Dies sind einige Beispiele aus Bibelkritik.ch, die sowohl das
alte, als auch das neue Testament betreffen. Das ist mir
vorher nicht wirklich bewusst gewesen. Erst als ich den Koran
angefangen habe zu lesen, viel es mir auf. Dort steht z.B. Die
Aussage einer Frau ist bei einer Zeugenaussage nur halb soviel
Wert wie die eines Mannes? Und der Mann hat das Recht die Frau
zu schlagen wenn sie widerspenstig ist?
In beiden Büchern werden in erster Linie nur die Männer
angesprochen.
Vorab. Der Text ist sehr lang, aber bitte alles lesen.
Hallo Daniela,
Du hast da zwei recht komplizierte Verse ausgesucht:
Zu aller erst muss man erwähnen, dass der Koran eine Sharia (Gesetz)enthält. Das heisst die Verse aus dem Koran sind nicht einfach Verse, die man so liest und es für das Privatleben gilt. Sondern vielfach sind es Verse, aufgrund denen eine Verfassung, STrfagesetze und so weiter gemacht werden. Auch die beiden Verse sind für die Gerichte gedacht. Es sind also „Gesetze“ die ein islamischer Richter anzuwenden hat. So wie ein normaler deutscher Bürger nicht einfach ein Gesetz nehmen und es verstehen kann (weil es gibt zum GEsetz tausend Ausnahmetatbestände und seitenlange Kommentare über die Begriffe die gewählt wurden), ist es auch schwierig hier aus einem einzigen Vers einfach mal „irgendewas“ in seiner Geamtheit zu verstehen.
Das mit dem Zeugen findet man in 2.Sure, 282.Vers (By the way das ist der längste Vers aus dem Koran):
O die ihr glaubt, wenn ihr voneinander ein Darlehen nehmt auf eine bestimmte Frist, dann schreibt es nieder. Ein Schreiber soll in eurer Gegenwart getreulich aufschreiben; und kein Schreiber soll sich weigern zu schreiben, hat ihn doch Allah gelehrt; also soll er schreiben und der Schuldner soll diktieren, und er soll Allah, seinen Herrn, fürchten und nichts davon unterschlagen. Ist aber jener, der die Verpflichtung eingeht, einfältig oder schwach oder unfähig, selbst zu diktieren, so diktiere sein Beistand nach Gerechtigkeit. Und ruft zwei unter euren Männern zu Zeugen auf; und wenn zwei Männer nicht (verfügbar) sind, dann einen Mann und zwei Frauen, die euch als Zeugen passend erscheinen, so daß, wenn eine der beiden irren sollte, die andere ihrem Gedächtnis zu Hilfe kommen kann. Und die Zeugen sollen sich nicht weigern, wenn sie gerufen werden. Und verschmäht nicht, es niederzuschreiben, es sei klein oder groß, zusammen mit der festgesetzten (Zahlungs-) Frist. Das ist gerechter vor Allah und bindender für das Zeugnis und geeigneter, daß ihr nicht in Zweifeln gerät; (darum unterlasset die Aufschreibung nicht) es sei denn, es handle sich um Warenverkehr, den ihr von Hand zu Hand tätigt: in diesem Fall soll es keine Sünde für euch sein, wenn ihr es nicht aufschreibt. Und habt Zeugen, wenn ihr einander verkauft; und dem Schreiber oder dem Zeugen geschehe kein Nachteil. Tut ihr es aber, dann ist das euer Ungehorsam. Und fürchtet Allah; Allah wird euch Wissen geben, denn Allah weiß alle Dinge wohl.
Hier gehts also um den speziellen Fall der Zeugenschaft, in dem jemand einem anderen eine Geldsumme auf Frist überlässt. Und was passiert, wenn der Schuldner oder Gläubiger das was aufgeschrieben ist, als nicht wahr bezeichnet. Also hier ein niedrigerer Betrag oder ein höherer Betrag oder irgendwelche Fristen anders als geschrieben für wahr angegeben werden. Dafür sind die Zeugen gedacht.
Es geht hier also um die Gerichtsverhandlung.
Dort sieht man, dass grds. 2 Männer als Zeugen fungieren können, wenn nicht zwei Männer zu Zeugen genommen wurden, dann ein Mann und zwei Frauen.
Was heisst das jetzt? Das die AUssage (wie allgemein behauptet) einer Frau nicht wie die eines Mannes bewertet wird, also deswegen zwei Frauen aussagen müssen um gegen die AUssage eines Mannes anzugehen?
