Heute morgen im Radio

Hallo miteinander

Vorhin hab’ ich was im Radio gehört, das mir mal wieder die
Haare zu Berge stehen ließ.

Ulrikes Mörder ist ja nun gefaßt.

Das gerechte Strafmaß für seine Tat betrüge ja wohl minimum
Lebenslänglich.

Der Moderator meinte nun, daß viele Leute Angst hätte, daß
dieser Sexualmörder mit Milde rechnen könnte, da ihm viele
Leute eine schwere Kindheit bescheinigt hätten.
O-Ton http://www.zdf.msnbc.de/news/74862.asp
Auszug daraus:
„Der junge Mann sei Sozialhilfeempfänger und habe eine schwere Jugend gehabt. Sein Vater sei unbekannt, die Mutter früh gestorben. Nach Schwierigkeiten mit dem Stiefvater wuchs der Junge im Heim auf, verließ nach der sechsten Klasse die Schule und hat keine Berufsausbildung.“

Ja wo leben wir denn hier?
So langsam beschleicht mich das Gefühl, daß diese
Bundesrepublik wohl doch eher zur Bananenrepublik degeneriert.
Es gab ja schon oft solche oder ähnliche Fälle.

Mit anderen Worten könnte mal ja wohl sagen, daß eine schwere
Kindheit ein Freibrief für so ziemlich alles ist.

Einbruchdiebstahl? Schwer Raub? Raubmord? Sexualstraftaten?
Kindesmord?
Aber Herr Richter, ich hatte eine schwere Kindheit.
Oh ja - das ist natürlich was gaaaaanz anderes.
Dafür können Sie ja nix. Da lassen wir mal Milde walten.

Um es mal ganz krass zu sagen - sowas KOTZT mich mächtig an !!!

Sicherlich, es ist traurig, das der Mann eine schwere Kindheit
hatte. Sicherlich sollte er sich mit psychologischer Hilfe
damit auseinandersetzen um es zu verarbeiten.

All das ändert aber nicht’s an der Tatsache, daß er die kleine
Ulrike ermordet hat ! Sie ist und bleibt tot !

Abschließen und Schlüssel wegwerfen.

Steht denn bei uns immer noch Täterschutz vor Opferschutz?
Ist es für die Eltern und Angehörigen nicht so schon schwer genug?
Auch ohne das Wissen, daß ein hochdekorierter Psychologe dem
Täter eine schwere Kindheit bescheinigt und dieser sich darauf
hinausredet?

Sorry, sollte ich mich teils im Ton vergriffen haben, aber es
mußte mal raus.

Gruß, masc

Da wird einem schlecht!
Hi!

Stell’ Dir mal vor, wie sich die Beamten fühlen müssen, die wochenlang Überstunden und einen Rieseneinsatz gezeigt haben, um diesen Typen zu kriegen - wenn der Kerl dann nach fünf Jahren wieder raus darf!

Es mag ja sein, dass der arme bemittleidenswerte Kerl eine ach so schwere Kindheit hatte und ja psychisch labil ist. OK - dann soll er halt bis zur eigenen Beerdigung in eine geschlossene Anstalt, statt in einen Knast. Aber raus dürften solche ****** wirklich nicht mehr!

Allerdings regt mich das nicht erst seit diesem Fall auf - nur regt es mich immer wieder erneut auf!

Gruß
Guido, der nicht weiß, wie er reagieren würde, wenn er dem Mörder seines Sohnes gegenüber stehen würde…

Da kann ich dir nur zustimmen!!! Was diese Thematik betrifft sind unsere Gesetzt total verkorkst. Dort sollte man mal anfangen zu reformieren, wäre bestimmt sinnvoller und gerechter.

Dass man eine schwere Kindheit gehabt hat ist in meinen Augen keine Entschuldigung dass man Gut und Böse nicht unterscheiden kann. Dass kann nämlich jeder!!! Auch Leute mit einer schwere Kindheit, etc.

Gruss
Carsten

Moin Guido

Stell’ Dir mal vor, wie sich die Beamten fühlen müssen, die
wochenlang Überstunden und einen Rieseneinsatz gezeigt haben,
um diesen Typen zu kriegen - wenn der Kerl dann nach fünf
Jahren wieder raus darf!

