Hilfe mündl. Prüfung verpasst!

Hi Ihrs,
ich brauche unbedingt Eure Hilfe! Einer meiner Freunde hat heute seine mündl. Prüfung verpasst, da er dachte diese wäre morgen. Was passiert nun mit ihm?? Kriegt er sein Abitur nicht, kriegt er 00Punkte oder gibt es sowas wie eine Nachprüfung??? Bitte schreibt mir so schnell wie möglich zurück und was auch wichtig ist, wir sind in Sachsen-Anhalt, vllt. unterscheiden sich ja die Regeln von den Bundesländern. Ich danke schon im Voraus für jede Antwort.

Ronja

wie kann man nur so be…sein?
Hallo,

ich brauche unbedingt Eure Hilfe! Einer meiner Freunde hat
heute seine mündl. Prüfung verpasst, da er dachte diese wäre
morgen.

das ist sehr clever und ist eigentlich an Dummheit kaum zu toppen…aber naja

Was passiert nun mit ihm?? Kriegt er sein Abitur

nicht, kriegt er 00Punkte oder gibt es sowas wie eine
Nachprüfung???

für ein unentschuldigtes Fehlen gibt es 00 Punkte, damit dürfte er sein Abi nicht bestanden haben. Hat er ein ärztliches Attest, muss er zur Nachprüfung.

Aber ich denke, du willst uns auf den Arm nehmen. Man schaut immer 100 mal hin wann und wo Prüfung ist und ich kann mir echt nicht vorstellen, dass einer es „verpasst“ *kopfschüttel*

MfG

Es ist wirklich so… Er hat es total verpeilt…
Meinst du er kriegt es wirklich nicht?
Ich hätte auch 100mal hingeguckt, aber nun ist es nun mal passiert und wir müssen irgendwie das Beste drausmachen.

Hallo,
also natürlich kriegt er für die verpasste Prüfung 0 Punkte , aber deswegen muss er nicht durchgefallen sein. Wenn die Gesamtzahl der Punkte reicht hat er Glück gehabt. Aber das weiß doch in jedem Fall euer Oberstufenleiter, mit dem würde ich an seiner Stelle jetzt aber mal schleunigst reden!
Gruß Orchidee

Es ist wirklich so… Er hat es total verpeilt…
Meinst du er kriegt es wirklich nicht?
Ich hätte auch 100mal hingeguckt, aber nun ist es nun mal
passiert und wir müssen irgendwie das Beste drausmachen.

Hi Dus,

dein Freund kann doch versuchen, vom Arzt seines Vertrauens ein Attest zu bekommen, vielleicht wegen vorübergehender mentaler absenz oder petit mal oder vielleicht auch aus ernsthaftem Grund?

Viel Erfolg
LG, Karin

Hi Ronja,

wenn er mit der Geschichte zum Arzt geht, muß er ihn wegen geistiger Umnachtung krank schreiben, unbedingt.

Ne ehrlich, wie kann man nur so daneben sein?!

Gandalf

Hallo.

also natürlich kriegt er für die verpasste Prüfung 0 Punkte ,
aber deswegen muss er nicht durchgefallen sein. Wenn die
Gesamtzahl der Punkte reicht hat er Glück gehabt.

Mit Zero im mündlichen Abi? Das glaube ich sein Leben nicht.

Gruß Eillicht zu Vensre

Mit Zero im mündlichen Abi? Das glaube ich sein Leben nicht.

Is scho machbar, ich wage aber zu bezweifeln ob jemand der so hohe Punktzahlen hat das er das noch auskompensieren kann dann scharf auf einen dementsprechenden Abi-Schnitt ist.

Aber wer die Pruefung verpennt, who knows

Hi Gandalf

wenn er mit der Geschichte zum Arzt geht, muß er ihn wegen
geistiger Umnachtung krank schreiben, unbedingt.

Ich hab spontan auch gedacht: Nee, das darf nicht wahr sein!
Das klingt auch absolut unglaubwürdig, dass einer seine Abitursprüfung „vergisst“. Da steckt was Anderes dahinter.
Gruß,
Branden

Hallo Eillicht,
doch, wenn die 0 Punkte nicht durch Leistungsverweigerung entstanden sind. Von unseren Abiturienten 07 haben von 132 Leuten über 100 bereits vor der mündlichen Prüfung das Abitur bestanden, was bedeutet, dass eine 0 in der mündlichen Prüfung nichts mehr bewirken würde.
Nicht dass ich das System gut fände, aber es ist so. Auch eine 0 in einem schriftlichen Fach muss nicht zwangsläufig das Durchfallen bedeuten. Auch da kommt es auf die Noten in den anderen Prüfungen und auf die 13er Vornote an.
Das gilt zumindest für RLP - in anderen Ländern mag das anders sein.
Gruß orchidee

Mit Zero im mündlichen Abi? Das glaube ich sein Leben nicht.

Gruß Eillicht zu Vensre

Hi,

bei meinem Abi (Hessen) war es so, dass Nichterscheinen automatisch zum Nichtbestehen führt. 0 Punkte und 0 Punkte wegen Nichterscheinen sind auch zwei verschiedene Paar Schuhe, letzteres ist ja im Prinzip Leistungsverweigerung.