Nein wie aus dem Vers deutlich, ist die zweite Frau nicht dazu da, um die erste Aussage von der anderen Frau zu bestätigen oder bekräftigen, weil die Aussage EINER Frau nicht gilt. Sondern die zweite ist nur für den Fall gedacht, dass die erste Frau sich irrt, also eben keinerlei Aussage machen kann, welche von den angegebenen Sachen nun wahr sind. Das heisst wenn sie sich sicher ist und ohne Probleme die geschuldete Geldsumme und die Frist aussagen kann, dann kommt es auf die Aussage der zweiten Frau gar nicht mehr an. Das heisst grds. ist die AUssage eines Mannes mit der einer Frau „gleichwertig“.
Was hier als einzig „störend“ empfunden wird, ist die Tatsache, dass dort die Gründe für die Hilfszeugin die sind, dass hier bei der „frau“ eine Gedächtsnisschwäche erwähnt wird. Falls sie sich irren sollte…Bei dem Mann hingegen wird diese Möglichkeit gar nicht in Eräwgung gezogen.
Heisst das nun dass der Koran davon ausgeht dass Frauen von Natur aus „unterbelichtet“ sind?
Nein.
So hier kommen wir zu den verschiedenen Auslegungen:
Das Wort, dass hier als Mann übersetzt wird ist „rajul“. Dieses Wort bedeutet ein Mann, wird aber auch für die Bezeichnung von unabhängigen, eigenständigen Personen, die eine Sacheknntnis aufweisen (egal ob Mann oder Frau) benutzt. Das andere Wort, dass ohne weiteres als Frau übersetzt wird heisst genau genommen nicht Frau sondern „weibliche Verwandte“.
Ausgehend hiervon gibt es zwei Gruppen:
Beiden Gruppen ist es gemeinsam, dass sie das Wort rajul in jedem Falle als Person mit Sachkenntnis übersetzen.
Unterschied ist:
Die eine Gruppe sagt, dass ausgehend von den gesellschaftlichen Realitäten mit dem WOrt rajul in Geschäftsfragen vornehmlich Männer gemeint sind, weil sie eben damals wie heute eher diejenigen sind, die sich mit Geschäften. Darlehensvergabe etc. auskennen. Und ausgehend von den realitäten, dass die Frauen grds. immernoch an der Bildung gehindert werden (Das ist in islamischen Ländern eine Realität) die angegebennen Gründe von der Möglichkeit der unsicheren AUssage bei Frauen grds. gegeben ist. Man sagt halt, dass eine Frau in der Gerichtsverhandlung „leichter zu vernunsichern“ ist. Man geht halt deswegen davon aus, wenn der Anwalt zweimal die Frau "bist du auch ganz sicher " fragt, die Frau vor Angst vor einer Falschaussage, ihrer Aussage nicht mehr sicher sein wird. Dann kommt halt die zweite Zeugin ins SPiel und kann sie bekräftigen etc. Hier wird also mit gesellshaftlichen Reaitäten argumentiert. Und nicht eine „naturgemäße“ minderwertigkeit der Frau atttestiert.
DIe andere Gruppe sagt:
Zwar soll man den gesellschaftlichen realitäten ins AUge blicken, schließlich gehts hier darum dass irgendjemand wieder sein Geld ordnungsgemäß wiederbekommt. Aber diese gesellschaftlichen Realitäten sehen eben nicht nur „geschlechtlich“ aus. Heutzutage und auch früher (Die Frau von dem Propheten war eine Geschäftsfrau und seine Chefin!) gibt es sowohl Männer die sich mit Geschäften auskennen, als auch Frauen, die eigenständig ihrem Arbeitsleben nachgehen etc. Wenn man aber von vornherein dieses Wort als Mann (weils die gesellschaftliche Realität ist dass eben Männer eigenständiger sind und Sachkenntnis hätten)auslegt, so trägt man der Wahren gesellschaftlichen verhältnisse nicht Rechnung. Denn so wäre es: Auch wenn eine Frau Sachkenntnis hätte, so dürfte sie nicht als rajul gelten, also ohne Hilfszeugin auftreten, weil gesellschaftlich die meisten Frauen eben keine Sachkenntnis hätten.
Dieser Vers ist einer der meist umstrittenen Fragen in der islamischen Welt selber.