Polizisten sind auch nur Menschen. Zum Glück / leider Gottes?

Es mag ja sein, dass der arme bemittleidenswerte Kerl eine ach
so schwere Kindheit hatte und ja psychisch labil ist. OK -
dann soll er halt bis zur eigenen Beerdigung in eine
geschlossene Anstalt, statt in einen Knast. Aber raus dürften
solche ****** wirklich nicht mehr!

Stimmt.

Nur das mit dem „nicht mehr raus dürfen“ ist sicherlich schwer
durchzusetzen, wie ja verschiedene Fälle in den letzten Jahren
gezeigt haben.
Ein Insasse mit ausreichend krimineller Energie und Intelligenz
wird sicherlich auch passabel schauspielern können.
Und Freigang reicht ja auch für eine solche Tat.
Solche Fälle gab’s ja schon mehrfach.

Das Problem ist ja, was versteht man eigentlich unter einer
schweren Kindheit?
Oder genauer - was zählt man alles dazu?

Ich hab mal von einem Fall gehört, da wurde jemandem eine
schwere Kindheit attestiert, weil derjenige in der Kinderkrippe
und im Kindergarten war.

Allerdings regt mich das nicht erst seit diesem Fall auf - nur
regt es mich immer wieder erneut auf!

Dieser Fall ist sicherlich nicht der Erste über den ich mich
diesbezüglich aufrege.
Und (leider) bestimmt auch nicht der Letzte.

Das Einzige, was ein wenig mit Gerechtigkeit zutun hat ist, daß
Kinderschänder und Kindermörder es im Gefängnis nicht allzu
leicht haben.
Das ist nämlich auch dort das Allerletzte.

Guido, der nicht weiß, wie er reagieren würde, wenn er dem
Mörder seines Sohnes gegenüber stehen würde…

Momentan würde ich einfach mal folgendes sagen.
Ich glaube, ich würde jeden erschlagen, der sich an meinen
Kindern vergreift.

Gruß, masc

Nochmal Hi!

Stell’ Dir mal vor, wie sich die Beamten fühlen müssen, die
wochenlang Überstunden und einen Rieseneinsatz gezeigt haben,
um diesen Typen zu kriegen - wenn der Kerl dann nach fünf
Jahren wieder raus darf!

Polizisten sind auch nur Menschen. Zum Glück / leider Gottes?

Die müssen sich doch manchmal fragen, wofür sie sich eigentlich den Ar*** aufreißen. Mir tut auch der Ministerpräsident (habe den Namen nicht parat) etwas leid. Er veranlasst einen (meiner Meinung nach: zu Recht!) Riesenaufwand um die Kleine zu finden, danach tut er das selbe, um den Typen zu kriegen - und wofür???

Nur das mit dem „nicht mehr raus dürfen“ ist sicherlich schwer
durchzusetzen, wie ja verschiedene Fälle in den letzten Jahren
gezeigt haben.
Ein Insasse mit ausreichend krimineller Energie und
Intelligenz

Na ja - zumindest in diesem Fall hat er diese Intelligenz offensichtlich nicht!

wird sicherlich auch passabel schauspielern können.
Und Freigang reicht ja auch für eine solche Tat.
Solche Fälle gab’s ja schon mehrfach.

Ich verstehe vor allem nicht, warum es „Freigang“ überhaupt noch gibt - nach all den Taten in den letzten Jahren!

Ich hab mal von einem Fall gehört, da wurde jemandem eine
schwere Kindheit attestiert, weil derjenige in der
Kinderkrippe
und im Kindergarten war.

Na klasse!

Aber die Sache mit der verminderten Straffähigkeit (heißt das so?) finde ich eh etwas merkwürdig in unserem Land. Ich bin mal vor einer EWIGKEIT in eine Schlägerei geraten. Der Typ, mit dem ich mich gezofft habe, war dan nicht voll schuldfähig, weil der arme Kerl ja besoffen war…
Also, dann ist es doch legitim, wenn ich mir einen ansaufe und anschließend ne Bank überfalle, oder wie?!

