Ich suche ein Musterschreiben Hausverbot

… um einer Person Hausverbot zu erteilen, finde aber nichts passendes im Netz. hat jemand ein beispiel für mich, würde mich sehr freuen
danke an euch

Sprechen Sie das Hausverbot unmissverständlich gegenüber demjenigen, dem Sie es erteilen, aus. Bestenfalls tun Sie das vor Zeugen.
Setzen Sie ein Schreiben auf, indem Sie demjenigen, der Ihr Haus nicht mehr betreten soll, verbieten, dies zu tun. Kopieren Sie dieses Schreiben und heben Sie die Kopie sorgfältig auf. Schicken Sie den Brief der betroffenen Person per Einschreiben mit Rückschein zu. Bewahren Sie den Rückschein gut auf. Sollte die betroffene Person Ihr Haus betreten, obwohl Sie Ihr Hausverbot erteilt haben, begeht diese Person einen strafbaren Hausfriedensbruch. Sie können dann Strafanzeige erstatten. In diesem Falle können Sie leichter beweisen, dass Sie ein Hausverbot erteilt haben, da Sie ja noch den Rückschein und die Kopie haben. Diese Unterlagen legen Sie der Polizei in Kopie vor.
Sie können Hausverbot auch erteilen, ohne einen besonderen Grund hierfür zu haben. Sie müssen dies nur der betroffenen Person unmissverständlich mitteilen. Die schriftliche Form ist keineswegs vorgeschrieben, dient aber der erleichterten Beweisführung.
Sie können als Eigentümer Ihr Hausrecht geltend machen, indem Sie das Hausverbot jeder Person erteilen, die Sie nicht mehr in Ihrem Haus begrüßen möchten.
Dazu reicht ein ganz einfaches Schreiben:
Auf Wunsch mit Begründung, jedoch nicht unbedingt erforderlich. Ich erteile Ihnen für das Gebäude, Grundstück, Wohnung mit sofortiger Wirkung Hausverbot.

… um einer Person Hausverbot zu erteilen, finde aber nichts
passendes im Netz. hat jemand ein beispiel für mich, würde
mich sehr freuen
danke an euch

Einen Beispieltext hab ich nicht, aber das ist ja individuell. Als Eigentümer oder Mieter einer privaten Liegenschaft oder Wohnung kann man entweder mündlich mit Zeugen oder eingeschrieben jedem ein Hausverbot erteilen. So auf die Art „Ich erteile … ab sofort Hausverbot.“

Friede7

… um einer Person Hausverbot zu erteilen, finde aber nichts
passendes im Netz. hat jemand ein beispiel für mich, würde
mich sehr freuen
danke an euch

Guten Tag,

Sie müssten einen Rechtsanwalt um solch ein Schreiben
bitten oder aber über eines der bekannten Suchportale
ihr Glück versuchen.
kann leider anders nicht helfen.
mfg

… um einer Person Hausverbot zu erteilen, finde aber nichts
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Hallo,

wie wär’s mit
„Hiermit erteile ich, YYY, Ihnen, Herr XXX, ab dem heutigen Tage ein umfassendes Hausverbot.
Das Betreten des Gebäudes X in der Straße Z, Stadt Y wird Ihnen somit untersagt. Zuwiderhandlung stellt einen Straftatbestand i.S.v. § 123 Abs. 1 StGB dar und wird zur Anzeige gebracht.“

Es richtet sich schließlich nach Ihnen, was genau erlaubt sein soll, oder ob ein umfassendes Hausverbot erteilt werden soll, daher sind sie eigentlich frei in der Formulierung.
."

… um einer Person Hausverbot zu erteilen, finde aber nichts
passendes im Netz. hat jemand ein beispiel für mich, würde
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Es gibt kein Musterschreiben,braucht es auch nicht.
Denn Du kannst das Hausverbot auch mündlich machen (vorraus gesetzt Du bist der Eigentümer )Sollte das Hausverbot nicht eingehalten werden,sofort Polizei holen und Anzeige wegen Hausfriedensbruch machen.
Das hilft.
MfG

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Hallo neidi,

im Netz gibt es wirklich viel dazu…

Egal, hier ein Text für Dich (ein mündlich ausgesprochenes Hausverbot, z.B. mit Zeugen, reicht übrigens auch aus):

