… Untermietvetrag raus, der Mietvertrag ist bis 30.4 befritestet, die Untermieterin kommt danach nicht wieder in die WG zurück und ich habe mein Studium abgebrochen und ziehe jetzt aus , einen Nachmieter habe ich noch nicht gefunden, besteht die Möglichkeit sofort das Mietverhältnis zu beenden?ich bin die Untermieterin der Untermieterin des Zimmers, ist das überhaupt rechtens?
Hallo wassermann 1984!
Zunächst zur Info: Ich bin kein Anwalt.
Nach meinem Rechtsempfinden stellt sich nicht die Frage, ob das Mietverhältnis an sich rechtens war. Es wurde ja schließlich vermietet.
Aus meiner Sicht ist eine sofortige Aufhebung des Mietvertrags nur mit Zustimmung Deiner Vermieterin möglich. Vielleicht steht auch etwas im Mietvertrag, wogegen sie verstoßen bzw. was sie nicht eingehalten hat. Das wäre u.U. auch ein Grund zur fristlosen Kündigung.
Ich empfehle, mit dem Mietvertrag den Mieterverein oder einen Anwalt aufzusuchen.
Schau Dir mal Deinen Vertrag genauer an, und schau nach den Kündigungsfristen.
Ich selber habe auch eine Untermieterin, und wir haben einen vorgefertigten Mietvertrag verwenden, in dem steht, dass von beiden Seiten eine Frist von 2 Wochen einzuhalten ist.
Wenn solche Formulierungen wie „verlängstens zum 30.4.2011“ drin steht, kannst Du sowieso sofort gehen.
Abgesehen davon, dass der Vermieter und Hauptmieter es überhaupt genehmigen müssen, dass diese Unteruntermietverhältnis ok ist, hast Du als Untermieterin keinerlei Rechte, wie sie ein „normaler“ Mieter hat, hast Du dann auch nicht deren Pflichten. Eine Frist von 3 Monaten ist somit auch nicht ansetzbar.
Schreib eine Kündigung, mit Inhalt der sofortigen Beendigung, lass einen Zeugen unterschreiben, der bestätigt, dass Du diese Kündigung Deinem „Vermieter“ in dem Briefkasten geworfen hast. Pack Deine Sachen, steck die Schlüssel in einem Plastikbeutel und dann in einem Briefumschlag, und schick dieses per Einschreiben ab.
Wenn der Untermieter keine Genehmigung vom Hauptmieter vorlegen kann, wird dieser auch keinerlei juristischen Schritte, die eh vergebens sein dürften, gegen Dich vornehmen. Sind meist nur leere Drohungen, was diese aussprechen.
Hey,
Bei der Sache kann ich Dir leider nicht weiterhelfen, bin in dem Themengebiet nicht so fit!
Trotzdem noch viel Erfolg!
Viele Grüße
Alle schriftlichen Verträge sind bindent, es ist egal mit wem sie abgeschlossen wurden. Lediglich ist der Vertragspartner anscheinend nicht der Hauptmieter sondern die 1. Untermieterin.
Schreibe eine Kündigung und stelle das Zimmer sofort zur Verfügung - auch an den Hauptmieter. Fordere beide auf für einen vorzeitigen Nachmieter zu sorgen, dazu sind beide verpflichtet! So besteht die Möglichkeit zur Kostenminderung.
Ich selber - und das soll keine Aufforderung sein - würde dann die Mietzahlung einstellen, um Druck aus zu üben. Wenn es dann „ernst wird“ und nach der Letzten Mahnung, würde ich die angefallen Mieten nachzahlen.
Leider ist da nicht mehr zu machen.
Gruß connection
Soweit ich weiß, ist es nicht so einfach aus einem befristeten Mietverhältnis rauszukommen. Ein solcher Vertrag wird ja eben auf genau einen Zeitraum geschlossen und endet ohne Kündigung.
Wenn Ihre Vermieterin Untermieterin ist, kommt es darauf an, ob sie das Zimmer theoretisch untervermieten darf. Wie das Verhältnis vom Hauptmieter zum Untermieter ist, regelt der reguläre Mietvertrag (oftmals muss der eigentliche Vermieter dem zustimmen). Wie es sich dann mit der weiteren Untervermietung verhält, weiß ich nicht genau. Wenn der Mieter (als Hauptmieter) dies mit Ihrem Vermieter (also dem Untermieter, von dem Sie das Zimmer haben) so abgesprochen hat, sollte dies aber in Ordnung sein.
