Wenn Herr und Frau zusammen ein Darlehen auf ihre Haus aufnahmen,sind sie gegenüber dem Gläubiger Gesamtschuldner.Beim Scheidungverfahren die Frau stirbt.Der Sohn ist Aleinerber aber nehmt die Erbe nicht an und die andren auch.Trage ich die Darlehenschulden alein?
Die Gesamtschuldnerhaftung besteht nicht automatisch, sondern muss vereinbart werden; sie ist allerdings fast immer in den Urkunden enthalten.
Ich nehme an, dass Sie der „Herr“ sind. Wenn ja, dann gilt folgendes: Durch die Erbschaftsausschlagungen kommen die Personen als Erben an die Reihe, welche letztendlich nicht ausschlagen. Am Schluss erbt der Staat. Die Bank wird Sie sicher sofort als Ges.schuldner in Anspruch nehmen.
Was ist wenn alle Personen die Erbe ausschlagen?
Wie kann mich gegen den Bank wehren?
Was bedeutet Erbschaftsausschlagung?
Bitte fragen Sie einen Fachanwalt für Erbschaftsrecht, da es sich hierbei um eine schwierige Situation handelt. Das Erbschaftsrecht wird in dieser Zeit ständig erweitert.
Schuldner gegenüber der Bank sind immer die Darlehensnehmer. Sterben die Darlehensnehmer, oder einer davon, greift eine Risikolebensversicherung. Gibt es keine Risikolebensversicherung, dann kommen die Erben ins Spiel. Schlägt der Erbe das Erbe aus, dann bleibt wie hier der restliche Darlehensnehmer übrig. Und das sind dann Sie.
Dass letztlich der Staat Erbe ist, wenn alle Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben, hatte ich Ihnen bereits mitgeteilt. Wenn der Nachlaß der „Frau“ überschuldet ist, wird er z.B. Nachlaßkonkurs anmelden.–
Wenn Sie einen Bankkredit aufgenommen haben, müssen Sie ihn natürlich bedienen/zurückzahlen. Was meinen Sie mit „dagegen wehren“? Wollen Sie sich um den Kredit drücken? Keine Chance! Sie sollten bei der Bank persönlich vorstellig werden und versuchen, eine Streckung der Laufzeit zu erreichen.–
Die Erbschaftsausschlagung ist so etwas wie ein Verzicht.
Was ist wenn alle Personen die Erbe ausschlagen?
Wie kann mich gegen den Bank wehren?
Was bedeutet Erbschaftsausschlagung?
Ok!Ich frage nur um siecher zu sein.
Die Erben schlagen das Erbe aus.Ok!
Das bedeutet(Scheidungs ist nicht bis ende gelaufen)
(Risikolebensversicherung.Gibt es keine!)ich werde alein 100% Besitzer?
Hallo,
hier spielen Erbrecht und Schuldrecht eine Rolle.
Wenn das Scheidungsverfahren noch läuft, sind die Ehepartner beim Tod der Frau noch verheiratet. Damit ist der Ehemann (Anteil 3/4) neben dem Sohn (Anteil 1/4) Erbe. Der Sohn ist dann kein Alleinerbe. Jeder der Erben kann di Erbschaft ausschlagen. Er schlägt dann aber nicht nur die Schulden, sondern auch das Vermögen (Haus !) aus.
Schlägt der Sohn aus, ist der Ehemann Alleinerbe. Er haftet dann alleine für das Darlehen und ist auch alleiniger Eigentümer des Hauses. Für das Darlehen haftet er aber eh schon komplett aus dem Darlehensvetrag, in sofern keine Änderung.
Die Haftung beider Darlehensnehmer ist vor und auch nach Scheidung unverändert, jeder haftet für alles. Dies ergibt sich aus dem Darlehensvertrag und aus der Grundschuldbestellung, in der die Haftung mit dem dinglichen (Haus) und persönlichen (alles andere) Vermögen festgelegt wurde.
