Höhere Sozialabgaben für Besserverdiener

Hallo alle,

ich habe eben gelesen, dass die scheidende Regierung gerade noch eine Erhöhung der Sozialabgaben für Besserverdiener durchgedrückt hat (siehe: http://www.biallo.de/finanzen/Steuern_Recht/sozialab… ). Ich bin einer dieser Besserverdiener, und finde diese Neuregelung dementsprechend nicht so toll.

Meine Frage: Kann/wird die neue Regierung dies u.U. wieder rückgängig machen? Hat so eine „auf-den-letzten-Drücker“-Entscheidung überhaupt Hand und Fuß, oder werden da noch schnell parteiliche Interessen durchgedrückt?

Lg,
Johann

Hallo,

Meine Frage: Kann/wird die neue Regierung dies u.U. wieder
rückgängig machen? Hat so eine
„auf-den-letzten-Drücker“-Entscheidung überhaupt Hand und Fuß,
oder werden da noch schnell parteiliche Interessen
durchgedrückt?

die BMG werden praktisch jedes Jahr erhöht. Insofern ist es zwar denkbar, daß das zurückgedreht wird, aber nicht zu erwarten.

Gruß
Christian

Frage: Ab wieviel Brutto-Jahreseinkommen?
Ab wieviel Brutto-Jahreseinkommen ist man denn ein Besserverdiener bzw. davon betroffen?

Gruß
Tilo

Quark
Hallo Johann,

hier ist keine „Erhöhung der Sozialabgaben für Besserverdienende“ vorgenommen worden, sondern lediglich die Beitragsbemessungsgrenze der Lohnentwicklung angepasst worden. Bevor man solch gefrustete Äußerungen los lässt, sollte man erst mal wissen, worum es da überhaupt geht.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Grenze des Einkommens, die überhaupt nur für die Bemessung der Beiträge heran gezogen wird (wie der Name schon sagt). Das heiß: Alles, was über diese Grenze hinaus verdient wird, ist völlig sozialabgaben frei.

Diese Grenze wird jedes Jahr der Einkommensentwicklung angepasst - das ist auch richtig so. Denn sonst würde sich jedes Jahr die Finanzierung der Sozialkassen verstärkt in eine Schieflage begeben: zu Gunsten der Gutverdiener, zu Lasten der mittleren und geringer Verdienenden…

Faktisch betrifft das eben Leute mit Einkommen über 5500 (3750) Euro pro Monat - und macht zusammen gerechnet nicht mal 20 Euro p.Monat aus.

Wenn man jetzt noch berücksichtigt, dass Besserverdiener in den letzten Jahren überproportional stärker Einkommenszuwächse als Mittlere- und vor allem Geringverdiener hatten, also faktisch mehr als 2,25 % Einkommenssteigerung, dann kommen die Besserverdiener ganz gut weg und profitieren trotz Anhebung noch davon, dass mittlere und niedrige Einkommen eine größere Last tragen.

LG Petra

Hallo Tilo,

weißt du, worum es bei der Beitragsbemessungsgrenze überhaupt geht? Wahrscheinlich eher nicht, sonst hättest du die Frage nicht so gestellt.

Lies den Artikel - oder noch besser:

http://de.wikipedia.org/wiki/Beitragsbemessungsgrenze

Keine Angst. Es ist keine böse, kurzfristig noch den Sozis zu verdankende hinterrücks durchgedrückte Mehrbelastungsnummer für Besserverdienende, sondern eine ganz normale, jährliche Anpassung, die nur das mit macht, was die Lohnentwicklung vorgibt…

LG Petra

Hallo,

oder werden da noch schnell parteiliche Interessen
durchgedrückt?

Die Kanzlerin wird ja aller Voraussicht nach die selbe bleiben und die hat immer noch die Richtlinienkompetenz.
In dieser letzten Sitzung wurden nur noch Sachen abgearbeitet, die aus diversen Gründen nicht warten konnten, bis eine neue Regierung gebildet wurde.
Wirklich kritische Sachen werden 1/2 bis 1 Jahr vor der Wahl sowieso nicht mehr angegangen, also gibt es dazu auch nichts mehr zu beschließen. Mir persönlich völlig unverständlich ist es z.B. warum immer kurz vor der Wahl noch mit den Haushaltsverhandlungen begonnen wird, obwohl sicher ist, daß er nicht mehr verabschiedet werden wird, weil der neue Bundestag dann wieder von vorne anfangen muß.

