Hitlers Legitimation

Hallo Geschichtsbewußte,

wie legitimierte Hitler seinen Führungsanspruch bzw. sein Führertum? Es fing wohl an mit dem Ermächtigungsgesetz, bloß darin kommt der Name Hitler nicht vor, sondern nur die „Reichsregierung“ oder der „Reichskanzler“; auf die letzten Reihstagswahlen und den Willen des Volkes konnte er sich sicherlich auch nicht beziehen, was also legitimierte ihn dennoch als „Führer“?

Danke für Eure Hinweise!

Wolfgang D.

Hallo,

nach hitlers ernnennung zum reichskanzler durch hindenburg bat er diesen 2 tage später um auflösung des reichstages, was ihm den weg zu alleinigen macht bereitete. mit der brandverordnung vom 28.2.33, welche das prinzip des rechtsstaates ad acta legt, hat er quasi sich den führungsanspruch selber zugesprochen. der rest ist leidlich bekannt.

CIAo

was also legitimierte ihn

dennoch als „Führer“?

Die Deutschen, die von ihm begeistert waren.

mfgConrad

Hallo,

Wolfgang D.!

Die Machtballung auf die Person Hitlers als Führer war erreicht, als er nach dem Tod Hindenburgs (2.8.1934) zu seinem Amt als Reichskanzler nun auch das Amt des Reichspräsidenten übernahm.
Er änderte den Fahneneid, so dass die Soldaten nun nicht mehr „Treue der Reichsverfassung“ schwörten und „seine gesetzmäßigen Einrichtungen jederzeit schützen“ (so der Diensteid der Wehrmacht in der Weimarer Republik),
sondern nun (ab 20. August 1934) wurden die Soldaten auf die Person des Führers vereidigt.
Nun lautete der Eid:
„Ich schwöre bei Gott diesen heiligen Eid, daß ich dem Führer des Deutschen Reiches und Volkes Adolf Hitler, dem Oberbefehlshaber der Wehrmacht, unbedingten Gehorsam leisten und als tapferer Soldat bereit sein will, jederzeit für diesen Eid mein Leben einzusetzen.“
Gruß!
Hannes

Hallo Geschichtsbewußte,

wie legitimierte Hitler seinen Führungsanspruch bzw. sein
Führertum? Es fing wohl an mit dem Ermächtigungsgesetz, bloß
darin kommt der Name Hitler nicht vor, sondern nur die
„Reichsregierung“ oder der „Reichskanzler“; auf die letzten
Reihstagswahlen und den Willen des Volkes konnte er sich
sicherlich auch nicht beziehen, was also legitimierte ihn
dennoch als „Führer“?

Ich meine hierzu die moralisch-ideologische Legitimation, z.B.: Die deutschen Kaiser legitimierten sich als Kaiser von Gottes Gnaden, andere Könige und Fürstregenten legitimierten sich ebenso: Die römischen Cäsaren begründeten ihren Herrschaftsanspruch als Söhne des obersten Gottes Jupiter; und die Päpste leiteten ihren
Herrschaftsanspruch ab vom Jesuswort: Du bist Petrus…Und wie hielt es der Führer?

Soweit ich das sehe, hat er als Reichskanzler eine Legitimation gehabt weil hinter ihm eine breite Koalition aus rechtsnationalen Parteien stand. Mit der Übernahme des Präsidentenamtes, in das er ja nicht gewählt worden war, endete in jedem Fall seine Legitimation. Aber die Deutschen haben ihn einfach machen lassen. Doch andererseits, die Deutschen haben auch Kohl und Schröder einfach mal neue Verfassungen einführen lassen. Man könnte also sagen, dass Hitler durch mangelnde Bereitschaft der Deutschen, Dinge zu erkennen und danach zu handeln, legitimiert war.

Gruß
Peter B.

