Herrausgabe eines Profilingsergenisses

Hallo Jadzia

Also 3.Versuch einer Antwort auf Deine Fragestellung im Ursprungsbeitrag . :smile:

Es gibt da einen „Meister der Elektrotechnik“ welcher seinem Beruf tatsächlich auf Grund einer „Rente wegen (teilweiser) Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit“ nicht mehr ausüben kann. (Er hat den Vorteil noch vor 1961 geboren zu sein)
Aufgrund dieser Berufsunfähigkeit wurde Ihm nach, Bekanntgabe des Bewilligungsbescheides, von seinem Arbeitgeber fristgerecht gekündigt.
Da eine Innerbetriebliche Umsetzung nicht möglich war.
Sein Arbeitgeber war sein Bruder, daher ist davon auszugehen das alle Möglichkeiten diesbezüglich geprüft wurden.
In einem Beratungsgespräch mit einem REHA-Berater seines RVTr ("Knappschaft Bahn See) wurde der Vorschlag unterbreitet ein „Profiling“ von einer externen Beraterfirma erstellen zu lassen.
Dieser Vorschlag wurde angenommen und dieses „Profiling“ erstellt,allerdings wird Ihm die Bekanntgabe des Ergebnisses verweigert auch sein Anwalt bekommt keinerlei Antwort.
Eine REHA Maßnahme (Umschulung, Weiterbildung) wird auf Grund seines Alters (53) seines Gesundheitszustandes und seines Sozialen Umfeldes als „Nicht Sinnvoll“ abgelehnt.
Eine „Vermittlungsvereinbarung“ durch das „Amt für Arbeit“ gestaltet sich sehr schwierig da das Sozialmedizinische Gutachten (SMG) stark negativ ausgefallen ist.

Meine Frage :
Wie kann er die Herrausgabe des Profilingsergebnisses durchsetzen.
Hat jemand mit einem ähnlichen Problem zu kämpfen?

MFG
Ronald

PS. Mods „meckern“ immer *ggggg*

PSS. Eines versteh ich aber nicht:
Wieso können die Mods den Artikel nicht eigenständig in den „richtigen“ Strang verschieben ??

Hallo Jadzia

Hallo!
Aber Du solltest schon ALLE User hier ansprechen, denn ich habe von der Materie wenig Ahnung! Jedenfalls nicht genug, um Dir bei dem von Dir geschilderten Problem zu helfen. (Sonst hätte ich das auch schon getan.)
Es tut mir leid, wenn ich den gegenteiligen Anschein erweckt habe, aber meine bislang erfolgten Nachfragen waren in dem Versuch begründet, sowohl das richtige Brett für Deine Anfragen herauszubekommen, als auch, Dir möglichst aussagekräftige Antworten von sachkundigen Usern zu ermöglichen (was mit Deinen zu Anfang getätigten Angaben kaum möglich, weil viel zu knapp und ungenau, war; um das einzuschätzen reichte mein Wissen gerade noch).

PS: Mods „meckern“ immer *ggggg*

Wohl war. :wink: Allerdings könnte man sich manche Kritik auch ersparen, wenn man sich alles mal richtig durchlesen würde, bevor man lospostet (insbesondere Vorschaltseiten, verschiedene Brettbeschreibungen, Netiquette)…

PSS: Eines versteh ich aber nicht:
Wieso können die Mods den Artikel nicht eigenständig in den „richtigen“ Strang verschieben ??

Das geht mit ganzen Threads, aber nicht mit einzelnen Artikeln (es sei denn, es ist der Ursprungsartikel) oder Teilthreads!
Und ob Deine ursprünglich mal gestellte Frage nach der Zuständigkeit im Brett „Arbeits- & Sozialamt“ an der richtigen Stelle ist oder nicht, wissen wir ja noch nicht. Ich werde einen Thread, der sich vielleicht doch im richtigen Brett befindet, bestimmt nicht verschieben. :smile:
Und wie gesagt: Deine jetzige Frage nach der Herausgabe (mit einem r :smile: hat mit der ersten rein gar nichts zu tun!

LG
Jadzia Dax
MOD „Arbeits- & Sozialamt“