Hobbyprogrammierer und Exitenzgründer?

Hallo an alle erst mal.

Ich versuche mich mal kurz fassen um meine Frage verständlich zu formulieren.

Also ich bin Programmierer und habe eine ziemlich gute Idee. Ich verkaufe mit Erfolg Software (eigene) und dazugehörige Hardware. Bisher verdiene ich mir dabei allerdings nur ein kleines Taschengeld.

Ein Kunde schrieb in einer E-Mail er hätte gerne „eine reguläre Rechnung mit MwSt-Ausweis“ und da ist das Problem.
Ich habe kein Problem Mehrwertsteuer zu zahlen aber dazu brauche ich ja ein Gewerbeschein (ein eigenes Gewerbe).

Jetzt frage ich mich, ob/wie und wieviel das Kostet. Ob es schwer ist. Wie ich das Anstelle. UND ob es wirklich nötig ist.

Immerhin komme ich doch dadurch auch in ne höhere Steuerklasse und ich bin ja auch noch Aushilfsarbeitnehmer.

Kann mir jemand helfen?

Vielen Dank schon mal im Voraus.

Hallo

Ich verkaufe mit Erfolg Software (eigene) und dazugehörige
Hardware. Bisher verdiene ich mir dabei allerdings nur ein
kleines Taschengeld.

Wenn das jetzt jemand vom Finanzamt liest.

dazu brauche ich ja ein Gewerbeschein (ein eigenes Gewerbe).

Du kennst also die Antwort schon. Mindestens eine Meldung beim Finanzamt. Warum fragst du nicht im Gewerbeamt?

Jetzt frage ich mich, ob/wie und wie viel das Kostet.

Weniger, als wenn Gewerbe- u. Finanzamt selber dahinter kommen.

Ob es schwer ist. Wie ich das Anstelle. UND ob es wirklich nötig
ist.

Die Anmeldung ist recht einfach und nötig. Stell dir vor, du hast ärger mit einem Kunden der weiss, das du deine Tätigkeit nicht angemeldet hast und dich beim Finanzamt meldet. Du schreibst selber, das du mit Erfolg verkaufst. Ob das nun 5 Artikel im Monat oder 500 sind, kann das Finanzamt nicht wissen und rechnet auf jedem Fall mit dem größeren Umsatz. Du mußt dann beweisen, das du nicht so viel verkauft hast. Außerdem dürfte dann noch eine Anzeige dazu kommen, die dir eine spätere Gewerbeanmeldung sehr schwer, bzw. unmöglich macht.
Der sicherste Weg ist das Gewerbeamt.

Gruß Nino

Hallo an alle erst mal.

Ich versuche mich mal kurz fassen um meine Frage verständlich
zu formulieren.

Hallo Pascal,

ich versuch mich auch kurz zu fassen:

Was Du im Moment betreibst ist Steuerhinterziehung und strafbar.

Ich kann nur empfehlen, das ganze wenigstens für die Zukunft in Ordnung zu bringen.

Grüße
Chris

Danke

Jetzt weiß ich aber immer noch nich wie viel das kostet.

Soll ich beim Gewerbeamt oder Finanzamt anrufen?

Nachtrag:

Ich seh grad, dass ich für ne GbR oder OhG noch einen Partner brauche. Wiso das. Ich will n Ein-Mann-Gewerbe gründen.

Ich seh grad, dass ich für ne GbR oder OhG noch einen Partner
brauche. Wiso das. Ich will n Ein-Mann-Gewerbe gründen.

Du irrst. Wenn zwei Personen zusammen ein Geschäft betreiben und nichts anderes vereinbart haben, ist das eine GbR. Wenn Du Einzelkämpfer bist und keine weiteren Aktionen unternommen hast, arbeitest Du als OHG.

Die Anmeldegebühren sind gering. Der Betrag ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

Hi

Beim Gewerbeamt anfragen. Du wirst ein polizeiliches Führungszeugnis brauchen und ev. einen Nachweis, das du beim Finanzamt nicht als Steuersünder bekannt bist. Beides ist beim Gemeindeamt zu beantragen. Hier kostet es jeweils 15 Euro. Die Gewerbeanmeldung dürfte so um die 40 Euro liegen. Kann in deiner Gegend aber mehr oder weniger kosten.

