I. A., i. V. oder . . . Unterschied?

Hallo,

Ja, ist ne Urban Legend!

Sorry, aber ich kann nicht glauben, dass man mir all die Jahre
etwas falsches beigebracht hat (immerhin bis zum
Industriefachwirt).

Gibt es denn irgendwelche verlässliche Quellen, die Deine
Meinung unterstützen?

In meinen „Schulbüchern“ steht wenigstens: i.V. = in
(Handlungs)Vollmacht, ebenso u.a. auf folgenden Fachseiten:
http://www.knoop.de/VM-Hand.htm
http://www.sekretaria.de/ecms.php?page=forum&pv%5Bth…
http://www.luebeckonline.com/mustervertraege/vollmac…
http://www.sekretaerinnenwelt.de/html/office-managem…
http://www.komma-net.de/newsletter/archiv/2004/korre…
http://www.duden.de/deutsche_sprache/newsletter/arch…
http://www.handelswissen.de/data/handelslexikon/buch…

Also, so ganz alleine stehe ich mit meiner Meinung nicht da

stimmt! Mir wurde es auch so beigebracht, und die hier müssten es ja wissen:
http://www.stuttgart.ihk24.de/produktmarken/recht_un…
http://www.handelswissen.de/data/handelslexikon/buch…

Agnes

Hallo,

Also, so ganz alleine stehe ich mit meiner Meinung nicht da

ich habe neulich in kurzer Folge sogar zwei Köche gesehen, die mir (bzw. den anderen Zuschauern) was von Poren im Fleisch erzählen wollten, die man durch scharfes Anbraten verschließen müsse. Nur, weil etwas häufig erzählt oder wiederholt wird, ist es noch lange nicht richtig.

Wie gesagt: in Vollmacht macht schon sprachlich keinen sinn und rein technische ist Vollmacht nur ein Instrument zur Verleihung von Vertretungsmacht.

Gruß
Christian

P.S.
i.A.=im Arsch wurde noch nicht genannt

stimmt! Mir wurde es auch so beigebracht, und die hier müssten
es ja wissen:
http://www.stuttgart.ihk24.de/produktmarken/recht_un…

Da steht nichts davon, daß i.V. in Vollmacht bedeutet.

http://www.handelswissen.de/data/handelslexikon/buch…

Wieso müssen die es wissen? Das ist der Internetauftritt einer Unternehmensberatungsgesellschaft.

Gruß
C.

Hallo!

Aber nur weil auf die Handlungsvollmacht hinzuweisen ist ist nicht jeder Hinweis auf eine Vollmacht ein Hinweis auf eine Handlungsvollmacht. Eine Vollmacht muss im allgemeinen immer offengelegt werden, sonst gibt es keine direkte Stellvertretung.

Gruß
Tom

Hallo,

Aber nur weil auf die Handlungsvollmacht hinzuweisen ist ist
nicht jeder Hinweis auf eine Vollmacht ein Hinweis auf eine
Handlungsvollmacht.

da frage ich keck zurück: auf was denn sonst?

http://www.bundesrecht.juris.de/hgb/__54.html

Gruß
Christian

Hallo Christian!

Ist ja alles schön und gut, aber man könnte ja auch argumentieren:
„Nur weil Du es sagst, muss es nicht richtig sein“ :wink:

Wo steht denn bitte geschrieben, dass i.V. = in Vollmacht falsch ist?
Selbst der „Duden“ führt beide Versionen (in Vollmacht/in Vertretung) auf.
Wenn Du davon schon so fest überzeugst bist, wirst Du doch sicherlich eine Quelle parat haben.

Gruß
Beowolf

stimmt! Mir wurde es auch so beigebracht, und die hier müssten
es ja wissen:
http://www.stuttgart.ihk24.de/produktmarken/recht_un…

Da steht nichts davon, daß i.V. in Vollmacht bedeutet.

Doch, und zwar hier (Seite 2):
http://www.stuttgart.ihk24.de/produktmarken/recht_un…

Aber ich schätze, die haben nach Deiner Ansicht auch keine Ahnung :wink:

Gruß
Beowolf

Hallo,

Ist ja alles schön und gut, aber man könnte ja auch
argumentieren:
„Nur weil Du es sagst, muss es nicht richtig sein“ :wink:

so könnte man argumentieren, ja.

Wo steht denn bitte geschrieben, dass i.V. = in Vollmacht
falsch ist?

Naja, es ist sprachlich einfach irgendwie … holprig. Daher mein Hinweis auf das Deutschbrett. Dort wird man vielleicht erklären können, warum das aus sprachlicher Sicht nicht richtig ist.

In Vertretung ist ja verkürzt „in Vertretung von jemandem“. Eine Vollmacht ist aber ein Instrument zur Vertretung, also eben nicht in Vollmacht sondern im Rahmen einer Vollmacht oder kurz unter einer Vollmacht.

Aber letzten Endes ist es egal. Du bist ja in guter weil zahlreicher Gesellschaft :smile:

Gruß
Christian

stimmt! Mir wurde es auch so beigebracht, und die hier müssten
es ja wissen:
http://www.stuttgart.ihk24.de/produktmarken/recht_un…

Da steht nichts davon, daß i.V. in Vollmacht bedeutet.

Doch, und zwar hier (Seite 2):
http://www.stuttgart.ihk24.de/produktmarken/recht_un…

Ah ja, schau an.

Aber ich schätze, die haben nach Deiner Ansicht auch keine
Ahnung :wink:

Die mögen Ahnung haben, aber da machen sie halt einen Fehler. Zumal in den Texten auch noch andere Fehler enthalten sind. So ist bspw. schon der erste Satz auf Seite zwei falsch. Außerdem weiß der Geier, woher die den Mustertext haben.

