Hohe Nachzahlung wegen Heizkosten

Hallo

Beim Einzug hat der Vermieter, den Mieter über dieses Heizsystem nicht in Kenntniss gesetzt.

Musste er auch nicht - schliesslich kann der interessierte Mietinteressent das mit blossem Auge erkennen.

Wohung die einen enormen Heizungsverbrauch hat (9000 kwh im Jahr)

Wie kommt man auf die kWh-Angabe?
Die DENA rechnet z.B. für eine durchschnittlich große 80m² Wohnung mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 14.400 kWh.
Für einen enormen Verbrauch müsste die fragliche Wohnung dann ja äusserst klein sein.
http://www.berliner-impulse.de/fileadmin/Sanierung/S…

Müssen die 600€ an den Vermieter nachgezahlt werden oder kann man dagegen angehen?

Heizkörpermessgeräte messen keinen direkten Verbrauch in kWh sondern nur den jeweiligen Anteil am Gesamtverbrauch/den Gesamtheizkosten.
Grundsätzlich tragen alle Nutzerparteien gemäss ihrem Verbrauchs-/Flächenanteil die üblichen Grundkosten/Bereitstellungsverluste.
Die besonderen technischen Begleitumstände der Einrohrheizung (quasi Grundbeheizung obwohl Ventile auf „aus“ stehen) treffen zudem alle Nutzerparteien gleichermassen - daher stellt das keinen Grund dar, gegen eine Nachzahlung bzw. die Abrechnung an sich anzugehen.
Siehe auch: /t/heizungsverbrauch-kann-nicht-beeinflusst-werden/4…

Im übrigen gehören Heizkosten-Nachzahlungen durch den ständigen Anstieg der Heizenergiepreise inzwischen leider zum Normalfall, denn z.B. im Vorauszahlungszeitraum 2008 zahlt man Vorauszahlungen, die nur dem Kostenstand laut der letzten Abrechnung = 2006 oder 2007 entsprechen. Bei jährlicher Heizenergieteuerung von 20-30 % ergibt sich dadurch zwangsläufig eine Nachzahlung .
http://www.cooltool-software.com/enersim/WP_01_2007.pdf
http://www.berliner-mieterverein.de/presse/pressearc…

Rudi