Hallo,
Angenommen, es gibt einen RA Kruse aus Hamm-Anderlippe der seinen Hund nicht vernünftig erziehen kann. Angenommen, der Hund kläfft und jault stundenlang und belästigt die gesamte Nachbarschaft. Weiterhin angenommen, dass ein Termin bei dem zuständigen Schiedsmann (NRW) nur vorübergehend einen Erfolg brachte. Angenommen, der Herr Kruse meinte bei dem Termin, dass es nicht sein Hund war der gebellt und gejault hat.
Das Problem dabei ist, dass der Hund in einem von den Nachbargrundstücken nichteinsehbaren Zwinger untergebracht ist.
Angenommen, alle Nachbarn wissen, dass das nur der Hund von Herr RA Kruse sein kann, sehen das Tier aber nicht bellen.
Wie sieht eine mögliche Beweislage vor Gericht aus?
Gibt es eine Chance auf Erfolg einer Klage?
Angenommen,der Herr Kruse ist Rechtsanwalt und Jäger und kennt sich mit den Gepflogenheiten vor Gericht aus. Hat er evtl. vor Gericht einen Fürsprecher in Person des Richters?
Angenommen, mehrere genervte Anlieger sind rechtschutzversichert.
Würdet Ihr dann den Klageweg beschreiten?
Hallo,
als Tierschützerin wäre für mich die Geräuschbelästigung erst mal zweitrangig. Könnte es vielleicht sein, dass die Zwingerhaltung nicht den Vorschriften des Tierschutzgesetzes entspricht? Dann könnte man beim Amtsveterinär anklingeln.
/t/elektroschock-halsband-zulaessig/4637476/12
Gruß,
Myriam
Hallo Myriam,
der Zwinger scheint ok.
Vorab: Ich mag Hunde, aber keine Kläffer.
Mit Hunden habe ich meine Kindheit erlebt. Bis vor wenigen Jahren hatte ich auch einen Hund.
Wenn die Hunde „melden“ so ist das normal. Wenn sie aber stundenlang kläffen und jaulen hat der Besitzer keine Ahnung von Hundeerziehung!!!
Danke für Deine Antwort
Zorro
man nehme man an es gibt so einen Anwalt
dann verklagt er Dich wegen der Sach-Darstellung hier
ramona
Tach!
Angenommen, es gibt einen RA Kruse aus Hamm-Anderlippe der
seinen Hund nicht vernünftig erziehen kann.
Wer kann das schon? Meiner hat nie Frühstück ans Bett gebracht.
Angenommen, der
Hund kläfft und jault stundenlang und belästigt die gesamte
Nachbarschaft. Weiterhin angenommen, dass ein Termin bei dem
zuständigen Schiedsmann (NRW) nur vorübergehend einen Erfolg
brachte. Angenommen, der Herr Kruse meinte bei dem Termin,
dass es nicht sein Hund war der gebellt und gejault hat.
Das Problem dabei ist, dass der Hund in einem von den
Nachbargrundstücken nichteinsehbaren Zwinger untergebracht
ist.
Angenommen, alle Nachbarn wissen, dass das nur der Hund von
Herr RA Kruse sein kann, sehen das Tier aber nicht bellen.
Wie sieht eine mögliche Beweislage vor Gericht aus?
Das kommt darauf an, wer alles aussagt, wie ausgesagt wird und was genau ausgesagt wird.
Gibt es eine Chance auf Erfolg einer Klage?
Das hängt ein bißchen davon ab, was man mit der Klage eigentlich erreichen will.
Angenommen,der Herr Kruse ist Rechtsanwalt und Jäger und kennt
sich mit den Gepflogenheiten vor Gericht aus.
Ein Rechtsanwalt der sich mit den Gepflogenheiten vor Gericht auskennt, so einer ist mir ja noch nie über den Weg gelaufen.
Und dann auch noch Jäger…die gewinnen ja immer.
Hat er evtl. vor
Gericht einen Fürsprecher in Person des Richters?
Na klar, wir Richter geben immer einem Rechtsanwalt recht, der an einem Prozess beteiligt ist. Das müssen wir sogar, muss noch mal in der ZPO schauen, wo das steht…
Angenommen, mehrere genervte Anlieger sind
rechtschutzversichert.
Dann gehts wohl bis zum BGH.
Würdet Ihr dann den Klageweg beschreiten?
Das kommt noch immer darauf an, was eigentlich eingeklagt werden soll.
Dea
FAQ 1129?
Hallo Myriam,
der Zwinger scheint ok.
Vorab: Ich mag Hunde, aber keine Kläffer.
Spätestens jetzt wird fraglich ob es nicht doch gegen FAQ1129 verstößt, denn ich entnehme daraus dass dich diese® Hund(e) doch irgendwie persönlich und ganz unfiktiv stört.
Und wenn dann dieser RA auch noch mit echtem NAmen genannt ist, dann wirds echt eng für dich, denn dann ist da bestimmt noch was anderes dahinter für dass ich grad keine FAQ weiß (Verleumndung oder so).
Gruß Susanne
Vorab: Ich mag Hunde, aber keine Kläffer.
Mit Hunden habe ich meine Kindheit erlebt. Bis vor wenigen
Jahren hatte ich auch einen Hund.
Ich wollte nicht an Deiner Tierliebe zweifeln, sondern Dir eine weitere Möglichkeit aufzeigen, dem bekn… Zwingerhalter an den Karren zu fahren.
Gruß,
Myriam