Ich soll Nahweisen das ich keine Aufträge gegeben

Hallo,
ich soll Nachweisen das es keine Aufträge bei der Bank gegeben hatten.
Es geht um Folgenes: am 23.07.2006 hat Man-1 Schlaganfall bekommen und in Krankenhaus 2 Monate verbracht. Am 25.07.2006 ist schreiben von der Bank gekommen dass dievon ihm die Wertpapiere verkaufen. Am 27.07.2006 kommt ein schreiben das die Bank mit Auftrag von 26.07.2011 am 27.07.2006 neue Wertpapiere kauft. Wie ist es möglich dass ein Mann-1 der in Krankenhaus liegt mit Schlaganfall ein Auftrag der Bank geben hat -ohne ein Telefon Anschluss -mit Lehmug der Sprache.?
Wie soll man es beweisen?
Bitte um schnelle Hilfe.

In diesem Fall muss die Bank nachweisen:
WER den Auftrag erteilt hat. Ein Auftrag kann NUR schriftlich bei der Bank gestellt werden.

Sollte sich die Bank quer stellen, bei der Polizei einen Strafantrag stellen. Ich kenne solche Fälle aus meiner beruflichen Vergangenheit - leider!

Das Konto sofort sperren lassen. Die Kosten gehen zu Lasten der Bank. Dies sind drastische Masnahmen, falls die Bank nicht kooperiert.

Hintergrund: Manche Bankangestellte zocken mit dem Geld der Kunden. Wenn dieses verloren geht, dann teilt man dem Kunden mit, dass er eine Verkaufsorder an die Bank gegeben hat. Die Provite stecken sich die Bankangestellten ein und kaufen für den Kunden *neue* Papiere, welche nie in Auftrag gegeben wurden.

Hinweis: Bei der Polizei (Abt. KRIPO)den Krankenhausaufenthalt per Kopie mit abgeben. Die Bank haftet für diesen Fall mit der vollen Summe der Papiere, welche vorher im eigenen Besitz waren.

Hallo

Den Beweis muss die Bank erbringen nicht sie

nein, laut Richter von OLG Frankfurt muß ich die beweise liefern

Hallo

Den Beweis muss die Bank erbringen nicht sie

Ich kann nur den Beweis liefern dass Man-1 keine Aufträge im Jahr 2006 erteilt hat aber wie soll ich beweisen dass keine Aufträge im Jahr 2007 und 2008 erteilt worden sind (da hatte er Telefon). Man-1 hat mir am Sterbebett geschworen dass er keinen Kontakt mit der damaliger Dresdner Bank hatte und ich weis dass es so war.

die bank muß dir nachweisen das ihr den auftrag erteilt habt! ein beispiel wäre eine unterschrift auf dem auftrag. ich würde zum anwalt gehen und den das regeln lassen…

Die Bank muss die Nachweise 10 Jahre aufheben und ist verpflichtet, Einblick in die Unterlagen zu geben. Es sei denn, es liegt keine Namensgleichheit vor. Dies ist dann der Fall, wenn Frau und Mann unterschiedliche Namen haben. Sollte sich die Dresdner Bank dann immer noch „dumm“ stellen, die Bankaufsicht einschalten. Die helfen in jedem Fall weiter.

Die Bank ist beweispflichtig, dass Aufträge erteilt wurden, nicht umgekehrt!

ich bin bei Anwalt aber der Richter von OLD will dass ich die Nachweise bringe. Das Verfahren läuft. ich verstehe das auch nicht dass ich die nachweise bringen muß!!!
die bank muß dir nachweisen das ihr den auftrag erteilt habt!
ein beispiel wäre eine unterschrift auf dem auftrag. ich würde
zum anwalt gehen und den das regeln lassen…

hallo dariusa,
hierbei kann es verschiedene Gründe geben: zunächst einmal verwirren mich ein wenig die jahreszahlen. Sollten alle briefe aus dem jahr 2011 sein ist es am wahrscheinlichsten , das der „Mann“ vor seinem schlaganfall einen Auftrag zum sogenannten Fondstausch unterschrieben hat. dies beinhaltet einen verkauf der Wertpapiere mit einem anschließenden kauf. wenn also die wertpapiere am 25.07.2011 verkauft wurden, wird der kauf nach gutschrift ausgelöst, so dass der kauf der neuen wertpaiere zeitnah stattgefunden hat. viele banken haben dafür ein formular, in denen das geregelt ist. wenn man jetzt allerdings liest, dass die bank mit auftrag vom 26.07.2011, am 27.07.2006 neue
wertpapiere kauft, gibt es für mich keine logische erklärung, da ich nicht mit einem formular aus der gegenwart(2011) einen auftrag in der vergangenheit (2006) ausüben kann…
Letztlich erhält aber jeder Kunde eine durchschrift der Aufträge bei unterschrift, so, dass der „mann“ diese in seinen unterlagen haben sollte. wenn nicht kann man auch die bank um einsicht bitten.
alles andere wäre womöglich über einen rechtsberater abzuklären…
alles gute. henry graetz

Gerade bei wp-aufträgen (Kauf von wertpapieren) muss irgendein auftrag vorliegen. kam es nur zu einem telef. auftrag, hat zumindestens der berater unterschrieben und genau notiert wer wann angerufen hat. diese schriftl. aufträge kannst du einsehen und einfordern, wenn das konto auf eheleute läuft

Hallo Darusa

Die Beweislast liegt bei der Bank. Sie muss belegen, aufgrund welchen Auftrages die Wertschriftengeschäfte getätigt wurden.
Es kann auch, bei speziellen Vorfällen, aufgrund der allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt sein.

