Hallo wassermann 1984,
wie ist das gemeint, dass die Untermieterin nicht wiederkommt? Also die hat die Wohnung gemietet und weil sie eine Zeit lang z.B. im Ausland ist, bist du eingezogen. Nun willst du vorzeitig ausziehen, weisst aber auch, dass sie auch nicht wieder einzieht?
Wie ist denn die Vereinbarung im Mietvertrag geregelt?
Bedeutet Untermieter vom Untermieter, dass quasi deine Vermieterin bei noch einer anderen MIETERIN gemietet hat und nicht beim Vermieter(somit Wohnungsbesitzer)?!?
Ich denke, wenn du dich mit ihr darauf einigen kannst einen Ersatz zu finden wäre das doch fair. Du ersetzt ihr als Untermieter ja die Miete, die sie ihrem Vermieter zahlen muss. So gesehen(Wenn nicht eine andere Regelung in deinem Mietvertrag steht) bist du bis zum 30.4. Mietzahlungspflichtig.
Weiter kann ich bzgl Rechtsklauseln leider nicht viel sagen, aber hier im Forum wurden schon ähnliche Fragen gestellt mit Links etc.
Interessant ist folgender Link:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
Entnommen von folgender Seite: