Trotz Mindestmietdauer vorzeitig Kündigen?

Guten Tag,

ein Mietvertrag wurde auf mind. 2 Jahre abgeschlossen.
Durch eine Trennung von der Ex-Freundin ist es finanziell nicht mehr möglich, die Wohnung alleine zu halten.

Ich habe gehört, dass eine Mindestmietdauer nur für den Vermieter bindend ist.
Stimmt dies bzw. gibt es eine Möglichkeit, früher aus dem Mietvertrag zu kommen?

Vielen Dank für eure Hilfe.

P.s. Der Mietvertrag besteht erst seit ca. 5 Monaten!

Guten Tag,

Hallo,

1tens gilt:

Seit Inkrafttreten der Mietrechtsreform am 01.09.2001 kann ein Wohnungsmietvertrag nur noch bei Vorliegen eines gesetzlichen Befristungsgrundes, z. B. Eigenbedarf des Vermieters befristet werden. Wird der Mietvertrag ohne Vorliegen eines solchen Befristungsgrundes befristet, gilt er als auf unbestimmte Zeit geschlossen (§ 575 Abs. 1 S. 2 BGB).

Aber:

Wird ein Kündigungsverzicht individuell vereinbart, d. h. wird dessen Dauer ausgehandelt, ist er uneingeschränkt wirksam (BGH, Urteil v. 22.12.2003, VIII ZR 81/03, WuM 2004, 157).

Man muss also wissen, was hier vereinbart wurde. Ein Zeitmietvertrag? Dieser wäre heutzutage ungültig.

Ein befristeter Vertrag bzw. ein Vertrag in dem gegenseitig die Kündigung ausgeschlossen wird ist weiter gültig.

Es gibt hier keine Möglichkeit, früher aus dem Vertrag rauszukommen (von einigen wenigen Härtefällen einmal abgesehen). Man kann lediglich folgendes versuchen:

Man ersucht beim VM darum den Vertrag vorzeitig aufzulösen und bietet an, einen Nachmieter zu suchen.
Man ersucht den VM darum, für die Restdauer des Vertrages einen Untermieter zu akzeptieren.

Nur wenn der VM bei dem zweiten Punkt ablehnt, hat der Mieter einen Grund zur Kündigung! (BGB § 540, Absatz 1)

Sagt er zu, kann man natürlich einen Untermieter suchen ist aber für die Restmietdauer verantwortlich (BGB § 540, Absatz 2).

Gruß
Nita

Guten Tag,

Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wäre denn ein Grund für eine Kündigung, dass die Nachbarn von unten auch nachts sehr laute Musik hören und sich nicht an die Hausordnung halten?
Der VM weis darüber bescheid und hat anscheinend auch schon eine Abmahnung geschrieben!
Also ein normales schlafen ist nicht mehr möglich, da die Musik auch um 2 uhr so laut aufgedreht wird, dass man von dem gesang jedes einzelne Wort versteht!

Hallo,

ein Mietvertrag wurde auf mind. 2 Jahre abgeschlossen.

Da gibt es 2 Möglichkeiten:

  1. Es handelt sich um einen unbefristeten Mietvertrag der eine Kündigung innerhalb der ersten 2 Jahre ausschließt.

  2. Es handelt sich um einen Zeitmietvertrag der auf 2 Jahre geschlossen wird.

zu 1. Regelung ist für beide Seiten gültig. (Dies hat aber keine Auswirkung auf eine begründete außerordentliche Kündigung.)

zu 2. Wurde ein Zeitmietvertrag geschlossen, welcher auf 2 Jahre läuft und sich dann automatisch verlängert, so wäre dieser ungültig und würde auf einen unbefristeten Mietvertrag mit 3 monatiger Kündigungsfrist umgedeutet.

Da müßte man im Mietvertrag nochmal genau schauen.

Durch eine Trennung von der Ex-Freundin ist es finanziell
nicht mehr möglich, die Wohnung alleine zu halten.

Es besteht natürlich das Recht die Wohnung nach Zustimmung des Vermieters unterzuvermieten.

Ich habe gehört, dass eine Mindestmietdauer nur für den
Vermieter bindend ist.

nein, ein Verzicht auf vorzeitigen Kündigung ist für beide bindend.

Stimmt dies bzw. gibt es eine Möglichkeit, früher aus dem
Mietvertrag zu kommen?

Wenn der Vermieter eine Untervermietung nicht gestattet können kürzere Kündigungsfristen gelten.

Gruß

Joschi

Untervermietung ist jedoch nicht die Weitergabe der Wohnung:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

vnA

Hallo vnA,

ha, wusste ich noch nicht, wieder was dazu gelernt.

Danke für die Info.

Gruß

Joschi

Hallo,

nun ja, unter Umständen. Dies sollte ein Mieter aber in jedem Fall nur unter Einschaltung eines Fachanwaltes (Mietervereins) in Angriff nehmen.

Gruß
Nita