Es ist immer ärgerlich, wenn man aus einem Vertrag früher rauswill. Ich bin aber kein Volljurist, weiß aber aus Erfahrung, dass es sehr schwierig ist. Wenn Sie einen Vertrag über Ihre Untermiete gemacht haben, ist der m.E. verbindlich.
Einen Nachmieter für Sie zu finden, wäre sicherlich der beste Kompromiss, wenn die anderen einverstanden sind.
Viel Erfolg & viele Grüße, Christiane
Hallo
nur mit Einverständnis des anderen Vertragspartners, es sei denn, dieser sagt was anderes. Mündliche Verträge sind übrigens auch rechtsgültig.
Es ist vielleicht aus deiner Sicht ein verständliches Begehren ohne weiteres Brimborium dein Mietverhältnis zu lösen, um Geld zu sparen, aber Verträge sind nunmal Verträge und im umgekehrten Fall hättest du sicher ein Problem, wenn dein Vermieter dich mal so eben hopplahopp aus deiner Wohnung schmeissen würde.
Also immer auch die andere Seite berücksichtigen und merke: Verträge sind einzuhalten. Das gilt im übrigen auch für den Fall des Auszuges. Alle rechtsgültig geschlossenen Klausen sind einzuhalten, z.B. evtl. Renovierungen bla bla.
Gruß
Nita
Hallöchen,
diese Frage hättet Ihr beide Euch mal vorher stellen sollen. Liegt ein Einverständniss des Vermieters hierzu schriftlich vor? Dann JA. Habt Ihr beide das schriftlich festgehalten ? Dann JA. Normalerweise kannst Du aus einem befristeten Mietvertrag nur im gegenseitigen Einvernehmen raus. Gibt es nichts schriftliches hält sich der Vermieter immer an denn der im Mietvertrag steht.
MfG S
Hallo,
bei WGs gibt es ja immer einen hauptmieter, der mit Erlaubnis des Vermieters untervermietet.
So wie ich es heraus lesen, hat einer der Untervermeiter während seiner Abwesenheit die Wohnung erneut untervermietet.
Offensichtlich nicht gegen den Willen des Hauptmieters .
Somit tritt der Untermieter des Untermieters ind die Rechte und Pflichten seine „Vermieters“
Mit wem wurde denn der Vertrag geschlossen?
Der Hauptmieter hat vom Untermieter Anspruch auf seinen Mietanteil.
Durch weitere Untervermietung hat dieser dann Ansprüche an Sie!
Zudem ist es nun ziemnlich unfair die Rechtmäßigkeit der Untervermeitung in Frage zu stellen. Vorher dafür dankbar und scheinbar war es da auch egel, ob es rechens war und nun den Leuten einen Tritt verpassen, ist nicht gerade ein guter Stil.
Der Vertrag dürfte rechtmäßig sein! 100 pro kann das nur ein Anwalt oder Mieterverein sagen.
Die sauberste Lösung wäre in Ansprache der ersten Untermieterin, die ja wohl gekündigt hat, einen Nachmieter zu besorgen, wobei der Hauptmieter nicht jeden Kandidaten akzeptieren muss!
Bis zum 30.4 besteht ein sogenannter Zeitmietvertrag und der ist bindend und die Miete einklagbar!
LG
tina
Befristete Verträge sind leider nicht kündbar. Du könntest höchstens mit der Untermieterin einen Aufhebungsvertrag vereinbaren bzw ihr könntet mündlich verabreden dass du ausziehst. Das wird jedoch nur akzeptiert werden wenn du einen solventen Nachmieter gefunden hast. Stell doch auf wg-gesucht.de dein Zimmer einfach mal rein. Irgendwer findet sich dort kurzfristig immer… Bezüglich der Frage der Untermieterin der Untermieterin: Eigentlich bräuchte die Untermieterin (nicht du) eine Untermieterlaubnis, es sei denn es ist abweichendes in ihrem Vertrag geregelt. Aber ich denke da du schon in der WG gewohnt hast also die Haupmieterin es stillschweigend geduldet hat, ist der Vertrag rechtens.
Für solche Fälle, wäre auch einfach ein persönlichen Gespräch mit den anderen Mitbewohnern von Vorteil. Häufig kennen die auch Jemanden der in die Wohnung möchte bzw. stellen sich auch nicht quer wenn du ausziehst…
Ich drück Dir die Daumen und hoffe ich konnte Dir etwas helfen.
