Helm ECE oder nicht

Hallöchen, leider sind zu diesem Thema dei Veröffentlichungen doch recht widersprüchlich, daher hier meine Frage mit Bitte um möglichst sachkundige Antwort: Muss ich ein Verwarngeld zahlen, wenn ich auf einem Motorrad mit einem Helm ohne ECE Norm unterwegs bin?

MfG Goetz

Hallo, Goetz!

§21 a (2) der StVO besagt dazu lediglich:
„Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.“

Von ECE oder dergleichen steht nichts im Gesetz, also is davon auszugehen, dass es sich bei Hinweisen zur Benutzung ECE-geprüfter Helmen um eine Empfehlung handelt.

Anders sieht es natürlich aus, wenn man mitm Fahrradhelm aufm Moped/Motorrad unterwegs ist. Das ist dann kein „geeigneter Helm“, obwohl er ggf ECE-geprüft ist. Ganz so einfach isses also nich.

Gruss

Mutschy
IANAL

Hallöchen, leider sind zu diesem Thema dei Veröffentlichungen
doch recht widersprüchlich, daher hier meine Frage mit Bitte
um möglichst sachkundige Antwort: Muss ich ein Verwarngeld
zahlen, wenn ich auf einem Motorrad mit einem Helm ohne ECE
Norm unterwegs bin?

Hallo,

imho ja, aber genaugenommen ist das eine Rechtsfrage. Wenn Du es ganz genau wissen willst, frage mal im Rechtsbrett. Lege dabei dar, das Du denn bereits vor mir geposteten Verordnungstext kennst und nun eine Grundlage für den Begriff „geeigneter Helm“ = „nur mit ECE“ wissen möchtest.

HTH

Gruß
Carsten