Cu Rene

Hallo,

Diese Grenze wird jedes Jahr der Einkommensentwicklung
angepasst - das ist auch richtig so. Denn sonst würde sich
jedes Jahr die Finanzierung der Sozialkassen verstärkt in eine
Schieflage begeben: zu Gunsten der Gutverdiener, zu Lasten der
mittleren und geringer Verdienenden…

das hört man mitunter, ist aber so nicht ganz richtig. Aus dem höheren Beitrag ergibt sich auch ein höherer Anspruch, zumindest bei Renten- und Arbeitslosenversicherung. Insbesondere beim Rentenanspruch führt die Erhöhung letztlich nur dazu, daß man heute Löcher stopft, die sich in der Zukunft umso höher auftun. Wenn man sich dann noch überlegt, daß Menschen jenseits der BBG bzw. Versicherungspflichtgrenze sowieso zu einem recht hohen Anteil privat krankenversichert sind, wird es umso offensichtlicher.

Gruß
Christian

Hallo Christian,

du redest hier von etwas ganz anderem, als wovon ich gesprochen habe…

Die Beitragsbemessungsgrenze wird dem Durchschnittslohn angepasst - und der geht natürlich über alle Einkommensklassen. Die niedrigen Einkommen sind jedoch nicht um 2,25 % gestiegen, sondern weniger. Während die Besserverdiener mehr als 2,25 % bekommen haben. Darauf bezogen sich meine Ausführungen…

Im Klartext bedeutet das für die Sozialversicherungssysteme, dass langfristig gesehen vom Einkommen der Besserverdienenden relativ immer weniger in den großen Topf fließt.

Die von dir angesprochene Entwicklung steht auf einem völlig anderen Blatt und hat damit eben nichts zu tun - bei der Krankenversicherung schon gar nicht.

LG Petra

Hallo Tilo,

weißt du, worum es bei der Beitragsbemessungsgrenze überhaupt
geht? Wahrscheinlich eher nicht, sonst hättest du die Frage
nicht so gestellt.

Lies den Artikel - oder noch besser:

http://de.wikipedia.org/wiki/Beitragsbemessungsgrenze

Danke, jetzt weiß ich es.

Ich wollte eigentlich nur die Zahlen wissen - 5500 (3750).

Keine Angst. Es ist keine böse, kurzfristig noch den Sozis zu
verdankende hinterrücks durchgedrückte Mehrbelastungsnummer
für Besserverdienende, sondern eine ganz normale, jährliche
Anpassung, die nur das mit macht, was die Lohnentwicklung
vorgibt…

Keine Angst. Von mir aus bräuchte es überhaupt keine Beitragsbemessungsgrenze geben. Bei gleichzeitiger Deckelung der Renten wäre das für die Sozialkassen das Beste und man könnte die Beiträge für alle senken.

Gruß
Tilo

Ich wollte eigentlich nur die Zahlen wissen - 5500 (3750).

Die standen schon im Artikel - deshalb hatte ich gedacht, dass sich diese Info erübrigt :wink:

Keine Angst. Von mir aus bräuchte es überhaupt keine
Beitragsbemessungsgrenze geben. Bei gleichzeitiger Deckelung
der Renten wäre das für die Sozialkassen das Beste und man
könnte die Beiträge für alle senken.

Ich seh das ähnlich. Zumindest könnte sie deutlich angehoben werden.

LG Petra

POMMERANZE:smiley:U SCHREIBST QUARK
Zitat:

„Faktisch betrifft das eben Leute mit Einkommen über 5500 (3750) Euro pro Monat - und macht zusammen gerechnet nicht mal 20 Euro p.Monat aus“

Das ist völliger Blödsinn.Denn wer über 5500€ verdient zahlte vorher keine Sozialabgaben, und zahlt die jetzt auch nicht.

UNIDEOLOGISCHE SACHLICH-FACHLICHE ERKLÄRUNG:

  1. Das System:

Bei jedem Arbeitnehmer, welcher mehr als 800€ und weniger als 5500 € verdient, ist der Arbeitgeber verpflichtet, Sozialabgaben zu zahlen.(Ich glaube die Grenze nach oben variiert von der Art der Abgabe)

Wer weniger als 800€ aber mehr als 400€ verdient, ist in der Gleitzone, was bedeutet, dass er nur auf einen Teil seines Einkommens SA(Sozialabgaben) zahlen muss. Der Arbeitgeber muss ab 400€ IMMER den vollen Arbeitgeber beitrag zahlen.
Unter 400€ zahlt der Arbeitgeber pauschal ca. 30% an die Krankenkasse und der Arbeitnehmer zahlt nix.

