Hi,
Woran liegt der Unterschied, wenn ein Mitarbeiter mit i. A. oder i. V. unterschreibt, darf er auch ganz ohne vorheriges Kürzel unterzeichnen, wenn er Firmenpapier oder einen firmenstempel Benutzt?
cu Naseweis
Hi,
Woran liegt der Unterschied, wenn ein Mitarbeiter mit i. A. oder i. V. unterschreibt, darf er auch ganz ohne vorheriges Kürzel unterzeichnen, wenn er Firmenpapier oder einen firmenstempel Benutzt?
cu Naseweis
Hi,
ich kanns dir nur aus behördlicher Sicht erkären:
So wars wenigstens früher, die Zusätze wurden aber meines Wissens vor ca. 3 Jahren ganz abgeschafft.
In der Privatwirtschaft kann das wahrscheinlich in jeder Firma anders geregelt sein.
LG,
Markus
Hallo,
das Kürzel „i.V.“ steht für „in Vertretung“ und leitende Angestellte führen, während das Kürzel „i.A.“ für „im Auftrag“ steht und von Angestellten ohne Leitungsvollmacht verwandt wird.
Viele Grüße, Theo.
Hallo,
das Kürzel „i.V.“ steht für „in Vertretung“ und leitende
Angestellte führen,
Steht das nicht für in Vollmacht?
während das Kürzel „i.A.“ für „im Auftrag“
steht und von Angestellten ohne Leitungsvollmacht verwandt
wird.
Ist ein Auftrag nicht auch eine Bevollmächtigung?.
cu Naseweis
i.V bedeutet IN VOLLMACHT.
Nur Handlungsbevollmächtigte und Prokuristen dürfen so unterschreiben. Sprich : Die jenigen die im Handelsregister auch als zuständig eingetragen sind. Irgend jemand DARF nicht mit i.V unterschreiben.
i.A. bedeutet im Auftrag. Auch hier darf nicht jeder Beliebige dieses Kürzel benutzen.
http://www.wer-weiss-was.de/faq164/entry1072.html
http://www.vnr.de/b2b/Kommunikation/korrespondenz/Vo…
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
i. A., i. V., ppa - Achtung: OT!
i.A. = ich arbeite
i.V. = ich verteile
ppa = pass prima auf
Sorry, aber bei der Steilvorlage…
Grüße von
Tinchen
Huhu!
Du bist ja Beamter, und es wird bei euch schon so sein, wie du schreibst. Aber nachvollziehen kann ich es nicht, und hier ist es auch anders.
- Amtsleiter unterschreibt ohne Zusatz,
Wieso? Hier unterschreibt nur der Behördenleiter ohne Zusatz, denn alle anderen - auch die Amtsleiter - handeln ja nur im Auftrage des Behördenleiters. Demgemäß wäre etwa bei einer Gemeinde der (Ober-)Bürgermeister der einzige, der in niemandens Auftrag unterschreibt, denn er ist ja rechtstechnisch gesprochen die Behörde.
Warum also gerade die Leiter einer mehr oder weniger willkürlichen Organisationseinheit namens „Amt“ nicht?
Gespannt:
Levay
Hallo,
i.V bedeutet IN VOLLMACHT.
Nur Handlungsbevollmächtigte und Prokuristen dürfen so
unterschreiben. Sprich : Die jenigen die im Handelsregister
auch als zuständig eingetragen sind. Irgend jemand DARF nicht
mit i.V unterschreiben.i.A. bedeutet im Auftrag. Auch hier darf nicht jeder Beliebige
dieses Kürzel benutzen.
mich irritiert jetzt, daß Du auf zwei Artikel verlinkst, in die a) dem widersprechen, was Du schreibst und b) auch untereinander widersprüchliche Auskunft geben.
Richtig ist natürlich der FAQ-Eintrag
Gruß
Christian
P.S.
Handlungsbevollmächtigte werden wirklich nicht im Handelsregister eingetragen.
Hallo,
bei uns ist der sog. Amtsleiter (früher hieß das Amtsvorsteher) der Leiter der Behörde, sprich des jeweiligen FinanzAMTs *g*
Ist also prinzipiell wie bei deiner Behörde.
Die darunterliegenden Organisationseinheiten nennt man hier Sachgebiete, darunter kommen die einzelnen Bezirke, Stellen, Buchhaltungen… je nachdem ob Veranlagung, Vollstreckung, BP, Kasse usw.
LG,
Markus
Hallo,
Woran liegt der Unterschied, wenn ein Mitarbeiter mit i. A.
oder i. V. unterschreibt, darf er auch ganz ohne vorheriges
Kürzel unterzeichnen, wenn er Firmenpapier oder einen
firmenstempel Benutzt?
lassen wir für einen Moment mal persönliche Präferenzen und unternehmensinterne Absprachen außen vor: Handlungsvollmachten und es gibt Prokurae (oder eingedeutscht Prokuren). Da der Prokurist mit ppa. o.ä. zeichnet, kann es rein rechtlich keinen Unterschied zwischen i.A. und i.V. geben.