Hausverbot

Sehr geehrte/r Frau/Herr […],

hiermit erteilen wir Ihnen mit sofortiger Wirkung ein Haus- und Gebäudeverbot bezogen auf sämtliche Ge- bäude sowie das Gelände der XY GmbH am Standort […].
Sollten wir feststellen müssen, dass Sie dem Verbot zuwider das Gelände und/oder die Gebäude der XY GmbH betreten, werden wir ohne weitere Vorankündigung Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs gemäß § 123 StGB stellen.
Ort, Datum
Unterschrift

Viele Grüße
nch

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Hallo Neidi,
ich habe auch kein PASSENDES Musterschreiben für ein Hausverbot zur Hand. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß es für eine so völlig unklare Lage, wie Du sie hier vorgegeben hast, ein Musterschreiben geben kann.

Wichtig ist für Dich, daß Du den § 123 StGB (Strafgesetzbuch) kennst. Wenn jemand, dem Du Hausverbot nachweislich erteilt hast, also
mündlich vor Zeugen, oder
schriftlich per Post-Einschreiben,
trotz diese Verbotes Dein Haus betritt, dann begeht er ein Vergehen des Hausfriedensbruches.

Das Problem hier ist aber die Definition „Haus“.
— Bei nem Einfamilienhaus ist das ganz einfach.
Bei nem 10-Familien-Mietblock kann die Familie X im 3. Stock Deinen „Hausverbotenen“ evtl. halt doch reinlassen und mit ihm ne Party machen… - und dann ist es nix mit Hausfriedensbruch.
— Bei nem 2 Familienhaus, das von einer Mietfamilie und von Dir bewohnt wird, und die Mietfamilie über das Hausverbot informiert ist, UND den Verbotler nicht reinlassen will, greift wieder der Hausfriedensbruch.

Tja - und dazwischen gibt unzählige Varianten. Um annähernd was Gescheites sagen zu können und ein exakt passendes Hausverbotsschreiben entwerfen zu können, brauche ich Deine exakten Hausgröße, Mietparteien, Grundstücksumstände um das Haus rum,usw. usw. usw.
Ohne diese Umstände kann ich gar nichts mehr als dieses Allgemeine von oben sagen.

Herzliche Grüße
Bernhard

… um einer Person Hausverbot zu erteilen, finde aber nichts
passendes im Netz. hat jemand ein beispiel für mich, würde
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… um einer Person Hausverbot zu erteilen, finde aber nichts
passendes im Netz. hat jemand ein beispiel für mich, würde
mich sehr freuen
danke an euch

Versuchs mal damit: www.rpo-rechtsanwaelte.de/…/musterformulierungen/h…

Ich würde das genau so schreiben, wie ich es der Person sagen würde.
Formalien gibt es keine einzuhalten. Insofern ist ein Musterschreiben nicht nötig.

Hallo: "Sehr geehrte/r Herr/Frau XXXX
hiermit erteile ich Ihnen ab ( datum oder sofort)
Hausverbot.

Unterschrift.

… um einer Person Hausverbot zu erteilen, finde aber nichts
passendes im Netz. hat jemand ein beispiel für mich, würde
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danke an euch

Da brauchen Sie kein Muster. Das Schreiben muss nur präzise und eindeutig sein. Z.B.: Hiermit verbiete ich Ihnen als Eigentümer des Grundstückes yyystr.9 ab sofort das Betreten des Grundstückes und der darauf befindlichen Gebäude zu allen Uhrzeiten. Falls Sie dem Verbot zuwiderhandeln werde ich Anzeige wegenHhausfriedensbruch erstatten." (Datum, Unterschrift). Zustellung per Einschreiben mit Rückschein ist empfehlenswert.
Wichtig ist nur, dass Sie tatsächlicg das hausrecht haben und dass das fragliche Gelände nicht öffentlichen Zwecken dient. Alles weitere finden sie in Wikipedia unter Hausrecht.

… um einer Person Hausverbot zu erteilen, finde aber nichts
passendes im Netz. hat jemand ein beispiel für mich, würde
mich sehr freuen
danke an euch

Ich würde mal bei Stiftung Warentest nachfragen oder bei einem Anwalt.

