Ich habe bei e-bay das erste mal etwas verkauft. es handelte sich um ein Spiel für die Playstation 3.
In meiner Beschreibung schrieb ich ein Aufzählung von 4 Spielen und dann…
(z.B. Oblivion, Uncharted …)
Für mich stand das … für usw. Weiterhin schrieb ich, dass man nur auf ein Spiel ersteigert und keine Wünsche möglich sind, da alles schon verpackt ist.
Jetzt bekam die Käuferin ein SPiel, das bei den 4ren nicht erwähnt war.und will den Kauf rückgängig machen. Was meint ihr ist sie im Recht, oder ist … als Bezeichnung für weitere Spiele zulässig?
also ich finde die Bezeichnung „…“ als NICHT ausreichend für jedes x-beliebige Playstation 3- Spiel. Ich verstehe, dass die Käuferin verärgert ist. Wenn ich Sie wäre, würde ich den Kauf rückgängig machen. Ob es rechtlich erforderlich ist, kann ich leider nicht beantworten, ich würde aber trotzdem der Kundin entgegenkommen.
Hallo, um das richtig beantworten zu können, muß man die originale Beschreibung sehen. Ansonsten würde ich den Umtausch durcführen, sonst kommt eine schlechte Bewertung. Offensichtlich hat der Käufer ja nicht das bekommen, was er haben wollte. Drei „…“ haben rechtlich sicherlich keine Bedeutung und sagen nichts aus.
Gruß
ohne dir jetzt auch dazu Einzellheiten aufzuzählen.
also wenn ich du wäre, dann würde ich zusehen möglichst schnell aus der Sache herauszukommen.
so was kann man doch wohl als absolut linke Masceh bezeichnen.
Frage mich sowieso schon eine ganze Zeit was Ebay da zulässt mit solchen Sachen …
oder wann die Dummheit von Leuten aufhört auf sowas zu bieten !!!
für den Fall das du dahinter keine Absicht für was stecken hast -
ich sg dir nur dann überleg dir dazu vielleicht mal selber was was mir dazu so alles einfallen könnte.
bekommst nur du -
eben nicht für suche freigegeben - da eben offene worte -
mit denen ich dich nicht …
sondern einfach mal nur mit zum Nachdenken bringen möchte .
liebe grüße marita
Man merkt das Du eine Anfängerin bist. Deine Angebotsbeschreibung ist unter aller S… Sie sollte so präzis wie möglich sein. Was soll der Quatsch mit den Punkten. Da brauchst Du Dich über Unstimmigkeiten nicht wundern. Zu jedem Angebot gehört am Ende der genaue Lieferumfang und keine Punkte. Was Du dort angibst musst Du auch liefern.
Gruß
Peter
sorry, aber diese Frage finde ich ein wenig verworren. Wenn die Artikelbeschreibung ähnlich war, könnte ich mir vorstellen, dass das zu einem Missverständnis geführt haben könnte.
Für die Artikelbeschreibung gilt grundsätzlich: den Artikel beschreiben und sonst nichts. Kein Schmücken mit fremden Federn. Bekanntes Beispiel für unzulässige Werbung mit fremden Marken ist Halsband im Cartier Stil (wenn es kein Cartier Halsband ist).
Ich verstehe in diesem Fall nicht, warum mehrere Artikel in der Artikelbeschreibung aufgezählt waren, wenn nur eins verkauft wurde? Oder war das ein Auswählangebot? Das verstieße gegen die ebay AGB http://pages.ebay.de/help/policies/listing-choice.html („Es ist verboten, bei eBay Auswahlangebote einzustellen.“)
Zur näheren Einschätzung bräuchte ich dann mal den genauen Wortlaut der Artikelbeschreibung.
Ich vermute aber der Käufer hat Recht.
In dem Fall Zahlungserstattung sowie evtl. Erstattung der Rückversandkosten.
Das „…“ im Text als Aufzählung für weitere Spiele mag juristisch gesehen zulässig sein.
Dennoch ist die Verwendung derer ziemlich unglücklich.