Zu der zweiten Sache mit der Gewalt:
Dieser Vers findet sich in 4.Sure, 34.Vers:
Die Ehemänner tragen Verantwortung den Ehefrauen gegenüber wegen dem, womit ALLAH die einen vor den anderen ausgezeichnet hat, und wegen dem, was sie von ihrem Vermögen ausgegeben haben. Die gottgefällig guttuenden Frauen sind (ALLAH gegenüber) ergeben und bewahren das vom Verborgenen (zwischen ihnen und ihren Ehemännern), was ALLAH zu bewahren auferlegt hat. Und diejenigen Ehefrauen, deren böswillige trotzige Auflehnung ihr fürchtet, diese sollt ihr (zunächst) ermahnen, dann in den Ehebetten meiden und (erst danach) einen (leichten) Klaps geben ! Und sollten sie wieder auf euch hören, dann unternehmt nichts mehr gegen sie! Gewiß, ALLAH bleibt immer allhöchst, allgrößt.
Wenn man diesen Vers so ließt, dann kriegt man erstmal ein Hmm-Gefühl.
Auch hier geht es um ein Thema in der Gerichtsverhandlung, weil auch dieser Vers Bestandteil der SHaria (der islamischen gesetzgebung) ist:
Zuncähst einmal sollte man klären, was die Auflehnung ist:
Im Islam hat die Frau keine Pflicht zur Hausarbeit, zur Kindererziehung oder andere Sachen die man heutzutage mit den Aufgaben einer Ehfrau verbindet. SOfern der Mann meint er hätte keine Lust zur Hausarbeit, dann darf er die Hausarbeit nciht auf die Frau abwälzen, sondern muss eine Putze oder Köchin einstellen. Er darf die eigene Ehefrau nicht als Putze oder ähnliches missbrauchen.
Die Pflicht ist hier der Schutz der Privatsphäre der Eheleute.
Im Islam ist es zb verboten, dass die Frau mit anderen Menschen öffentlich über das Sexualverhalten des Mannes „ablästert“.
Man kennt das ja (vielleicht kennst du uch solche), wenn zwei Frauen zusammenkommen, dann gibt es welche die unbedingt erzählen müssen, was für ein toller Hecht ihr Mann doch ist oder zum Negativen, was für eine Niete er ist.
Im Islam ist beides verboten, weder in negativer Hinsicht noch in positiver Hinsicht soll die Frau etwas auspaluidern. Das ist Privatsache und muss auch so behandelt werden. Hier gehts also vornemhlich darum.
Was für Rechte hat also der Mann, wenn er mitkriegt, dass die Ehefrau die Privatsphäre nicht schütz?
Hier wird aufgelistet, die der Mann nacheinander einhalten muss: (1)Ermahnung, (2)Verweigerung des Beischlafs, (3) Dann der „Klaps“…
Erstens wird hier deutlich, dass wir hier nicht mit einem Schlägertypen zu tun haben. Denn die Schläger sind zu 99,9 % solche, die die Frauen aus anderen „Gründen schlagen“. Auch sind es Typen, die im Affekt also aus Zorn schlagen…keiner hält sich an die Reihenfolge, dass er zuerst mit der frau über die Angelegenheit spricht etc. Das heisst die ganz normalen Schlägertypen werden wegen Körperverletzung angeklagt auch im Islam.
Zweitens müssen wir uns angucken was mit dem SChlagen gemeint ist:
AUch hierzu gibst zwei meinungen:
Das Wort dass man hier findet ist das Wort „darb“. Es hat vielerlei bedeutungen: Schlagen, Hacken, Fernhalten, etc.
DIe eine Meinung (das ist die konservative) sagt folgendes:
Hier ist mit dem Wort darb das SChlagen gemeint. Als Beweis wird angeführt, eine SItuation zu Zeiten des Propheten: EIne Frau soll gekommen sein und sich beim Propheten über die SChläge ihres Mannes beschwert haben. Nun ist SChlagen eines Menschen grds. eine Straftat (Körperverletzung), der nach islamischem Recht der Wiedervergeltung unterliegt. Das nennt man Kisas im arabischen. Dass heisst der Geschädigte kriegt das Recht „zurcükzuschlagen“.
Gemäß diesem Grundsatz, hätte der Prophet also gesagt, dass der Mann zu ihm kommen soll, damit sie ihn in der Öffentlichkeit „zurückschalgen“ kann. Daraufhin wäre dieser obige Vers überliefert worden…So nach dem Motto: In diesem speziellen Fall soll also der Grundsatz des Kisas nicht gelten.