Danke für die Ratschläge, in meinem Mietvertrag steht nichts, von einer Kündigungsfrist, was ich auch schon komisch finde. Ich habe den Mietvertrag auch schon ei einer Wohnungsbaugenossenschaft vorgelegt, und die meinte, dass der ganze Mietvertrag, von der4 Form und Art und Weise wie er geschrieben ist , nicht korrekt ist. Außerdem habe ich den Mietvertrag mit der Untermieterin geschlossen und ihr Geld überwiesen und Stromkosten an die Hauptmieterin.Nachmieter haben wir auch schon gesucht, von denen die da gewesen sind, ist keiner der Richtige bis jetzt gewesen. Und ich habe im Internet und in der Uni ausgehangen.
Es steht der Zeitraum vom Beginn des Mietverhältnis bis 30.4 2011 drin, nichts zusätzliches.
Über dies Thema kann ich gar nichts sagen.
Zwar hatte ich selber für einige Zeit einige Untermieter, wir haben alles mit reden gelöst.
Heute als Rentnerin habe ich überhabt keine Übersicht.
MfG. Anne
Sorry da kann ich nicht helfen. Mit Untemietern habe ich keine Ahnung.
Ich vermute aber da kommen sie nicht raus.
Deshalb befristet ein Vermieter ja, damit er die Vermietung fest einplanen kann
lg
mt
Da muss ich leider passen, mir kommen da schon paar Ideen, aber ich habe gleich zu jeder dieser Ideen 2-3 Gegenideen.
Der Fall ist für mich zu komplex und bevor ich da noch mehr Verwirrung stifte, halt ich mich lieber raus.
LG
Also das klingt alles sehr verworren.
Untermieter des Untermieters des Mieters.
In der Regel kann man nur vorzeitig aus einem Vertrag, wenn man einen Nachmieter stellen kann und dieser vom Vermieter akzeptiert wurde.
Bei einem befristeten Vertrag kann es jedoch sein, daß der Nachmieter erst mal deinen Vertrag übernehmen muss, also erst mal gesichert bis zum 30.04. in der Wohnung bleiben kann. Da der Vermieter sowieso das Geld von Dir bzw. über Untermieter und Mieter sehen wird, wird er sich für die 3 Monate wohl kaum drauf einlassen.
Gruß Ina
Hallo,
ganz ehrlich, hier bin ich überfragt.
Was steht denn zur Kündigungsfrist in Ihrem Untermietvertrag ? oder wurde das alles nur mündlich festgehalten ?
Vielleicht hat hier noch jemand anderes eine Antwort. Ich vermute aber, dass Ihre Konstellation tatsächlich nicht rechtens ist. Der Vermieter muß nämlich der Untervermietung zustimmen. Und hier handelt es sich ja um eine Unter-unter-Mietverhältnis. Wußte letztendlich der Vermieter wer nun in der Wohnung wohnt ?
Also wie gesagt, ich kann hier keine sinnvolle Antwort geben.
Liebe Grüße
Stephanie
Hallo Wassermann,
leider kenne ich mich in dieser Sparte nicht gut aus, sry. Zudem müsste man den Untermietvertrag, den Du mit der Untermieterin geschlossen hast, sowie deren Vertrag mit dem eigentlichen Vermieter einsehen um Genaueres sagen zu können, z.B. ob es rechtens ist.
Daher empfehle ich ein Gespräch mit dem Vermieter direkt und/oder der Verbraucherzentrale Deiner Stadt unter Vorlage der Mietverträge. Diese Beratungen sind für arme Studenten meist kostenlos.
Viel Glück!
Petra
Hallo wassermann 1984!
Verstehe ich das richtig:
Ein Vermieter hat an einen Mieter vermietet,
der Mieter hat an einen Untervermieter vermietet und
der Untervermieter hat an einen weiteren Untervermieter vermietet?
Diese Verwirrungen erfordern genaue Kenntnisse über die Inhalte der Mietverträge und ganz gewiss professionelle juristische Hilfe bei der Detailklärung. Ich kann hier ausdrücklich nur meine persönliche Meinung und meine persönliche Auffassung wiedergeben, ohne dass dies in irgendeiner Weise Anspruch auf juristische Richtigkeit hätte.
Ob man als Untermieter weitere Untervermietungen vornehmen darf, das müsste im Mietvertrag als Nutzungszweck stehen, ebenso wie es vom Vermieter dem Mieter hätte ausdrücklich erlaubt sein müssen, an einen Untervermieter vermieten zu dürfen. Steht dies nicht in den jeweiligen Mietverträgen, sollte davon auszugehen sein, dass man (jeweils) selbst den Mietgegenstand zum gewöhnlichen Zweck benutzt - also in einer Wohnung darin wohnt.