… um einer Person Hausverbot zu erteilen, finde aber nichts
passendes im Netz. hat jemand ein beispiel für mich, würde
mich sehr freuen
danke an euch

Hallo Neidi,
da kann ich dir leider nicht weiterhelfen :frowning:
Aber ich denke dass man das per Gericht über einen Anwalt macht.
In einer Wohnung wäre es ja Hausfriedensbruch wenn jemand einfach reinkommt, den kannste polizeilich entfernen lassen !
Bei Belästigung gehts über Gericht damit er sich dir nicht nähern darf.
Meinst du zB ein Lokal dann kannst du es glaub mündlich sagen aber ob die Polizei denjenigen dann entfernt wenn du nichts schriftliches hast ??
Kannst dich ja mal beraten lassen.
Vielleicht helfen auch ein paar klare Worte !!
Alles Gute und schöne Pfingsten

Danke dir, sehr hilfreich

1 Like

Super, deinen oberen Teil hab ich genommen und jemand ja noch einen satz geschreiben zum Abschluss, der sagt mir eher zu, danke dir°

Super, hab nun mein schreiben komplett, danke dir sehr!

Danke an alle, habe jetzt etwas aus euren Antworten zusammengeschrieben, das müste es gut treffen!! Danke, Danke
Hausverbot

Sehr geehrter Herr xx,

Hiermit erteile ich,xxxx wohnhaft in xxl, Imxx, Ihnen Herr xx, ab dem heutigen Tage ein umfassendes Hausverbot!
Das Betreten der von mir gemieteten Erdgeschosswohnug Im xx in yyy und der von mir angemieteten Aussenfläschen (Garage, Abstellraum und der dazwischenliegende Hoffläsche wird Ihnen somit untersagt.

Sollten ich feststellen müssen, dass Sie dem Verbot zuwider das bezeichnente Gelände und/oder meine Wohnung betreten, werde ich ohne weitere Vorankündigung Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs gemäß § 123 StGB stellen.

Hochachtungsvoll

So siehts das schreiben dank euch nun aus. Danke

Hausverbot

Sehr geehrter Herr xx,

Hiermit erteile ich,xxxx wohnhaft in xxl, Imxx, Ihnen Herr xx, ab dem heutigen Tage ein umfassendes Hausverbot!
Das Betreten der von mir gemieteten Erdgeschosswohnug Im xx in yyy und der von mir angemieteten Aussenfläschen (Garage, Abstellraum und der dazwischenliegende Hoffläsche wird Ihnen somit untersagt.

Sollten ich feststellen müssen, dass Sie dem Verbot zuwider das bezeichnente Gelände und/oder meine Wohnung betreten, werde ich ohne weitere Vorankündigung Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs gemäß § 123 StGB stellen.

Hochachtungsvoll

Hallo Neidi,
habe Deinen Musterbrief gelesen. Ist ja im Prinzip nicht schlecht für Deine Situation.
Zum Betreten Deiner angemieteten Außenbereiche stelle ich mir die Frage, ob man die nicht absperren könnte?

Und dann mal was zur Praxis des Wohnung-Betretens:
Wieso kann eigentlich dieser Fremde - (vielleicht ist es gar der Hausbesitzer ?) in die von Dir gemietete Wohnung rein ?
In unserem Lande gibt es eine unumstößliche rechtliche Regel: Mietrecht bricht Eigentumsrecht !
Das heißt, daß sowieso niemand ohne Dein Einverständnis in die von Dir angemietete Wohnung reindarf, auch nicht der Vermieter! Das heißt weiter, daß Du jederzeit aus Deiner Wohnungstüre den aktuellen Schließzylinder ausbauen darfst und ihn gegen einen von Dir frisch gekauften Zylinder austauschen darfst. Das dauert für einen nicht gänzlich unbedarften Laien keine halbe Stunde - und dann hast Du die Garantie, daß niemand mehr ohne Aufbrechaktion durch Deine Wohnungstüre in Deine angemietete Wohnung reinkommt. Kosten für den neuen Schließzylinder: Ca. 40 bis 60 Euro.
Beim Auszug aus dieser aktuellen Miet-Wohnung baust Du halt den alten Schließzylinder wieder ein. Das dauert dann nur noch 15 Minuten … kostet gar nichts - ach ja: Und rechtlich bist Du auch immer noch dauernd auf der total sicheren Seite. Jedes Gericht gibt Dir recht !
Ausnahme: Dein gültiger Mietvertrag regelt dieses Thema anders. Aber davon hast Du ja bisher nichts geschrieben.

Herzliche Grüße
Bernhard