Auch wenn hier diese angebliche Situation wahr sein sollte (was ich nciht glaube weils zu den Vers gar nicht passt ich glaube kaum dass Der betreffende Mann die ANordnungen Ermahnung/Verweigerung des Beischlafs/SChlagen schon bevor der Vers offenbart wurde eingehalten hatte so dass er ein recht gehabt hätte zum Schlagen)…Diese Gruppe der Ausleger haben ein zweites Problem:
Denn grds. ist das SCHlagen, wie man sie im Alltagsgebrauch versteht verboten im ISlam, auch das Schöagen einer Ehefrau ist Körperverltzung was ihr ein Scheidunsgrecht gibt usw. Das heisst hier kann mit Schlagen nicht SCHlagen gemeint sein…
Das wisen diese Ausleger auch selber deswegen sagen sie:
Ja damit ist ja auch nicht das SCHlagen wie wir es von der Gesellschaft her kennen gemeint. Dann führen sie an eine Gegebenheit des Propheten an: Er hat irgendwann zu einem Mann gesagt: Ich bin jett so erbost über dich, wenn cih das Recht dazu hätte, hätte ich dich damit (er zeigt auf Misvak) schlagen können.
Misvak ist ein Holzstück der so lang und so dick ist wie ein herkömmlicher STift. Diese Ausleger sagen also, dass hier nicht die körperliche Verletzung gemeint ist, weil das Körperverletzung ist sondern es gehe um den Psychischen Effekt des leichten Klapses mit dem Misvak oder ähnlcihen Gegenständen in dieser Anordnung.
Vergleichbar wäre dies zb mit der Sache, die ich von Filmen kenne. Im Mittelalter (?) gabs ja die Herausforderung von Männern untereinader: Wenn man einen leichten Klaps auf die Wange mit dem Handschuh gegeben hat, war das gesellshaftlich eine derartige Demütigung dass der andere Mann nun ein Kampf mit dem Schwert machen musste.
Wie dem auch sei: Diese Übersetzung ist SCHwachsinn und passt vorne und hinte nciht den islamischen Grundsätzen.
Die andere Gruppe übersetz das WOrt darb als „Trennen, sich fernhalten, ausziehen aus der Wohnung“:
Sie führen richtigerweise an, dass das WOrt darb in dem Koran meistens mit als fernhalten gemeint benutzt wird und nciht schlagen. Ausserdem würde das Ausziehen aus der Wohnung eher in dem Gesamptkonzept passen. Denn die Deutung der Verse, darf nich gegen das Verhalten des Propheten wiederpsrechen: Er hat selber seine Ehefrau nie geschlagen und hat das Schlagen von Frauen verdammt. Zb gabs einen Vorfall: Seine Ehefrau wurd beschuldigt EHebruch begangen zu haben, er hat mit ihr geredet und sie ist dann (bis diese Sache geklärt wurde) aus der Wohnung ausgezogen. Diese Tatsache, würde die Übersetzung vom Ausziehen aus der Wohnung bestätigen.
Das hier waren nur einzelne Überlegungen. Über solche Verse gibt es seitenlange Kommnetare. Wie gesagt weil es hierbei um Gesetze geht.
Aber aus dem Gesamtkonzept lässt sich sagen:
Dass kein AUsleger des Korans, die Frauen für von Natur aus unterbelichtet hält oder das das Schlagen legitimiert hält.
Die Frau im Koran ist wahlberechtigt, hat ein ANrecht auf eigenständiges Geschäfts- und Arbeitsleben, ist erbberechtigt, muss nicht Hausfrau sein, und vieles andere Sachen mehr…alles Rechte die bis in die fünfziger Jahre und in einigen Ländern (leider auch in islamischen Ländern) den Frauen verwehrt werden.
Wohlgemekrt wir sprechen hier über eine Religion die ein ungebildeter Araber, der weder lesen noch schreiben konnte, verkündet hat.
Ich hoffe dass die Länge des Textes dich nicht abgeschreckt hat, aber kürzer gings nicht. Ich hab sehr vieles zu den obigen Themen sogar auslassen müssen.
MfG
PS: Kein Buch verdient es ohne ganz gelesen zu haben als negativ dargestellt zu werden. Ich hofe, dass du ganze liest, die verse die dir missfallen aufschreibst, ich werde sie mit dir gerne durchgehen. Ich mache dir auch keinen Vorwurf hieruas, kenne es sogar von mir.Obwohl ich Moslem war hab ich es jahrelang nicht ganz gelesen, weil es ein bisschen langatmig für mich erschien. Wenn du Lust hast dann lese es ganz. Wenn schon dann ganz. Halbe Sachen können niemandem wahre Erkennntis bringen.
Hier eine Seite, mit verschiedenen deutschüberstezungen des Koran, zum online lesen.
http://www.nur-koran.de/korantext/abfrage.htm
MfG