In der Praxis kommen die Zusätze sowieso immer mehr aus der Mode.
Gruß
Christian
Hi!
Richtig ist natürlich der FAQ-Eintrag
Dort steht aber „…und i.V. (in Vertretung)“
Ich war eigentlich der Ansicht, dass es „in Vollmacht“ bedeutet.
Oder hat man mir jahrelang das falsche beigebracht?
Gruß
Beowolf
Ich war eigentlich der Ansicht, dass es „in Vollmacht“
bedeutet.
Oder hat man mir jahrelang das falsche beigebracht?
Ja, ist ne Urban Legend!
Hallo,
Richtig ist natürlich der FAQ-Eintrag
Dort steht aber „…und i.V. (in
Vertretung)“
Ich war eigentlich der Ansicht, dass es „in Vollmacht“
bedeutet.
Oder hat man mir jahrelang das falsche beigebracht?
ich versuchs im Gegensatz zu meiner Vorrednerin mal mit einer Begründung, warum das nicht stimmen kann. Die ist allerdings weniger rechtlich sondern rein sprachlich: es hieße dann nicht „in Vollmacht“ sondern „in Bevollmächtigung“ oder „unter Vollmacht“ bzw. „im Rahmen einer Vollmacht“.
Im Notfall im Deutschbrett nachfragen
Gruß
Christian
P.S.
Doch noch was rechtliches: Die Vollmacht ist ein Instrument zur Übertragung der Vertretungsmacht.
Hi!
Ja, ist ne Urban Legend!
Sorry, aber ich kann nicht glauben, dass man mir all die Jahre etwas falsches beigebracht hat (immerhin bis zum Industriefachwirt).
Gibt es denn irgendwelche verlässliche Quellen, die Deine Meinung unterstützen?
In meinen „Schulbüchern“ steht wenigstens: i.V. = in (Handlungs)Vollmacht, ebenso u.a. auf folgenden Fachseiten:
http://www.knoop.de/VM-Hand.htm
http://www.sekretaria.de/ecms.php?page=forum&pv%5Bth…
http://www.luebeckonline.com/mustervertraege/vollmac…
http://www.sekretaerinnenwelt.de/html/office-managem…
http://www.komma-net.de/newsletter/archiv/2004/korre…
http://www.duden.de/deutsche_sprache/newsletter/arch…
http://www.handelswissen.de/data/handelslexikon/buch…
Also, so ganz alleine stehe ich mit meiner Meinung nicht da
Gruß
Beowolf
STOPP aus,
ich verliere da den Überblick, denn mit den Bei uns und bei mir kommen wir so nicht weiter. Es muss doch in irgend ein Gesetzbuch wie den BGB, HGB, LmaaGB was darüber zu finden sein, oder ist das wirklich eine rein Firmeninterne Sache?
cu Naseweis
ich verliere da den Überblick, denn mit den Bei uns und bei
mir kommen wir so nicht weiter. Es muss doch in irgend ein
Gesetzbuch wie den BGB, HGB, LmaaGB was darüber zu finden
sein
Um Gottes Willen, warum sollte der Gesetzgeber sich denn mit so was beschäftigen? Was soll der denn noch alles regeln?
oder ist das wirklich eine rein Firmeninterne Sache?
Ach, ich könnte, wenn ich eine universitäre Juraklausur stellen würde, sicher einen Fall konstruieren, in dem das etwa im Rahmen der §§ 164 ff. BGB eine Rolle spielt. In der Praxis ist das aber wahrlich nicht mehr als ein Internum.
Levay
Zusammenfassung
Hallo,
ppa Prokura - Eintragung der Vollmacht im Handelsregister, volle Vertretung
i.V. allgemeine Handlungsvollmacht - für branchentypische Geschäfte im gewöhnlichen Betrieb
i.A. Artvollmacht - eingeschränkte Handlungsvollmacht
Christian
Hallo,
i.V. allgemeine Handlungsvollmacht - für branchentypische
Geschäfte im gewöhnlichen Betriebi.A. Artvollmacht - eingeschränkte Handlungsvollmacht
Du hast den Rest des Artikelbaums nicht gelesen, oder?
C.
„In Artvollmacht“ finde ich cool. Die Welt ist eine Welt voller Kaufleute
Levay
ich verliere da den Überblick, denn mit den Bei uns und bei
mir kommen wir so nicht weiter. Es muss doch in irgend ein
Gesetzbuch wie den BGB, HGB,
http://www.bundesrecht.juris.de/hgb/__57.html
Und daher mein Argument: es gibt Zusätze, die eine Prokura kennzeichnen und solche, die eine Handlungsvollmacht kennzeichnen. Da i.V. und i.A. offensichtlich keine Prokura kennzeichnen, kennzeichnen sie eine HV.
Gruß
C.