Hallo zusammen,
Es gibt eine Wohung die einen enormen Heizungsverbrauch hat (9000 kwh im Jahr), obwohl nur im Bad die Heizung läuft. Es kam einer und prüfte den Heizungszähler. Mit dem ist alles in Ordnung. Das Problem liegt an den Heizkörpern. Da dieses 6 Mehrfamilienhaus von 1993 ist, befindet sich dort noch die alten Einrohrheizsysteme. Das heisst, obwohl die Heizungen in den einzelnen Zimmern aus sind (auf dem Stern)heizen dir Rohre was aus dem Boden kommen trotzdem und der Zähler läuft desswegen weiter (wie ein Kreislauf). Beim Einzug hat der Vermieter, den Mieter über dieses Heizsystem nicht in Kenntniss gesetzt. Innerhalb von den ersten 3 Monaten diesen Jahres, liegt der Heizverbauch mittlerweile auch schon bei 4000 kwh.
Es müssen jetzt laut der Nebenkostnabrechnung vom jahr 2007 600€ Heizkosten nachgezahlt werden, obwohl die quasi nicht verbraucht worden sind.
Müssen die 600€ an den Vermieter nachgezahlt werden oder kann man dagegen angehen?
Danke für Eure Hilfe
Melly
ich bleib bei meiner Aussage, ab zum Anwalt…
die Erstberatung kann nur der dir geben
Hallo
Beim Einzug hat der Vermieter, den Mieter über dieses Heizsystem nicht in Kenntniss gesetzt.
Musste er auch nicht - schliesslich kann der interessierte Mietinteressent das mit blossem Auge erkennen.
Wohung die einen enormen Heizungsverbrauch hat (9000 kwh im Jahr)
Wie kommt man auf die kWh-Angabe?
Die DENA rechnet z.B. für eine durchschnittlich große 80m² Wohnung mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 14.400 kWh.
Für einen enormen Verbrauch müsste die fragliche Wohnung dann ja äusserst klein sein.
http://www.berliner-impulse.de/fileadmin/Sanierung/S…
Müssen die 600€ an den Vermieter nachgezahlt werden oder kann man dagegen angehen?
Heizkörpermessgeräte messen keinen direkten Verbrauch in kWh sondern nur den jeweiligen Anteil am Gesamtverbrauch/den Gesamtheizkosten.
Grundsätzlich tragen alle Nutzerparteien gemäss ihrem Verbrauchs-/Flächenanteil die üblichen Grundkosten/Bereitstellungsverluste.
Die besonderen technischen Begleitumstände der Einrohrheizung (quasi Grundbeheizung obwohl Ventile auf „aus“ stehen) treffen zudem alle Nutzerparteien gleichermassen - daher stellt das keinen Grund dar, gegen eine Nachzahlung bzw. die Abrechnung an sich anzugehen.
Siehe auch: /t/heizungsverbrauch-kann-nicht-beeinflusst-werden/4…
Im übrigen gehören Heizkosten-Nachzahlungen durch den ständigen Anstieg der Heizenergiepreise inzwischen leider zum Normalfall, denn z.B. im Vorauszahlungszeitraum 2008 zahlt man Vorauszahlungen, die nur dem Kostenstand laut der letzten Abrechnung = 2006 oder 2007 entsprechen. Bei jährlicher Heizenergieteuerung von 20-30 % ergibt sich dadurch zwangsläufig eine Nachzahlung .
http://www.cooltool-software.com/enersim/WP_01_2007.pdf
http://www.berliner-mieterverein.de/presse/pressearc…
Rudi