Wie sieht’s nach oben aus?! Wer mehr als nun 5500€ verdient, ist von der SV befreit. Genau wie Beamte, Selbständige, Pensionäre und Abgeordnete.

Also, jeder der Beiträge zur Sozialversicherung zahlt(muss), erwirbt damit auch Ansprüche. Da die Besserverdienenden und die Beamten etc. keine Beiträge zahlen, haben sie auch keine Anspruch! Aber über die Steuern zahlen sie trotzdem ein! ca. 60 Mrd allein in die Rente!!! Ohne eine cent Anspruch zubekommen…

Zitat:
„Im Klartext bedeutet das für die Sozialversicherungssysteme, dass langfristig gesehen vom Einkommen der Besserverdienenden relativ immer weniger in den großen Topf fließt.“

So gesehen ist es eigentlich sozial sehr ungerecht, dass die Besserverdienenden überhaupt zahlen sollen.Könnte man argumentieren…
Denn schließlich zahlen sie indirekt ein, ohne was zu bekommen!!!

  1. Die Beitragsbemessungsgrenze:

Wie ich schon ausführte, wird durch die Anhebung niemand entlastet, sondern belastet!!!Und sie profitieren NULL davon
Die Beitragsbemessungsgrenzen ist aber gleichzeitig ein Maß für den Höchstbeitrag. Diesen zahlen freiwillig Versicherte!Somit werden nur diese belastet, niemand sonst.

Einschub:

BÜRGERVERSICHERUNG: Die Bügerversicherung wurde ja von Rot-Grün immer als sooooo, sozial verkauft, weil ALLE in SV-beiträge zahlen sollten. Was aber nicht erwähnt wird, dass die Beitragsbemesungsgrenzeb erhalten bleiben sollte. Was zu Folge gehabt hätte, dass jemand der 5.000.000 € im jahr verdient, gerade mal ca. 600 € im Monat Beitrag gezahlt hätte.

KOPFPAUSCHALE/GESUNDHEITSPRÄMIE:
Bei der Gesundheitsprämie der CDU war der Plan, dass jeder ca. 150€ im monat zahlen sollte, aber nur MAXIMAL ca.7% seines Lohen. Das bedeutet, dass am erst ab ca. 2000 € den vollen beitrag hätte zahlen müssen. Wer weniger verdient, bekommt die Differenz zu 150€ vom Staat. Finanziert sollte das, durch einen Zuschlag zur Einkommenssteuer, von ca. 5% auf den Spitzensteuersatz.
Dies hätte zur Folge gehabt, dass jemand mit 5.000.000€ Jahreseinkommen 1800€ im Jahr hätte zahlen müssen, + ca. 250.000€ Steuerzuschlag zur Finanzierung der Geringverdiener!
Dieses Modell galt als unsozial… Da sieht man mal, wie DUMM argumentiert wird in den Medien!!!

WEITER:

Somit ist die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze lediglich eine Belastung der Besserverdiener.
Sie wird das Problem der Sozialkassen NIE lösen können,denn es ist ein Strukturproblem. Wir arbeiten und zahlen zu wenig und kriegen zu wenig Kinder für das Rentenniveau,dass momentan vorherrscht.
Somit wird das Problem nur aufgeschoben und eher noch verschärft, denn dadurch kommen auch mehr Ansprüche zustande!!!

freundlichste grüße

Deine Idee halte ich für ein sehr schlechtes Modell, da die Umverteilung nicht progressiv ist!

Wäre es nicht effizienter, wenn wir die kleinen Einkommen komplett freistellen von Sozialabgaben, und dafür die hohen Einkommen mehr belasten? Also bis z.B. 8000€ im Jahr zahlt man keine Sozialabgaben, dann steigen sie erst langsam an, und nur wenn man viel verdient, zahlt man auch viel Beiträge?