Dieser Fall ist sicherlich nicht der Erste über den ich mich
diesbezüglich aufrege.
Und (leider) bestimmt auch nicht der Letzte.

Und die Tatsache, dass sich absolut nichts daran ändert, regt mich noch ein wenig mehr auf!

Das Einzige, was ein wenig mit Gerechtigkeit zutun hat ist,
daß
Kinderschänder und Kindermörder es im Gefängnis nicht allzu
leicht haben.
Das ist nämlich auch dort das Allerletzte.

Ist schon richtig! ABER: Ich weiß, dass diese Typen im Knast häufig „bevorteilt“ werden. Einzelzelle und nur dann raus, wenn die anderen ihn nicht zu greifen kriegen. Allerdings weiß ich auch, dass es andersrum gehen kann - sprich: Die „Wärter“ drehen sich weg (ich kann icht sagen, dass mich das besonders tangiert…)

Guido, der nicht weiß, wie er reagieren würde, wenn er dem
Mörder seines Sohnes gegenüber stehen würde…

Momentan würde ich einfach mal folgendes sagen.
Ich glaube, ich würde jeden erschlagen, der sich an meinen
Kindern vergreift.

Dann gehst Du vermutlich in den Knast, weil du so ein armes Individuum mit einer schweren Kindheit … lassen wir das - ich rege mich schon wieder auf

Gruß
Guido

Das steht im Spiegel anders
Hallo,

Im Moment gegen die Emotionen hoch (das ist normal), aber ich denke, mehr als persönliche Meinungen sind zum Strafmaß sicher noch nicht zu bekommen. Grundsätzlich steht auf Mord lebenslänglich, Begnadigung - soweit ich weiß (ganz sicher bin ich mir nicht) - frühestens nach 30 Jahren. Dann kann aber eine Sicherheitsverwahrung angeordnet werden.

Es gibt nun mal den Blick auf den Täter und den Blick auf das Opfer. Das ist auch richtig so, auch wenn ich einsehe, daß dies für die Angehörigen des Opfers schwer zu ertragen sein kann. Außerdem denke ich, wenn die Presse sich jetzt auf die Herkunft und Kindheit des Täters stürzt, dann bedient sie ganz einfach die Neugierde der Leute, die jetzt wissen wollen, „was das für einer ist“. Jeder gibt dann seinen Senf dazu, aber viel Hintergrund dürfte das noch nicht haben.
Laut Spiegel:
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,125594,00.html

Viele Grüße, Stefanie

.msnbc.de/news/74862.asp

.

Leider ist Ulrike tot.Der Mörder aber lebt,und wird mit Samthandschuhen angefasst.Den er sichert ja einen grossen Personenkreis ein gutes Einkommen.Die Gutachter und Anwälte werden Schlange stehen.Das Opfer und die Hinterbliebenen werden in Vergessenheit geraden.Und den Täter wird in einigen Jahren ein angesehener Experte gute Noten geben.Den es müssen aucg in diesen Metier erfolge vorgezeigt werden.Ja unsere Justiz meint es gut mit ihren Kunden.Die Persönlichkeit des Mörders wird auch im Vollzug an erster Stelle stehen,und es werden Leute dafür sorgen,das er seine Rechte kennenlernt und ausnutzt.Es ist wirklich zum kotzen…Ich kenne den Strafvollzug aus DDR-Zeiten.

Da sind das jetzt Erholungsheime.Nur das damals viele Unschuldige inhaftiert waren.Aber für Solche Schweinehunde gab es zur Not die Todesstrafe.Kann man sehen wie man will.Was wäre mit ihnm in den USA geschehen?

Hi Stefanie

Im Moment gegen die Emotionen hoch (das ist normal), aber ich
denke, mehr als persönliche Meinungen sind zum Strafmaß sicher
noch nicht zu bekommen.

Klar gehen die Emotionen momentan hoch.
Und sicherlich hast Du recht damit, daß man zZ zum Strafmaß noch
nix sagen kann.

