Hallo, ich habe ein riesengroßes Problem
Mein Sohn ,11 Jahre wird regelmäßig, dass heißt 2- 3 mal pro Woche von seinem Vater geschlagen
Er machte seine Aussage bereits am 1.8.13 doch nichts passiert
Das jugendamt steht auf der Seite der Vaters und mein Sohn wird als Lügner hin gestellt
Einmal sagt die Mitarbeiterin zu mir er habe sicher etwas angestellt das die Schläge gerechtfertigt sind, beim nächsten mal sagt sie der Vater habe ihn zwar angefasst aber er schlägt ihn nicht. Die Aussagen von meinem Sohn werden verdreht und er dadurch als Lügner hin gestellt. Sie bestätigt das er Angst vor seinem Vater habe und zu mir möchte aber am nächsten tag ist wieder alles anders.
Was muss noch passieren?
Was kann ich machen um meinen Sohn zu schützen?
Das Jugendamt rechtfertigt Gewalt zur Züchtigung was eigentlich seit 2000 verboten wurde ^^
Sofern man den Jungen die körperliche Gewalt ansieht --> Gutachten beim Arzt machen, damit man was in der Hand hat.
Dann sofort, zum Anwalt des Vertrauens. Der zerpflückt die vom Jugendamt noch dazu.
Auch ne Möglichkeit, zur Zeitung gehen und davon Berichten.
Eventuell noch ein psychologisches Gutachten einholen.
Hallo Britta,
Sorry, dass ich erst jetzt antworte. „Körperliche Züchtigung ist unzulässig“ heißt es im Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Wenn jemand vom Jugendamt meint, dass eine körperliche Züchtigung an einem Kind durch dessen falsches Verhalten legitimiert wird, gehört er wegen unterlassener Hilfeleistung angezeigt. Nimm dir einen Anwalt und verklage das Amt und den Vater zeigst du bei der Polizei an. Bei der nächsten körperlichen Züchtigung solltest du mit deinem Sohn zum Arzt gehen und die Verletzung attestieren lassen, dann damit sofort zur Polizei.
Wenn das stimmt, was du sagst und davon gehe ich jetzt aus, musst du handeln. Sprich zunächst mal mit der Leitung des Jugendamtes und kläre auf, dass du beabsichtigst, eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu erwirken, wenn die weiterhin zusehen und nichts machen. Arzte, Psychologen, Lehrer können mit passenden Berichten deine Angaben untermauern und dich unterstützen.
Derartige Zustände sind eine strafbare Handlung und du als die, die das bemerkt, musst handeln. Sonst geht alles so weiter. Mal abgesehen davon, dass dein Sohn sich negativ entwickeln kann, auch Schlagen und aggressives Verhalten in der Schule und in der Öffentlichkeit oder sogar dir gegenüber als erfolgreiche Strategie verbucht, Schwierigkeiten zu lösen.
Ich bin gespannt, was du erreichst. Wäre klasse, wenn du mich auf dem Laufenden hältst.
Mein Buch: www.hilfe-mein-kind-bockt.de enthält viele nützliche Tipps um Sorgerecht und den Umgang mit dem Jugendamt. Sicherlich findest du stärkende Inhalte, die du nutzen kannst.
Viel Erfolg bei deiner Gegenwehr.
Martin
Danke dir
habe schon eine Anzeige bei der Polizei laufen aber auch die sprechen sich mit dem jugendamt ab.
Das Gericht hat einen vorläufigen Beschluss erlassen wonach mein ex erst ein antiaggressivtätsTraining absolvieren muss bevor er den jungen zurück bekommt. Gleichzeitig haben sie die PflegSchaft aufs jugendamt übertragen, die haben meinen ex wieder den Aufenthalt zurück gegeben. Auf meine Nachfrage haben sie gesagt mein Sohn möchte beim Vater bleiben. Der hat ja sowieso zuviel angst die Wahrheit zu sagen denn er wohnt ja bei ihm und muss dann die strafen ertragen. Wenn der kleine am we bei mir ist und wieder zurück muss weint er die ganze Autofahrt und dann erzählt mir die Beraterin vom Jugendamt er kam unglücklich vom Umgang hatte aber keine angst vorm Vater. Der drehen das so das es passt. Der kleine ist total eingeschüchtert.