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Hallo Geschichtsbewußte,

Ich meine hierzu die moralisch-ideologische Legitimation,
z.B.: Die deutschen Kaiser legitimierten sich als Kaiser von
Gottes Gnaden, andere Könige und Fürstregenten legitimierten
sich ebenso: Die römischen Cäsaren begründeten ihren
Herrschaftsanspruch als Söhne des obersten Gottes Jupiter; und
die Päpste leiteten ihren
Herrschaftsanspruch ab vom Jesuswort: Du bist Petrus…Und
wie hielt es der Führer?

Ich denke, hier war der von Hitler immer benutzte Begriff der „Vorsehung“ entscheidend. Sie bestimmte ihn zu seinem Wirken und setzte ihn an die Spitze des deutschen Volkes, um dort zu handeln.

Zur staatsrechtlichen Legitimation, die wiederum das Ausschalten der staatsrechtlichen Struktur ermöglichte, wurde ja schon eine Menge geschrieben.

Das war es aber nicht, woraus die NS-Bewegung und Hitler an ihrer Spitze im eigenen Verständnis ihre Legitimation bezogen. Wahlen, Ernennungen und das Amt des Reichskanzlers waren ja Elemente der Ordnung, die die Nationalsozialisten bekämpften. Sie bedienten sich nur zunächst der Mittel des Systems, um das System zu vernichten. Die NSDAP verstand sich dementsprechend auch nicht in erster Linie als Partei, sondern als „Bewegung“.

Die eigentliche Legitimation dürfte der vorgebliche „natürliche Machtwille“ eines rassistisch definierten „deutschen Volkes“ gewesen sein. Wobei die Definition dieses dubiosen Volkes ebenso zweifelhaft ist wie die Definition eines gemeinsamen „Willens“ und die Annahme, dass dieser Wille auf Dominanz über alle anderen ziele.

Hallo Peter,

Doch andererseits, die
Deutschen haben auch Kohl und Schröder einfach mal neue
Verfassungen einführen lassen.

Dieser Satz bedarf einer Erläuterung.

Dank dafür im Voraus,
Andreas

Gemäß dem alten Grundgesetz war Deutschland eine Demokratie dessen höchster Souverän das Volk war. Die Gültigkeit des Grundgesetzes war jedoch ausdrücklich in dessen Präambel begrenzt „bis es dem deutschen Volk gestattet sei sich in in Einigkeit eine Verfassung zu geben“.
D.h. das Grundgesetz endete mit der Wiedervereinigung. Nur wurde es dem deutschen Volk dann nicht gestattet, sich eine Verfassung zu geben, statt dessen haben die Bundestagsabgeordneten hinter verschlossenen Türen einen Beitritt zum Grundgesetz beschlossen. Das jedoch war bereits aus zwei Gründen nicht legitimiert:
a.) Weil das Grundgesetz nicht mehr gültig war
b.) Weil der Bundestag dazu nicht legitimiert war (denn man kann die Verfassung ja grundsätzlich mit ausreichender Mehrheit ändern solange sie noch gültig ist. Aber der damalige Bundestag war gewählt auf der Legitimationsbasis des Grundgesetzes. Also endete mit dem Grundgesetz auch die Legitimation des damaligen Bundestages).
Kohl und seine Mitstreiter waren also nicht legitimiert als sie das Grundgesetz entgegen seiner Präamble einfach weiterlaufen ließen. Streng genommen war seither keine Bundesregierung mehr legitimiert.

Schröder wollte die EU-Verfassung. Nur kann ein Amtsimhaber der legitimiert auf der Basis einer Verfassung ist, sich wohl kaum das Recht anmaßen, diese Verfassung einfach abzuschaffen und durch eine neue zu ersetzen. Das kommt ja schon einem Ermächtigungsgesetz in Verfassungsfragen nahe. Man könnte Schröder vielleicht zu Gute halten, dass er ja gewußt haben muß, dass er ohnehin nicht legitimiert war (denn das Grundgesetz das unter Kohl zur Verfassung geworden war nie vom höchsten Souverän abgenickt worden). Also konnte er genauso gut eine ungültige Verfassung durch eine andere ungültige Verfassung ersetzen, nämlich die EU-Verfassung, ohne das Volk, den angeblich höchsten Souverän, überhaupt zu involvieren.

Gruß
Peter B.