Darum ging’s mir eigentlich auch nicht.
Es ging mir mehr darum, daß schon mit der Möglichkeit gespielt
wird.
Allein schon, daß es die Möglichkeit gibt mit Hilfe der
schlimmen Kindheit das Strafmaß zu drücken finde ich
unerträglich.

Grundsätzlich steht auf Mord lebenslänglich…

Wenn’s doch bloß auch lebenslänglich wäre.

Die Amis sind da zwar auch nicht besser, aber die verurteilen
in ganz besonders schweren Fällen entweder die Todesstrafe
(so es diese in diesem Bundesstaat gerade gibt) oder sie
verurteilen den Angeklagten zu mehrfachem lebenslänglich.
Ich hab da im letzten Jahr mal was von einem Verurteilten gehört,
dem hat der Richter insgesamt so ca. 1700 Jahre Knast
aufgebrummt.
Ok - das ist genauso lächerlich - aber eins ist sichergestellt:
Der Täter kommt nie mehr aus dem Gefängnis.

Es gibt nun mal den Blick auf den Täter und den Blick auf das
Opfer. Das ist auch richtig so, auch wenn ich einsehe, daß
dies für die Angehörigen des Opfers schwer zu ertragen sein
kann.

Sicher ist das richtig - finde ich ja auch - aber die
Vergangenheit des Täters darf doch nicht Einfluss auf das
Strafmaß nehmen.

Wir werden sehen, wie hoch das Strafmaß sein wird.

Gruß, masc

Hi Stonesdog

Leider ist Ulrike tot.Der Mörder aber lebt,und wird mit
Samthandschuhen angefasst.Den er sichert ja einen grossen
Personenkreis ein gutes Einkommen.Die Gutachter und Anwälte
werden Schlange stehen.

Klar - jeder will sich einen Namen machen.

Die Persönlichkeit des Mörders wird auch im Vollzug an erster
Stelle stehen,und es werden Leute dafür sorgen,das er seine
Rechte kennenlernt und ausnutzt.

Mancher Straftäter hat’s im Knast besser als in Freiheit.
Fernseher, Radio, Schwimmbad, Fitnessbereich, regelmäßiges Essen,
keine Sorgen (höchstens die, begnadigt zu werden), Lesematerial
etc. etc. etc.
Mancher Knast wäre ohne die Mauern das, was so ein Gefängnis
üblicherweise ausmacht ganz gut als Kursanatorium geeignet.

Was wäre mit ihnm in den USA geschehen?

Darüber läßt sich nur spekulieren.
Meiner Meinung nach entweder die Todesstrafe (falls in diesem
Bundesstaat aktiv) oder mehrfach lebenslänglich.

Gruß, masc

Auch nochmal Hi

Stell’ Dir mal vor, wie sich die Beamten fühlen müssen, die
wochenlang Überstunden und einen Rieseneinsatz gezeigt haben,
um diesen Typen zu kriegen - wenn der Kerl dann nach fünf
Jahren wieder raus darf!

Die fühlen sich sicherlich ziemlich oft beschissen.
Ich denke mal, viele von denen würden solche Leute am liebsten
auf der Flucht erschießen.

Ich hab mal von einem Fall gehört, da wurde jemandem eine
schwere Kindheit attestiert, weil derjenige in der
Kinderkrippeund im Kindergarten war.

Na klasse!

Da gibt’s noch mehr so krasse Urteile.

Also, dann ist es doch legitim, wenn ich mir einen ansaufe und
anschließend ne Bank überfalle, oder wie?!

Naja, legitim vielleicht nicht gerade - aber für eine verminderte
Schuldfähigkeit sollte sowas doch wohl langen.

Und die Tatsache, dass sich absolut nichts daran ändert, regt
mich noch ein wenig mehr auf!

Auch solche Menschen haben ihre Rechte.

Manchmal denke ich, daß Menschen, die Kinder mißbrauchen und
ermorden ihre Rechte doch eigentlich verwirkt haben sollten.
Es heißt schließlich nicht umsonst, daß Kinder unsere Zukunft
sind.

Das ist nämlich auch dort das Allerletzte.

Ist schon richtig! ABER: Ich weiß, dass diese Typen im Knast
häufig „bevorteilt“ werden. Einzelzelle und nur dann raus,
wenn die anderen ihn nicht zu greifen kriegen.

