Ich dachte , mit zwei Personalpronomina Akkusativ steht vor Dativ

Hallo zusammen!

ihm: eine männliche Person
ihn: der Text

Ich bitte Sie, den Text zu lesen und ihm ihn am Freitag auszuhändigen. Den Text finden Sie im Anhang.

oder

Ich bitte Sie, den Text zu lesen und ihn ihm am Freitag auszuhändigen. Den Text finden Sie im Anhang.

Oder sind beide korrekt? Welcher ist vorzuziehen?

Danke sehr

der ist vorzuziehen, wenn nicht sogar ausschließlich korrekt.

Nur bei ihm ist die Reihenfolge und Zuordnung (ihn lesen und weitergeben)
richtig , vor allem aber eindeutig.

Man könnte aber auch schreiben:
Ich bitte sie, den Text zu lesen und ihm am Freitag auszuhändigen.
Das „ihm“ muss sich dann auf das vorher geschriebene/gesagte beziehen.
Das muss es aber auch schon in deinem Satz mit „ihn ihm“.

MfG
duck313

Hallo,

Eindeutig die zweite Version; zwar kann ich die entsprechende regelung nicht zitieren, aber gefühlsmässig steht „ihn“ in direktem Bezug auf „den Text“, hingegen ist „ihm“ auf den ersten Satzteil bezogen, der weiter entfernt steht.

LG
SL99

Hi,

keiner, sondern Variante 3:

(Peter wird am Freitag den Text abholen.) oder ähnlicher Satz zuvor

Ich bitte Sie, den Text zu lesen und ihm am Freitag auszuhändigen. Den Text finden Sie im Anhang.

Gruß
.

Hallo Nadja,

Warum die Frage, da du doch die Regel „bei zwei Personalpronomina steht Akk. vor Dat.“ selbst schon genannt hast? :wink:

Die Regel gilt übrigens nur bei Personalpronomina, aber dann obligatorisch. Daher ist Satz 1 falsch und Satz 2 richtig.

Die bloß formale Regel, die in Lehrtexten gerne gebracht wird, hat übrigens eine tieferen Grund:

„Sie(1) wollte eine Antwort(2). Ich gab sie(2) ihr(1).“
„Er(1) interessierte sich für seine Schwester(2). Er stellte sie(2) ihm(1) vor.“

Beide Pronomina sind dann nämlich anaphorisch. Und das, welches sich auf das am nächsten zurückliegende Nomen (2) bezieht, kommt zuerst, das auf das ferner zurückliegende Nomen (1) folgt dann.

Dass man, wie hier mehrfach vorgeschlagen. das „ihn“ (das auf „Text“ bezogen ist) fakultativ weglassen kann (obwohl es stilistisch nicht gut ist), liegt an der speziellen Satzkonstruktion mit zweimal „zu + Infinitiv“, wobei das Objekt beider Infinitive vorhergenannt ist.

„Ich bitte Sie, den Text zu lesen und (ihn) ihm … auszuhändigen.“

Bei anderer Satzkonstruktion geht das aber nicht.

Beispiele:
„Ich schlage dir vor, dir das Buch zu besorgen und (es) zu lesen.“
„Ich bitte dich, den Text zu lesen und (ihn) zu korrigieren.“
„Ich bitte dich, für sie Blumen zu kaufen und (sie) ihr in einer Vase auf den Tisch zu stellen.“

Hier ist das anaphorische Personalpronomen fakultativ. Und zwar, weil das jeweilige Objekt der Prädikate vorhergenannt ist.

Bei anderer Formulierung geht das aber nicht mehr:
„Besorg dir das Buch und lies es!“
„Ich besorge mir das Buch und lese es.“
„Lies den Text und korrogiere ihn!“
„Er las den Text und korrigierte ihn.“
„Kaufe Blumen für sie und stelle sie ihr in einer Vase auf den Tisch!“
„Er kaufte Blumen für sie und stellte sie ihr in einer Vase auf den Tisch!“

Hier kann das anaphorische Personalpronomen keineswegs weggelassen werden.

Entsprechend kann man auch in deinem Beispielsatz das „ihn“ nicht mehr weglassen:

„Lesen Sie bitte den Text und händigen Sie ihn ihm … aus.“
„Ich las den Text und händigte ihn ihm … aus.“

Gruß
Metapher

Hallo Metapher,
Danke für die ausführliche Antwort. Ich verstehe aber etwas nicht

Ich schlage dir vor, dir das Buch zu besorgen und (es) zu lesen.
„es“ ist das Akkusativobjekt sowohl für das Verb „besorgen“ als auch „lesen“. Deshalb verzichtet man auf das „es“ für das zweite Verb. Das kann ich nachvollziehen

Aber in der zweiten Formulierung ist es genauso: „Besorg dir das Buch und lies es“
Hier haben wir auch zwei Verben. Das Objekt des ersten Verbs ist „Buch“ und das Objekt des zweiten Verbes ist auch das „Buch“ bzw. „es“. Oder?

Grüße