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Gemäß dem alten Grundgesetz

Es gibt kein ‚altes‘ und kein ‚neues‘ Grundgesetz. Es gibt eine alte und und eine neue Präambel (vor und nach 03.10.1990) des Grundgesetzes. Eine Neufassung der Präambel war ohnehin (spätestens seit 1957, Beitritt des Saarlandes) überfällig.

Die Gültigkeit des
Grundgesetzes war jedoch ausdrücklich in dessen Präambel
begrenzt „bis es dem deutschen Volk gestattet sei sich in in
Einigkeit eine Verfassung zu geben“.

Das ist grober Unfug. Das deutsche Volk braucht ebenso wenig wie ein anderes von irgend jemandem eine Genehmigung oder Gestattung, sich eine Verfassung zu geben. Das würde nämlich den Grundsatz der Volkssouveränität von vorneherein aus den Angeln hebeln. Ich weiss nicht, was Du da in den Anführungszeichen zitierst - jedenfalls ist es nicht die Präambel des Grundgesetzes vor 1990. Dort stand vielmehr Folgendes:
„Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“

Unmittelbar davor stand:
„Es [nämlich „das Deutsche Volk
in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern“] hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war.“

Eben dies ermöglichte den Beitritt der neuen Bundesländer sowie Berlins zum Grundgesetz durch den Einigungsvertrag, aber auch schon 1952 den Beitritt des Saarlandes. Entsprechend heisst es in der ‚neuen‘ Präambel seit 1990:
„Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“

Es wurde zwar verfassungsrechtlich nie eindeutig geklärt, ob die Präambel nun Bestandteil des Grundgesetzes ist oder nicht - wie dem auch immer sei, das Grundgesetz wurde allenfalls geändert, und zwar nicht von Herrn Kohl sondern vom Deutschen Bundestag, und auch das nicht willkürlich sondern gemäß den Vorgaben des Einigungsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik Kapitel II Art. 4.

D.h. das Grundgesetz endete mit der Wiedervereinigung.

Wie schon gesagt, grober Unfug.

Nur
wurde es dem deutschen Volk dann nicht gestattet, sich eine
Verfassung zu geben, statt dessen haben die
Bundestagsabgeordneten hinter verschlossenen Türen einen
Beitritt zum Grundgesetz beschlossen.

Nochmals gefragt - wer bitteschön sollte denn berechtigt sein, dem Deutschen Volk als Souverän so etwas zu „gestatten“ oder eben nicht zu gestatten?

Das jedoch war bereits
aus zwei Gründen nicht legitimiert:
a.) Weil das Grundgesetz nicht mehr gültig war

Eine durch nichts zu belegende Behauptung, genau wie Deine weiteren Ausführungen. Schau Dir mal Art 146 GG an - dort steht, wann das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert. Übrigens steht dort nichts davon, dass für die Ablösung durch eine neue Verfassung ein Volksentscheid erforderlich ist.

Schröder wollte die EU-Verfassung. Nur kann ein Amtsimhaber
der legitimiert auf der Basis einer Verfassung ist, sich wohl
kaum das Recht anmaßen, diese Verfassung einfach abzuschaffen
und durch eine neue zu ersetzen.

Auch das zeigt lediglich eine haarsträubende Inkompetenz in verfassungsrechtlichen Fragen. Falls es Dir entgangenen sein sollte - die EU-Verfassung ist nie in Kraft getreten (weil der „Vertrag über eine Verfassung für Europa“ nicht von allen Staaten der Europäischen Union ratifiziert wurde) und selbst wenn hätte er das Grundgesetz nicht außer Kraft gesetzt. Von Deutschland wurde der Vertrag (folgenlos) ratifiziert - allerdings nicht von „Herrn Schröder“ sondern vom Deutschen Bundestag mit 95,8 Prozent der abgegebenen Stimmen.