Gruß Britta
Britta, nicht aufgeben! Der Lütte hat vielleicht niemanden außer dir, der für ihn kämpft.
Also: Anzeigen, Attestieren, Lehrer u. Psychologen Berichte schreiben lassen, die du als Argumentationshilfe nutzen kannst.
Zudem: wie wäre es denn, wenn du an die Presse gehst oder deine Story irgendwo (Facebook, Blog etc.) veröffentlichst.
Es hängt scheinbar alles an dir. Warum beantragst du nicht das Sorgerecht?
Gruß Martin
Hallo Martin
ist alles sehr langwierig, haben am 25.9. eine erneute Anhörung bei Gericht bis dahin kann ich nicht soviel machen und wenn die da aufs Jugendamt hören habe ich sowieso verloren. Die kommen mir da vor wie Baumann und Klausen, Antrag ablehnen ohne sich genau damit zu beschäftigen.
Gruß Britta
Ich hoffe dem kleinen passiert bis dahin nichts weiter und für das alleinige sorgerecht musste doch das jugendamt hinter mir stehen.
Mir sind echt die Hände gebunden.
Aber zur Leitung vom Jugendamt werde ich hingehen.
Du hast in jedem Fall recht. Mein Tipp: besorg dir Unterstützung durch die Schule und einen Kinder- und Jugendtherapeuten, dass du Berichte zur Anhörung mitbringen kannst.
Wie ist deine wirtschaftliche Situation, warum hast du das Sorgerecht abgenommen bekommen? In welcher Stadt / Ort wohnst du?
Kannst du dir vorstellen, deinen Jungen wieder aufzunehmen?
Bräuchtest du Unterstützung dabei? Hast du Beweise gegen den Vater?
LG Martin
Hallo Martin
Ich habe das halbe sorgerecht , Beweise habe ich leider keine. Ich will auf jeden Fall meinen Sohn bei mir aufnehmen.
Tom ist bei einem Psychologen aber da fährt er immer mit seinem Vater hin, was meinst du was er dort erzählt? Er hat total angst das sein Vater das raus bekommt und er es ausbaden muss. Er ist noch zu schwach und ich sehe ihn nur alle zwei Wochen. Ich bin wirtschaftlich stabil, icharbeite im Rettungsdienst
Ich wohne in neustadt/dosse. Ich würde mich natürlich über Hilfe freuen aber wie sollte das gehen
LG Britta
Hallo Martin
habe noch vergessen zu sagen, ich habe am 16.8.einen Termin mit der Leiterin vom Jugendamt aber da ist auch die Bearbeiterin dabei, wird also nicht leicht für mich.
Ich habe nur die Aussage von meinem Sohn und meiner Tochter, sie ist 8 Jahre. Irgendwie sind alle gegen mich, sogar die Lehrerin von Tom steht auf der Seite seines Vaters, mir scheint keiner zu glauben
Danke für deine netten Worte
LG Britta
Ja Halahi. Da hatte ich ja was ganz anders verstanden. Wenn du und dein Exmann das Sorgerecht haben, was um alles in der Welt tönt es denn vom Jugendamt. Die haben doch jetzt nur beratende Funktion und dir rein Garnichts zu sagen. Wie können die sich so aufblasen, wenn sie das Sorgerecht nicht haben. Und in dem Fall ist der Psychologe dir gegenüber ebenso auskunftsfähig, wie dem Vater. Was sagt der Psychologe zu dem, was dein Junge erzählt. Frag ihn, ob er dich unterstützen würde.
Was ist das für eine Anhörung? Etwa bei einem Familiengericht? Was soll das Gericht denn entscheiden? Ist die Anhörung eine Folge deiner Anzeigen?
Zum Jugendamt nimm bitte deine beste Freundin oder einen guten Freund oder deinen Freund mit. Deine Begleitung braucht nichts zu sagen, sondern stützt dich durch die Anwesenheit. Hast du denn so jemanden? Das wäre sehr wichtig für dich, denn auf dir scheint derzeit alles herumzuhacken.
Was wirft man dir eigentlich vor, was sollst du getan haben, warum glaubt man dir nicht? Oder glaubst du vielleicht nur, dass das so ist?