Man muß doch die Rechte dieses wertvollen Menschen schützen. :frowning:

Allerdings weiß ich auch, dass es andersrum gehen kann -
sprich: Die „Wärter“ drehen sich weg (ich kann icht sagen, dass
mich das besonders tangiert…)

So ein Wärter will doch auch das Gefühl haben, daß da Gerechtigkeit geschieht.
Ob es nun der richtige Weg ist, auf diese Weise Selbstjustiz
zu üben mag ich nicht sagen, aber verstehen kann ich es manchmal
schon.

Ich glaube, ich würde jeden erschlagen, der sich an meinen
Kindern vergreift.

Dann gehst Du vermutlich in den Knast, weil du so ein armes
Individuum mit einer schweren Kindheit … lassen wir das

  • ich rege mich schon wieder auf

Tja, dann hätte ein gewalttätiger Mann (also ich) eine wehrlose
Stütze der Gesellschaft gemeuchelt.
Klar würde ich dafür in den Bau wandern.
Gerechtigkeit über alles.

Gruß, masc

Eben hieß es im Fernsehen, dass es beim Strafmaß wegen Mordes nur darauf ankommen kann, ob der Täter schuldfähig war oder nicht. D.h. es stellt sich die Frage, ob er durch seine Kindheit/Vergangheit psychisch krank und infolge dessen schuldunfähig war. Das sei z.Zt nicht zu vermuten.

Immer der schöne Vergleich mit dem Amerikanischen Rechtssystem… findet ihr es OK, wenn ein 12jähriger, der seine kleinere Freundin „im Spiel“ umbringt, während er mit ihr im Fernsehen gesehene Catch-Einlagen probiert, zu lebenslanger Haft (Ich glaube, es waren 20 Jahre) verurteilt wird!?! Ich bin zumindest froh, dass hierzulande andere Verhältnisse herrschen!

Gruß
Jeanny

Hi masc
Wenn ich mich dumpf an das Strafrecht erinnere, dan ist die Strafe für Mord doch lebenslänglich, eine geringere ist gar nicht möglich… (ausser bei verminderter Schuldfähigkeit, was in diesem Falle wohl nicht in Frage kommt) oder irre ich mich da jetzt.
Das heisst, der Kerl sitzt min 15 Jahre im Knast. Sollte auf besonders schwere Schuld erkannt werden (Anzunehmen in diesem Fall), dann min 25 Jahre. Und evenuell wird Sicherungsverwahrung angeordnet, dann kommt er nur noch als Leiche raus…
Und viel Spass wird er da wohl nicht haben… Kinderschänder gehören ja zur alleruntersten Kaste im Knast.

Schau mer mal, was der Prozess ergibt.

Gruss
Mike

Hi masc

Ich glaube, ich würde jeden erschlagen, der sich an meinen
Kindern vergreift.

Dann gehst Du vermutlich in den Knast, weil du so ein armes
Individuum mit einer schweren Kindheit … lassen wir das

  • ich rege mich schon wieder auf

Tja, dann hätte ein gewalttätiger Mann (also ich) eine
wehrlose
Stütze der Gesellschaft gemeuchelt.
Klar würde ich dafür in den Bau wandern.
Gerechtigkeit über alles.

Aber dann wärs vermutlich Totschlag in einem minderschweren Fall (Du wirst sicher ein paar Seelenklemptner finden,die dir das bestätigen)
Da gabs doch mal so einen Fall,wo eine Mutter den Mörder Ihres Kindes im Gerichtssaal umgenietet hat… das waren dann ein paar Jahre Knast oder so. Schon ein gewisser Unterschied zu Lebenslänglich bei Mord

Naja, irgendwie muss man ja Lynchjustiz verhindern, wo kämen wir sonst hin, gelle…

Gruss
Mike

Hi Mike

Klar würde ich dafür in den Bau wandern.
Gerechtigkeit über alles.