Ob in Fragen einer deutschen oder einer europäischen Verfassung eine Volksabstimmung sinnvoll und angebracht wäre, darüber kann man durchaus streiten und ich selbst bin - ganz nebenbei gesagt - uneingeschränkt dieser Ansicht. Das was Du jedoch schreibst, z.B. auch im Folgenden

Das kommt ja schon einem
Ermächtigungsgesetz in Verfassungsfragen nahe. Man könnte
Schröder vielleicht zu Gute halten, dass er ja gewußt haben
muß, dass er ohnehin nicht legitimiert war (denn das
Grundgesetz das unter Kohl zur Verfassung geworden war nie vom
höchsten Souverän abgenickt worden). Also konnte er genauso
gut eine ungültige Verfassung durch eine andere ungültige
Verfassung ersetzen, nämlich die EU-Verfassung, ohne das Volk,
den angeblich höchsten Souverän, überhaupt zu involvieren.

ist schlicht und einfach Humbug. Beschäftige Dich einmal mit dem staatsrechtlichen Begriff ‚repräsentative Demokratie‘, vielleicht lichtet sich dann das Dunkel.

Freundliche Grüße,
Ralf

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Peter, Peter,

so viele gute Beiträge, und da so etwas. Ich bin fasziniert. Das Wichtigste ín der Sache ist ja dazu schon kommentiert. Ich möchte noch hinzufügen:

Gemäß dem alten Grundgesetz war Deutschland eine Demokratie
dessen höchster Souverän das Volk war. Die Gültigkeit des
Grundgesetzes war jedoch ausdrücklich in dessen Präambel
begrenzt „bis es dem deutschen Volk gestattet sei sich in in
Einigkeit eine Verfassung zu geben“.

Der alte Artikel 146 besagte, dass das GG seine Gültigkeit verliert, wenn eine gesamtdeustsche Verfassung in Kraft tritt. Da das GG sich durchaus bewährt hat (kommt bei Provisorien öfters vor), hat das für die Verfassung zuständige Gremium es mit geringen Änderungen übernommen.

statt dessen haben die
Bundestagsabgeordneten hinter verschlossenen Türen einen
Beitritt zum Grundgesetz beschlossen.

Erstens war das die Volkskammer der DDR, und zweitens kann ich mich sowohl an die Fernsehübertragung dieser Entscheidung als auch an die spätere GG-Änderung durch Bundestag und Bundesrat erinnern. Wo waren also die verschlossenen Türen (ich bin kein MdB)?

kann die Verfassung ja grundsätzlich mit ausreichender
Mehrheit ändern solange sie noch gültig ist.

Ja, außer die Artikel 1 und 20. Damit ist der Wesensbestand geschützt.

Schröder wollte die EU-Verfassung. Nur kann ein Amtsimhaber
der legitimiert auf der Basis einer Verfassung ist, sich wohl
kaum das Recht anmaßen, diese Verfassung einfach abzuschaffen
und durch eine neue zu ersetzen.

In dieser Sache sei das BVerfG vor! Alle EU-Entscheidungen seit Maastricht kreisen um genau diese Frage: kein EU-Beschluss steht über dem Grundgesetzt (aber vgl. Art. 23 neu).

Also verbreite bitte diesen Unsinn nicht weiter! Das füttert nur die falschen Leute.

Gruß,
Andreas

Fehlt nur noch ein Verweis auf eine der diversen „Kommissarischen Reichsregierungen“, und dann ist klar, wohin die Reise geht…

Fehlt nur noch ein Verweis auf eine der diversen
„Kommissarischen Reichsregierungen“, und dann ist klar, wohin
die Reise geht…

Hallo,
manche Leute haben halt so ihre Ansichten. Da hier der Hinweis auf KRR kam, es gibt eine schöne HP dazu, sie ist sehr unterhaltsam, besonders wenn man so eine Begründungen der KRR liest:
http://www.krr-faq.net/
Nach meinem Kenntnisstand gibt es mehrere dieser Abzockvereine. Und die machen sich munter Konkurenz.
Gruss
Rainer

