden. Das erwähnte Urteil des LG Meiningen aus 2002 stellt wohl aus diesem Grund bis heute eine Ausnahmemeinung dar und ist nicht übertragbar.
M.E. hat der Gesetzgeber mit der EnEV hier ein viel sinnvolleres und wirkungsvolleres Instrument geschaffen, d.h. nicht Regelungen zum Umgang mit veralteten Heizanlagen sondern auch Zwang zum Austausch bestimmter, veralteter Anlagen, die den gesetzlichen Mindestanforderungen nicht mehr genügen.
http://www.sanitaer-heizung-berthold.de/infosheiz.html

Die Bereitstellungsverluste fallen für alle Nutzer gleichermassen an und stellen keinen Grund dar, die Abrechnung zu bemängeln und nicht zu zahlen.
Die Heizkostenverordnung berücksichtigt diesen Umstand dadurch, dass nur 50-70% der Gesamt-Heizkosten nach dem erfaßten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen ist - der Rest von 30-50% ist als Grundkosten nach m²-Wohnfläche zu verteilen.
HeizkV § 7, 8, 9
http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/index…

Der Vermieter will natürlich alles bezahlt bekommen. Das kann ja aber wohl kaum in Ordnung sein, weil sich der Gesamtverbrauch eben aus dem tatsächlichen Verbrauch (Thermostat auf 3 oder 4) und dem anderen Verbrauch durch die Rohre (Thermostat auf 0) zusammen setzt.

Das ist völlig in Ordnung, weil die Gesamtkosten zum Teil nach Verbrauchsanteil und zum Teil nach Flächenanteil umzulegen sind > s.o./HeizkV

Der Techniker von der Heizungsfirma sagte, dass wäre zwar normal, aber gleichzeitig müsse man eine Lösung finden, um den tatsächlichen Verbrauch zu ermitteln, der durch eine Person verursacht wird.

Und hat der Techniker auch erklärt, was dazu alles verändert werden müsste und was das kostet? Letztendlich würde das bedeuten: völlig neues Heizsystem, überall neue Rohre, Wände aufkloppen usw. …
Hat er auch darauf hingewiesen, dass eine Mieterhöhung wegen Modernisierung (nachhaltig Einsparungen von Energie oder auch wegen der Heizungs-Modernisierungspflicht nach EnEV) > § 559 BGB die zwangsläufige Folge sein könnte …
http://dejure.org/gesetze/BGB/559.html

Egal ob die Heizung nun an ist oder nicht. Also auch im Sommer!!!

Wenn die Rohre tatsächlich auch im Sommer warm werden, dann wäre das ein Punkt, an dem Einsparungen günstig zu erzielen wären. Falls die Heizung noch nicht über eine automatische Sommer-/Winter-Umstellung verfügt, dürfte sich bei den heutigen und weiter steigenden Energiepreisen sogar die regelmäßige Umstellung/Sommer-Abschaltung per Hand „rentieren“. Verpflichtet dazu ist der Vermieter m.E. jedoch nicht!

Da es sich offensichtlich um eine Altbauwohnung handelt - siehe z.B.:
BGH v. 6.10.2004 - VIII ZR 355/03: technische Standards im Altbau
BGH VIII ZR 281/03 vom 26.7.2004: Anspruch auf ausreichende Stromversorgung im Altbau
http://www.mietrechtsinfo.de/category/rechtsprechung…

Wenn man eine i.d.R. preiswertere Altbauwohnung anmietet, kann man nunmal nicht moderne Technik, geringe Energiekosten wie bei einer Neubauwohnung erwarten oder gar einfordern.

Rudi

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