Stell dir bitte vor, du gehst in einen Laden und du findest auf den Regalen Pakete, kannst aber nicht die Inhalte einsehen, jedes Paket kostet 50 €. Würdest du dann ein solches Paket kaufen, obwohl du nicht weist, was da drin ist? Als vorsichtig denkender Mensch würde ich da nix kaufen, weil ich befürchte, dass sich im gekauften Paket nur ein Kugelschreiber oder was anderes billiges befindet oder ich kaufe etwas, was ich schon habe.
Wenn ich anstatt der Pakete die Inhalte sehen kann und genau betrachten kann, dann könnte ich prüfen, ob ich das kaufen möchte oder nicht.
Kunden bei ebay möchten ebenso sehen, was genau angeboten wird und welche Eigenschaften das Produkt hat.
Wenn ich also mehrere Spiele habe, die ich verkaufen möchte, dann mach ich für jedes Spiel explizit eine Auktion und benenne die Eigenschaften. So kann der Kunde sehen, welches Spiel er tatsächlich mit der Auktion kauft.
Ich würde auch erst nach Eingang der Zahlung das Spiel verpacken, mit der richtigen Adresse versehen und dann versenden.
Nun hat der Kunde ein Spiel erhalten, was er gar nicht gewollt hat und möchte den Kauf rückgängig machen. Da rate ich, dem zuzustimmen.
Ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkle bringen.
hallo,
ohje, da hast du glaub schlechte karten… warum beschreibst du denn die sachen nicht ganz genau?
das steigert ja auch immer den ertrag, wenn mehr leute interesse haben…
hast du mal einen link zur auktion, kann es mir nicht so recht vorstellen, wie genau das nun formuliert ist znd was du jetzt noch kannst…
Ich verkaufe
NEUE und UNBENUTZTE PlayStation 3 Spiele
Spiele aus verschiedenen Genren.
USK 16/USK12/USK 0
Prince of Persia, Little Big Planet, Oblivion, Uncharted …
Sie bieten hier auf ein Spiel.
Es ist bereits alles verpackt, deswegen keine Wünsche möglich.
Bin privat…
Das war auch alles keine Absicht. Ich hab nur auch andere solche Angebote gesehen, deswegen hab ich mir da auch nicht so viel dabei gedacht.
Beim nächsten mal verkaufe ich die SPiele auch nur einzeln mit genauer Beschreibung.
Wenn ich ehrlich bin, habe ich das nicht ganz verstanden. Was hat die Käuferin denn nun erworben? Irgenein Spiel oder ein bestimmtes oder ein Paket von Spielen oder war das eine Glückslotterie? Man weiß es nicht.
Hallo Nicole,
also ich finde es nie gut wenn man in einer Auktion, in der man ein Spiel verkauft auch andere Spiele nennt, denn das ist für den Käufer sehr schnell verwirrend. Und das dann da mal was schief laufen kann ist klar.
Also, Du hast ja jetzt nur zwei Möglichkeiten: Entweder Du stornierst aus Kulanz den Verkauf und erstattest dem Käufer das Geld, oder Du teilst ihm mit das Du dazu nicht bereit bist, allerdings wirst Du dann wohl eine negative Bewertung in Kauf nehmen müssen.
Das musst Du selbst für Dich abwägen.
Es ist immer besser nur unter der Auktion zu schreiben das Du noch andere Spiele wie z.B. … eingestellt hast. Dann bekommst Du keine Probleme.
Ich verkaufe fast auch nur Spiele (DS) und habe so noch nie Probleme bekommen
Hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen bei deinem Problem.
Hallo,
ich glaube, sie könnte im Recht sein. … zu nehmen als usw. ist ein bißchen fragwürdig. Auch hätte man genauer formulieren müssen, dass nicht auf ein bestimmtes Spiel geboten wird, sondern auf ein beliebiges aus der Aufzählung bzw. müßte man deutlich hinweisen darauf, dass es auch ein Spiel sein kann, das gar nicht aufgelistet ist. Damit ist klar, dass es eine „Überraschung“ ist, welches man am Ende bekommt. Die Beschreibung hierzu was schon etwas zu ungenau. Da hat die Käuferin aufgrund dessen schon das Recht davon zurückzutreten. Sollter der Verkaufswert unter 40,00 Euro liegen, hat sie allerdings die Kosten der Rücksendung zu tragen, sagen die AGB’s.
Viel Glück
mouseberg