Hallo Andreas,

halten wir die Sache mal auf einem ganz einfachen Level. Der Bundestag war damals (wie vorher ja auch schon) ein durch das Grundgesetz legitimiertes Organ. Die DDR Volkskammer war es nicht.
Die DDR Volkskammer hat beschlossen, dem GG beizutreten, d.h. die eigene, nämlich die DDR Verfassung außer Kraft zu setzen. Da aber die DDR Volkskammer ja selber nur durch die DDR Verfassung eingesetzt war (und diese auch nicht immer eingehalten hat, wie wir ja wissen) steht die Frage im Raum inwieweit die DDR Volkskammer auch dazu legitimiert war.
Von der anderen Seite her stellt sich die Frage, ob der Bundestag berechtigt war, a.) den Beitritt zu akzeptieren und b.) das GG (ob es sich bewährt hat oder nicht ist dabei formal egal) zu übernehmen ohne sich beim Volk, dem höchsten Souverän, rückzuversichern. Denn die Legitimation des damaligen Bundestages war ja erst einmal genauso erloschen wie die der Volkskammer. Man kann jetzt zwar Staatsrechtlichen Pragmatismus and den Tag legen und sagen, es war gut und so weiter, aber sicherlich wäre eine Verfassungsdiskussion, evt. sogar mit Volksabstimmung in dieser Situation ehrlicher gewesen. Denn bei aller Liebe, aber der Bundestag ist nicht das Volk, er repräsentiert es lediglich. Das diese Tatsache von Professoren für Staatsrecht genauso diskutiert wird wie von irgendwelchen wie auch immer gearteten Vereien ändert nichts an der Tatsache. Oder bist Du damals etwa gefragt worden?

Und was Schröder angeht, das Verfassungsgericht hat einen Riegel reingeschoben, richtig. Frage Dich aber, ob es Schröder war, der diesen Riegel gewollt hat. Was Schröder versucht hat war doch, eine EU-Verfassung ohne Volksabstimmung und ohne 2/3 Mehrheit mal eben durchzusetzen. Andere sind vor das Verfassungsgericht gegangen.

Und eine persönliche Anmerkung: Ja, ich gebe zu, dass dass provokativ ist und auch, dass es das vorsätzlich ist. Aber Hand aufs Herz, wie viele Deutsche denken in solchen Situationen schon darüber nach, was richtig oder falsch ist. Man kann anderer Meinung sein, aber man kann sich in einer Demokratie der Pflicht zu denken nicht entziehen. Denn bis zum Ermächtigungsgesetz war Hitler auch nur ein regulär gewählter Reichskanzler der durch die Verfassung der Weimarer Republik legitimiert war. Sogar das Ermächtigungsgesetz wurde von einem Reichstag verabschiedet, allerdings hatte man die KPD-Abgeordneten ja am Betreten des Reichstages gehindert. Das Gesetz wurde trotzdem als „Recht“ wahrgenommen und jeder, der etwas auch nur im privaten Rahmen dazu zu sagen hatte, wurde als „ahnungslos in Rechtsfragen“ bei Seite geschoben, bis die Dinge weit genug gediehen waren, die Leute gleich einzulochen. Deswegen steht es Deutschen gut an, schon beim kleinsten Anzeichen mal nachzudenken.

Gruß
Peter B.

Hallo,

ich habe meine Antwort unter obige Post geschrieben. Das allerdings Herr Böck mit „Unfugs“ nur so um sich schmeißt, ohne ein einziges Mal über den Gehalt dahinter nachzudenken, war zu erwarten.

Gruß
Peter B.

ohne ein einziges Mal über den Gehalt dahinter nachzudenken,
war zu erwarten.

Hallo ,
ich verkneife es mir, den „Gehalt dahinter“ so zu qualifizieren, wie es sich mir aufdrängt. Wem ‚Unfug‘ zu schwammig ist, der sei auf die durch das Nachrichtenmagazin ‚Der Spiegel‘ eingeführte Münchhausen-Skala verwiesen:

1.) leicht übertrieben
2.) ziemlich übertrieben, Fakten bleiben unberücksichtigt
3.) Widersprüche und erhebliche faktische Fehler
4.) richtig falsch

Mit ‚grober Unfug‘ war Grad 4 auf der Münchhausen-Skala gemeint - falls darüber Unklarheit bestehen sollte.