Aber dann wärs vermutlich Totschlag in einem minderschweren
Fall (Du wirst sicher ein paar Seelenklemptner finden,die dir
das bestätigen)

Aber sicher findet sich da jemand, der mir irgendetwas
bescheinigt, was die Schuldfähigkeit mindert.
Gar keine Frage.

Nur - ist unser Rechtssystem denn eigentlich dazu da, solche
Sonderbehandlungen zuzulassen?
Ist nicht vor dem Gesetz jeder gleich?
Oder sollte er es nicht sein?

Naja, irgendwie muss man ja Lynchjustiz verhindern, wo kämen
wir sonst hin, gelle…

Richtig.
Lynchjustiz kann und darf nicht sein.
Die Gesetzgebung ist ein Satz Regeln, denen wir alle uns
beugen müssen.
Sonst können wir unsere Gesellschaft vergessen.

Aber wird solche Selbstjustiz nicht unterstützt von Gutachten,
die dem Täter eine mindere Schuldfähigkeit attestieren?
Auch im Hinblick darauf, daß es schon oft vorkam, daß ein Täter,
dem mindere Schuldfähigkeit attestiert wurde einige Jahre
später auf Freigang eine ähnliche Tat wieder verübte?

Gruß, masc

hi masc
Nun, die psychische Belastung nach dem Gewaltsamen Tod des eigenen Kindes ist doch enorm. da kann es schon zu Kurzschlussreaktionen kommen. Zum Teil sind da die leute tatsächlich nur noch sehr begrenzt steuerungsfähig. (Was man von einem nicht geisteskranken Sexualstraftäter ja nicht behaupten kann! das ist der feine Unterschied, diese Leute sind absolut in der Lage, zwischen Gut und Böse zu unterscheiden und auch danach zu handeln)

Es sagt sich sehr leicht, das man im Falle eines Falles einen umbringen würde, aber wenn man dann doch vor dieser Entscheidung steht, schrecken die meisten Menschen davor zurück.

Ich wüsste, ganz ehrlich, nicht wie ich mich in so einer Situation verhalten würde…

Naja, hoffen wir halt, das wir nie in so einen Scheiss hineingeraten.

Gruss
Mike

Vergleich…
Hi Jeanny!

Immer der schöne Vergleich mit dem Amerikanischen
Rechtssystem… findet ihr es OK, wenn ein 12jähriger, der
seine kleinere Freundin „im Spiel“ umbringt, während er mit
ihr im Fernsehen gesehene Catch-Einlagen probiert, zu
lebenslanger Haft (Ich glaube, es waren 20 Jahre) verurteilt
wird!?!

NEIN! Natürlich nicht! Nur redet hier niemand von einem 12jährigen, und schon gar nicht von einem Unfall!!!

Er gehört nicht mehr in die Gesellschaft! Und das kann nur heißen: Knast für immer!

Gruß
Guido

Oder aber…
Hi Masc

Ok - das ist genauso lächerlich - aber eins ist
sichergestellt:
Der Täter kommt nie mehr aus dem Gefängnis.

…du fährst in Bayern ein.
Da kommst du als Lebenslänglicher so leicht nicht mehr auf zwei Beinen raus (zumindest hat mir so ein Freund - früher Staatsanwalt, jetzt Richter - die subtilen Unterschiede bei der Umsetzung einer lebenslangen Haftstrafe zwischen den Bundesländern erklärt. )

BTW: Hat jemand genaue Zahlen, wieviele „Lebenslängliche“ in den Bundesländern jeweils wieder entlassen wurden?

Sicher ist das richtig - finde ich ja auch - aber die
Vergangenheit des Täters darf doch nicht Einfluss auf das
Strafmaß nehmen.

Überleg’ mal genau, was du damit forderst: Vorstrafen (=gerichtlich dokumentierte Vergangenheit) dürften sich dann auch nicht strafverschärfend auswirken…

Einen schönen Abend
Rossi

Moin RoS

…aber die Vergangenheit des Täters darf doch nicht Einfluss
auf das Strafmaß nehmen.

Überleg’ mal genau, was du damit forderst: Vorstrafen
(=gerichtlich dokumentierte Vergangenheit) dürften sich dann
auch nicht strafverschärfend auswirken…

Stop. So hatte ich das nicht gemeint.
Ok - ich geb’ zu, es klang so, aber an diese Möglichkeit hatte
ich gar nicht gedacht.