Gruß
Christian

1 Like

stimmt! Mir wurde es auch so beigebracht, und die hier müssten
es ja wissen:
http://www.stuttgart.ihk24.de/produktmarken/recht_un…

Da steht nichts davon, daß i.V. in Vollmacht bedeutet.

stimmt!!

http://www.handelswissen.de/data/handelslexikon/buch…

Wieso müssen die es wissen? Das ist der Internetauftritt einer
Unternehmensberatungsgesellschaft.

Naja vielleicht wissen es ja die,
http://www.duden.de/deutsche_sprache/newsletter/arch…

und da kann es offensichtlich beides bedeuten. Dennoch wurde mir von meiner Dozentin, die schon jahrelang im Prüfungsausschuss der IHK ist beigebracht, dass es eben nicht in Vertretung, sondern in Vollmacht heißt. Aber letzlich ist es ja egal. Hauptsache man weiß, was es zu bedeuten hat.

Agnes

Richtig ist natürlich der FAQ-Eintrag :wink:

Gruß
Christian

und wo steht das :wink:

Hallo,

Naja vielleicht wissen es ja die,
http://www.duden.de/deutsche_sprache/newsletter/arch…

und da kann es offensichtlich beides bedeuten.

in den Duden wurde inzwischen viel aufgenommen, weil es sich in den allgemeinen Sprachgebrauch eingeschlichen hat. Eine Instanz in Rechtsfragen ist das sicherlich nicht.

Dennoch wurde
mir von meiner Dozentin, die schon jahrelang im
Prüfungsausschuss der IHK ist beigebracht, dass es eben nicht
in Vertretung, sondern in Vollmacht heißt. Aber letzlich ist
es ja egal. Hauptsache man weiß, was es zu bedeuten hat.

Ja, im Prinzip richtig, aber daß das nicht jeder weiß, hat sich hier ja mal wieder gezeigt.

Gruß
Christian

Hallo!

da frage ich keck zurück: auf was denn sonst?

Zum Beispiel auf eine ganz „normale“ Vollmacht. Vollmachten gibts ja nicht nur bei Unternehmern im Handelsverkehr, sondern sonst auch.

Gruß
Tom

Hallo,

da frage ich keck zurück: auf was denn sonst?

Zum Beispiel auf eine ganz „normale“ Vollmacht. Vollmachten
gibts ja nicht nur bei Unternehmern im Handelsverkehr, sondern
sonst auch.

die Rede war von einem Mitarbeiter. Daraus habe ich ebenso messerscharf wie eventuell voreilig geschlossen, daß wir hier von einem Unternehmen reden. Hinzu kommt, daß die Ausübung einer „ganz normalen“ Vollmacht nach §§ 164 ff. BGB keiner Kenzzeichnung bedarf.

Gruß
Christian

Hallo!

Hinzu kommt, daß die Ausübung
einer „ganz normalen“ Vollmacht nach §§ 164 ff. BGB keiner
Kenzzeichnung bedarf.

…was nicht heißt, dass es verboten ist eine solche mit beispielsweise i.V. zu kennzeichnen. Außerdem muss man schon vorsichtig sein, denn offengelegt muss eine Vollmacht natürlich schon werden, das kann aber natürlich auch in anderer Form geschehen.

Gruß
Tom

Hallo,

Hinzu kommt, daß die Ausübung
einer „ganz normalen“ Vollmacht nach §§ 164 ff. BGB keiner
Kenzzeichnung bedarf.

…was nicht heißt, dass es verboten ist eine solche mit
beispielsweise i.V. zu kennzeichnen.

natürlich nicht, aber was hat das jetzt noch mit der Frage zu tun? Es ging dort um ein Handelsgewerbe und nicht um den Privatbereich.

Außerdem muss man schon
vorsichtig sein, denn offengelegt muss eine Vollmacht
natürlich schon werden, das kann aber natürlich auch in
anderer Form geschehen.

Ich verstehe immer noch nicht so ganz, auf was Du hier hinauswillst.

Gruß
Christian

Hallo!

Ich verstehe immer noch nicht so ganz, auf was Du hier
hinauswillst.

Ich wollte nur darauf hinweisen, das i.V. nicht zwangsläufig der Hinweis auf eine Handlungsvollmacht sein muss, sondern es nur sein kann.

Gruß
Tom

Hallo,

Ich verstehe immer noch nicht so ganz, auf was Du hier
hinauswillst.

damit meinte ich den Teil mit der Offenlegung, den ich nicht verstehe.

Ich wollte nur darauf hinweisen, das i.V. nicht zwangsläufig
der Hinweis auf eine Handlungsvollmacht sein muss, sondern es
nur sein kann.

Das ist falsch – zumindest für den hier relevanten geschäftlichen Bereich.

Gruß
Christian

Hallo!

Das ist falsch – zumindest für den hier relevanten
geschäftlichen Bereich.

Da muss ich aber jetzt nachfragen, wo steht, dass iV immer eine Handlungsvollmacht bedeutet??

Gruß
Tom

Hallo Tom,

Das ist falsch – zumindest für den hier relevanten
geschäftlichen Bereich.

Da muss ich aber jetzt nachfragen, wo steht, dass iV immer
eine Handlungsvollmacht bedeutet??

jede Vollmacht, die im Rahmen eines Handelsgewerbes erteilt wird und keine Prokura ist, ist eine Handlungsvollmacht. Das ist der Grund, warum ich vor einigen Runden § 54 HGB verlinkte:

http://bundesrecht.juris.de/hgb/__54.html

Gruß
Christian