Nonsens!
Sach mal - kann es sein, dass wir nicht vom gleichen Gesundheitssystem reden?
„Faktisch betrifft das eben Leute mit Einkommen über 5500
(3750) Euro pro Monat - und macht zusammen gerechnet nicht mal
20 Euro p.Monat aus“
Das ist völliger Blödsinn.Denn wer über 5500€ verdient zahlte
vorher keine Sozialabgaben, und zahlt die jetzt auch nicht.
Den Blödsinn gebe ich gleich zurück! Wer über 5500 € verdient, zahlt natürlich Sozialabgaben und hat die auch vorher bezahlt. Wenn es allerdings um die Höhe der Beiträge geht, wird so getan, als ob eben nicht mehr als 5500 € verdient werden.
UNIDEOLOGISCHE SACHLICH-FACHLICHE ERKLÄRUNG:
- Das System:
…(Ich glaube …
können wir mal aus dem Glaubensbekenntnis Subtanz machen?
Hier am Beispiel der Rentenversicherung, das läuft ähnlich bei den anderen Versicherungen:
Versicherungspflichtig sind die Beschäftigte (sprachlich per Gesetz unterschieden zu den Selbstständigen, dafür kann ich nix!) -> § 1 SGB VI und einige Gruppen von Selbstständigen, worunter auch die so genannten Scheinselbstständigen gehören -> § 2 SGB VI
Versicherungsfrei sind -> § 5 SGB VI neben Beamten und Diakonissenen bspw. auch die von dir angesprochenen geringfügig Beschäftigten.
Wie sieht’s nach oben aus?! Wer mehr als nun 5500€ verdient,
ist von der SV befreit.
Das ist Nonsens! (siehe Gesetz!)
Also, jeder der Beiträge zur Sozialversicherung zahlt(muss),
erwirbt damit auch Ansprüche. Da die Besserverdienenden und
die Beamten etc. keine Beiträge zahlen, haben sie auch keine
Anspruch! Aber über die Steuern zahlen sie trotzdem ein! ca.
60 Mrd allein in die Rente!!! Ohne eine cent Anspruch
zubekommen…
Wer hat hier was von Ideologie erzählt? Kann es sein, dass du Selbstständige und Besserverdienende durcheinander wirfst?
Zitat:
„Im Klartext bedeutet das für die Sozialversicherungssysteme,
dass langfristig gesehen vom Einkommen der Besserverdienenden
relativ immer weniger in den großen Topf fließt.“
So gesehen ist es eigentlich sozial sehr ungerecht, dass die
Besserverdienenden überhaupt zahlen sollen.Könnte man
argumentieren…
Denn schließlich zahlen sie indirekt ein, ohne was zu
bekommen!!!
Sachlich falsch - s.o.
Natürlich bekommt der Besserverdienende, der vorher in die Rentenkasse eingezahlt hat, hinterher auch Rente raus. Genauso wie er (und seine Familie) von seiner gesetzlichen Krankenkasse den Zahnarzt oder die OP bezahlt bekommt, wenn er in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist - genauso wie er Arbeitslosengeld bekommt, sollte er gekündigt werden.
- Die Beitragsbemessungsgrenze:
Wie ich schon ausführte, wird durch die Anhebung niemand
entlastet, sondern belastet!!!Und sie profitieren NULL davon
Die Beitragsbemessungsgrenzen ist aber gleichzeitig ein Maß
für den Höchstbeitrag. Diesen zahlen freiwillig
Versicherte!Somit werden nur diese belastet, niemand sonst.
Man Unterscheide Versicherungspflicht und freiwillige Versicherung. Das gilt nun wiederum nur für die Krankenversicherung. Und auch nur dann, wenn derjenige in 3 aufeinander folgenden Jahren mehr als die Beitragsbemessungsgrenze verdient hat (§ 6 SGB V) Ist man freiwillig gesetzlich krankenversichert, profitiert man (und die Familie) selbstverständlich davon, weil man eben Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch nehmen kann.
Das folgende lass ich mal aus - wir wollten nicht ideologisieren…
WEITER:
Somit ist die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze lediglich
eine Belastung der Besserverdiener.
Sie werden weniger belastet, als der Geringverdiener!
A verdient 2000 Euro bisher und zahlt auf diese 2000 Euro voll seine Sozialabgaben.
B verdient 6000 Euro bisher, zahlte aber bisher nicht auf die vollen 6000 Euro Sozialabgaben, sondern nur auf 5400 (Rentenversicherung), 600 waren Sozialabgabenfrei.
Angenommen, beide bekommen jetzt eine Gehaltserhöhung von 2 %:
A verdient nun 2040 Euro und zahlt auf diese 2040 Euro voll seine Sozialabgaben.
Würde die Beitragsbemessungsgrenze NICHT angehoben, würde für B gelten:
B verdient 6120 Euro und zahlt weiterhin nur auf 5400 seine Rentenbeiträge. Dann wären 720 Euro Sozialversicherungsfrei.
Durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf 5500 Euro hat er aber immernoch 620 Euro Sozialversicherungsfrei und damit mehr sozialversicherungsfrei als vorher.
Beim geringer verdienenden A greift die komplette Gehaltserhöhung auf die Sozialabgaben durch, bei B eben - auch trotz Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze - nur auf einen Teil.
Angesichts deiner Polterei ist er hier ausnahmsweise mal wieder angebracht, der Nuhr…
LG Petra