Ob man als Untermieter eines Untermieters berechtigter Mieter ist, ist meines Erachtens nur sekundär zu beurteilen, denn das Einhalten eines Vertragsverhältnis zwischen zwei anderen Parteien steht eigentlich nicht zur Debatte, selbst wenn es um die Einhaltung eines eigenen Vertrages geht, der auf einem anderen Vertragsverhältnis aufbaut.
Wenn man als Untermieter 2. Stufe mit einem Untermieter 1. Stufe einen Vertrag geschlossen hat, so ist man sicherlich untereinander daran gebunden und müsste ihn einhalten.
Angenommen der Untermieter 1. Stufe hätte unberechtigt an einen Untermieter 2. Stufe vermietet und dies hätte aufgrund eines Vertragsverstoßes zwischen dem Untermieter 1. Stufe und dem Hauptmieter die Konsequenz, dass der Untermieter 1. Stufe das Vertragsverhältnis mit dem Untervermieter 2. Stufe auflösen muss, dann müsste aufgrund des durchaus bestehenden Vertrages zwischen dem Untermieter 1. Stufe und dem Untermieter 2. Stufe der Untermieter 1. Stufe dem Untermieter 2. Stufe Schadenersatz wegen Vertragsbruch zahlen. Die Höhe des Schadenersatzes würde sich aus den Kosten und Aufwendungen berechnen, die der Untermieter 2. Stufe zur neuen Wohnungssuche, dem Umzug und der zwischenzeitlichen Bleibe aufwenden müsste.
Umgekehrt wäre es dann sicherlich auch richtig, dass wenn der Untermieter 2. Stufe vorzeitig aus dem Vertrag mit dem Untermieter 1. Stufe (z.B. wegen Wegzug) ausbricht, dieser wegen Vertragsbruch zum Schadenersatz verpflichtet ist. In diesem Falle würde sich der Schadenersatz sicherlich einfacher berechnen, nämlich der Art, wie die vereinbarte Miete bis zum Ablauf des Vertrages oder Ersatz durch einen neuen Vertragspartner ausfällt.
Ich persönlich bin der Meinung, dass man aus einem solchen Mietverhältnis nicht ohne Mietzahlung bis zum Ablauf des befristeten Vertragsverhältnisses herauskommen kann, zumal man wegen der recht kurzen Restdauer und besonders wegen dem sehr ungewöhnlichen Mietverhältnis kaum einen Nachmieter dafür finden kann.
Natürlich besteht vielleicht noch die Möglichkeit, den Untermieter 1. Stufe beim Hauptmieter oder gar beim Vermieter (Eigentümer) anzuschwärzen, um damit möglicherweise zu bewirken, dass dies zu einer ganzen Welle von Streitigkeiten führt, bei der man als Untermieter 2. Stufe letztendlich aus der Wohnung fliegt. Ob das nun der richtige Weg ist und dieser insbesondere bis zum Vertragsablaufdatum wirksam wird, steht dann immer noch in Frage. Wenn man versucht einen Streit herbeizuführen, obwohl (aus welchem Grund auch immer) die Mietsituation bei allen anderen Beteiligten dieser Vermietungskette nicht auf Widerspruch stößt, dann steht man ganz schön dumm dar.
Wie oben schon erwähnt, rate ich dringend dazu, professionellen juristischen Beistand einzuholen, wenn man die juristische Seite dieses Problems gelöst wissen will.
Viel Glück!
Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin
Hallo wassermann 1984,
wie ist das gemeint, dass die Untermieterin nicht wiederkommt? Also die hat die Wohnung gemietet und weil sie eine Zeit lang z.B. im Ausland ist, bist du eingezogen. Nun willst du vorzeitig ausziehen, weisst aber auch, dass sie auch nicht wieder einzieht?
Wie ist denn die Vereinbarung im Mietvertrag geregelt?
Bedeutet Untermieter vom Untermieter, dass quasi deine Vermieterin bei noch einer anderen MIETERIN gemietet hat und nicht beim Vermieter(somit Wohnungsbesitzer)?!?
Ich denke, wenn du dich mit ihr darauf einigen kannst einen Ersatz zu finden wäre das doch fair. Du ersetzt ihr als Untermieter ja die Miete, die sie ihrem Vermieter zahlen muss. So gesehen(Wenn nicht eine andere Regelung in deinem Mietvertrag steht) bist du bis zum 30.4. Mietzahlungspflichtig.
Weiter kann ich bzgl Rechtsklauseln leider nicht viel sagen, aber hier im Forum wurden schon ähnliche Fragen gestellt mit Links etc.
Interessant ist folgender Link:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
Entnommen von folgender Seite: