Servus,
- Ein Bekannter sagte mir, dass ich vorerst (so lang ich noch
so alle 2-3 Monate was verkaufe - also wenig) brauche ich
nichts zu machen.
Das halte ich für zu kurz beurteilt. Regelmäßigkeit der Tätigkeit, Beteiligung am wirtschaftlichen Leben (= jemandem das Produkt anbieten) und die Absicht, Gewinn zu erzielen reichen für ein stehendes Gewerbe bereits aus. Ein Makler, der zwei bis drei Mal im Jahr ein Schloß am Mittelrhein vermittelt, ist gewerblich tätig. Im Fall der Schlösservermittlung dürfte bereits ein Mal alle zwei Jahre reichen…
Ich das wahr, ich meine, wenn ich bei eBay was verkaufe
brauche ich ja auch kein Gewerbe gründen. Es geht sozusagen
von Privat.
Die Fälle von e-bay-Händlern, die kein Gewerbe anmelden, weil sie glauben, das sei nicht nötig, sind wohl häufiger als die, bei denen das wirklich so ist.
- Wo soll ich hin um mich zu informieren. Hab bei euren
Beiträgen Existenzgründerseminare aufgefangen. Außerdem
Finanzamt, Gewerbeamt, IHK
FA: Hängt vom örtlichen FA ab, ob dort nur Steuern administriert werden oder auch Infos gegeben werden. Gewerbeamt: Ist bloß für die Entgegennahme der Anmeldung zuständig. IHK: Ja, dort kann man Grundlagen lernen.
- Freiberufler. Geht das?
Wenn auch mit Hardware gehandelt wird, geht das nicht. Freiberuflich tätig ist ein Programmierer, dessen Tätigkeit derjenigen eines Informatikers oder Absolventen eines vergleichbaren Studiums entspricht.
Spielt keine so riesige Rolle, ob es sich hier um eine gewerbliche oder um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Gewerbesteuer wird beim beschriebenen Umfang auch im Fall des Gewerbebetriebes nicht erhoben werden, der Pflichtbeitrag zur IHK wird im gegebenen Fall je nach IHK sehr gering sein oder auf Antrag überhaupt nicht erhoben werden.
und was ist das. (Ist das nicht das was Ärzte und Rechtsanwälte :machen)
Ja, außerdem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ingenieure, Schiffslotsen, Dolmetscher und eine bunte Mischung anderer Berufe, die in § 18 Abs. 1 EStG aufgezählt sind. Bevor man sich bei der Gründung einer selbständigen Existenz mit dem blöden 18 I rumschlägt, kann es sinnvoll sein, die ganze Geschichte von vornherein als Gewerbebetrieb zu deklarieren. Wie gesagt, muss man das im vorliegenden Fall sowieso tun, weil Handel in freien Berufen überhaupt nicht stattfinden darf.
(Was meinst Du, was Dein Arzt Dir sonst alles an Fitness- Geräten, -pillen etc. verkaufen würde…)
Schöne Grüße
MM