Auch der Ehemann könnte ausschlagen. Er ist dann zwar noch Eigentümer seiner ideellen Haushälfte, aber jemand anderes erbt die andere Hälfte. Im Darlehen ist er immer noch voll in der Haftung. Eine Nachlassverwaltung bei Uberschuldung ist damit nicht möglich.
Wenn der Miterbe am Haus kein Interesse hat und verkaufen will kann dies einvernehmlich zB über einen Makler erfolgen oder zwangsweise per Teilungsversteigerung beim Amtsgericht, bei der wahrscheinlich nicht der gleiche Preis erzielt wird, wie bei einem freihändigen Verkauf.
Gruß
Jürgen
Wenn Herr und Frau zusammen ein Darlehen auf ihre Haus
aufnahmen,sind sie gegenüber dem Gläubiger
Gesamtschuldner.
Anmerkung: Das ist richtig. Beide haften als Gesamtschuldner. Die Bank kann von jedem Schuldner die volle Schuldsumme fordern, natürlich (bei Zahlung) unter Anrechnung der Zahlung des Einen beim Anderen.
Beim Scheidungverfahren die Frau stirbt.Der
Sohn ist Aleinerbe aber nehmt die Erbe nicht an und die :andren auch.Trage ich die Darlehenschulden alein?
Anmerkung:
Die Frage geht ins Erbrecht. Wenn ein testamentarischer Erbe nicht annimmt, trifft die gesetzliche Erbregelung in kraft. Das sind die Erben 1. Ordnung (Abkkömmlinge des Erblassers/Verstorbenen), also Kinder und Kindeskinder wie Enkel, Urenkel usw.) sowie sein Ehegatte.
Wenn kein Verwandter und kein Ehegatte mehr vorhanden sind, erbt der Fiskus als gesetzlicher Erbe.
Zum Erbrecht: lesen Sie hier nach
http://www.erbrecht-ratgeber.de/
oder
http://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/1922.html
oder kaufen Sie sich einfach in der Buchhandlung ein übersichtliches Buch dazu.
Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten beträgt bei bestandenem gesetzlichen Güterstand ein Vierteil des Nachlasses (Zugewinnausgleich)des Verstorbenen.
Darauf achten:
Wenn z.B. der Vater stirbt, dann geht es auch nur darum, was der Vater hinterlassen hat, und nicht darum, was beiden Ehegatten gemeinsam gehört hat.
Da dem Vater i.d.Regel nur die Hälfte des ehelichen Vermögens gehört, geht es bei der Erbschaft eben auch nur um diese Hälfte. Die Hälfte, die der Mutter gehört, verbleibt ihr uneingeschränkt.
Wenn gesetzlicher Güterstand bestand, erbt die Ehefrau aufgrund des ges. Güterstandes 1/4 seines Anteils neben dem ihr zustehenden 1/4. Sie erbt also insgesamt 1/2. Wenn keine Abkömmlinge des Erblassers vorhanden sind, sondern nur Verwandte der 2. Ordnung - dies sind die Eltern des Erblassers und deren Kinder oder Großeltern des Verstorbenen - erhöht sich der gesetzliche Erbanteil des Ehegatten um ein weiteres 1/2, also insgesamt 3/4-Erbanteil.
Den Rest erben die Erben 2. Ordnung.
Wirkung der Ausschlagung:
Schlägt jemand eine Erbschaft aus, so fällt sie demjenigen zu, der berufen wäre, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte. Das Gesetzt behandelt also den Ausschlagenden wie einen bei Erbfall nicht Lebenden.
Ihre Darstellung ist mir jetzt nicht ganz verständlich.
Der Mann will sich scheiden lassen, während des Scheidungsverfahrens stirbt die Frau (ist das seine Ex? und Sie sind seine Freundin? - Als Freudin erben Sie ohne Testament nichts).
Schreiben Sie mir hierzu nochmal - die genauen Umstände, bevor ich weitere Antworten gebe.
Grüsse
Bracco