Ich sehe noch keinen Grund, warum man dir nicht deinen Jungen gibt, bzw. dem Vater wegen Kindesmisshandlung das Sorgerecht entzieht. Hier in Hamburg würde das bestimmt so laufen. Wie ist es noch mit der Schule. Dort hat auch nur der Vater den Kontakt? Dann wird es Zeit, dass du dich überall einmischst. Durch das geteilte Sorgerecht hast du viele Rechte, die du offenbar nicht wahrnimmst. Hinterfrage alles, was der Vater macht, protokolliere so detailliert, wie es geht, was der Vater deinem Jungen angetan hat und antut.
Warum lebt der Junge so lange beim Vater, warum siehst du ihn nur einmal alle zwei Wochen? Hier gibt es Modelle, bei denen monatlich gewechselt wird? Warum hat dein Exmann so viel, und du so wenig? Und wie lange nimmst du das schon hin.
Du siehst, langsam werde ich neugierig. Alle diese Fragen wirst du ohnehin gestellt bekommen. Da bin ich ziemlich sicher. Gut sich das jetzt schon entspannt reinzuziehen und dich darauf vorzubereiten. Gut dass du einen Job hast, der zudem auch noch hohes Ansehen hat. Man wird dich nicht so einfach ausbooten können. Aber du musst auch kämpfen. Der Psycho könnte richtig gut helfen, wenn dein Junge ihm viele Dinge erzählt hat, die der Vater nicht hören darf. Auch du kannst ihn von der Schweigepflicht entbinden. Geteiltes Sorgerecht heißt eben: beide entscheiden. Niemand dürfte dich übergehen, bei allen Entscheidungen musst du zustimmen. Hast du ihm eine Vollmacht gegeben, Entscheidungen allein zu treffen, widerruf sie mit Einschreiben und Durchschlag ans Jugendamt. Da muss doch was gehen. Ich habe vier Jahre im Jugendamt gearbeitet und sowas habe ich nicht erlebt.
Wird ein harter, langer Ritt, aber wenn der Euer Kind schlägt und der Junge Angst hat, kannst du nicht nichts tun.
Wir lesen uns…
Martin
Ach Martin…da muss ich wohl von ganz vorne anfangen.
Telefonieren wäre leichter.
Ich habe mich 2010 von meinem Mann getrennt, weil er meinen Sohn in meiner Nachtschicht misshandelt hat
Er versicherte mir nach unserer Trennung eine Therapie gemacht zu haben. Das erste Jahr danach war es ganz ruhig um ihn, beide Kinder wohnten bei mir in unserem Eigenheim
Dann lernte ich einen mann kennen und unser Beziehung war und ist etwas kompliziert. Mein Sohn wollte dann irgendwie bei seinem Vater wohnen. Ich willigte ein und er übernahm unser Haus, ich zog mit der kurzen zu meinem freund
Nach ca 6 Monaten erzählte mir Tom dargestellt ein Fehler war und er möchte wieder zu mir ziehen. Ich beantragte sofort ihn zurück zu bekommen. Das alles dauerte aber ca ein halbes jahr. In dieser Zeit lernte mein ex eine neue für Tom bessere Frau kennen, d.h. Tom wollte jetzt da bleiben. Am 6.12. 11 bekam ich Tom zu gesprochen, am selben Abend noch kam mein ex mit Tom und neuer Freundin zu mir und schrieen und meckerte für meiner Tür, Tom wollte einfach nicht zu mir
Als er dann bei mir wohnte musste ich das ganze Weihnachtsfest arbeiten und mein Freund wollte ihn nicht wirklich da haben, also hatten diauch wir Stress. Tom merkte es natürlich auch und wollte immer mehr zurück zum Vater
Da habe ich meinen größten Fehler gemacht und genau deshalb ist das jugendamt total sauer auf mich, ich habe Tom zurück gegeben.
Danach gab es noch zwei Beschlüsse , Mediation und Hilfepläne aber mein ex hat immer neue Probleme. DasJetzt aktuelle Verfahren ist deshalb weil ich im Schichten arbeite und den Umgangs plan nicht einhalten konnte. Dazu kam meine Anzeige wegen Misshandlung gegen Tom. Ganz neu ist auch, dass Tom endlich zu gibt geschlagen zu werden und jetzt den dringenden Wunsch hat zu mir zu kommen
Die Dame vom Jugendamt sagte mir, dass Tom sowieso nur wenn dann in eine PflegeFamilie kommt und nicht zu mir da ich schon einmal die Chance hatte.