Selbstverständlich müssen Vorstrafen berücksichtigt werden.
Mir ging es einzig und allein um die „schlimme Kindheit“, die
immer wieder gern vorgeschoben wird.

Ich wiederhole es immer wieder: Auch wenn der Täter eine schlimme
Kindheit hatte … das Opfer ist tot.

Gruß, masc

Hi,
die Theorien, auf denen die Grundlagen unseres Strafrechts fußen, gehen auf die großen Philosophen des 18./19. Jahrhunderts zurück. Das berühmte Werk G.F.W. Hegels " Grundlinien der Philosophie des Rechts" von 1821 ist immer noch das zentrale Werk für das gültige Strafrechtsmodell, auch wenn moderne Philosophen wie Luhmann in seiner Systemtheorie neue Ansätze hinzufügen.
Aus dieser Rechtsphilosophie ergibt sich der Anspruch des Staates gegenüber einem Täter. Egal, ob man es negative oder positive Generalprävention nennt oder wie Hegel bei dem Racheanspruch des Staates von einer Negation der Negation des Rechtes spricht. All diese Gedanken und Ansprüche auf Bestrafung stehen ausschließlich dem Staat zu.
So betrachtet müßte es uns Bürgern schnuppe sein, dass jemand und wie er bestraft wird. Es handelt sich ja um einen Anspruch des Staates gegen den Täter.
Und genau das ist das Problem! Wir haben einerseits den Anspruch des Staates und anererseits das Gefühl, die Schmerzen über den Verlust des Ermordeten, die Verletzungen durch die Tat, den Vermögenschaden usw…
Wohin soll der Betroffene (das Opfer oder seine Umwelt) mit seinen Schmerzen, seiner Wut und seinem Hass?
Hier klafft tatsächlich eine Lücke. Der Staat hat seinen Anspruch auf Bestrafung. Das Opfer nicht. Noch schlimmer, der Staat läßt das Opfer allein in seinem Dilemma.
Der Staat muß nach meinem Verständnis verpflichtet werden, das Opfer zu versorgen. D.h. im Konkreten durch

  1. psychologische Betreuung
  2. medizinische Versorgung durch speziell hierfür ausgebildete
    Fachkräfte
  3. finanzielle Versorgung

Nur so kann es gelingen, dem Opfer den Hass zu nehmen, das Opfer materiell zu entschädigen, damit es später nicht schlechter dasteht als der Täter und so neuen Hass aufbaut. Dann kann auch der Bürger mit seiner Vernunft eine Trennung zwischen Anspruch gegen den Täter und den Staat vornehmen.
Gruß,
Francesco

Hi Francesco

  1. psychologische Betreuung
  2. medizinische Versorgung durch speziell hierfür ausgebildete
    Fachkräfte
  3. finanzielle Versorgung

Dem schließe ich mich an…

Dann kann auch der Bürger mit seiner Vernunft eine Trennung
zwischen Anspruch gegen den Täter und den Staat vornehmen.

… ich glaube jedoch nicht, daß eine der o.g. Maßnahmen dem
Opfer oder deren Angehören helfen, wenn

  1. der Täter wegen einer schlimmen Kindheit Strafminderung
    erhält.
  2. der Täter aufgrund dessen früher wieder entlassen wird.

Ich sage es immer wieder: Schlimme Kindheit hin oder her …
… das Opfer ist tot !!!

Solche Fälle von Strafmaßminderung sind schon oft vorgekommen.
Imho ist es unerträglich für die Opfer/Angehörigen, daß ihr
Schmerz mit Füßen getreten wird.

Das Kinder geschlagen, mißhandelt und malträtiert werden kommt
leider immer wieder vor.
Oft genug in der eigenen Familie.
Dagegen sollte man mit aller Härte vorgehen.

Jeder Täter, dem es als Kind so oder ähnlich ergangen ist hat diesbezüglich auch meine volle Anteilnahme, aber dies
sollte nicht als Gutschein bei der Verhandlung sein.

Gruß, masc

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