Nur ist das NIX NEUES, denn genau auf das Läuft das CDU-Modell der Kopfpauschale im Gesundheuitswesen raus!!! Zahlungen sind im niedriegen Einkommen fats null, und wer viel verdient, zahl weit ÜBERPROPORTIONAL einen Beitrag… Komisch, dass die Leute dass damals nicht gewahlt haben, als es zur wahl stand!

freundlichst

Nonsens!
Sach mal - kann es sein, dass wir nicht vom gleichen Gesundheitssystem reden?

„Faktisch betrifft das eben Leute mit Einkommen über 5500
(3750) Euro pro Monat - und macht zusammen gerechnet nicht mal
20 Euro p.Monat aus“

Das ist völliger Blödsinn.Denn wer über 5500€ verdient zahlte
vorher keine Sozialabgaben, und zahlt die jetzt auch nicht.

Den Blödsinn gebe ich gleich zurück! Wer über 5500 € verdient, zahlt natürlich Sozialabgaben und hat die auch vorher bezahlt. Wenn es allerdings um die Höhe der Beiträge geht, wird so getan, als ob eben nicht mehr als 5500 € verdient werden.

UNIDEOLOGISCHE SACHLICH-FACHLICHE ERKLÄRUNG:

  1. Das System:

…(Ich glaube …

können wir mal aus dem Glaubensbekenntnis Subtanz machen?

Hier am Beispiel der Rentenversicherung, das läuft ähnlich bei den anderen Versicherungen:

Versicherungspflichtig sind die Beschäftigte (sprachlich per Gesetz unterschieden zu den Selbstständigen, dafür kann ich nix!) -> § 1 SGB VI und einige Gruppen von Selbstständigen, worunter auch die so genannten Scheinselbstständigen gehören -> § 2 SGB VI

Versicherungsfrei sind -> § 5 SGB VI neben Beamten und Diakonissenen bspw. auch die von dir angesprochenen geringfügig Beschäftigten.

Wie sieht’s nach oben aus?! Wer mehr als nun 5500€ verdient,
ist von der SV befreit.

Das ist Nonsens! (siehe Gesetz!)

Also, jeder der Beiträge zur Sozialversicherung zahlt(muss),
erwirbt damit auch Ansprüche. Da die Besserverdienenden und
die Beamten etc. keine Beiträge zahlen, haben sie auch keine
Anspruch! Aber über die Steuern zahlen sie trotzdem ein! ca.
60 Mrd allein in die Rente!!! Ohne eine cent Anspruch
zubekommen…

Wer hat hier was von Ideologie erzählt? Kann es sein, dass du Selbstständige und Besserverdienende durcheinander wirfst?

Zitat:
„Im Klartext bedeutet das für die Sozialversicherungssysteme,
dass langfristig gesehen vom Einkommen der Besserverdienenden
relativ immer weniger in den großen Topf fließt.“

So gesehen ist es eigentlich sozial sehr ungerecht, dass die
Besserverdienenden überhaupt zahlen sollen.Könnte man
argumentieren…
Denn schließlich zahlen sie indirekt ein, ohne was zu
bekommen!!!

Sachlich falsch - s.o.
Natürlich bekommt der Besserverdienende, der vorher in die Rentenkasse eingezahlt hat, hinterher auch Rente raus. Genauso wie er (und seine Familie) von seiner gesetzlichen Krankenkasse den Zahnarzt oder die OP bezahlt bekommt, wenn er in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist - genauso wie er Arbeitslosengeld bekommt, sollte er gekündigt werden.

  1. Die Beitragsbemessungsgrenze:

Wie ich schon ausführte, wird durch die Anhebung niemand
entlastet, sondern belastet!!!Und sie profitieren NULL davon
Die Beitragsbemessungsgrenzen ist aber gleichzeitig ein Maß
für den Höchstbeitrag. Diesen zahlen freiwillig
Versicherte!Somit werden nur diese belastet, niemand sonst.

Man Unterscheide Versicherungspflicht und freiwillige Versicherung. Das gilt nun wiederum nur für die Krankenversicherung. Und auch nur dann, wenn derjenige in 3 aufeinander folgenden Jahren mehr als die Beitragsbemessungsgrenze verdient hat (§ 6 SGB V) Ist man freiwillig gesetzlich krankenversichert, profitiert man (und die Familie) selbstverständlich davon, weil man eben Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch nehmen kann.

