Gemäß dem alten Grundgesetz
Es gibt kein ‚altes‘ und kein ‚neues‘ Grundgesetz. Es gibt eine alte und und eine neue Präambel (vor und nach 03.10.1990) des Grundgesetzes. Eine Neufassung der Präambel war ohnehin (spätestens seit 1957, Beitritt des Saarlandes) überfällig.
Die Gültigkeit des
Grundgesetzes war jedoch ausdrücklich in dessen Präambel
begrenzt „bis es dem deutschen Volk gestattet sei sich in in
Einigkeit eine Verfassung zu geben“.
Das ist grober Unfug. Das deutsche Volk braucht ebenso wenig wie ein anderes von irgend jemandem eine Genehmigung oder Gestattung, sich eine Verfassung zu geben. Das würde nämlich den Grundsatz der Volkssouveränität von vorneherein aus den Angeln hebeln. Ich weiss nicht, was Du da in den Anführungszeichen zitierst - jedenfalls ist es nicht die Präambel des Grundgesetzes vor 1990. Dort stand vielmehr Folgendes:
„Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“
Unmittelbar davor stand:
„Es [nämlich „das Deutsche Volk
in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern“] hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war.“
Eben dies ermöglichte den Beitritt der neuen Bundesländer sowie Berlins zum Grundgesetz durch den Einigungsvertrag, aber auch schon 1952 den Beitritt des Saarlandes. Entsprechend heisst es in der ‚neuen‘ Präambel seit 1990:
„Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“
Es wurde zwar verfassungsrechtlich nie eindeutig geklärt, ob die Präambel nun Bestandteil des Grundgesetzes ist oder nicht - wie dem auch immer sei, das Grundgesetz wurde allenfalls geändert, und zwar nicht von Herrn Kohl sondern vom Deutschen Bundestag, und auch das nicht willkürlich sondern gemäß den Vorgaben des Einigungsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik Kapitel II Art. 4.
D.h. das Grundgesetz endete mit der Wiedervereinigung.
Wie schon gesagt, grober Unfug.
Nur
wurde es dem deutschen Volk dann nicht gestattet, sich eine
Verfassung zu geben, statt dessen haben die
Bundestagsabgeordneten hinter verschlossenen Türen einen
Beitritt zum Grundgesetz beschlossen.
Nochmals gefragt - wer bitteschön sollte denn berechtigt sein, dem Deutschen Volk als Souverän so etwas zu „gestatten“ oder eben nicht zu gestatten?
Das jedoch war bereits
aus zwei Gründen nicht legitimiert:
a.) Weil das Grundgesetz nicht mehr gültig war
Eine durch nichts zu belegende Behauptung, genau wie Deine weiteren Ausführungen. Schau Dir mal Art 146 GG an - dort steht, wann das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert. Übrigens steht dort nichts davon, dass für die Ablösung durch eine neue Verfassung ein Volksentscheid erforderlich ist.
Schröder wollte die EU-Verfassung. Nur kann ein Amtsimhaber
der legitimiert auf der Basis einer Verfassung ist, sich wohl
kaum das Recht anmaßen, diese Verfassung einfach abzuschaffen
und durch eine neue zu ersetzen.
Auch das zeigt lediglich eine haarsträubende Inkompetenz in verfassungsrechtlichen Fragen. Falls es Dir entgangenen sein sollte - die EU-Verfassung ist nie in Kraft getreten (weil der „Vertrag über eine Verfassung für Europa“ nicht von allen Staaten der Europäischen Union ratifiziert wurde) und selbst wenn hätte er das Grundgesetz nicht außer Kraft gesetzt. Von Deutschland wurde der Vertrag (folgenlos) ratifiziert - allerdings nicht von „Herrn Schröder“ sondern vom Deutschen Bundestag mit 95,8 Prozent der abgegebenen Stimmen.
Ob in Fragen einer deutschen oder einer europäischen Verfassung eine Volksabstimmung sinnvoll und angebracht wäre, darüber kann man durchaus streiten und ich selbst bin - ganz nebenbei gesagt - uneingeschränkt dieser Ansicht. Das was Du jedoch schreibst, z.B. auch im Folgenden
Das kommt ja schon einem
Ermächtigungsgesetz in Verfassungsfragen nahe. Man könnte
Schröder vielleicht zu Gute halten, dass er ja gewußt haben
muß, dass er ohnehin nicht legitimiert war (denn das
Grundgesetz das unter Kohl zur Verfassung geworden war nie vom
höchsten Souverän abgenickt worden). Also konnte er genauso
gut eine ungültige Verfassung durch eine andere ungültige
Verfassung ersetzen, nämlich die EU-Verfassung, ohne das Volk,
den angeblich höchsten Souverän, überhaupt zu involvieren.
ist schlicht und einfach Humbug. Beschäftige Dich einmal mit dem staatsrechtlichen Begriff ‚repräsentative Demokratie‘, vielleicht lichtet sich dann das Dunkel.
Freundliche Grüße,
Ralf