Da hilft auch die mittlerweile schon reichlich überstrapazierte Methode nicht, nun Blendgranaten zu werfen und auf einmal z.B. über die DDR-Verfassung und die demokratische Legitimation der letzten (im März 1990 zweifellos demokratisch gewählten) Volkskammer zu schwadronieren. Darum ging es nämlich nicht, sondern um diese [der Selbstzensur zum Opfer gefallen] Aussage:

die Deutschen haben auch Kohl und Schröder einfach mal neue
Verfassungen einführen lassen.

Ansonsten - dass außerhalb Mecklenburgs und Dänemarks kaum jemand meinen Namen richtig auszusprechen weiss, daran bin ich seit Jahrzehnten gewöhnt. Die meisten Menschen schaffen es trotzdem, ihn wenigstens richtig zu schreiben.

Freundliche Grüße,
Ralf

P.S.: hast Du Dich denn mittlerweile betreffs Trier mal - wie angekündigt - sachkundig gemacht? Z.B. in Bezug auf die Heiligkreuzkapelle?
"Leider haben archäologische Untersuchungen des rheinischen Landesmuseums im Innern der romanischen Kapelle und im Bereich der großen neuen Pfarrkirche keine Hinweise auf die Existenz älterer Kirchenbauten erbracht."
(Winfried Weber, Die Heiligkreuzkapelle in Trier, Spee-Verlag, Trier 1982 S.13 - die Fußnote (10) verweist auf den Grabungsbericht in: Trier. Zeitschr. 24 - 26, 1956 - 1958, 628 - 629).

Oder zum archäologischen Nachweis der durch schriftliche Quellen berichteten Zerstörung des Tempelbezirks Altbachtal, die ‚smoking gun‘?
Zeitabschnitt 10 […] Schnitt g-h […] „… eine 6 cm starke Brandschicht, die sich noch 2 cm über den erhaltenen Estrich hinwegzog. In dieser Brandschicht lagen zwei Münzen aus constantinischer Zeit …“
(Der gallo-römische Tempelbezirk im Altbachtal zu Trier.
Trierer Grabungen und Forschungen, Band VII, Rheinisches Landesmuseum Trier, Mainz, 1972 - S. 235)

o.T. Namensaussprache
Hallo Ralf,

Ansonsten - dass außerhalb Mecklenburgs und Dänemarks kaum
jemand meinen Namen richtig auszusprechen weiss, daran bin ich
seit Jahrzehnten gewöhnt.

Hm, so wie der Historiker Boog? Oder sogar wie in Holland Buk?

Interessiert,
Andreas

ohne ein einziges Mal über den Gehalt dahinter nachzudenken,
war zu erwarten.

Hallo ,
ich verkneife es mir, den „Gehalt dahinter“ so zu
qualifizieren, wie es sich mir aufdrängt. Wem ‚Unfug‘ zu
schwammig ist, der sei auf die durch das Nachrichtenmagazin
‚Der Spiegel‘ eingeführte Münchhausen-Skala verwiesen:

1.) leicht übertrieben
2.) ziemlich übertrieben, Fakten bleiben unberücksichtigt
3.) Widersprüche und erhebliche faktische Fehler
4.) richtig falsch

Mit ‚grober Unfug‘ war Grad 4 auf der Münchhausen-Skala
gemeint - falls darüber Unklarheit bestehen sollte.

Also mit anderen Worten, Du erklärst alles, was nicht zu Deiner Meinung passt per souveräner Willkür als falsch. Nur mit dem springenden Punkt setzt Du Dich nicht auseinander.

