Höhe Verwarnungsgeld bei Vekehrsordnungswidrigkeit

Hallo!

In §56 OWiG steht, (1) Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde
den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis
fünfundfünfzig Euro erheben. (Zitat)

Frage 1: Ist es dem jeweiligen Bundesland überlassen, wie hoch es das Verwarnungsgeld ansetzt und gibt es dafür eine Tabelle?

Frage 2: Nützt es, den Anhörungsbogenzu beantworten mit der Begründung, die Höhe sei nicht angemessen? (z.B. 35€ bei 67 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft)

Danke

MfG I.

das ist nicht angemessen. 200 wären angemessen.
Ergo: Zahl die 35€ und freu dich, dass es nicht mehr ist.
Gruß Michael

Hallo,

es gibt dafür eine bundesweit gültige Verordung:

Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

https://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/

Demnach sind 35€ exakt der Regelsatz für eine fahrlässige, einmalige Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 15-20km/h innerhalb geschlossener Ortschaften mit einem PKW.

MORAL:
50km/h: Du stehst nach 7m Reaktionsweg und 11m Bremsweg = 18m Anhalteweg
67km/h: Du stehst nach 9m Reaktionsweg und 19m Bremsweg = 28m Anhalteweg
Wo du mit 50km/h stehst, würdest du bei 67km/h ein Hindernis noch mit 49km/h treffen. Für den Besoffenen, der dir vor das Auto getorkelt ist, wäre das tödlich.

(Ich habe sehr optimistisch mit 0,5s Reaktionszeit und 9m/s² Verzögerung gerechnet.)

Wie kommste denn auf das schmale Brett? Moralische Interpretation ohne Bezug zur Realität?

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Ok, ich wollte zuerst 350€ schreiben. Aber wenn die Posterin bei 35€ schon so uneinsichtig ist…
X_Strom hat deutlich den Unterschied zwischen 50 und 67 km/h auf Reaktionszeit und Bremsweg erklärt.

Ja, ich hab das schon richtig verstanden, keine Sorge.

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Und der kommt woher genau?

Moral ist was schönes, wenn es andere betrifft, nicht wahr?

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Ersetze das Wort „Besoffenen“ durch „mein/dein Kind“. Denkst dann auch noch so?

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Ersetze das Wort ‚mein Kind‘ durch ‚Näherungszünder einer Atombombe‘.

Was soll das werden? Wo in der Frage steht irgendwas davon, dass jemand gefährdet wurde? Dass überhaupt irgendwer gefährdet hätte sein können? Es ging hier doch nicht um jemanden, der mit 100 durch’s unübersichtliche Wohngebiet mit Kindergarten neben der Schule zur Abholzeit geheizt ist! Angepasste Geschwindigkeit hat nur am Rande was mit der örtlichen Geschwindigkeitsbegrenzung zu tun! Man kann nämlich auch mit Schrittgeschwindigkeit noch viel zu schnell sein, wenn es die Situation vorgibt. Was ihr hier betreibt ist eine Hexenjagd, nichts weiter!

Und nun erzählt mir doch nicht, dass ihr noch nie im Leben schneller als erlaubt gefahren wärt. Dass ihr zu denen gehört, die am Ortseingang eine Vollbremsung hinlegen. Die gar nicht wissen, wozu ein Geschwindigkeitstrichter gut ist.

Wer hier den moralischen gibt, sollte konsequenterweise sein Auto abgeben und mit dem Zug fahren - auch ein Bus ist noch viel zu gefährlich.

Das steht da nicht, muss es auch nicht.

Anliegen der Vergleichs-Rechnung war sicher, den aufgrund der [eigentlich geringen, weil üblichen] Geschwindigkeitsüberschreitung, verlängerten Anhalteweg aufzuzeigen. Das sich dadurch automatisch auch eine potentielle Gefahr ergibt dürfte logisch sein, oder?

Gruß Crack

Auf die Gefährlichkeit des Zu-Schnell-Fahrens wird man ja doch wohl noch hinweisen dürfen, oder?
Und es ist mE sch…egal, was da plötzlich für ein Hindernis auftaucht - sinn der Rechnung war es, darauf hinzuweisen, wie schnell man an dem Punkt, wo man bei regulärer Geschw. schon steht, noch ist. - Leider vergessen das zu viele.