Gruss
Stephan

Hallo,
Arzt die Unfähigkeit bescheinigen lassen

Hallo,

ihr Mann kann im voraus Wertpapiere (WP) kaufen und verkaufen. Die Bank kann Ihnen und muß Ihnen die
Aufträge aushändigen. Lassen Sie Sich die WP-Abrechnungen von der Bank aushändigen. Daran können
Sie erkennen wann Ihr Mann die Aufträge erteilt hat.

TIP: Sie sollten jedoch die Geschäfte nicht für ungültig erklären, da die Kurse im August massiv abgestürzt sind.

Sie sollten jedoch Nachfragen ob noch WP-Aufträge
offen sind. Wenn Ja versuchen Sie sie zu stornieren.

Sollten Sie weitere Fragen oder Unterstützung bin
ich Ihnen gerne weiter behilflich (kostenlos!)

Viele Grüße

MH

und was sagt der anwalt dazu? du kannst doch nichts nachweisen was du nicht gemacht hast, da besteht doch kein auftrag also muß der beweis doch von der bank kommen. die haben dort aufbewahrungsfristen von bis zu 10jahren!

Hallo,

um Ihre Lage besser beurteilen zu können, bräuchte ich mehr Informationen.
Grundsätzlich gilt: Eine Bank führt keinen Auftrag ohne Kundenweisung durch. Im Zweifelsfall ist die Bank in der Beweispflicht und nicht Sie als Kunde.
Fragen Sei bei der Bank nach. Es kann allerdings sein, dass Sie mit Ihrer Bank einen Vermögensverwaltung vereinbart haben und die Bank dadurch alleine entscheiden kann. Vielleicht gab es auch eine Umschichtung bei Fonds, die Sie haben oder Fonds innerhalb eines Anlagestrategie werden gewechselt. Fragen Sie bei Ihrer Bank nach und laßen Sie es sich so lange erklären, bis Sie es verstanden haben, schliesslich ist es Ihr Geld.

eHallo,

ihr Mann kann im voraus Wertpapiere (WP) kaufen und verkaufen.
Die Bank kann Ihnen und muß Ihnen die
Aufträge aushändigen. Lassen Sie Sich die WP-Abrechnungen von
der Bank aushändigen. Daran können
Sie erkennen wann Ihr Mann die Aufträge erteilt hat.

TIP: Sie sollten jedoch die Geschäfte nicht für ungültig
erklären, da die Kurse im August massiv abgestürzt sind.

Sie sollten jedoch Nachfragen ob noch WP-Aufträge
offen sind. Wenn Ja versuchen Sie sie zu stornieren.

Sollten Sie weitere Fragen oder Unterstützung bin
ich Ihnen gerne weiter behilflich (kostenlos!)

Viele Grüße

MH

es gehts um Geschäfte die die Bank schon 2007 und 2008

gemacht hat. Mein Mann war schon damals nach einen schlaganfall in Altersheim und hat definitiv keine Aufträge erteilt.

es gehts um Geschäfte die die Bank schon 2007 und 2008

gemacht hat. Mein Mann war schon damals nach einen schlaganfall in Altersheim und hat definitiv keine Aufträge erteilt. Ich kann 100% beweisen das die 2006 ohne Auftrag Geld Angelegt haben weil da war er im Krankenhaus und hatte kein Telefon (nach Schlaganfall)

es gehts um Geschäfte die die Bank schon 2007 und 2008

gemacht hat. Mein Mann war schon damals nach einen Schlaganfall in Altersheim und hat definitiv keine Aufträge erteilt. Ich kann 100% beweisen das die 2006 ohne Auftrag Geld Angelegt haben weil da war er im Krankenhaus und hatte kein Telefon (nach Schlaganfall). Jetzt behauptet die Bank dass er angerufen hat, aber hatte nicht.

Hallo,

um welche Bank handelt es sich?

Viele Grüße

MH

es gehts um Geschäfte die die Bank schon 2007 und 2008

gemacht hat. Mein Mann war schon damals nach einen Schlaganfall in Altersheim und hat definitiv keine Aufträge erteilt. Ich kann 100% beweisen das die 2006 ohne Auftrag Geld Angelegt haben weil da war er im Krankenhaus und hatte kein Telefon (nach Schlaganfall). Jetzt behauptet die Bank dass er angerufen hat, aber hatte nicht.

Hallo,
die Bank muß auf jeden Fall den Nachweis für den Auftrag führen.
Vielleicht wenden Sie sich an den Ombudsmann der Banken oder vielleicht nehmen Sie sich einen Rechtsanwalt und klären die Sache vor Gericht.
Ich würde es allerdings zuerst im Guten versuchen und mit der Bank sprechen und hören, was Sie zu sagen hat.
Ich hoffe, das hilft.