Gruß Nino

Wenn Du

Einzelkämpfer bist und keine weiteren Aktionen unternommen
hast, arbeitest Du als OHG.

aha, dachte immer da gehören mindestens 2 personen dazu - dache der namen personengesellschaft hat damit zu tun ?

gruß inder

Falsch.
Sorry, aber das ist falsch.
Eine oHG benötigt zwei natürliche oder juristische Personen.

Wenn er alleine anfängt, hat er ein Einzelunternehmen.

Gruß
Christian

Checklist for Pascal D.
Meine Auflistung ist nur ein Bsp.!

a) Gewerbeanmeldung holen & ausfüllen & abgeben (Bearbeitungskosten bei uns 20,00€)
b) Warten.
c) Gewerbeschein wird dir zugestellt.
d) Arbeiten & Warten.
e) Finanzamt schickt sein Zeugs zu.
f) Zeugs ausfüllen & Zurückschicken
g) Porsche Cayenne Turbo leasen (optional)

Hallo Pascal,

mehrwertsteuerpflichtig wirst Du erst ab einem Umsatz von 17500 Euro. Wenn Du Deinen Kunden die MwSt berechnest, führst Du diese ans Finanzamt ab - kannst aber die MwSt, die Du selber bezahlt hast, abziehen. Kann also recht interessant sein - hängt von Deinen Geschäften/Umsätzen ab.

Eine andere Sache ist es dann, Dein Einkommen beim Finanzamt anzugeben und damit der Einkommensteuer zu unterwerfen. Aber auch hier kannst Du die aus diesen Geschäften resultierenden Kosten natürlich absetzen. Wenn Du nicht so viel Umsatz hast, ist das Finanzamt mit einer Einnahmen- /Überschussrechnung, in der Du die einzelnen Positionen nachweist, zufrieden.

Ist gar nicht so schlimm, wenn Du Dich mal damit beschäftigst. Im übrigen habe ich die Feststellung gemacht, dass auch die Mitarbeiter beim Finanzamt durchaus Rat erteilen.

Ansonsten musst Du keine spezielle Gesellschaft oder juristische Person gründen, aber Dein Gewerbe anmelden - auf Deinen Namen, mit dem Gewerbe, das zu betreiben willst.

Gruss, Eva

Hallo!

Du wärst ein Einzelunternehmer.

Trotzdem: Ich würde Dir zu einem Existenzgründerseminar raten! U.U. kannst Du auch als Freiberufler arbeiten und brauchst kein Gewerbe anzumelden, sondern Dich nur beim Finanzamt als Freiberufler anmelden.

Du kommst auch in keine andere Steuerklasse. Im Job bleibt Dir die Steuerklasse erhalten. Am Jahresende werden alle Deine Einkommensarten aufgelistet und berücksichtigt. Für Kapitaleinkünfte bekommt man doch auch keine andere Steuerklasse.

Viele Grüße und viel Erfolg

Anne

1 „Gefällt mir“

Ich rate Dir DRINGEND zu einem Kurs bei…
…der IHK oder VHS.
Ansonsten machst Du bei Deiner ‚Ahnung‘ wahrscheinlich eine gewaltige, mindestens peinliche Bruchlandung.
Den Kurs / die Info erhältst Du u.U. an einem Tag eingeimpft.
Fertig ist der Lack.

Bei dem Umfang Deiner Geldbewegung denke ich,
daß ein Excel-Sheet für GuV noch ausreicht.
Selbst das nimmt Dir das Finanzamt dann noch so ab.

Du brauchst keine Angst zu haben, das sind relativ einfache Sachen,
die man im Grunde mit Links erledigt.

Es freut mich, daß Du Dir Gedanken dazu machst,
und nicht die Kohle einfach schwarz einsackst.

Gruss - digi (aEg)

owT.

Hallo Chris,

Was Du im Moment betreibst ist Steuerhinterziehung und
strafbar.

Barum?

Schöne Grüße

MM

Hallo Anne,

U.U. kannst Du auch als Freiberufler arbeiten

?? - mit Hardwarehandel ??

fragt sich

MM

Hallo Eva,

mehrwertsteuerpflichtig wirst Du erst ab einem Umsatz von
17500 Euro.

weil die Frage des 19(1) UStG hier sehr oft eine Rolle spielt, sei hier die Präzisierung erlaubt:

Es gibt keine Befreiung von der USt-Pflicht für Kleinunternehmer i.S.d. § 19(1) UStG. Bei ihnen wird die USt nicht erhoben, aber sie sind wie alle anderen bloß dann und insoweit „von der USt befreit“, wenn und als sie steuerfreie Umsätze ausführen.