Dazu muss ich noch sagen würde das jugendamt vom Gericht wegen der PflegSchaft bestellt wegen der Misshandlung und die Richterin wußte nur, dass Tom beim Kater bleiben wollte von der veränderten Situation wusste sie noch nicht, sie hat uns weiterhin den Umgang und das Antragsrecht sowie die Aufenthaltsbestimmungs den Vater entzogen. Das jugendamt hat er ihn aber wieder übertragen, dürfen die das
Welche Rechte habe ich noch?
Ich darf ihn nicht mal an der schule besuchen. Dürfen die mir das verbieten?
Wenn ich ihn Sonntag abends zurück zum Vater bringe dann weint er ein ganze Autofahrt, die vom Jugendamt sagte mir: ja ich weiß das er am Sonntag geweint hat, aber nicht aus angst vorm Vater. Er kam nur unglücklich vom Umgang
Sie hätte ihn angeblich die freie Wahl gelassen, entweder Pflege Familie oder beim Vater bleiben. Warum nicht zu mir wo er hin möchte?
Aber mein ex bekommt eine Familien Helferin, super wa? Dürfen die das alles gegen den Beschluss so entscheiden? Warum hilft keiner meinem Kind? Gut im Moment wird er nicht geschlagen, erstmal gucken zu viele und zweitens ist er krank geschrieben und hat keinen Stress auf der Arbeit der von Tom als Hauptgrund für seine Schläge erkannt wurde. Wirklich weiß er nicht warum er geschlagen wird
Kannst du mir irgendwie weiter helfen?
Vielen Dank schon mal
LG Britta
Hi Martin, habe noch dringend eine frage, wenn dass Gericht meinem ex den Aufenthalt und uns das Antrags und Umgangs recht entzieht, sowie eine PflegSchaft anordnet heißt das dann automatisch das uns das sorgerecht auch vorläufig entzogen wurde?
Wie kann ich das alles zurück bekommen
Vielen lieben Dank.
LG Britta
Das heißt das definitiv nicht. Ich denke jedoch, dass deinen Erzählungen nach eher die Gefahr besteht, dass euch beiden Elternteilen nach der gerichtlichen Anhörung das Sorgerecht entzogen werden könnte. Daher musst du gut gelaunt mit freundlicher Verstärkung (Begleitung, die nichts sagt, sich nicht einmischt, sondern nur an dich denkt und dich damit stützt.)
Du musst gut vorbereitet sein, für dich das alleinige Sorgerecht beantragen und je mehr du beweisen kannst, dass dein Sohn bei dir besser aufgehoben ist, als in einer Pflegefamilie, je mehr Gewissheit der / die Richter/in bekommt, dass du dich schon um alles gekümmert hast, wie eigenes Zimmer, schulische Anbindung, Taschengeld, Klamotten, besonders Struktur, wie gemeinsames Essen, beisammen sein, Zeit füreinander haben, auch die begeisterte Zustimmung deines jetzigen Partners, dich und dein Kind unterstützen zu wollen, an der Erziehung mitzuwirken - alle diese Dinge wirst du gefragt werden. Man wird dich testen! Nicht aufregen, nicht verteidigen, das verstehen viele als herausreden, besonnen, bestimmt, klar, informiert, zielorientiert, flexibel und freundlich kommst du in der Sache sicherlich am weitesten, wenn nicht sogar zum Ziel. In der Anhörung testet der Richter auch deine Möglichkeiten und Fähigkeiten.
Vielleicht geht es auch ausschließlich um den Vater. Dann trittst du lediglich als Zeugin auf. Aber das müsste in der Ladung genau stehen.
Zu deiner Mail von gestern wollte ich auch noch was schreiben, habe aber grade keine Zeit dafür.
Grüße und viel Erfolg!