Gruß
Benjamin

Hallo,

da versteh ich jetzt den Sinn der Regelung nicht. Die Punktzahlung soll doch bewerten, ob jemand die für das bestehen der jeweiligen Prüfung erforderlichen Fähigkeiten besitzt.
Wo liegt dann hier der Unterschied, ob diese Fähigkeiten nicht gezeigt werden können (weil sie nicht ausreichend vorhanden sind) oder nicht gezeigt werden wollen?

Gruß,
Markus

1 Like

Guten Morgen zusammen,

lange im Ausland gewesen, nun wieder hier und schon das!

Ich finde, wer nicht in der Lage ist, einen für sein ferneres Leben so wichtigen Termin wahrzunehmen (in des Wortes doppelter Bedeutu7ng), der hat gar kein Abitur verdient.
Immerhin hat das Abitur wohl immer noch die Bezeichnung „Reifeprüfung“. Aber ein solches Verhalten/Versehen/Vergessen/Versemmeln zeugt von allem Möglichen, bloß nicht von Reife oder einer ähnlichen menschlichen Eigenschaft respektive Qualität.

Hugo Borchers

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Blöde Überlegung, aber naja… wenn eine Arbeit schon nicht gut gemacht wird, dann doch lieber von jemanden der sich ernsthaft bemüht hat als von jemanden der es gar nicht tun will, oder?
naja…

lg
Kate

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1 Like

Hallo,
ehrlich gesagt glaub ich das nicht so recht. Das wäre eine ganz außergewöhnliche Regelung. Dass man bei Beurteilung eines Prüfungsteiles mit 0 Punkten nicht bestehen kann ist ja noch denkbar, dass dabei die 0 P noch differenziert werden wie sie zustande kommen kaum.
Das würde bedeuten, wenn jemand in der Prüfung sitzt und nichts sagt kann er bestehen, wenn er nichts sagen kann, weil er nicht da ist nicht. In beiden Fällen könnte man Leistungsverweigerung unterstellen beweisen aber sowieso nicht.
Gruß
Werner

Hallo Werner,

ehrlich gesagt glaub ich das nicht so recht. Das wäre eine
ganz außergewöhnliche Regelung. Dass man bei Beurteilung eines
Prüfungsteiles mit 0 Punkten nicht bestehen kann ist ja noch
denkbar, dass dabei die 0 P noch differenziert werden wie sie
zustande kommen kaum.
Das würde bedeuten, wenn jemand in der Prüfung sitzt und
nichts sagt kann er bestehen, wenn er nichts sagen kann, weil
er nicht da ist nicht. In beiden Fällen könnte man
Leistungsverweigerung unterstellen beweisen aber sowieso
nicht.

Ist aber so. Wenn er in der Prüfung sitzt und nichts sagt ist das zweifellos eine Verweigerung der Leistung. Wenn er zu jeder Frage sagt:„Das weiß ich nicht“ nicht. Dann besteht er die Gesamtprüfung, wenn er im Prüfungsteil 100 Punkte hat und die zweimal 25Punkte-Regel erfüllt, vorausgesetzt, er hat die LK- und GK-Qualifikation.
Gruß Orchidee

Gruß
Werner

Hi,

ich kann mich aber noch sehr genau daran erinnern, wie uns das immer eingeschärft wurde. Ich habe auch von jemandem aus dem Jahrgang vor mir gehört (so sicher solche Geschichten auch immer sind…), der zwar in seiner Prüfung war, aber 0 Punkte und trotzdem das Abitur gekriegt hat.

Allerdings habe ich eben mal kurz recherchiert, und tatsächlich sieht die gesetzliche Regelung es einfach so vor:
§26 (6) 3. In den Prüfungsfächern darf keiner der Kurse des Prüfungshalbjahres und keine Abiturprüfung einschließlich der besonderen Lernleistung mit null Punkten abgeschlossen sein. § 41 Abs. 4 bleibt unberührt.

Nachzulesen hier: http://www.kultusministerium.hessen.de/irj/HKM_Inter…

Gruß
Benjamin

Hi,
sieht man mal wieder: Föderalismus…in RLP ist das anders. Nicht unbedingt besser…
Gruß orchidee

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Bestanden!!!
Hey Ihrs,
danke das Ihr mir die Tipps gegeben habt.
Also das Ganze hat sich jetzt Gott sei dank geklärt. Er ist zu seinem Lehrer gegangen und hat sich entschuldigt. Dieser war natürlich total stinkig, aber er durfte heute die Prüfung wiederholen. Mein Freund hat es sogar auf 11pkt geschafft, trotzdem hoffe ich mal, dass er da endlich einen Denkzettel hat!
Ich sage nur eins, guckt lieber 100mal hin. Das war vllt. ein Stress und man kann echt nicht hoffen, das jeder Lehrer so gmädig ist.
Danke nochmal
Liebe Grüße Ronja

Hallo,

meiner Meinung nach hat er mehr Glück als Verstand. Und du musst uns glaub ich nicht dazu ermutigen, immer 100x hinzuschauen…das macht jeder normale Mensch!

LG