Schöne Grüße

MM

Also erst ma finds ich toll, wie sich alle zu diesem Thema äußern.

Natürlich sind jetzt bei mir wieder Fragen aufgetaucht.

  1. Ein Bekannter sagte mir, dass ich vorerst (so lang ich noch so alle 2-3 Monate was verkaufe - also wenig) brauche ich nichts zu machen. Ich solle einfach mit den Kunden sogenannte Kaufverträge abschließen, damit sich beide Seiten absichern.
    Ich das wahr, ich meine, wenn ich bei eBay was verkaufe brauche ich ja auch kein Gewerbe gründen. Es geht sozusagen von Privat.

  2. Wo soll ich hin um mich zu informieren. Hab bei euren Beiträgen Existenzgründerseminare aufgefangen. Außerdem Finanzamt, Gewerbeamt, IHK

  3. Freiberufler. Geht das und was ist das. (Ist das nicht das was Ärzte und Rechtsanwälte machen)

Freu mich auf die Antworten.

Nachtrag:

Ich seh grad, dass sogenannte Personengesellschaften desshalb so heißen, weil es mehrere (min 2) Personen sind. Damit scheidet für mich schon mal GbR, OHG, KG aus.

GmbH und AG ebenfalls.

Bleibt noch eine so genannte Einpersonenunternehmen.

Dann weiß ich ja schon mal wie das heißt was ich dann gründen muss oder auch nicht. Warte auf eure Antworten auf meine Fragen.

MfG Pascal

Servus,

  1. Ein Bekannter sagte mir, dass ich vorerst (so lang ich noch
    so alle 2-3 Monate was verkaufe - also wenig) brauche ich
    nichts zu machen.

Das halte ich für zu kurz beurteilt. Regelmäßigkeit der Tätigkeit, Beteiligung am wirtschaftlichen Leben (= jemandem das Produkt anbieten) und die Absicht, Gewinn zu erzielen reichen für ein stehendes Gewerbe bereits aus. Ein Makler, der zwei bis drei Mal im Jahr ein Schloß am Mittelrhein vermittelt, ist gewerblich tätig. Im Fall der Schlösservermittlung dürfte bereits ein Mal alle zwei Jahre reichen…

Ich das wahr, ich meine, wenn ich bei eBay was verkaufe
brauche ich ja auch kein Gewerbe gründen. Es geht sozusagen
von Privat.

Die Fälle von e-bay-Händlern, die kein Gewerbe anmelden, weil sie glauben, das sei nicht nötig, sind wohl häufiger als die, bei denen das wirklich so ist.

  1. Wo soll ich hin um mich zu informieren. Hab bei euren
    Beiträgen Existenzgründerseminare aufgefangen. Außerdem
    Finanzamt, Gewerbeamt, IHK

FA: Hängt vom örtlichen FA ab, ob dort nur Steuern administriert werden oder auch Infos gegeben werden. Gewerbeamt: Ist bloß für die Entgegennahme der Anmeldung zuständig. IHK: Ja, dort kann man Grundlagen lernen.

  1. Freiberufler. Geht das?

Wenn auch mit Hardware gehandelt wird, geht das nicht. Freiberuflich tätig ist ein Programmierer, dessen Tätigkeit derjenigen eines Informatikers oder Absolventen eines vergleichbaren Studiums entspricht.

Spielt keine so riesige Rolle, ob es sich hier um eine gewerbliche oder um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Gewerbesteuer wird beim beschriebenen Umfang auch im Fall des Gewerbebetriebes nicht erhoben werden, der Pflichtbeitrag zur IHK wird im gegebenen Fall je nach IHK sehr gering sein oder auf Antrag überhaupt nicht erhoben werden.

und was ist das. (Ist das nicht das was Ärzte und Rechtsanwälte :machen)

Ja, außerdem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ingenieure, Schiffslotsen, Dolmetscher und eine bunte Mischung anderer Berufe, die in § 18 Abs. 1 EStG aufgezählt sind. Bevor man sich bei der Gründung einer selbständigen Existenz mit dem blöden 18 I rumschlägt, kann es sinnvoll sein, die ganze Geschichte von vornherein als Gewerbebetrieb zu deklarieren. Wie gesagt, muss man das im vorliegenden Fall sowieso tun, weil Handel in freien Berufen überhaupt nicht stattfinden darf.

(Was meinst Du, was Dein Arzt Dir sonst alles an Fitness- Geräten, -pillen etc. verkaufen würde…)

Schöne Grüße

MM