Bin weiterhin neugierig, wie es wird…
Auf http://www.pfennigschmidt.net/downloads/index.php findest du das Kinder und Jugendhilfegesetz. Dort findest du alle Gesetze rund um das Sorgerecht, weiter unten noch eine super Broschüre zum Thema Kindeswohlgefährdung
Hier erfährst du, nach welchen Kriterien Jugendamt und Familiengericht entscheiden, ob Eltern das Sorgerecht eingeschränkt oder entzogen wird - oder, wenn man diese Kriterien ausschließen kann - eben auch nicht.
Wenn die dir nichts negatives nachweisen können, sehe ich keinen Grund, warum man darüber überhaupt nachdenkt, den Jungen in eine Pflegefamilie zu geben.
Einziger Nachteil ist Schicht- und Notdienst. Spielt dein Partner mit, wohnt im gleichen Haushalt - kein Problem. Bist du manchmal einfach schnell mal weg, brauchst du ein passendes Netz um deinen Jungen. Wo er abbleibt, wer nach ihm sieht o.ä.
Martin
Hi Martin
Danke dir vielmals für deine zeit und das Interesse an meinem Fall.
Ich habe große Angst meinen Sohn zu verlieren oder nicht zu bekommen.
Ich weiß er möchte zu mir und seine kleine Schwester wohnt ja auch bei uns.
Eigentlich spricht ja nichts dagegen das er zu uns kommt , es könnte alles so einfach sein.
Ich werde dich auf jeden Fall weiter informieren.
Das schlimmste sind im Moment die Sonntage an denen ich ihn wieder zum Vater bringen muss, weil er und ich die ganze Autofahrt nur am heulen sind.
Ich kann nur hoffen das es bald alles gut wird. Vielen Dank nochmal.
Glg Britta
Ich hätte auch sehr große Probleme, meinen Lieben zum (Bio) Vater zu bringen, wenn er das nicht will.
Ich drücke dir so sehr die Daumen. Und seine Schwester, die bei dir lebt ist auch ein sehr gutes Argument für dich, fiel mir noch beim Lesen ein.
Alles gute und viel Kraft bei allen Gesprächen und Verhandlungen. Sei stark! Und nimm dir jemanden liebes mit! Das hilft erfahrungsgemäß ungemein, auch wenn der oder die nichts sagt und sich nicht beteiligt. Die Gesprächspartner auf der anderen Seite werden sich auf jeden Fall genauer überlegen müssen, was sie sagen. Dich einfach überfahren geht so nicht.
Gruß Martin
Hi, eine Frage habe ich noch. Meinst du
es ist klug vor der mündlichen Verhandlung bei Gericht den Termin mit dem Leiterin vom Jugendamt wahrzunehmen und ihr zu erklären das ich mit der jetzigen Situation unzufrieden bin? Damit greife ich ja dann die Arbeit vom Jugendamt an. Aber ich kann nicht mehr mit ansehen Wie Tom leidet, ich kann kaum noch arbeiten ich muss ihn doch beschützen oder soll ich einfach abwarten was bei Gericht raus kommt?
Danke.
Britta
Der Tenor könnte gut sein, dass du sie um Hilfe bittest, den Missstand aufzulösen, die Kindeswohlgefährdung, um die es ja geht, abzustellen. Du bist überzeugt, dass dein Junge alles hat, was er für eine gute Entwicklung braucht und sie ist die, die dir dabei helfen soll, das zu schaffen.
Im Grunde soll sie Ihre gesetzliche Arbeit machen, aber das würde sie verletzen.
Unbedingt hingehen. Selbst, wenn sie dir nicht helfen will, bist du darauf bei der Anhörung schon vorbereitet, weißt also, wen du vor dir hast und das ist gut!
Gruß Martin
Kann ich zum jugendamt auch einen zeugen oder besser meinen freund mit nehmen als Unterstützung und das sie sehen das er hinter uns steht.
Das sag ich doch die ganze Zeit: Wenn er hinter dir steht, ist gerade er der Beste, den du mitnehmen kannst. Grüß ihn von mir. Ich finde gut, dass er mitmacht. Damit kann er das Ruder deutlich zu deinen Gunsten rumreißen!
Sehr gute Idee. Guter Freund, dass er mitmacht! Hut ab! Meinen Sohn habe ich auch mit drei Jahren übernommen. Nun ist er 28 und wird Anwalt…
Gruß Martin
Dann hast du wohl alles richtig gemacht mit deinem Sohn.
Gruß zurück.
Danke dir.
Britta