Das folgende lass ich mal aus - wir wollten nicht ideologisieren…

WEITER:

Somit ist die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze lediglich
eine Belastung der Besserverdiener.

Sie werden weniger belastet, als der Geringverdiener!

A verdient 2000 Euro bisher und zahlt auf diese 2000 Euro voll seine Sozialabgaben.

B verdient 6000 Euro bisher, zahlte aber bisher nicht auf die vollen 6000 Euro Sozialabgaben, sondern nur auf 5400 (Rentenversicherung), 600 waren Sozialabgabenfrei.

Angenommen, beide bekommen jetzt eine Gehaltserhöhung von 2 %:

A verdient nun 2040 Euro und zahlt auf diese 2040 Euro voll seine Sozialabgaben.

Würde die Beitragsbemessungsgrenze NICHT angehoben, würde für B gelten:

B verdient 6120 Euro und zahlt weiterhin nur auf 5400 seine Rentenbeiträge. Dann wären 720 Euro Sozialversicherungsfrei.

Durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf 5500 Euro hat er aber immernoch 620 Euro Sozialversicherungsfrei und damit mehr sozialversicherungsfrei als vorher.

Beim geringer verdienenden A greift die komplette Gehaltserhöhung auf die Sozialabgaben durch, bei B eben - auch trotz Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze - nur auf einen Teil.

Angesichts deiner Polterei ist er hier ausnahmsweise mal wieder angebracht, der Nuhr…

LG Petra

Deine Idee halte ich für ein sehr schlechtes Modell, da die
Umverteilung nicht progressiv ist!

Wäre es nicht effizienter, wenn wir die kleinen Einkommen
komplett freistellen von Sozialabgaben, und dafür die hohen
Einkommen mehr belasten? Also bis z.B. 8000€ im Jahr zahlt man
keine Sozialabgaben, dann steigen sie erst langsam an, und nur
wenn man viel verdient, zahlt man auch viel Beiträge?

Das entspräche dem, was wir haben zzgl dem Vorschlag von Tilo.

Du hast keine Ahnung, wie das derzeitige System funktioniert! Siehe auch meine andere Antwort…

Wenn du dich nicht durch die Paragraphen kämpfen willst, dann versuchs fürs erste mit Wikipedia…

LG Petra

Kleine Korrektur
Im ersten Satz ist das Sozialsystem gemeint.

Da wir mit verschiedenen Systemen innerhalb des Sozialsystems zu tun haben, für die unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen mit unterschiedlichen Auswirkungen gelten, ist die Feinheit ja nicht ganz irrelevant…

LG Petra

Hi

Die von dir angesprochene Entwicklung steht auf einem völlig
anderen Blatt und hat damit eben nichts zu tun - bei der
Krankenversicherung schon gar nicht.

Du hast keine Ahnung, wie sich Krankengeld errechnet, oder?

Gruß
Guido

Ich weiß, wie Krankengeld berechnet wird. Nur - was hat das mit dem angesprochenen Sachverhalt zu tun?

LG Petra

Ich weiß, wie Krankengeld berechnet wird. Nur - was hat das
mit dem angesprochenen Sachverhalt zu tun?

Höheres SV-Brutto = höheres Krankengeld, also die höhere Leistung, welche Christian angesprochen hat.

Gruß
Guido

öhhh. Christian hat von etwas ganz anderem gesprochen als ich. Darauf hatte ich bereits hingewiesen. Insofern ist doch jetzt deine Aussage nichts erhellendes - oder? Und dein Rückschluss auf meine Unkenntnis in Sachen Krankengeld ist an den Haaren herbei gezogen. Weil ich nirgendwo behauptet habe, dass ein Besserverdienender weniger oder genau so viel Leistungen in allen Sozialversicherungen bekommt, wie ein GEringverdiener…

Meine Aussage war und ist: Der Besserverdienende bezahlt unterproportional Beiträge. Und das trotz Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze.

LG Petra

Zitat Christian

Aus dem höheren Beitrag ergibt sich auch ein höherer Anspruch

Deine Antwort

Die von dir angesprochene Entwicklung steht auf einem völlig anderen Blatt und hat damit eben nichts zu tun - bei der Krankenversicherung schon gar nicht.

Fazit:
Mehr Beiträge bedeuten mehr Leistungen - auch in der KV.

Mehr wollte ich eigentlich nicht anmerken - und habe es auch nicht getan.

Gruß
Guido