Ich habe meinen Sohn und seine Freundin beim Rummachen erwischt

Hallo!
Ich bin gestern Abend zu meinem Sohn ins Zimmer, weil ich ihn noch etwas fragen wollte. Ich habe nicht angeklopft - leider. Denn auf seinem Bett lag er auf seiner Freundin und hatte seine Hand in ihrem Shirt. Sie waren so vertieft, dass sie mich gar nicht bemerkt haben - bis ich gehen wollte. Als sie mich bemerkten habe ich gesagt Lasst euch nicht stören und bin schnell wieder rausgegangen. Seitdem hat er nicht mehr mit mir geredet.
Habe ich falsch reagiert?
Falls das wichtig sein sollte: Er ist 13 und sie 11 (fast 12)
Danke für eure Antworten und eure Hilfe schonmal im Voraus.

Ist das gleiche junge Herr, der auf Klassenfahrt plötzlich im Zimmer einer Klassenkameradin stand und der nun eine elfjährige Freundin hat? Und mit deren Eltern (oder mit ihr) Du ggf. reden wolltest?

Was kam denn dabei eigentlich raus?

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Du hast nicht falsch reagiert. Du hast falsch agiert aber das ist nicht zu ändern.

Mach dir nix draus, der wird sich schon wieder einkriegen. Aber nimm vielleicht in Zukunft mehr Rücksicht auf die Privatsphäre deiner Kinder.

Lässt ja nichts anbrennen, der Kollege.

Ich gebe zu bedenken, dass er nicht nur 13, sondern demnächst ja wohl 14 ist und sie dann auf jedenfalls noch unter 14 Jahren. Dann ist das, was da passierte, eine strafbare Handlung. Das wirst Du ihm nach seiner letzten Aktion zwar sicherlich schon erklärt haben, aber ich dachte, ich erwähne das noch einmal.

Ob er nun wütend auf Dich ist, ob ihm das unangenehm war oder ob er gar nicht weiß, was er empfindet, aber er trotzdem nicht reden will, ist ja ohne Belang. Zunächst einmal solltest Du Dir überlegen, ob Du das in Ordnung findet, was Dein Sohn da treibt. Falls es für Dich OK ist, dann solltest Du ihn darauf ansprechen, dass Ihr Euch Regeln für diese Fälle geben solltet. Also z.B. Anklopfen verbunden mit einer gewissen Wartezeit, Zeichen an der Tür oder sonst etwas.

Ich bin allerdings auch der Ansicht, dass Du das nicht OK finden solltest. Das Mädchen ist 11 und geht wahrscheinlich gerade mal in die 6. Klasse. Sexualkunde werden die in der Schule noch nicht gehabt haben und ob die möglichen Folgen dieser lustigen Spielereien den beiden klar sind, sei dahin gestellt. Das Mädchen wird jedenfalls über kurz oder lang geschlechtsreif sein und ob die beiden dann verhüten, wenn es mal ein bisschen mehr in die Tiefe geht, ist ungewiss, aber auch eher unwahrscheinlich.

Neben der zu treffenden Absprache bzgl. der Zugangsregelung solltest Du also auch dringend ein Gespräch mit ihm über Verhütung, Schutz vor Krankheiten usw. führen. Ist der Junge gegen HPV geimpft? Falls nicht, dringend nachholen.

Gruß
C.

Gruß
C.

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Doch. Sexualkunde wird in Klasse 6 gelehrt. Allerdings ist man mit 11 in den meisten Bundesländern erst in Klasse 5.

Das halte ich nun aber für ausgemachten Unsinn. Verhütung ist sowohl im Unterricht als auch in den meisten Elternhäusern durchaus ein Thema. Trau den Kindern mal was zu.

Auch wenn das formal korrekt ist, muss man hier klar fragen, wie sehr dieser Ansatz die Lebensrealität abbildet. Was ich da aus der sechsten Klasse meiner Tochter höre, klingt schon sehr danach, als wären die Kinder heutzutage schon mit 12-13 sehr rührig (was ich einigermaßen bestürzend fand, ich wollte in dem Alter vor allem zocken, aber was solls).

Du hast natürlich grundsätzlich recht, aber inwiefern er damit bei seinem Jungen erfolgreich sein kann, darf man getrost bezweifeln.

Was genau ist denn jetzt Deine Botschaft und inwieweit weicht sie von meiner ab? Nota bene: mein Kind wird im Herbst 12 und wenn die mich in der Schule auf die letzten Meter nicht noch ganz massiv überraschen, wird sie in der 6. Klasse noch keinen Sexualkundeunterricht gehabt haben.

Nun ja, so richtig viel zutrauen muss ich zumindest dem Jungen ja nicht. Die ein oder andere Geschichte ist ja bekannt und daraus kann ich für den Moment nicht besonders viel Verantwortungsbewusstsein und Respekt für die „Befindlichkeiten“ minderjähriger Mädchen ableiten.