Und das ist vollkommen unabhängig davon, ob da irgendjemand, der darauf hinweist, in seinem Leben schon mal zu schnell gefahren ist oder es immer noch tut.

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hat das irgendwer gesagt?
Komisch, dass immer gleich die 100 km/h rausgeholt werden - da weiß dann jeder, dass er zu schnell ist. aber 17zu viel… ist ja kaum der rede wert

Mit dem Motorrad: mach ich immer - schließlich will ich für den Notfall wissen, wie das bei ner Vollbremsung reagiert.

Hoppa,

warum so böse?

Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten gibt ist hier ja viel Kommentare zu lesen wie „gut so, Strafe zu niedrig, gib den Führerschein ab, Raser“.

Dem wollte ich mal eine sachliche Betrachtung entgegensetzen.
Extra mit „Moral“ überschrieben, damit man sieht: Ab hier geht es nicht mehr um die Frage, sondern um eine Bewertung des Fahrverhaltens.
Dem Fragesteller wollte ich so sagen, dass

  1. Er den Regelsatz bekommen hat und dieser auch in einer Verordnung so geregelt ist.
  2. Es eigentlich keine geringfügige Überschreitung ist.

Und weil mich das ewige „stell dir vor, ein Kind,…“ etwa nervt, habe ich extra mal den Betrunkenen gewählt.
Der läuft einem nämlich auch mal gerne vors Auto.
Und dann zieht auch da Argument „nachts um 3 darf ich ruhig heizen, da passiert nichts“ nicht mehr.

Dass man bei 67km/h vorzuwerfender Geschwindigkeit real mit 70km/h gemessen wurde und dabei etwa 75 auf dem Tacho hatte, dürfte auch jedem klar sein.
Mein Geschwindigkeitswarner piept ab 10km/h Überschreitung, wenn ich das Limit übersehe. (Es gibt hier auf dem Land einige Straßen, bei denen man sich wirklich nicht innerhalb einer Ortschaft fühlt, es aber rechtlich noch ist.)

Dass ich überhaupt die Moralkeule geschwungen habe, liegt an der von mir nicht nachvollziehbaren Einschätzung des Fragestellers, 67km/h statt 50km/h sei Pille-Palle und mit 35€ unangemessen hoch verwarnt worden.
Ich halte das VG je nach Ort und Umständen für angemessen.

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Guten Tag,

Ich habe gefragt, ob es eine Regelung dafür gibt, die nach Bundesländern unterschiedlich ist, vermutlich gibt es Unterschiede. Dann wäre die nächste Frage, warum. Ich möchte einfach verstehen, warum die Gebühren unterschiedlich hoch sind und wie das rechtlich begründet ist.

Die meisten Kommentare sind also unpassend und die Moralkeule hat hier garnichts zu suchen.

MfG

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Weil die zweite Hälfte der Antwort genau gar nichts mit der Frage zu tun hat? Der Besoffene schon gleich zweimal nichts?

Nö.
Das würde nämlich bedeuten, dass jede Geschwindigkeitsbegrenzung sinnvoll ist. Jeder hier kennt haufenweise Gelegenheiten und Orte, an denen das in keiner Weise der Fall ist.

Ich rede hier auch gar nicht davon, dass man überall zu schnell fahren darf oder gar soll. Ich rede hier nur davon, dass ich es daneben finde, bei einer völlig anderen Frage gleich die Moralkeule zu schwingen.

…und im übrigen bin ich der Meinung, dass Karthago zerstört werden muss.

Warum schreibst Du nicht unter jedes Deiner Postings, dass Du was gegen Nazis hast? Wird man doch wohl noch drauf hinweisen dürfen, oder?

Ich weiß nicht was genau hier Dein Verständnisproblem ist?

Ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung sinnvoll ist oder nicht hast Du nicht zu beurteilen.
Das ist auch nicht Thema der Frage.

Das eine höhere Geschwindigkeit durch den dadurch zwangsläufig länger werdenden Anhalteweg ein höheres Gefahrenpotential mit sich bringt willst Du doch nicht ernsthaft bestreiten?
Das wäre einfach nur lächerlich.

Gruß Crack

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Hallo,

das Verwarnungsgeld ist bundeseinheitlich.
Du hast den Regelsatz aufgebrummt bekommen.

Von Gebühren lese ich jetzt das erste mal bei dir. Gab es welche?