wenn Renterin X eine Rente von 340 Euro hat und eine Zahnersatzrechnung von 1000 Euro zahlen muss,
stimmt das Verhältnis nicht. Wie kann sie vorgehen, damit die Krankenkasse das übernimmt. Es ist kein
weiteres Guthaben / Ersparnis vorhanden.
Hallo,
es gibt auch beim Zahnersatz eine Härtefallregelung.
Ich empfehle die Rechnung zusammen mit den Einkommensnachweisen bei der Kasse vorzulegen. Im günstigsten Fall wird der Zuschuss der Kasse
verdoppelt.
Gruß
Czauderna
Ich bin nicht sicher, ob der Zahnarzt seine Rechnung prozentual zum Einkommen seiner Patienten erstellt. Daher können natürlich 1.000 Euro durchaus realistisch sein - unabhängig wieviel der Patient zur Verfügung hat. Dies hätte dieser ggf. durch einen Kostenplan vorher eruieren können.
Ob daher die Krankenkasse der richtige AP ist, weiß ich nicht. Vielleicht eher das Sozialamt.
ich bin mir nicht 100%&ig sicher. Aber hast du die Frage nicht vor kurzem schon mal gestellt? Wenn ich mich nicht irre, lässt du jetzt einiges in dem Sachverhalt weg! Und wenn ich mich weiterhin nicht irre, hattest du einige Antworten zum Sachverhalt bekommen
Gruß
Samira,
die später mal nachguckt ob sie sich geirrt hat
ich hatte im Bekanntenkreis jemanden der nur ALG II bezogen hat. Die Nachfrage bei seiner Versicherung (AOK) ergab folgendes.
Auf dem Kostenplan gibt es eine Möglichkeit Härtefall anzukreuzen.
Das hat mein Bekannter seinem Zahnarzt mitgeteilt. Mit diesem Vermerk wurde der Kostenplan bei der Krankenkasse eingereicht. Daraufhin hat die Krankenkasse ein Gutachten (auf Kosten der Kasse) verlangt und den gesamten Betrag übernommen. Mein Bekannter brauchte keine Zuzahlung zu leisten.
Also erst mal die Möglichkeit bei der Krankenkasse erfragen, und dann mit dem Zahnarzt absprechen.