Ich finde nicht, dass man das klar fragen muss. Der Gesetzgeber hat das Gesetz mit der Änderung des § 176 StGB zum 1. Juli 2021 ja genau an die geänderten Realitäten angepasst. Natürlich kann man zusätzlich noch einen Entscheidungsbaum anpflanzen, der alle Varianten abdeckt, aber so vom Grundsatz her macht das Gesetz so viele Unterschiede zwischen Tätern mit Anfang 14 und Ende 17 auch nicht.

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Deshalb gibt es ja auch keinerlei Teenager-Schwangerschaften mit den diversen Folgen? Oder wie soll man deine Aussage deuten? Sorry, wenn ich mal ganz drastisch werden, aber es gilt immer noch der alte Spruch: Dumm f*** gut, und gerade diejenigen, die schon früh sehr reif sind, was ihr Interesse an sexueller Aktivität angeht, sind leider recht regelmäßig die Energiesparbirnen in der Klasse aus den Elternhäusern, in denen sich Eltern höchst peripher für das Leben ihres Nachwuchses interessieren und Erziehung gerne noch rein reaktiv mit Schalldruck und dem Hosengürtel funktioniert. Wovon träumst Du da?

Darüber mag man in der Theorie und abseits von konkreten Fällen in denen ganz real strafrechtlich Ungemach droht, wunderbar philosophieren. Die Neuregelung des § 176 StGB enthält eine „Kann-Vorschrift“, nach der das Gericht von einer Strafe unter bestimmten Voraussetzungen absehen kann. D.h. das ist alles andere als ein Freibrief!

BTW: Der Fragesteller sollte sich zudem mal § 180 StGB und da die Formulierung: „Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.“ ganz genau ansehen, denn diese „gröbliche Verletzung“ kann durchaus auch da gesehen werden, wo der jugendliche Täter selbst aufgrund von fehlender Strafmündigkeit noch mal davon kommt, oder ihm die Neuregelung des § 176 StGB ungeschoren davon kommen lässt! „Gröblich verletzt“ wird nämlich u.a. im Zweifelsfall auch mal daran festgemacht, dass man als Eltern nicht gegen die sexuellen Handlungen des eigenen Nachwuchses an jemand unter 14 eingeschritten ist!

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Liest sich so, als hättest du dich angeschlichen und dann eine Weile beobachtet. Seltsame Bräuche in eurer Familie.

Selbstverständlich wurde bei uns angeklopft, wenn die Kinder Besuch hatten. Hast du deinem Sohn den Schlüssel entzogen, dass er nicht abschließen konnte?

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Wir halten also fest: Alle guten und dringenden Ratschläge und Hinweise aufgrund deiner ersten Frage zu Sohnemanns Sexualverhalten hast Du also in den Wind geschlagen. Es gab also ganz offensichtlich keine klaren Ansagen und auch jetzt bist Du nicht bereit/willens/in der Lage aus Dir heraus wenigstens jetzt mit dem Wissen um all die Dir hier gegebenen Hinweise geeignet zu reagieren. Was soll es also bringen, Dir hier jetzt erneut aufzuzeigen, was bei Euch schief läuft und wie deine Rolle in diesem Spiel von Dir auszufüllen ist?

Oder gehörst Du zu denjenigen, die einfach nur selbst zu gerne ein feuchtes Höschen bekommen, wenn sie über Sex von und mit Minderjährigen schreiben?

Wenn nein, dann schau dir mal meine andere Antwort zum Thema § 180 StGB an:

Die Geschichte könnte also auch für Dich durchaus Konsequenzen haben, wenn Du nicht langsam mal geeignete Reaktionen zeigst!

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Eben! Es gibt sie durchaus aber gemessen an der Anzahl der Teenager kann man ja wohl davon ausgehen, dass die überwältigende Mehrheit der Teenies durchaus verhütet. Deswegen war der Spruch:

dann halt auch ein bisserl neben der Spur.

Du hast gesagt, in der sechsten Klasse wird sie kein Sexualkunde gehabt haben und ich hab gesagt, doch in der sechsten Klasse ist in den meisten Bundesländern Sexualkunde dran. Üblicherweise hatten sie das aber auch schon in der vierten Klasse.

Die überwiegende Mehrheit der Teenager steigt aber auch nicht mit Erektion in die Betten andersgeschlechtlicher Mitschüler und macht sich an denen zu schaffen. Insofern ist hier nicht der Maßstab eines handelsüblichen Teenagers anzulegen, der sich verantwortungsbewusst und respektvoll verhält.

Ich schrieb dieses hier:

Ich habe ein paar Stellen hervorgehoben. Die Zusammenfassung findest Du am Ende des vorstehenden Zitats.

