Guten Morgen, Wolfgang,
Wie heftig auch immer man auf Nachrichtendienste eindrischt,
trifft man immer die Richtigen ist die Gefahr, dabei in
Konflikt mit dem Jugendschutzgesetz zu geraten, sehr
überschaubar
Und die schützende Käseglocke für
Religionsgemeinschaften (§ 166/167 Stgb) kann die
Schnüfflerkaste gewiß nicht beanspruchen.
Man will ja vielleicht gar nicht eindreschen*, sondern im entspannt-lockeren Plauderton (ohne mahnenden Zeigefinger) einfach die Zustände in der geschlossenen Abteilung des Universums namens „Erde“ unterhaltsam beschreiben. Wahnsinn kann ja auch Spaß machen (sofern man selbst und alle um einen herum dabei tatkräftig mitziehen und vom Wähnen nichts bemerken) - wie man an 500.000 Jahren Menschheitsgeschichte sieht. Na ja - und wenn schon Wahnsinn, dann gehören die „Dienste“ als kleiner Ausschnitt menschlicher Eigenschaften eben auch dazu.
*) Eindreschen, Predigen, an die Moral (oder gar die Vernunft) appellieren, gut zureden - das alles wird zwar seit einer halben Million Jahren praktiziert; genutzt hat es aber gar nichts. Eher hat’s das Gegenteil bewirkt. (Murphys Gesetze sind mindestens so unumstößlich, wie die sog. Naturgesetze).
Wenn man sich das JuSchG zu Gemüte führt, dann geht es unter anderem darum, Jugendliche vor „Gewaltverherrlichung“ zu schützen. Da empfiehlt es sich doch bestimmt, Folterpraktiken wie z. B. Waterboarding u. ä. am besten gar nicht erst zu erwähnen, sondern sie z. B. als „Alltagsroutine im Rahmen des Ermessungsspielraums“ zu bezeichnen - denke ich.
Bist Du sicher, dass diese „Dienste“ nicht (natürlich völlig im Geheimen) zu den Glaubensgemeinschaften zu rechnen sind und unter dem Schutz des Blasphemieparagrafen stehen? Wenn die Mitarbeiter ihren Job ernstnehmen (und das tun sie doch wohl hoffentlich, ansonsten wären unsere schwer verdienten Steuergelder doch zum Fenster rausgeschmissen), dann müssen sie doch (dran) glauben. Zum Beispiel daran, dass sie stets auf der Seite der „Guten“ sind, was sie daran erkennen können, dass sie die staatlich anerkannte Lizenz zum Töten haben. Sie müssen glauben, dass der Staat, für den sie arbeiten, der „Gute“ ist (zumindest aber darf er keinesfalls zur Achse des Bösen zählen). Und sie müssen glauben, dass sie einen sinnvollen Job machen - ganz egal, welche Kollateralschäden sie dabei anrichten: ‚n bisschen Verlust is‘ halt immer…
… Aber möglicherweise gibt’s da gar keine Unterschiede oder nur den,
daß gewöhnliche kriminelle Rechtsradikale im seltenen
Ausnahmefall vor Gericht landen und sog. Verfassungsschützer eben nicht.
Den Eindruck habe ich mittlerweile auch gewonnen. Aber was soll man da machen? So ist die menschliche Seele eben - sie bedarf offenbar auch des Destruktiven, sonst ist sie auf Dauer nicht zufrieden.
Aber manchmal frage ich mich, in was für einer Verfassung wir eigentlich sind? Muss der desolate Zustand eigentlich noch vor irgendetwas geschützt werden? Aus der Psychiatrie ist ja bekannt, dass die größte Gefahr für Wahnsinnige von ihnen selbst ausgeht und von innen kommt…
LG, Fatz