Da hilft auch die mittlerweile schon reichlich
überstrapazierte Methode nicht, nun Blendgranaten zu werfen
und auf einmal z.B. über die DDR-Verfassung und die
demokratische Legitimation der letzten (im März 1990
zweifellos demokratisch gewählten) Volkskammer zu
schwadronieren. Darum ging es nämlich nicht, sondern um diese
[der Selbstzensur zum Opfer gefallen]
Aussage:

Es haldelte sich nicht um eine Blendgranate, Du ignorierst lediglich den Fakt, dass zwei Parlamente, die angeblich demokratisch, d.h. legitimiert durch eine Verfassung, aus eigener Kraft eine Verfassungsentscheidung trafen, die weit über eine bloß Änderung eines Artikels hinausging. Das Du in typisch deutscher Manier diese Tatsache ignorierst ist also eher ein Beispiel für die Blindheit, die ich den Deutschen in solchen Dingen vorgeworfen habe.

die Deutschen haben auch Kohl und Schröder einfach mal neue
Verfassungen einführen lassen.

Ansonsten - dass außerhalb Mecklenburgs und Dänemarks kaum
jemand meinen Namen richtig auszusprechen weiss, daran bin ich
seit Jahrzehnten gewöhnt. Die meisten Menschen schaffen es
trotzdem, ihn wenigstens richtig zu schreiben.

Das tut mir jetzt richtig leid. Und es war keine Mißachtung Deiner Persönlichkeit geplant. Für die absichtlichen Tiefschläge hier bleibst weiterhin Du zuständig.

mfg
Peter B.

P.S.: hast Du Dich denn mittlerweile betreffs Trier mal - wie
angekündigt - sachkundig gemacht? Z.B. in Bezug auf die
Heiligkreuzkapelle?
"Leider haben archäologische Untersuchungen des
rheinischen Landesmuseums im Innern der romanischen Kapelle
und im Bereich der großen neuen Pfarrkirche keine Hinweise auf
die Existenz älterer Kirchenbauten erbracht."

(Winfried Weber, Die Heiligkreuzkapelle in Trier, Spee-Verlag,
Trier 1982 S.13 - die Fußnote (10) verweist auf den
Grabungsbericht in: Trier. Zeitschr. 24 - 26, 1956 - 1958, 628

  • 629).

Oder zum archäologischen Nachweis der durch schriftliche
Quellen berichteten Zerstörung des Tempelbezirks Altbachtal,
die ‚smoking gun‘?
Zeitabschnitt 10 […] Schnitt g-h […] „… eine 6
cm starke Brandschicht, die sich noch 2 cm über den erhaltenen
Estrich hinwegzog. In dieser Brandschicht lagen zwei Münzen
aus constantinischer Zeit …“

(Der gallo-römische Tempelbezirk im Altbachtal zu Trier.
Trierer Grabungen und Forschungen, Band VII, Rheinisches
Landesmuseum Trier, Mainz, 1972 - S. 235)

In Sachen Trier hänge ich noch hinterher. Du hast vielleicht mitbekommen, dass ich etwas Zeit verloren habe als ich notfallmäßig ins Krankenhaus kam.
Derzeit versuche ich immer noch, ein paar Arbeiten in Deutsch in Amerika zu finden. Leider liefert Amazon Deutschland aber mal wieder nicht nach Amerika, wo ich lebe (deswegen auch der Versuch mit Dir zusammenarbeiten, der ja mal wieder nicht geklappt hat). Augenblicklich versuche ich das Buch über die Domgrabungen zu finden (ebenfalls Weber, aber von 1996). Gilles, der ja u.a. für die Ausgrabungen mit zuständig war und selber auch 1994 die Heiligkreuzkapelle untersucht hat, hat im Gegensatz zu früheren Ausgrabungen auch Bodensonar eingesetzt. Aber ich habe bisher hier von ihm nichts bekommen. Sieht also so aus, als müsste ich zusehen, dass ich mal wieder selbst nach Deutschland komme, was aber im Augenblick unmöglich ist weil mir noch eine Operation ins Haus steht. Wäre natürlich viel einfacher, wenn man mit jemandem vor Ort arbeiten könnte und sicher sein könnte, dass dieser jemand nicht Material unterschlägt um seine eigene Meinung zu zementieren.

Gruß
Peter B.

Hallo Peter

Doch andererseits, die
Deutschen haben auch Kohl und Schröder einfach mal neue
Verfassungen einführen lassen.

Kann man denn nicht anzeige dagegen erstatten?