Und vielleicht haben die auch mal zwei Hunden bei der Paarung zugesehen, das Ergebnis drei Monate später bewundern können und A und B auch noch zusammengezählt, aber das ist doch kein Grund, davon auszugehen, dass ein ziemlich wild pubertierender Junge mit zweifelhafter Einstellung zur Intimsphäre Dritter und ein elfjähriges Mädchen, das diesen Jungen an sich rumfummeln lässt, im Fall der Fälle wie folgt unterhalten:
J: Komm, lass machen.
M: Ja, OK, aber lass uns eine Schwangerschaft verhüten und vor Krankheiten schützen. Hast Du Kondome?
J: Natürlich. Die habe ich gestern extra noch in der Drogerie gekauft.

Auch diese Konversation würde ich nicht erwarten:
J: Komm, lass machen.
M: Ja, OK, aber lass uns eine Schwangerschaft verhüten und vor Krankheiten schützen. Hast Du Kondome?
J: Oh, nein, die habe ich doch echt vergessen. Als verantwortungsvolle Jugendliche sollten wir uns jetzt wieder anziehen. Keinesfalls möchte ich Druck auf Dich ausüben und den Geschlechtsverkehr ungeschützt vollziehen. Dafür respektiere ich Dich, Deine Gesundheit und Deinen Körper viel zu sehr.

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Und auch das ist so ein Punkt, den @Markus41 bzgl. der Thematik § 180 StGB immer im Hinterkopf haben sollte. Solche Dinge werden inzwischen zwar nicht mehr so häufig angezeigt und führen vielfach auch dann nicht zu Verurteilungen. Aber der springende Punkt hier ist die polizeibekannte Vorbelastung des jungen Mannes, die Kenntnis des Vaters sowohl von dieser Vorgeschichte als auch der Tatsache, dass da jetzt schon wieder an einer Elfjährigen rumgefummelt wird, sowie fehlender geeigneter väterlicher Reaktion in beiden Fällen!

Da bewegen wir uns in einer ganz anderen Liga als wenn „aus heiterem Himmel“ die eben noch brav miteinander am PC spielenden 13-jährigen sich plötzlich entscheiden eine Runde „nur mal sehen, ob er passt“ IRL auszuprobieren. Richter und Staatsanwälte ziehen sich auch nicht die Hose mit der Kneifzange an und haben durchaus tatsächlich gelegentlich auch selbst Kinder und Erfahrungen mit deren Pubertät und den Möglichkeiten elterlichen Einflusses. Aber es gibt eben Grenzen, deren Überschreitung nicht nur zu einem Schulterzucken führt.

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Info: Hast du zwischenzeitlich

  • mit deinem Sohn über sein Verhalten im Allgemeinen und Besonderen gesprochen?
  • deinem Sohn Grenzen gesetzt bzw. Konsequenzem für sein Verhalten aufgezeigt?
  • mit oder ohne Sohn eine Erziehungsberatungsstelle aufgesucht?
  • mit den Eltern der 11jährigen gesprochen?

Und wie war jeweils das Ergbenis?

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Die überwiegende Mehrheit der Teenies (die mit 11 ja noch gar keine Teenies sind) setzt sich allerdings auch erst gar nicht dem Risiko einer Schwangerschaft im zarten Alter von elf Jahren aus! Lt. Jugendliche - erster Geschlechtsverkehr | Statista sind das gerade einmal 5% der Mädchen! Das Durchschnittsalter liegt für Mädchen aktuell bei 15,5 Jahren Deutschland - Alter beim ersten Geschlechtsverkehr nach Geschlecht 2006 | Statista!

Ich glaube ja, der Markus - und auch noch ein paar der anderen polarisierenden Fragen hier - sind nur Versuche das Forum hier zu „beleben“ (die wurden doch vor längerer Zeit mal angekündigt aber man hörte nie weiteres zu dieser Thematik). Aber einiges ist mir doch allzu, ähm auffällig (wobei ich da durchaus auch dazu tendiere, drauf reinzufallen :see_no_evil:)

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Hi Markus41!

Ich vermute, deinem Sohn war langweilig.

Gruß, Diva

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Von irgendwem muß der Sohn sich ja das abgeguckt haben! Denke mal, der nächste Thread lautet: Hilfe, mein Sohn wird mit 14 Vater!
Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr.

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Bei den ganzen Geschichten frage ich mich, was mit der Kindsmutter ist. Es ist doch hoffentlich nichts passiert?

„Alleinerziehender Mann“ ist nochmal was anderes als „Alleinerziehende Mutter“.

Drückst Du Dich vor Gericht aus so aus?

Nutzer wie Du machen dieses Forum kaputt weil sich Hilfesuchende nicht mehr trauen etwas zu fragen wenn sie als Pädophile beschimpft werden - obwohl der Fragesteller dazu keinen Anlass gegeben hat.

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Du erinnerst mich an die Henne , die gackert wären die anderen Eier legen.

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